Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

16. Dezember 2021 – Dezember-Plenum

Sammeldrucksache

Einige Tagesordnungspunkte bündelt der Landtag in einer Sammeldrucksache und fasst die Beschlüsse dazu ohne Aussprache in einer Gesamtabstimmung.

Sammeldrucksache: 19/3509

Top 5 / Zweite Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren in Schleswig-Holstein während der COVID-19-Pandemie (Landes-Planungssicherstellungsgesetz Schleswig-Holstein - LPlanSiG SH)
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, B90/Die Grünen und FDP ‒ Drs. 19/3383(neu)
(Ausschussüberweisung am 26. November 2021)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses ‒ Drucksache 19/3470


Top 6 / Zweite Lesung
Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein zur Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Errichtung der „HSH Finanzfonds AöR“ als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2021
Gesetzentwurf der Landesregierung ‒ Drs. 19/3386
(Ausschussüberweisung am 26. November 2021)
Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses ‒ Drucksache 19/3485


Top 7 / Erste Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Investitionsbankgesetzes und des Landesverwaltungsgesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung ‒ Drucksache 19/3427
(Federführend ist das Finanzministerium)


Top 8 / Erste Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Gewährleistung eines ausreichenden Abstandes der Alimentation zur sozialen Grundsicherung und zur amtsangemessenen Alimentation von Beamtinnen und Beamten mit mehr als zwei Kindern
Gesetzentwurf der Landesregierung ‒ Drucksache 19/3428
(Federführend ist das Finanzministerium)


Top 9 / Erste Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Heilberufekammergesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung ‒ Drucksache 19/3456
Federführend ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren)


Top 10 / Erste Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen
Gesetzentwurf der Landesregierung ‒ Drucksache 19/3457
(Federführend ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren)


Top 11 / Erste Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung ‒ Drucksache 19/3483
(Federführend ist das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung)


Top 27 / Ausschussempfehlung
Förderung von Dach- und Fassadengrün in Schleswig-Holstein
Antrag der Fraktion der SPD ‒ Drs. 19/2068
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses ‒ Drucksache 19/3414


Top 29 / Ausschussempfehlung
Finanzielle Belastung durch Coronakrise beim Rentenniveau berücksichtigen
Antrag der Abgeordneten des SSW ‒ Drs. 19/2746
Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses ‒ Drucksache 19/3458


Top 33 / Ausschussempfehlung
eSport auch in Schleswig-Holstein fördern
Antrag der Fraktionen von CDU, Grünen, FDP und der Abg. des SSW ‒ Drs. 19/896
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses ‒ Drucksache 19/3472


Top 34 / Ausschussempfehlung
Tragfähige Förderstrukturen für die Volkshochschulen schaffen – Weiterbildungsgesetz reformieren
Antrag der Abg. des SSW ‒ Drs. 19/2460
Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses ‒ Drucksache 19/3488


Top 35 / Ausschussempfehlung
Erzieherische und sozialpädagogische Ausbildungen attraktiver gestalten und Ausbildungsvergütung einführen
Antrag der Fraktion der SPD ‒ Drs. 19/1856
Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses ‒ Drucksache 19/3489


Top 44 / Regierungsbericht
Umfang der Regulierungstätigkeit in Schleswig-Holstein
Antrag (des Wirtschaftsausschusses)‒ Drs. 19/1220
Bericht der Landesregierung ‒ Drucksache 19/3484
(Federführend ist das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung)

Top 5: Corona-Planungssicherstellungsgesetz

Der Landtag hat einstimmig beschlossen, die Regelungen des sogenannten Landes-Planungssicherstellungsgesetzes, die bis Ende des Jahres befristet waren, um ein Jahr zu verlängern. Die Verlängerung soll Rechts- und Planungssicherheit während der andauernden Corona-Pandemie schaffen. Auf Grundlage des Gesetzes könnten weiterhin Planungs- und Genehmigungsverfahren im Schnellverfahren an das aktuelle Pandemiegeschehen angepasst werden.

