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26. November 2021 – November-Plenum

Sammeldrucksache

Einige Tagesordnungspunkte bündelt der Landtag in einer Sammeldrucksache und fasst die Beschlüsse dazu ohne Aussprache in einer Gesamtabstimmung.

Top 3 / 2. Lesung
a. Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen
Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW – Drs. 19/1286
b. Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Beauftragten für Menschen mit Behinderungen auf kommunaler Ebene
Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drs. 19/1327(neu)/2. Fassung
(Ausschussüberweisung am 27. März 2019)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses ‒ Drucksache 19/3342


Top 4 / 2. Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Harmonisierung bauordnungsrechtlicher Vorschriften
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs. 19/2575
(Ausschussüberweisung am 11. Dezember 2020)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses ‒ Drucksache 19/3365


Top 6 / 2. Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs. 19/3249
(Ausschussüberweisung am 24. September 2021)
Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses ‒ Drucksache 19/3396


Top 7 / 2. Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Berufsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP und den Abg. des SSW – Drs. 19/3181
(Ausschussüberweisung am 27. August 2021)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses ‒ Drucksache 19/3413


Top 9 / 2. Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswaldgesetzes und des Landesjagdgesetzes
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP – Drs. 19/3121
(Ausschussüberweisung am 27. August 2021)
Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt-, Agrar- und Digitalisierungsausschusses ‒ Drucksache 19/3416


Top 10 / 2. Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Durchführung von Abschnittskontrollen
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD – Drs. 19/2847
(Ausschussüberweisung am 24. März 2021)
Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses ‒ Drucksache 19/3425


 Top 11 / 1. Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren in Schleswig-Holstein während der COVID-19-Pandemie (Landes-Planungssicherstellungsgesetz Schleswig-Holstein / LPlanSiG SH)
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, B90/Die Grünen und FDP ‒ Drucksache 19/3383 (neu)


Top 12 / 1. Lesung

Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein zur Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Errichtung der „HSH Finanzfonds AöR“ als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2021
Gesetzentwurf der Landesregierung ‒ Drucksache 19/3386
(Federführend ist das Finanzministerium)


Top 13 / 1. Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesmeldegesetzes und weiterer Vorschriften
Gesetzentwurf der Landesregierung ‒ Drucksache 19/3398
(Federführend ist das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung)


Top 14 / 1. Lesung
Entwurf eines Gesetzes über die Zentrale Anlaufstelle für Opfer von Straftaten und deren Angehörige und die Opferschutzbeauftragte oder den Opferschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein – Opferunterstützungsgesetz (OuG)
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, B90/Die Grünen und FDP ‒ Drucksache 19/3411


Top 15 / 1. Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Rückkehrrechts für kommunale Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, B´90/Grünen, FDP und den Abg. des SSW ‒ Drucksache 19/3426


Top 36 / Ausschussempfehlung
Bericht zur Beschulung von Kindern und Jugendlichen in Erziehungshilfeeinrichtungen
Bericht der Landesregierung – Drs. 19/3262
Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses ‒ Drucksache 19/3372


Top 37 / Ausschussempfehlung
Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige direkt auszahlen
Antrag der Abgeordneten des SSW – Drs. 19/3180
Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses ‒ Drucksache 19/3381


Top 38 / Ausschussempfehlung
Home-Office steuerlich berücksichtigen
Antrag der Abgeordneten des SSW – Drs. 19/2327
Alternativantrag der Fraktion der SPD – Drs. 19/2358
Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses ‒ Drucksache 19/3397


Top 40 / Ausschussempfehlung
Entlastung des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein für das Haushaltsjahr 2019
Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses  ‒ Drucksache 19/3418


 

Top 3: Kommunale Behindertenbeauftragte

SSW und AfD-Zusammenschluss im Landtag sind mit ihren jeweiligen Vorstößen gescheitert, einen politisch unabhängigen und neutralen Behindertenbeauftragten auf kommunaler Ebene einzurichten. Der Hauptunterschied zwischen den vorliegenden Gesetzesentwürfen: Die Abgeordneten des SSW hatten in den Gemeinden verpflichtend die Bestellung eines Behindertenbeauftragten gefordert, der Zusammenschluss der AfD sich für eine „Kann“-Vorgabe eingesetzt. Die SPD-Fraktion unterstütze zwar den Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW, doch die Koalitionsmehrheit setzte sich durch.

