Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

27. Oktober 2021 – Oktober-Plenum

Ein Landesplan für Entwicklung und Klimaschutz

Der Landesentwicklungsplan ist das zentrale Instrument der Raumordnung. Der Landtag stimmt dem Plan, der beispielsweise Megatrends“ fördern oder Flächenfraß“ reduzieren will, zu – SPD und AfD-Zusammenschluss votieren dagegen.

Sütterlin-Waack, Sabine Innenministerin CDU Plenum.
Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) rühmt eine „gute und zukunftsfähige Grundlage“. Foto: Michael August

Kommunen erhalten die Möglichkeit, mittels einer „Experimentierklausel“ von den Vorgaben der Raumordnungspläne abzuweichen. Das sieht der neue Landesentwicklungsplan (LEP) aus dem Innenministerium vor, den der Landtag genehmigt hat. Jamaika und SSW stimmten dafür, SPD und AfD waren dagegen. Der Plan schreibt die Landesentwicklung für die nächsten zehn bis 15 Jahre fest.

Mit dem LEP sollen sogenannte Megatrends einfacher und unbürokratischer als bisher „modellhaft“ erprobt werden können, wie Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) betonte. So sollen etwa Flächen für neue Siedlungen, für Energieträger wie Solarenergie, für Gewerbe oder für Einrichtungen der Digitalisierung und der Daseinsvorsorge ausgewiesen werden können.

„Zukunftsfähige Grundlage“

Der LEP, der seinen Vorgänger aus dem Jahr 2010 ersetzt, sei eine „gute und zukunftsfähige Grundlage“, so die Ministerin. