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Der Landtag diskutiert Wege für mehr Teilhabe für Kinder und Jugendliche. Im Fokus: Ein Gesetzesentwurf der Landesregierung, der landesgesetzliche Anpassungen an eine Gesetzesnovelle des Bundes zum Kinderschutz vorsieht, sowie einen Antrag der Fraktionen von SSW und SPD für die Einführung eines „Jugend-Checks“ bei Gesetzgebungsverfahren.
Gemeint ist damit die Folgen-Abschätzung einer unabhängigen Stelle von neuen Gesetzen auf die folgenden Generationen. Auf diese Weise soll die Perspektive von jungen Menschen mehr Einfluss bekommen. Die „Auswirkungen von Gesetzen auf Jugendliche“ würden „transparent gemacht und bilden die Grundlage für etwaige Anpassungen von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen“, heißt es dazu im Antragstext.
Der Vorsitzende der Landtagsgruppe des SSW, Lars Harms, entgegnete mit Blick auf Beschlüsse vergangener Monate vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie: „Fakt ist, dass die Belange von Kindern und Jugendlichen leider nicht selbstverständlich berücksichtigt worden sind.“ Diejenigen, die unter 16 Jahre alt seien, hätten kein Beteiligungsrecht. Ein Jugend-Check, wie er auf Bundesebene bereits existiere, sei „keine Utopie“. Befürchtungen, der bürokratische Aufwand oder die Kosten seien zu hoch, hätten sich nicht bewahrheitet. „Uns geht es um eine Folgenabschätzung einer unabhängigen Stelle“, so Harms.
„Dass es einen Jugend-Check geben muss, ist keine Frage“, sagte die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Eka von Kalben. Wie dieser umgesetzt werden könne, sei aber noch zu diskutieren. Ob ein Kompetenzzentrum mit vielen Experten und Personalstellen wie auf Bundesebene „der einzige und der richtige Weg ist“, sei offen. „Mir ist wichtig, dass beim Jugend-Check auch Jugendliche checken und nicht nur Erwachsene“, sagte die Grünen-Abgeordnete. Wie in Schleswig-Holstein ein Jugendcheck von Gesetzen machbar und umzusetzen sei, diese Frage müsse „rechtssystematisch“ geklärt werden.
Die Partizipation von Kindern und Jugendlichen in den Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe sei „eine Grundvoraussetzung für eine gelingende Jugendhilfe“ sagte Sozialminister Heiner Garg (FDP) mit Blick auf die Novellierung des Kinderschutzgesetzes. Die Beteiligungsrechte seien durch die bundesrechtlichen Änderungen „erheblich gestärkt“ worden. Die Landesregierung begrüße sie darum ausdrücklich. Der vorliegende Gesetzentwurf modernisiere das Jugendschutzgesetz umfassend und mache es zukunftsfähig, so der Sozialminister. Zum Beispiel können Kinderheime und andere Einrichtungen jederzeit unangemeldet und ohne Anlass kontrolliert werden. Kinder und Jugendliche sollen außerdem einen eigenen Beratungsanspruch gegenüber dem Jugendamt bekommen.
Mit Blick auf den „Jugend-Check“-Vorstoß von SSW und SPD sagte Garg, die Landesregierung befasse sich bei gesetzgebenden Verfahren „selbstverständlich“ auch mit den möglichen Folgen für Kinder und Jugendliche.
Der Gesetzentwurf der Regierung wird im Sozialausschuss weiter beraten. Der Antrag von SSW und SPD wurde federführend an den Sozialausschuss sowie mitberatend an den Innen- und Rechtsausschuss überstellt.
Weitere Redner:
Katja Rathje-Hoffmann (CDU), Tobias von Pein (SPD), Dennys Bornhöft (FDP)
Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) und die SPD wollen einen Jugend-Check für die Landesgesetzgebung einführen. So soll die Perspektive von jungen Menschen mehr Einfluss in der Politik haben. Die „Auswirkungen von Gesetzen auf Jugendliche“ werden transparent gemacht und bilden die Grundlage für „etwaige Anpassungen von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen“, heißt es im Antragstext.
Auf Bundesebene gibt es bereits einen Jugend-Check: Das Kompetenzzentrum Jugend-Check ist ein Projekt des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung. Es macht ressortübergreifend darauf aufmerksam, wo und wie Gesetze aus unterschiedlichen Bereichen junge Menschen betreffen können. Das Projekt war bereits in der vergangenen Legislaturperiode von CDU/CSU und SPD formuliert worden.
Jüngst ist in Thüringen beschlossen worden, die Gesetzgebung jugendgerechter zu gestalten. Die Belange junger Menschen sollen künftig schon bei der Erarbeitung von Gesetzesvorhaben besser berücksichtigt werden, wie das Bildungs- und Jugendministerium mitteilte. Ab dem kommenden Jahr werden daher alle planmäßigen Gesetzesvorhaben dem Jugend-Check unterzogen.
In dem dreijährigen Modellprojekt will der Freistaat zudem neue Wege für die direkte Einbeziehung junger Menschen in die Gesetzgebungsverfahren entwickeln und erproben. Mögliche Beteiligungsformate könnten etwa ein Onlineportal oder die Bildung eines konsultativen Beirats junger Menschen sein, hieß es. Thüringen betritt dem Ministerium zufolge damit Neuland in Deutschland.
Ein weiteres Thema der Debatte ist die Reform des Jugendförderungsgesetzes und des Kinderschutzgesetzes. Nachdem auf Bundesebene im Juni vergangenen Jahres das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz in Kraft getreten ist und im Januar 2023 das reformierte Vormundschafts- und Betreuungsrechtsgesetz in Kraft treten wird, sind nun Anpassungen der landeseigenen Gesetze nötig.
Das sogenannte Kinder- und Jugendstärkungsgesetz der ehemaligen Familienministerin Franziska Giffey (SPD) sieht mehr Kontrollmöglichkeiten, aber auch mehr Hilfsangebote vor. Zum Beispiel können Kinderheime und andere Einrichtungen jederzeit unangemeldet und ohne Anlass kontrolliert werden. Kinder und Jugendliche sollen außerdem einen eigenen Beratungsanspruch gegenüber dem Jugendamt bekommen, ohne Kenntnis der Eltern, etwa wenn diese suchtkrank sind.
(Stand: 24. Januar 2022)
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Jugendförderungsgesetzes und des Kinderschutzgesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung ‒ Drucksache 19/3544
(Federführend ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren)
Einführung eines Jugend-Checks für Gesetze und Verordnungen in Schleswig-Holstein
Antrag der Abgeordneten des SSW und der SPD-Fraktion ‒ Drucksache 19/3522 (neu)