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Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) hat im Plenum mündlich den „Bericht zur Strategie für die Zukunft der Niederungen bis 2100“ vorgestellt. Das eigentliche Papier soll bis 2023 vorliegen, so der Minister. Er betonte, dass die Zukunft der Niederungen eine „Generationenaufgabe“ sei, dass mache die Zahl 2100 deutlich. Albrecht mahnte, dass die Niederungen schon jetzt an den Klimawandel angepasst werden müssenAber: „Niederungen sind nicht nur vom Klimawandel betroffen, sondern auch Teil des Klimaschutzes“. Denn Niederungen stünden auch beim Thema Artenschutz im Fokus und seien als prägendes Bild unserer Landschaft weiterzuentwickeln. Eine große Rolle bei dem Thema spiele die Wiedervernässung von trockenen Moorflächen.
Als Niederung bezeichnet man ein flaches Stück Land, das unter oder über 2,5 Meter Normalhöhennull liegt, werden die Flächen nicht künstlich entwässert, beispielsweise durch Siele, Gräben oder Pumpwerke, ist der Bereich ständig vernässt. Niederungen gibt es nicht nur entlang von Flussläufen, auch Moore und die für Schleswig-Holstein typische Marschlandschaft, aus dem Meer entstandene flache Gebiete, die nur wenige Meter über dem Meeresspiegel liegen, gehören dazu. In Schleswig-Holstein sind circa. 20 Prozent der Landesfläche, insgesamt 315.000 Hektar (circa 293.000 Hektar an der Westküste und der Elbe, circa 22.900 Hektar an der Ostküste) den Niederungen zuzurechnen.
„Es müssen Strategien erstellt werden, für Probleme die wir heute schon kennen“, sagte der CDU-Abgeordnete Heiner Rickers, und Stefan Bolln von der SPD stellte klar: „Klimaschutz und Naturschutz kann nur mit der Landwirtschaft funktionieren“. Über Jahrzehnte etablierte Strukturen müssten hier aufgebrochen werden.
Der Landtag nahm den Bericht formell zur Kenntnis.
Weitere Redner:
Bernd Voss (Grüne), Oliver Kumbartzky (FDP), Lars Harms (SSW).
Die Landesregierung im Plenum soll über die „Strategie für die Zukunft der Niederungen bis 2100“ berichten. Mit der Strategie sollen Lösungen gefunden werden, wie die Wasserwirtschaft vor dem Hintergrund des Klimawandels zukünftig die Niederungen managt. Stichwort hierbei ist der Hochwasserschutz. Auf Vorschlag von Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) hat das Kabinett kürzlich beschlossen, dass Schleswig-Holstein einem Staatsvertrag zum Hochwasserschutz an der Elbe zwischen den Ländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und dem Bund beitreten wird.
Der Vertrag regelt, wann und in welchem Ausmaß in Brandenburg und Sachsen-Anhalt im Fall eines Flusshochwassers Rückhaltebecken (Polder) entlang der Havel geflutet werden. Eine Flutung kann entscheidende Auswirkungen auf den Wasserstand der Elbe und damit auch auf Ortslagen wie Lauenburg und Geesthacht in Schleswig-Holstein haben, die vom Elbhochwasser regelmäßig besonders betroffen sind.
Als Flussniederung wird das tiefliegende Land neben einem Flussbett bezeichnet. Tritt bei Hochwasser der Fluss über die Ufer, sammelt sich in den Niederungen das Wasser, so wird verhindert, dass weitere Ländereien entlang des Flusses überflutet werden. Von Menschenhand angelegte Rückhaltebecken neben dem Flussbett, die bei Bedarf geflutet werden können, werden Polder genannt.
(Stand: 24. Januar 2022)
Vorherige Debatte zum Thema:
August 2021 (Katastrophenschutz/Hochwasser)
Bericht zur Strategie für die Zukunft der Niederungen bis 2100
Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ‒ Drucksache 19/3466