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Top 28B / Dringlichkeitsantrag
Änderung der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP und den Abg. des SSW ‒ Drs. 19/3581
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Top 6 / 2. Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung ‒ Drs. 19/3483
(Ausschussüberweisung am 16. Dezember 2021)
Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt-, Agrar- und Digitalisierungsausschusses ‒ Drucksache 19/3554
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Top 12 / Zweite Lesung
Entwurf eines Gesetzes über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie
siehe: Debatte zur 1. Lesung in dieser Tagung
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Top 14 / 2. Lesung
Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes
siehe: Debatte zur 1. Lesung in dieser Tagung
Ausschüsse beschließen künftig auch per Videokonferenz
Im Wege der Dringlichkeit hat der Landtag ohne Aussprache beschlossen, dass die Ausschüsse künftig auch im Rahmen von Videokonferenzen Beschlüsse fassen können. Die Abgeordneten geben ihre Stimmen nach Aufruf ihrer Namen durch den Vorsitzenden ab. Voraussetzung ist, dass das Votum des Ausschusses keinen Beschluss des Landtages ersetzt.
Der Entscheidung liegt ein interfraktioneller Antrag zugrunde. Bereits zuvor war es infolge der Corona-Krise ermöglicht worden, nach § 17b Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtages möglich, in außergewöhnlichen Fällen, in denen ein Zusammentreffen eines Ausschusses an einem Sitzungsort „aufgrund äußerer, nicht kontrollierbarer Umstände erheblich erschwert ist, die öffentlichen Sitzungen des Ausschusses im Wege einer Telefon- oder Videokonferenz durchzuführen“ wie es in dem Antrag heißt. Allerdings waren Beschlüsse im Rahmen von Telefon- und Videokonferenzen bislang nicht zugelassen. In Telefonkonferenzen dürfen weiterhin keine Beschlüsse gefasst werden.
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Einige Bestimmungen im Naturschutzgesetz werden neu gefasst. Der Landtag hat einen entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung einstimmig angenommen. Die Novellierung des Landesgesetzes soll verhindern, dass eine aktuelle Neuregelung des Bundesnaturschutzgesetzes Bestimmungen verdrängt, die „landesspezifischen Besonderheiten“ Rechnung tragen, wie es in einem entsprechenden Gesetzentwurf der Regierung heißt.
Die Änderungen seien „trotz des laut Koalitionsvertrag grundsätzlich vereinbarten Verzichts auf eine Neuverhandlung des Landesnaturschutzgesetzes erforderlich, um die bundesgesetzlichen Regelungen auf Landesebene praktikabel umsetzen zu können“, ist dort weiter zu lesen.
Meldung Erste Lesung:
Dezember 2021 (ohne Aussprache)
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siehe: Debatte zur 1. Lesung in dieser Tagung
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