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Was die Brüsseler Parlamentarier Anfang der Woche beschlossen haben, stößt bei der großen Mehrheit im Plenum auf Skepsis bis Ablehnung. Die Vorgaben müssen in nationales Recht umgesetzt werden.
Mit Enttäuschung hat der überwiegende Teil des Landtags auf das finale Votum des Europaparlaments am Dienstag zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) reagiert. Mit breiter Mehrheit hatten die Brüsseler Parlamentarier drei EU-Verordnungen der Agrarreform angenommen. Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) zeigte sich „mit den Ergebnissen unzufrieden“.
Mit der bis 2027 geltenden GAP-Reform überträgt die EU den Mitgliedstaaten die konkrete Ausgestaltung der Agrarpolitik. Sie gibt Ziele vor, die die Mitgliedstaaten erreichen sollen. Die können dann passende Maßnahmen für ihre Landwirte entwerfen. Der Strategieplan hierfür muss noch auf Bundesebene verabschiedet werden, um 2023 in Kraft treten zu können.
Für Landwirte sind vor allem die steigenden Grundanforderungen an den Erhalt der Direktzahlungen (Konditionalität) und die Öko-Regelungen (Eco-Schemes) spürbare Veränderungen. Wie diese in Deutschland genau aussehen werden, ist noch nicht schlussendlich entschieden.
Albrecht kritisierte, die Agrarreform enthalte „keine richtige Zukunftsperspektive“ für die Landwirtschaft, sie biete lediglich Anknüpfungspunkte. Auf die gelte es nun, aufzubauen. Zwar erhalte Schleswig-Holstein künftig mehr Fördergelder, die in die fünf Schwerpunkte nachhaltige Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Gewässerschutz, Hochwasserschutz sowie Wissenstransfer und Innovation eingesetzt werden sollen. Die europäischen Klimaziele allerdings würden nicht erreicht.
Mitberaten wurde der jährlich erscheinende Regierungsbericht zur „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Daraus geht hervor, dass Schleswig-Holstein im Rahmen der GAK in diesem Jahr über 63,8 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt verfügt. Mit dem festgelegten Finanzierungsanteil des Landes – 40 Prozent beziehungsweise 30 Prozent beim Küstenschutz – stehen in Schleswig-Holstein damit insgesamt knapp 1,16 Milliarden Euro an GAK-Mittel zur Verfügung. Das sind 26 Millionen mehr als im Jahr 2020. Einzelheiten will Albrecht im Ausschuss nennen.
Der Umwelt-, Agrar- und Digitalisierungsausschuss beschäftigt sich weiter mit den Berichten.
Heiner Rickers (CDU):
Das EU-System darf sich nicht an Fläche und Kapital und am Nichtstun orientieren. Es muss sich wieder an Zielen und Arbeit definieren. Wir müssen aber darauf achten, dass wir Landwirte nicht überfrachten, ihnen Perspektiven bieten und schauen, dass sie unabhängig vom Standort arbeiten können, ohne sich abhängig zu machen von Geld aus Brüssel.
Kirsten Eickhoff-Weber (SPD):
Das ist eine GAP der verpassten Chancen. Diese GAP setzt den Green Deal und die Farm-to-Fork Strategie nicht um. Was für ein fatales Zeichen. Auch künftig werden Millionenbeträge an multinationale Holdings gehen, während der durchschnittliche Betrieb in Europa im ungleichen Wettbewerb unter die Räder kommt.
Bernd Voß (Grüne):
Es ist eine ziemlich dünne Suppe herausgekommen. Die Hoffnungen auf eine grundsätzliche Wende waren vergeblich. Der Preisdruck geht auch weiterhin zu Lasten der Bauern und der Umwelt blieben bestehen. Nun müssen die Nachbesserungsmöglichkeiten genutzt werden.
Oliver Kumbartzky (FDP):
Es ist gut, dass endlich über die GAP bis 2027 abgestimmt wurde. Das EU-Parlament steht damit hinter den Landwirten. Deutschland muss die Regelungen nun fair und bürokratiearm umsetzen. Deutsche Landwirte brauchen mal wieder Respekt und Anerkennung.