Die Regelung eröffnet „formwahrende Alternativen für Verfahrensschritte in Planungs- und Genehmigungsverfahren, bei denen sonst die Verfahrensberechtigten zur Wahrnehmung ihrer Beteiligungsrechte physisch anwesend sein und sich zum Teil in großer Zahl zusammenfinden müssten“, wie es in dem Papier heißt. So können etwa Bekanntmachung von Unterlagen und andere Informationen aktuell über das Internet zugänglich gemacht werden. Als Ersatz für zwingend durchzuführende Erörterungstermine, mündliche Verhandlungen oder Antragskonferenzen können Online-Konsultationen eingeführt werden. Die landesrechtlichen Bestimmungen lehnen sich an Regelungen des Bundes an.

Meldung 1. Lesung:
November 2021 (ohne Aussprache)
Vorherige Meldungen zum Thema:
Februar 2021 (ohne Aussprache)
November 2020 (ohne Aussprache)


Top 6: Staatsvertrag „HSH Finanzfonds AöR“

Die HSH Finanzfonds AöR, in der nach der HSH-Nordbank-Krise noch Anleihen in Höhe von rund drei Milliarden Euro verwaltet werden, wird aufgelöst. Das hat der Landtag einstimmig beschlossen. Die noch bestehenden Verbindlichkeiten werden zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein aufgeteilt, die Restschulden direkt auf die Länderhaushalte übertragen. Auf jedes Land kommen rund 1,5 Milliarden Euro zu.

Schleswig-Holstein übernimmt die in den Jahren 2022 und 2023 auslaufenden Anleihen, Hamburg dann jene für 2024 und 2025. In diesen Jahren sollen die Anleihen mit jeweils 750 Millionen Euro aus den Kernhaushalten bedient werden. Durch die Auflösung der Anstalt würden Betriebskosten in Höhe von rund 400 000 Euro pro Jahr eingespart. Das derzeit noch vorhandene Vermögen der Anstalt in Höhe von rund 50 Millionen Euro soll ebenfalls auf die beiden Länder verteilt werden.

Meldung Erste Lesung:
November 2021 (ohne Aussprache)


Top 7: Investitionsbank- und Landesverwaltungsgesetz

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) soll wieder eine Gewährträgerversammlung bekommen. Diese war 2011 unter der Küstenkoalition von SPD und SSW abgeschafft worden, um Verwaltungskosten einzusparen. Über den Verwaltungsrat und einer separaten Gewährträgerversammlung würden das operative Geschäft und die landespolitischen Interessen voneinander getrennt, heißt es in dem entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung heißt. Zudem seien die Vertreter der Gewährträgerversammlung an Weisungen aus der Politik gebunden, Mitglieder des Verwaltungsrates dagegen nicht.

Laut Gesetzentwurf soll die Gewährträgerversammlung aus vier Vertretern des Landes bestehen, die vom Finanzministerium bevollmächtigt werden, die Eigentümerrechte des Landes als Träger der IB.SH wahrzunehmen. Den Vorsitz soll der Vertreter des Finanzministeriums übernehmen. Die Gewährträgerversammlung soll einstimmig beschließen.

Der Beteiligungshöhe und dem Haftungsrisiko des Landes würde durch eine neue Besetzungsregelung des Verwaltungsrates Rechnung getragen, heißt es in dem Papier. Zudem solle die Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrates vor dem Hintergrund der Einführung der Gewährträgerversammlung von zwölf auf insgesamt acht Mitglieder reduziert werden, von denen sechs Vertreter des Landes Schleswig-Holstein und zwei Vertreter der Betriebsangehörigen der IB.SH sein sollen.

Der Gesetzentwurf wird im Finanzausschuss weiter beraten. 


Top 8: Alimentation von Beamten

Der Landtag plant, die Beamtenbesoldung zu novellieren. Denn nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts in Schleswig sei die Besoldung von Landesbeamten in Schleswig-Holstein mit mehr als zwei Kindern teils verfassungswidrig niedrig. Ein Gesetzentwurf der Koalition sieht darum unter anderem vor, die Besoldungsgruppen A 5 sowie Erfahrungsstufe 1 der Besoldungsordnung A zu streichen. Zudem ist eine Neuordnung der kindbezogenen Familienzuschläge geplant. Der kindbezogene Familienzuschlag soll um 40 Euro erhöht werden. Ebenfalls erhöht werden soll der Beihilfebemessungssatz für Ehepartner und Kinder von Beamten in Familien mit zwei oder mehr Kindern.

