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Der Landtag wird kommenden Montag (10. Januar) um 14 Uhr zu einer Sondersitzung zusammenkommen. Im Mittelpunkt steht eine Regierungserklärung von Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) zu der aktuellen, durch die hoch ansteckende Omikron-Variante zugespitzte Corona-Lage. Bei den Beratungen wird es auch um die Ergebnisse der Bund-Länder- Konferenz gehen, die an diesem Freitag tagt.
Mit Rückendeckung der Koalitionsfraktionen will Regierungschef Günther die epidemische Lage für das Land feststellen, falls der Bund das nicht kurzfristig seinerseits macht. Hierzu liegt ein entsprechender Antrag von CDU, Grünen und FDP vor. Die Maßnahme würde auch die Schließung von Clubs und Diskotheken ermöglichen, von denen an mehreren Orten im Land zum Jahreswechsel zahlreiche Infektionen ausgegangen waren. Außerdem ist laut Landesregierung eine Sperrstunde von 23 bis 5 Uhr nicht ausgeschlossen. Zahlreiche Bundesländer haben inzwischen für ihr Land die epidemische Notlage wieder ausgerufen.
Nicht nur der Bundestag, sondern auch Regionalparlamente können für Bundesländer beziehungsweise Städte die „epidemische Lage“ auf landeweiter Tragweite feststellen. Diese Maßnahme ermöglicht harte Sonderregelungen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus, die die Grundrechte der Menschen weiter einschränken, als herkömmliche Erlasse oder Verordnungen es können. Im Bund hatte die neue Ampel-Regierung die Einstufung der epidemischen Notlage Ende vergangenes Jahres wieder einkassiert. Stattdessen wurde mit einer Reform des Infektionsschutzgesetzes ein veränderter Katalog an Maßnahmen ermöglicht, den Kritiker als unzureichend ansahen.
Seit Dienstag sind im Norden bereits einige verschärfte Schutzmaßnahmen in Kraft. So wurde etwa bei Veranstaltungen die Teilnehmerzahl auf maximal 50 in Innenbereichen beziehungsweise 100 im Freien begrenzt: Bisher galten bei halber Kapazität maximal 1000 als Limit. Die Kontaktbeschränkung für Geimpfte oder Genesene auf maximal zehn Personen gilt nicht mehr nur in der Wohnung, sondern auch im öffentlichen Raum. Tanzveranstaltungen müssen jetzt grundsätzlich den Behörden angezeigt werden. Zur Einhaltung der 2G-plus-Regel in Diskotheken und Bars gilt künftig nur noch ein PCR-Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. In Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe müssen Besucherinnen und Besucher FFP2-Masken tragen.
Die Sieben-Tage-Inzidenz in Schleswig-Holstein ist am Donnerstag über die 450er Marke geklettert, sie stieg auf 458 (nach 405,4 am Vortag). Binnen 24 Stunden waren 3470 neue Corona-Neuinfektionen gemeldet worden. Der Inzidenz-Wert steht für die Zahl der erfassten Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen. Laut der Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) vom Mittwochmorgen war Schleswig-Holstein das Bundesland mit der fünfthöchsten Inzidenz – nach Bremen, Brandenburg, Berlin und Hamburg. Lange hatte der Norden den niedrigsten Wert. Mit der im Land inzwischen dominierenden Omikron-Variante hat sich das geändert.
Die Hospitalisierungsinzidenz lag am Donnerstag bei 3,30. Sie gibt an, wie viele Corona-Kranke je 100.000 Menschen innerhalb einer Woche in Kliniken gekommen sind. In Krankenhäusern wurden 217 Covid-Patienten behandelt, 50 von ihnen auf Intensivstationen. 35 von ihnen wurden beatmet.