Christian Dirschauer (SSW):
Von einem echten Systemwechsel kann keine Rede sein. Es wurde viel Zeit vergeudet. Nun ist es Sache der Mitgliedstaaten einen Strategieplan vorzulegen und das Reförmchen soweit mit Leben zu füllen.
Volker Schnurrbusch (AfD):
Die Wettbewerbs- und Chancengleichheit muss in der Europäischen Union oberstes Ziel sein. Kann das nicht gewährleistet werden, bedarf es einer Renationalisierung. Wir fordern daher deutsches Geld für deutsche Landwirte ohne Umwege über Brüssel.
Die Koalitionsfraktionen fordern von der Landesregierung einen mündlichen Bericht „zur Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für die kommende Förderperiode und den Auswirkungen auf Schleswig-Holstein“. Ende März hatten sich die Agrarminister von Bund und Ländern nach langen Verhandlungen auf Eckpunkte für eine Reform der GAP für Deutschland geeinigt mit dem Ziel, eine umweltfreundlichere Landwirtschaft zu schaffen. Sie verständigten sich unter anderem darauf, künftig 25 Prozent der Direktzahlungen an deutsche Landwirte an Umweltauflagen zu knüpfen.
Die EU-Agrarpolitik ist in zwei Bereiche aufgeteilt. Zum einen werden jährlich Gelder ausgezahlt, die in den sogenannten Direktzahlungen zusammengefasst werden. Sie machen den Großteil des Geldes aus und werden zumeist anhand der Fläche eines Betriebs ausgezahlt. Zum anderen gibt es Finanzmittel für die Entwicklung des ländlichen Raums. Das sind Beträge, die für meist siebenjährige Programme zur Verfügung stehen und etwa für langfristige Umweltmaßnahmen genutzt werden können. Für die Periode von 2021 bis 2027 sind rund 365 Milliarden Euro eingeplant.
Mitberaten wird der jährlich erscheinende Regierungsbericht zur „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Daraus geht hervor, dass Schleswig-Holstein im Rahmen der GAK in diesem Jahr über 63,8 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt verfügt. Mit dem festgelegten Finanzierungsanteil des Landes – 40 Prozent beziehungsweise 30 Prozent beim Küstenschutz – stehen in Schleswig-Holstein damit insgesamt knapp 1,16 Milliarden Euro an GAK-Mittel zur Verfügung. Das sind 26 Millionen mehr als im Jahr 2020.
Der Großteil der Summe (601 Millionen Euro) ist flexibel für den regulären Rahmenplan einsetzbar. Es gibt aber auch zweckgebundene Mittel. So fließen laut dem aktuellen Regierungsbericht für das Jahr 2020 etwa 40 Millionen in den Waldumbau und 93 Millionen stehen für Extremwetterschäden bereit. Weitere Mittel sollen für Tierwohlmaßnahmen (15 Millionen Euro), Wolfsschäden (750.000 Euro) und den „Vorwegabzug“ für Hamburg (1,5 Millionen Euro) genutzt werden.
Die Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern zielt darauf, „eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete Land- und Forstwirtschaft zu gewährleisten und ihre Wettbewerbsfähigkeit im Gemeinsamen Markt der EU zu ermöglichen, die nachhaltige Leistungsfähigkeit ländlicher Gebiete zu gewährleisten sowie den Küstenschutz zu verbessern“. Die Planung der Fördermaßnahmen und die Schlüsselzuweisung der Bundesmittel an die Länder erfolgt über den jährlich anzupassenden GAK-Rahmenplan.
(Stand: 22. November 2021)
Vorherige Debatten zum Thema Agrarpolitik EU:
September 2021 (Dialog „Zukunft der Landwirtschaft“)
November 2019
Weitere Infos zum Thema:
Website der EU-Kommission
Vorherige Meldung zum Thema Agrarstruktur und Küstenschutz:
August 2020 (ohne Aussprache)
Bericht zur Gemeinsamen Agrarpolitik
Antrag der Fraktionen von CDU, B´90/Die Grünen, FDP ‒ Drucksache 19/3409
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)
Regierungbericht ‒ Drucksache 19/3403
(Federführend ist das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt Natur und Digitalisierung)