Laut Oberverwaltungsgericht ist der Dienstherr ‒ das Land Schleswig-Holstein – verpflichtet, Beamte sowie ihre Familien angemessen zu versorgen und ihnen einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren. Gerade dies vermochte der zuständige 2. Senat in Anwendung der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Prüfungsstufen nicht festzustellen. Als Indizien für eine „evident unzureichende“ Besoldung erkannte er unter anderem eine zu große Abweichung der Besoldungsentwicklung einerseits von den Tarifergebnissen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes und andererseits von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes.

Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss überstellt. 


Top 9: Heilberufekammergesetz

Das Heilberufekammergesetz soll novelliert werden. Die seit 1996 bestehenden Regelungen sollen an veränderte Rahmenbedingungen ‒ etwa durch die Reform der Psychotherapieausbildung – und an ein sich wandelndes Verständnis von Weiterbildung angepasst werden. Die Landesregierung moniert, wiederholt „an die Grenzen überkommener Gesetzesregelungen“ gestoßen zu sein, wie es in einem entsprechenden Gesetzentwurf von Jamaika heißt.

„Um die Qualität der Versorgung weiterhin durch qualifizierte Fachkräfte sicherzustellen, geänderten Versorgungsbedarfen von Patientinnen und Patienten gerecht zu werden“ würde Weiterbildung „zunehmend aus dem Blickwinkel der Kompetenzorientierung betrachtet“, ist dort weiter zu lesen. Weiterbildung solle künftig, „um Familie und Beruf besser vereinbaren zu können auch in Teilzeit sowie in besonderen Versorgungssituationen selbst auf Distanz oder in Ausnahmefällen auch in eigener Praxis“ möglich sein.

Der Gesetzentwurf wird im Sozialausschuss weiter beraten. 


Top 10: Gesetz über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen

Die Landesregierung will das Gesetz über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen ändern. Es soll um Regelungen ergänzt werden, die es Pflegefachkräften mit weiterführenden Berufsqualifikationen ‒ etwa in der Intensivpflege – ermöglichen, auch kurzzeitig in anderen Ländern der EU zu arbeiten.

Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss überstellt.

Vorherige Debatte zum Thema:
November 2019 (kostenfreie Palliativ-Care-Fortbildungen)
Dezember 2018


Top 11: Landesnaturschutzgesetz

Einige Bestimmungen im Naturschutzgesetz sollen neu gefasst werden. Die Landesregierung will mit einem entsprechenden Gesetzentwurf verhindern, dass eine aktuelle Neuregelung des Bundesnaturschutzgesetzes Bestimmungen verdrängt, die „landesspezifischen Besonderheiten“ Rechnung trügen, wie es in einem entsprechenden Gesetzentwurf der Regierung heißt. Die Änderungen seien „trotz des laut Koalitionsvertrag grundsätzlich vereinbarten Verzichts auf eine Neuverhandlung des Landesnaturschutzgesetzes erforderlich, um die bundesgesetzlichen Regelungen auf Landesebene praktikabel umsetzen zu können“, ist dort weiter zu lesen.

Der Gesetzentwurf wird im Umweltausschuss weiter beraten.

Vorherige Debatten zum Thema:
Oktober 2021 (Strategie Artenvielfalt)
Mai 2019 (Blühstreifen)


Top 27: Dach- und Fassadenbegrünung

Die SPD-Fraktion ist mit ihrem Vorstoß gescheitert, die Begrünung von Dächern und Fassaden künftig zu Lasten der Staatskasse stärker zu fördern. Ein entsprechender Antrag der Sozialdemokraten hatte gefordert, die Wohnraumförderprogramme des Landes so anzupassen, dass „die gezielte Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen zusätzlich möglich wird“. Zu diesem Zweck solle „ein Landesprogramm zur Förderung der Gebäudebegrünung von öffentlichen und privaten Gebäuden im Land“ aufgelegt werden. Der Antrag fand lediglich Unterstützung bei den Abgeordneten des SSW.