Bei der Aussprache im Plenum in Erster Lesung hatten die Koalitionäre ein mögliches Mehr an Bürokratie und etwaige Ansprüche der Kommunen an das Land als Gründe für ihre Ablehnung genannt.

Debatte Erste Lesung:
März 2019
Mehr Informationen zum Thema:
Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung


Top 4: Bauordnungsrechtliche Vorschriften

Bauen wird in Schleswig-Holstein einfacher und günstiger. Das verspricht ein Gesetz der Landesregierung mit neuen baurechtlichen Regelungen, das der Landtag heute einvernehmlich ohne Aussprache verabschiedete. Mit der Verabschiedung wird die Landesbauordnung weitgehend an die Musterbauordnung der Bauministerkonferenz angeglichen. Ziel sei „eine bundesweite Vereinheitlichung der bauordnungsrechtlichen Standards und Verfahren“, so Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU), damit etwa bundesweit tätige Investoren und Baufirmen effizienter und günstiger planen können.

Eine vollständige Übernahme der Musterbauordnung sei nicht möglich gewesen, da regionale Besonderheiten berücksichtigt werden müssten. Dies gelte etwa für den Bau von Reetdachhäusern, bei Vorgaben für Stellplätze und besonders bei der Barrierefreiheit – hier macht das Land keinerlei Abstriche. Allerdings wird es darum voraussichtlich auch keine neuen Standards geben. Das neue Gesetz ist das Ergebnis eines umfangreichen Anhörungsverfahrens.

Meldung bei Antragstellung:
Dezember 2020 (ohne Aussprache)


Top 6: Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz

Planungskosten von Infrastrukturprojekten, die im Rahmen des Gemeinde-Verkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) gefördert werden, sind künftig erstattungsfähig. Das hat der Landtag einstimmig beschlossen. Die neue Regelung ergänzt das GVFG, das im Februar 2019 beschlossen worden war.

Das GVFG kompensiert eine auslaufende Förderung des Bundes. Das Land unterstützt seither mit einem zweistelligen Millionenbetrag jährlich Projekte der Kommunen, „die dem öffentlichen Personennahverkehr oder, bei landespolitischer Bedeutung, dem Schienengüterverkehr dienen“.

Meldung Erste Lesung:
September 2021 (ohne Aussprache)
Vorherige Debatte zum Thema:
Februar 2019


Top 7: Vermessungsingenieure

Der Landtag hat einstimmig beschlossen, die Berufsordnung der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure zu ändern. Die Gesetzesnovelle sieht eine „Experimentierklausel“ vor. Demnach dürfen vom Land bestellte Vermessungsingenieure zukünftig Zweigstellen einrichten – allerdings lediglich „zeitlich und örtlich begrenzt“ und nur dann, wenn sie dem „Erhalt von Geschäftsstellen am Ort bestehender Niederlassungen und zur Erprobung von Maßnahmen zur Herstellung eines flächendeckenden Angebots“ geeignet sind. Zudem wurden einige redaktionelle Anpassungen beschlossen.

Meldung Erste Lesung:
August 2021 (ohne Aussprache)


Top 9: Wald- / Jagdgesetz

Der Landtag hat das Wald- und Jagdgesetz novelliert. Einstimmig votierten die Abgeordneten für Anpassungen, die einen besseren Schutz des Waldes vor illegaler Rodung gewährleisten beziehungsweise Mais-Bauern bei Hilfestellung für die Wildschein-Jagd weiterhin entschädigen.

