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Bei seiner Einführung im Jahr 2014 war das Denkmalschutzgesetz hoch umstritten. Ein externes Gutachten bescheinigt ihm nun bundesweiten Modellcharakter. Aber, so das Fazit eines Regierungsberichts: Es fehlt an Personal.
Der Denkmalschutz in Schleswig-Holstein ist gut aufgestellt. Das ist das Ergebnis eines Regierungsberichts, den Bildungsministerin Karin Prien (CDU) dem Plenum vorgestellt hat. „Wir haben in Schleswig-Holstein ein modernes und gelungenes Denkmalschutzgesetz“, sagte Prien (CDU) mit Blick auf das Ergebnis einer externen Evaluation. Die wesentlichen Änderungen dieses Gesetzes, das die Küstenkoalition 2014 auf den Weg gebracht hatte, hätten sich bewährt. „Das Problem liegt nicht im Gesetz, es liegt im Vollzug“, so Prien. Die „nicht hinreichende Personalausstattung“ sei die „Achillesverse“ des Denkmalschutzes im Land.
„Personalmangel in den Denkmalschutzbehörden und steigende Bauerhaltungskosten sind die Realität und die wesentlichen Herausforderungen für die Zukunft“, sagte die Abgeordnete Annette Röttger (CDU). Die Evaluation habe gezeigt, „dass wir über eines der modernsten Denkmalschutzgesetze verfügen und daran festhalten werden“. Erfolgreicher Denkmalschutz hänge „nicht allein am Gesetz, sondern an dessen Umsetzung“.
„Was wurde in der Debatte nicht alles an die Wand gemalt“, sagte der SPD-Abgeordnete Martin Habersaat mit Blick auf die hitzige Diskussion, die 2014 zu dem nun hochgelobten Gesetz gegeben hatte. „Gigantischer Aufbau der Denkmalschutz-Bürokratie, Stillstand im ländlichen Raum, weil jeder Bebauungsplan durch ein Verbandsklagerecht ausgehebelt werden könnte, Entrechtung der Eigentümerinnen und was nicht noch alles“, nannte er die damaligen Vorbehalte. Die hätten sich nicht bewahrheitet. Nun gelte es, die festgestellten Defizite zu regeln. Denn aktuell halte Schleswig-Holstein die Rote Laterne beim Denkmalschutz, so Habersaat.
Das Plenum nahm den Bericht formell zur Kenntnis.
Weitere Stimmen aus dem Plenum:
Marlies Fritzen (Grüne), Annabell Krämer (FDP), Jette Waldinger-Thiering (SSW)
Eine Expertise zum Denkmalschutzgesetz, das zuletzt 2014 begleitet von massiver Kritik seitens der Union und den Liberalen geändert worden war, kommt zum Schluss: Das Gesetz zum Schutz der Denkmale des Landes Schleswig-Holstein „ist ein sehr gutes Gesetz mit teilweise bundesweitem Modellcharakter; die Grundentscheidungen der letzten Novellierung haben sich bewährt“. Defizite bestünden vor allem beim Vollzug des Gesetzes und seien unter anderem auf Personalmangel zurückzuführen. Dies geht aus einem aktuellen Regierungsbericht hervor, in dem die vom Landtag verlangte Evaluation veröffentlicht wurde.
Mit dem 2015 in Kraft getretenen Denkmalschutzgesetz wurde eine Umkehr vom Prinzip der konstitutionellen Denkmaleintragung durch Verwaltungsakt hin zu einer rein deklaratorischen Eintragung in die Denkmalliste vorgenommen. Das heißt: Seitdem können in Schleswig-Holstein Privatgebäude ohne vorherige Information der Eigentümer in die Denkmalliste eingetragen werden. Einspruch ist erst nach der Aufnahme eines Gebäudes in die Denkmalliste möglich. Zuvor waren Denkmäler im Norden per Verwaltungsakt aufgenommen worden. Mit der Gesetzesänderung in 2015 wurde zudem die Unterscheidung zwischen einfachem und besonderem Kulturdenkmal aufgegeben.
Neben der „unzureichenden personellen Ausstattung“ wird in der Evaluation auch eine Unterfinanzierung von Denkmalschutz und Denkmalpflege im bundesweiten Vergleich konstatiert. Schleswig-Holstein liegt dem Bericht zufolge auf dem letzten Platz aller Flächenländer in der Bundesrepublik. Das Land habe allerdings bereits seit 2020 den Förderetat des Landesamtes für Denkmalpflege verdoppelt, um zusätzliche Fördermittel des Bundes für die Sanierung denkmalgeschützter Gebäudesubstanz zu erhalten. Positiv wird erwähnt, dass die Ombudsperson – sie wird vom Gesetz her nicht verlangt – ein sehr wertvolles und sehr erfolgreiches Instrument bei der Kommunikation, der Vermittlung und dem Ausgleich unterschiedlicher Interessen sei.
Eine Neufassung des Denkmalschutzgesetzes wird von Gutachtern nicht empfohlen. „Festgestellte Defizite des Gesetzes können auf untergesetzlicher Ebene geregelt werden“, heißt es. Ein Kernpunkt der Handlungsempfehlungen: Grundsätzlich sei insbesondere die Zuständigkeitsverteilung zwischen den unteren und oberen Denkmalbehörden zu verbessern. Die Evaluation ist, wie vom Landtag gefordert, extern vorgenommen worden, ausgewiesen wird synergon, Köln, in Zusammenarbeit mit Prof. Janbernd Oebbecke, Münster.
(Stand: 25. Oktober 2021)
Meldung bei Antragstellung:
Mai 2019 (ohne Aussprache)
Weitere Infos:
Informationsblatt der ehemaligen Landesregierung