Angenommen wurde bei Enthaltung der Fraktionen von SPD und SSW ein Alternativantrag der Jamaika-Koalitionäre, der die Förderung von Gründächern auf privaten Wohnhäusern in den Blick nimmt. Diese Fördermittel, die bereits fließen, sollten auch zukünftig „im Rahmen des Wärmewendeprogramms“ weiter gefördert werden, um „auch im privaten Bereich etwas für den Klimaschutz zu tun“, ist dort zu lesen.

Meldung bei Antragstellung:
Mai 2020 (ohne Aussprache)
Weitere vorherige Debatten zum Thema:
November 2021 (Klimaschutzgesetz)
Februar 2020 (kommunales Bauen)
Juni 2019 (Klimabericht, Städtebauförderung)


Top 29: Rentenerhöhung in Corona-Zeiten

Der SSW im Kieler Landtag ist mit seinem Vorhaben gescheitert, ein Aussetzen der Erhöhung der Rentenzahlungen für das Jahr 2021 zu verhindern. Das Rentenniveau ist an die Entwicklung des Lohnniveaus gekoppelt. Weil die Lohnentwicklung infolge der Pandemie rückläufig war, sollen die Renten im Jahr 2021 nicht angehoben werden. Der vorliegende Antrag der Landtagsgruppe hatte vor diesem Hintergrund gefordert, die Entwicklung der Altersbezüge kurzzeitig von der des Lohnniveaus zu entkoppeln. Er wurde von einer breiten Mehrheit abgelehnt. Die SPD-Fraktion enthielt sich der Stimme.

Einstimmig angenommen wurde dagegen ein interfraktioneller Alternativantrag, der die für 2022 vorgesehene Rentenerhöhung in Höhe von etwa fünf Prozent in den Blick nimmt. Der geplante Zuwachs gleiche „zum Teil aus, dass es in 2021 aufgrund der coronabedingten Lohnentwicklung keine Erhöhung der Renten gab“, heißt es dort. Es sei zudem erforderlich, auf Bundesebene zu prüfen, ob „Gerechtigkeitslücken bei der Grundrente“ geschlossen oder wie die Rente gerechter besteuert werden könnte, ist in dem Papier weiterhin zu lesen.

Debatte bei Antragstellung:
Februar 2021


Top 33: E-Sport in Schleswig-Holstein

Der Landtag hat einen Alternativantrag der Koalition zur künftigen Förderung des E-Sport im Lande bei Enthaltung der Abgeordneten des SSW mit breiter Mehrheit angenommen. Die „geschaffenen Strukturen“, etwa das Landeszentrum für E-Sport und Digitalisierung Schleswig-Holstein (LEZ SH) mit Sitz in Kiel, seien „weiterhin zu unterstützen“, heißt es in dem Papier. Denn E-Sport habe „einen gesellschaftlichen Nutzen“. Er fördere digitale und mediale Kompetenzen, verbinde Menschen und schaffe Gemeinschaftsgefühl, ist in dem Papier zu lesen. Aber er berge auch „erhebliche Gefahren, etwa durch Spielsucht oder erhöhte Gesundheitsrisiken“. Dem müsse durch entsprechende Präventionsarbeit begegnet werden.

Diese Arbeit leistet künftig das Landeszentrum für E-Sport und Digitalisierung. Seit Anfang November hat das LEZ für den Testbetrieb geöffnet. Es fungiert als Bindeglied zwischen der Szene und Politik, Verwaltung, Bildungsinstitutionen und Vereinen. Zudem vermittelt des LEZ Informationen, Aufklärung und Einblicke zum Thema E-Sport. Die Einrichtung setzt sich ein für mehr Medienkompetenz und einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Medium Videospiel ein.

Abgelehnt wurde ein Antrag der Koalition und der Abgeordneten des SSW aus dem August 2018. Dieser hatte einen Katalog mit sieben Forderungen an die Landesregierung vorgelegt und ein Bekenntnis zu der „wachsenden Bedeutung von eSport“ eingefordert. Unter anderem war vorgesehen, den E-Sport in den Vorschriften über die Gemeinnützigkeit zu verankern. Außerdem wurde in dem Antrag die Einrichtung einer E-Sport-Akademie an der FH Westküste“ angeregt.