Bisher waren zulässige Kahlschläge nur anzeige- aber nicht genehmigungspflichtig. Künftig muss eine Genehmigung bei der örtlichen Behörde eingeholt werden, bevor die Säge angesetzt wird. Dies ermöglicht es den Behörden künftig zu überprüfen, ob eine Rodung rechtmäßig ist, damit sie gegebenenfalls einschreiten können. In den vergangenen Monaten hatten sich die Fälle illegaler Rodungen gehäuft. In Quickborn (Kreis Pinneberg) fiel Ende 2020 Wald auf knapp zwei Hektar Fläche einer nicht genehmigten Abholzung zum Opfer. Eine Rodung in Kiel im Zusammenhang mit dem Bau eines Möbelhauses beschäftigte in diesem Jahr sogar den Umwelt- und Agrarausschuss des Landtags.

Die Novelle im Bereich der Jagdgesetzgebung betrifft Bauern, die Mais anbauen. Sie werden weiterhin für Fraßschäden entschädigt, wenn sie in ihren Äckern Schneisen freihalten. Die Schneisen ermöglichen es, Wildschweine effektiver zu jagen – unter anderem um der Afrikanischen Schweinepest vorzubeugen. Die Regelung habe „sich in der Praxis bewährt“, heißt es in dem Gesetzestext. Ohne Novellierung wäre sie zum Ende des Jahres ausgelaufen.

Meldung Erste Lesung:
August 2021 (ohne Aussprache)
Weitere vorherige Debatte zum Thema:
Juni 2020


Top 10: Abschnittskontrollen

Das Plenum hat es mit breiter Mehrheit abgelehnt, Abschnittskontrollen in der Verkehrsüberwachung einzuführen. Lediglich die Abgeordneten des SSW stimmten für einen entsprechenden Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Einführung der sogenannten Section Control. Gemeint ist damit, dass die Geschwindigkeit eines Autos nicht mit einem Blitzer punktuell gemessen, sondern die durchschnittliche Geschwindigkeit über eine festgelegte Strecke ermittelt wird.

Meldung bei Antragstellung:
März 2021 (ohne Aussprache) 


Top 11: Planungs- und Genehmigungsverfahren / Pandemie

Der Landtag plant, die Regelungen des sogenannten Landes-Planungssicherstellungsgesetzes, die aktuell bis zum Ende des Jahres befristet sind, um ein Jahr bis zum Ende 2022 zu verlängern. Die Verlängerung soll Rechts- und Planungssicherheit während der andauernden Corona-Pandemie schaffen. Auf Grundlage des Gesetzes könnten weiterhin Planungs- und Genehmigungsverfahren im Schnellverfahren an das aktuelle Pandemiegeschehen angepasst werden.

Die Regelung eröffnet „formwahrende Alternativen für Verfahrensschritte in Planungs- und Genehmigungsverfahren, bei denen sonst die Verfahrensberechtigten zur Wahrnehmung ihrer Beteiligungsrechte physisch anwesend sein und sich zum Teil in großer Zahl zusammenfinden müssten“, wie es in dem Papier heißt. So können etwa Bekanntmachung von Unterlagen und andere Informationen aktuell über das Internet zugänglich gemacht werden. Als Ersatz für zwingend durchzuführende Erörterungstermine, mündliche Verhandlungen oder Antragskonferenzen können Online-Konsultationen eingeführt werden. Die landesrechtlichen Bestimmungen lehnen sich an Regelungen des Bundes an.

Der Gesetzentwurf wird im Innen- und Rechtsausschuss weiter beraten.

Vorherige Meldungen zum Thema:
Februar 2021 (ohne Aussprache)
November 2020 (ohne Aussprache)


Top 12: HSH Finanzfonds AöR

Die HSH Finanzfonds AöR, in der nach der HSH-Nordbank-Krise noch Anleihen in Höhe von rund drei Milliarden Euro verwaltet werden, soll aufgelöst und die Verbindlichkeiten auf Hamburg und Schleswig-Holstein verteilt werden. Das Plenum hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf der Landesregierung zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss überwiesen. Laut dem Entwurf sollen noch bestehenden Restschulden auf die Länderhaushalte direkt übertragen werden. Auf jedes Land würden somit rund 1,5 Milliarden Euro zukommen.

