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26. November 2021 – November-Plenum

Land setzt auf mehr Obacht bei Finanzanlagen

Umweltbewusst, sozial, ethisch verantwortbar und keine Atomkraft ‒ Schleswig-Holstein will Geld nur noch nachhaltig investieren. Der Landtag segnet eine entsprechende Gesetzesvorlage ab.

Petersdotter, Lasse Grüne Plenum
Lasse Petersdotter (Grüne): Anlagen müssen rentabel, sicher, vergübar sein – und nachhaltig. Foto: Michael August

Schleswig-Holstein will Geld aus seinem Versorgungsfonds oder den Sondervermögen nur noch nachhaltig investieren. Der Landtag mit breiter Mehrheit beschlossen, die Finanzanlagen des Landes künftig an strikte politische, ökologische und soziale Kriterien „unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte“ zu binden. So werden etwa Investitionen in Unternehmen, die fossile Brennstoffe fördern oder Atomenergie produzieren, konkret ausgeschlossen. Die verbindlichen Grundsätze regeln Anlagen ab einer Million Euro

„Fossile Unternehmen werden 40 bis 60 Prozent ihres Börsenwertes verlieren“, sagte der Abgeordnete Lasse Petersdotter (Grüne) mit Blick auf die wirtschaftlichen Folgen der Energiewende. Auch vor diesem Hintergrund müssten Anlagen des Landes künftig nachhaltig sein, denn es gehe „am Ende des Tages natürlich darum, Geld zu verdienen“, so der Grüne. Das Gesetz der Jamaika Koalitionäre sei deutschlandweit das erste, aber „mit Sicherheit nicht das letzte dieser Art“. Denn, so Petersdotter, „die ökologischen Krisen dieser Welt, sind auch die ökonomischen Krisen dieser Welt.“

Bildung und Gleichstellung fehlen

„Wir werden dem Gesetz zustimmen, auch wenn es noch deutlich besser hätte werden können“, sagte die die Finanzexpertin der SPD-Fraktion, Beate Raudies. Der vorliegende Entwurf sei unter Zeitdruck zustande gekommen, kritisierte sie. Einheitliche Mindeststandards für die Nachhaltigkeitskriterien gebe es noch nicht; Jamaika hätte sich etwa an der EU-Taxonomieverordnung orientieren können, so Raudies. Im Ergebnis fehlten nun die Aspekte „Bildung für alle“ und „Gleichstellung“ als Kriterien für die Finanzanlagestrategie des Landes – beide stünden in der Istanbul Konvention, zu der sich Deutschland bekannt hat.

„Wir können Dritten nicht überlassen, unsere Kriterien zu definieren“, konterte Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) die Kritik der SPD-Fraktion. Sie zu definieren sei die Aufgabe des Parlaments als Gesetzgeber. Der Gesetzesentwurf sei im Finanzausschuss „breit diskutiert worden“, so die Ministerin. Zudem habe es eine Anhörung zu dem Thema gegeben.

Weitere Stimmen aus dem Plenum:
Ole-Christopher Plambeck (CDU), Annabell Krämer (FDP), Lars Harms (SSW), Jörg Nobis (AfD-Zusammenschluss)

Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) will Finanzanlagen des Landes an strikte politische, ökologische und soziale Kriterien „unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte“ binden. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, der verbindliche Grundsätze für Anlagen ab einer Million Euro regelt. Die Kriterien beziehen sich auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. So sollen etwa Anlagen bei Unternehmen, die fossile Brennstoffe fördern oder Atomenergie produzieren, konkret ausgeschlossen werden. Der Finanzausschuss hat bei Enthaltung der SPD bereits nach kleineren Modifikationen grünes Licht für die gesetzlichen Regelungen gegeben, jetzt muss noch der Landtag in Zweiter Lesung zustimmen.

Der Gesetzentwurf schließt auch den Erwerb von Finanzanlagen von Unternehmen und deren Zulieferer aus, die systematisch Menschenrechte verletzen oder gegen Grundsätze verantwortungsvoller Unternehmensführung verstoßen. Ebenfalls betroffen sind Hersteller von Waffen, die nach internationalen Übereinkommen verboten oder geächtet sind. Die Grundsätze sind für neue Finanzanlagen vorgesehen. Bestehende Anlagen, die gegen die Ausschlusskriterien verstoßen, sollen laut Finanzministerium zu einem geeigneten Zeitpunkt „wertschonend“ verkauft werden. Den Angaben zufolge sind Finanzanlagen in Höhe von insgesamt rund 3,8 Milliarden Euro betroffen.

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bekämpfen

Einen Ausschlusskatalog gibt es auch für Staaten oder selbstständig agierende regionale Gebietskörperschaften, die zum Beispiel die Todesstrafe systematisch anwenden, das jeweils aktuelle Klimaschutzprotokoll, die UN-Biodiversitätskonvention oder UN-Menschenrechtsabkommen nicht ratifiziert haben. Ebenfalls herangezogen werden Normen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO und Übereinkommen über verbotene oder geächtete Waffensysteme. Auch in besonders korrupten Staaten sowie in solchen, die Angriffskriege führen oder nicht ausreichend im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung kooperieren, soll kein Geld angelegt werden.

Im Finanzausschuss wurde angeregt, dass die Landesregierung im Finanzaus-schuss alle zwei Jahren über die Erfahrungen und die Umsetzung der nachhaltigen Finanzanlagestrategie berichten soll. Dem Plenum soll zum Ende des Jahres 2026 ein Bericht vorlegt werden.

(Stand: 22. November 2022)

Debatte Erste Lesung:
Oktober 2020

Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Finanzanlagestrategie Nachhaltigkeit in Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs. 19/2473
(Ausschussüberweisung am 30. Oktober 2020)
Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses – Drucksache 19/3285