Debatte bei Antragstellung:
September 2018
Weitere vorherige Debatte zum Thema:
November 2019


Top 34: Förderung der Volkshochschulen / Weiterbildungsgesetz

Der SSW im Kieler Landtag ist mit seinem Vorstoß gescheitert, das Weiterbildungsgesetz zu reformieren. Lediglich die SPD-Fraktion stimmte für einen entsprechenden Antrag der Landtagsgruppe, der gefordert hatte, dass „die Förderung der Volkshochschulen ausgeweitet und die Förderstrukturen tragfähiger gestaltet“ werden sollten ‒ um „nicht nur Qualität und Professionalität bestehender Angebote zu sichern, sondern auch eine hinreichende Grundversorgung mit Weiterbildung durch eine ausreichende Zahl an hauptberuflich geführten Volkshochschulen zu gewährleisten“, wie es in dem Papier heißt.

Der Antrag hatte die gesellschaftliche Bedeutung der Volkshochschulen in den Blick genommen. Sie leisteten in „sozialintegrativen Angebotsbereichen wesentliche Beiträge zur Chancengerechtigkeit, zur Teilhabe und zum Zusammenhalt in unserer Gesellschaft“ – etwa bei der Alphabetisierung, der Grundbildung und dem Nachholen von Schulabschlüssen, ist dort zu lesen. In ländlichen Kommunen seien sie zudem „eine der wenigen verbliebenen Begegnungsstätten für Bürgerinnen und Bürger“.

Im bundesweiten Vergleich weise Schleswig-Holstein für seine Volkshochschulen eine der niedrigsten Landesförderungen pro Einwohner aus. Diese liege diese mit 92 Cents pro Einwohner deutlich unter dem Durchschnitt aller Bundesländer in Höhe von 2,21 Euro. Kommunalen Fördermitteln komme hingegen ein „überdurchschnittlich hoher Stellenwert“ zu. Dadurch sei „die Struktur der Volkshochschullandschaft sehr viel stärker als in anderen Bundesländern von der jeweiligen kommunalen Haushaltslage abhängig“ und „die Grundversorgung mit Weiterbildung regional sehr unterschiedlich“.

Debatte bei Antragstellung:
November 2020
Weitere vorherige Meldung zum Thema:
August 2020 (Weiterbildungsbericht Regierung / ohne Aussprache)


Top 35: Erzieherische und sozialpädagogische Ausbildungen

Die SPD-Fraktion ist mit ihrem Vorhaben gescheitert, eine Ausbildungsvergütung für angehende Erzieher und Sozialpädagogische Assistenten in der Ausbildung einzuführen. Eine breite Mehrheit stimmte gegen einen entsprechenden Antrag der Sozialdemokraten im Kieler Landtag. Lediglich die Abgeordneten des SSW unterstützten den Antrag mit ihrem Votum.

Debatte bei Antragstellung:
Dezember 2019
Weitere vorherige Debatten zum Thema:
November 2021
Februar 2020


Top 44: Regulierungstätigkeit in Schleswig-Holstein

Der Landtag hat einen Bericht der Landesregierung zur Regulierung der Strom- und Gasnetzte in Schleswig-Holstein zur Kenntnis genommen. Die Strom- und Gasnetze zählen zu den so genannten „natürlichen Monopolen“, in denen der Wettbewerb nur eingeschränkt wirkt oder ganz außer Kraft gesetzt ist. Um zu verhindern, dass die Strom- und Gasnetzbetreiber Monopolgewinne erzielen und um darüber hinaus die Netze trotzdem so kosteneffizient wie möglich zu betreiben, unterliegen die Strom- und Gasnetzbetreiber einer staatlichen Regulierung. Der vorliegende Bericht liefert neben einem Überblick über die gesetzlichen Aufgaben und Tätigkeiten der Regulierungsbehörde Zahlen zur Entwicklung der Netzentgelte im Land.

Der Bericht wurde zur abschließenden Beratung an den Umwelt-. Agrar und Digitalisierungsausschuss überstellt.

Meldung bei Antragstellung:
Februar 2019
Vorherige Debatte zum Thema:
März 2018 (Disk. um Landesnetzagentur)