Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags
Springe direkt zu:
Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Durch die Corona-Pandemie hat sich der Zustand bei über der Hälfte der rund 130.000 Pflegebedürftigen in Schleswig-Holstein verschlechtert. Sie litten vor allem unter Angst und Vereinsamung. Und das wirkt sich auch auf Angehörige aus, die die Pflege übernommen haben: Sie seien oft an der Grenze ihrer Belastbarkeit. Das erklärte Sozialminister Heiner Garg (FDP) in einem vom SSW geforderten Bericht zur Situation pflegender Angehöriger in Schleswig-Holstein. Vor diesem Hintergrund forderte der Landtag mehr Entlastung, weniger Bürokratie und wirksamere Unterstützung der Betroffenen, die in häuslicher Pflege zum Teil rund um die Uhr tätig sind.
Rund 70 Prozent der pflegebedürftigen Personen würden zuhause gepflegt, sagte der Minister. Unterstützung gebe es bereits durch die Pflegestützpunkte, die es seit Mai 2020 nun flächendeckend in jedem Kreis gibt. Diese Einrichtungen erhielten mehr Geld. Zudem will die Landesregierung digitale Angebote und weitere Entlastungsofferten ausbauen, etwa im Kompetenzzentrum Demenz, kündigte Garg an.
Für Christian Dirschauer (SSW) reicht das nicht aus. Man müsse die Betroffenen viel stärker unterstützen und deutlicher entlasten, forderte er: „Wir brauchen unter anderem eine echte Lohnersatzleistung.“ Katja Rathje-Hoffmann (CDU) verlangte ein besseres Angebot bei der Vereinbarung von Familie Pflege und Beruf sowie auch zur Kurzzeitpflege. Und Birte Pauls (SPD) fügte an, pflegende Angehörige müssten in den Ausschussberatungen zu Wort kommen und ihre Bedürfnisse nennen.
Dass häusliche Pflege schon vor der Pandemie „sehr, sehr belastend“ gewesen sei, konstatierte auch Marret Bohn (Grüne). Dennys Bornhöft (FDP) betonte, es fehle eine Lobby für diese Menschen. Wie Bohn lobte auch Bornhöft die Ampel-Koalition auf Bundesebene für ihre Pläne, die häusliche Pflege deutlicher unterstützen zu wollen. Claus Schaffer (AfD) warb dafür, den Bundesfreiwilligendienst durch einen „sozialen Pflichtdienst“ zu ersetzen, um mehr junge Menschen dafür zu interessieren.
Fraktionsübergreifend dankten alle Redner den pflegenden Angehörigen für ihren Einsatz. Das Thema wurde an den Sozialausschuss überwiesen.
Ende 2019 waren laut einem Regierungsbericht aus dem Sozialministerium, der im Plenum beraten werden soll, rund 130.000 Menschen im Lande pflegebedürftig. Das stellt eine Steigerung um 19 Prozent gegenüber 2017 dar. Rund 95.000 dieser Menschen werden außerhalb vollstationärer Einrichtungen versorgt, also ganz oder teilweise durch ihre Familienmitglieder. Knapp die Hälfte der pflegebedürftigen Menschen hat eine Demenzerkrankung.
„Die meisten Menschen möchten auch bei Hilfs- und Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich in ihrer eigenen vertrauten Häuslichkeit leben und dort auch bei einem eintretenden Unterstützungs- und Pflegebedarf wohnen bleiben“, heißt es in dem Bericht, den SSW und SPD angefordert hatten. Staatliche Einrichtungen, Sozialverbände und private Vereine bieten dafür eine Vielzahl an Hilfsangeboten. So gibt es seit Frühjahr 2020 in jedem der 15 Kreise des Landes einen Pflegestützpunkt. Dort gibt es Beratung bei der Suche nach einem ambulanten Pflegedienst und beim Umgang mit den Behörden und den Kosten.
Das Kompetenzzentrum Demenz unterstützt die regionalen Alzheimer-Gesellschaften. In akuten Situationen steht das „PflegeNotTelefon“ bereit. Zeitweilige Entlastung ermöglichen Kurzzeitpflegeeinrichtungen – dort herrsche ein steigender Bedarf, so der Bericht. Darüber hinaus gibt es Gesprächsgruppen, kostenlose Pflegekurse und Pflegelotsen in Betrieben.
Während der Corona-Pandemie hat sich laut Bericht „die Situation der häuslichen Pflege deutlich erschwert“. Angehörige hätten insbesondere in der ersten Phase der Pandemie aus Angst vor einer Ansteckung ambulante Pflegedienste und andere Unterstützungen nicht mehr in Anspruch genommen und nicht unbedingt erforderliche Kontakte gemieden. In den Familien habe dies oft zu „erheblichen Beanspruchungs- und Belastungssteigerungen“ bei den pflegenden Angehörigen und zu „Vereinbarkeitsproblemen von Pflege, Familie und Berufstätigkeit“ geführt.
(Stand: 22. November 2021)
Vorherige Debatten zum Thema:
August 2021 (Entlastungsbetrag)
August 2019
Meldung bei Antragstellung:
Juni 2021 (ohne Aussprache)
Bericht zur Situation pflegender Angehöriger in Schleswig-Holstein
Federführend ist das Ministerium für Gesundheit, Soziales, Jugend, Familie und Senioren – Drucksache 19/3402
Antrag der Abgeordneten des SSW und der Fraktion der SPD – Drucksache 19/3099(neu) 2. Fassung
(Landtagsbeschluss vom 18. Juni 2021)