Das letzte Wort haben nun die Landesparlamente von Hamburg und Schleswig-Holstein. Sollten die Ja sagen, wandern die Verbindlichkeiten in die jeweiligen Staatshaushalte. Es ist vorgesehen, dass Schleswig-Holstein die in den Jahren 2022 und 2023 auslaufenden Anleihen übernimmt und Hamburg dann jene für 2024 und 2025. In diesen Jahren würden die Anleihen dann mit jeweils 750 Millionen Euro aus den Kernhaushalten bedient.

Durch die Auflösung der Anstalt würden Betriebskosten in Höhe von rund 400 000 Euro pro Jahr eingespart. Das derzeit noch vorhandene Vermögen der Anstalt in Höhe von rund 50 Millionen Euro sollen auf die Länder verteilt werden.

Vorherige Debatten/Meldung zum Thema:
November 2019 (ohne Aussprache)
Dezember 2018 (Verkauf der Nordbank)
April 2018 (Verkauf Nordbank)


Top 13: Landesmeldegesetz

Der Landtag plant, das Landesmeldegesetz zu ändern. Die Abgeordneten haben einen entsprechenden Gesetzesentwurf der Landesregierung zur weiteren Beratung an den Innen- und Rechtsausschuss überstellt. Hintergrund ist unter anderem das Onlinezugangsgesetz des Bundes, das in Schleswig-Holstein bis spätestens 2022 umgesetzt werden muss.

Deutschland hinkt bei digitalen Behördengängen den meisten EU-Staaten deutlich hinterher, dies hatte ein Bericht der EU-Kommission schon im vergangenen Jahr deutlich gemacht. Nicht einmal jeder zweite deutsche Internetnutzer nutzt demnach Formen des E-Government, im EU-Schnitt sind es fast zwei Drittel.

Vorherige Debatte zum Thema:
August 2020 (Onlinezugangsgesetz)


Top 14: Opferunterstützungsgesetz

Nach Plänen der Jamaika-Koalition soll der Opferschutzbeauftragte des Landes künftig auch Opfer von Terrorismus unterstützen. Die Landesregierung hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Der Hintergrund: Anfang November hatte der Opferbeauftragte der Bundesregierung für terroristische Taten im Inland, Edgar Franke, erklärt, er sehe Handlungsbedarf beim Opferschutz in diesem Bereich. Es fehle etwa an einer eindeutigen Definition von Terror und an klaren Zuständigkeiten.

Zudem sei es wichtig, dass Polizisten für einen sensiblen Umgang mit von Terror Betroffenen geschult würden. 26 Menschen seien bei Anschlägen in den vergangenen Jahren in Deutschland ums Leben gekommen, sagte Franke. Der Staat habe eine besondere Verantwortung für diese Menschen. Denn sie seien stellvertretend für eine vielfältige, liberale, offene Gesellschaft angegriffen worden.

Die zentrale Anlaufstelle für den Opferschutz im Land gibt es seit Sommer 2020. Sie hat ihren Sitz im Justizministerium. Zwei Staatsanwältinnen sowie eine Sozialpädagogin und eine Justizangestellte nehmen sich den Fragen der Hilfesuchenden an und vermitteln Kontakte – „schnell und unbürokratisch“, wie es im vorliegenden Gesetzesentwurf von Jamaika heißt.

Das Papier wird im Innen- und Rechtsausschuss weiter beraten.


Top 15: Rückkehrrecht kommunale Wahlbeamte

Wer unbefristet im Öffentlichen Dienst tätig ist, soll nach einer abgeschlossenen Tätigkeit als sogenannter Wahlbeamter in sein ruhendes Beschäftigungsverhältnis zurückkehren können. Das sieht ein entsprechender Gesetzentwurf der Landesregierung vor.

Die Regelung käme etwa zum Tragen, wenn ein hauptamtlicher Bürgermeister für die Dauer einer Wahlperiode seinen vorherigen Arbeitsplatz in der Verwaltung verlassen hätte. Scheide dieser aus seinem Amt als Bürgermeister, so solle er nach dem Willen von Jamaika künftig „auf Antrag in dasselbe Amt derselben Laufbahn“ zurückkehren können, dass er „im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zum Zeitpunkt der Begründung des Wahlbeamtenverhältnisses“ innehatte, wie es in dem Papier heißt. Ein entsprechender Antrag müsste binnen drei Monaten nach dem Ende der Amtszeit als Wahlbeamter gestellt werden.

Der Gesetzentwurf wir im Innen- und Rechtsausschuss weiter beraten.


Top 36: Beschulung in Kinderheimen

Der Landtag hat auf Empfehlung des Bildungsausschusses einen Bericht der Landesregierung zur Beschulung von Kindern und Jugendlichen in Erziehungshilfeeinrichtungen zur Kenntnis genommen. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die Beschulung weitgehend gut geregelt. Das Thema war zuletzt in der September-Tagung im Plenum diskutiert worden.

Vorherige Debatten zum Thema:
September 2021
April 2018 / September 2018 (Schulpflicht)


Top 37: Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige

Die Landtagsgruppe des SSW ist mit ihrer Forderung, den Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige, die zuhause betreut werden, künftig pauschal auszuzahlen, gescheitert. Mit ihrem Vorstoß wollten die Abgeordneten des SSW erreichen, dass „auch ohne die Einbindung von externen Dienstleistern Hilfestellungen für die Pflegebedürftigen organisiert werden können“. Eine breite Mehrheit stimmte gegen den entsprechenden Antrag. Die SPD-Fraktion enthielt sich der Stimme.

Debatte bei Antragstellung:
August 2021


Top 38: Home-Office / Steuer

Der Landtag unterstützt mit breiter Mehrheit einen Vorstoß der Abgeordneten des SSW, der im Finanzausschuss modifiziert worden war, zur steuerlichen Absetzbarkeit der Kosten für die Arbeit im Home-Office. Lediglich die SPD, die mit einem eigenen Alternativantrag gescheitert war, enthielt sich der Stimme. Mit ihrem Antrag hatte die Landtagsgruppe die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für die Verlängerung der sogenannte Home-Office-Pauschale um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2022 einzusetzen. Die steuerrechtliche Regelung, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie entstanden ist, soll Ende des Jahres auslaufen.

Aktuell kann jeder Berufstätige, der daheim arbeitet, 600 Euro Homeoffice-Pauschale im Jahr geltend machen. Je Arbeitstag im Homeoffice zählen 5 Euro pauschal als Werbungskosten oder Betriebsausgaben – maximal für 120 Tage im Jahr. Das gilt auch rückwirkend für das Jahr 2020 und für das Jahr 2021. An die Stelle dieser zeitlichen begrenzten Bestimmungen soll nach dem Willen der Abgeordneten im Kieler Landtag eine „dauerhaften Neuregelung“ treten, „die den neuen Formen der Arbeitsausübung gerecht wird und eine unkomplizierte steuerliche Absetzbarkeit von Kosten unabhängig vom Vorliegen eines abgetrennten Arbeitszimmers gewährleistet“, wie es in dem verabschiedeten Papier heißt.

Debatte bei Antragstellung:
August 2020


Top 40: Entlastung Rechnungshof 2019

Der Landtag hat den Landesrechnungshof für das Haushaltsjahr 2019 entlastet. Der Landesrechnungshof ist eine oberste Landesbehörde und übt die Finanzaufsicht über die Landesregierung, die Landesministerien und sämtliche Landesbetriebe aus. Er prüft also die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes. Darüber hinaus überwacht er auch die Haushalte der Anstalten öffentlichen Rechts und der Unternehmen, bei denen das Land Anteilseigner ist. Die jährliche Aufstellung des Landesrechnungshofs über Einnahmen und Ausgaben wird jeweils im Finanzausschuss des Landtages beraten.

Mehr Informationen:
Website des Rechnungshofs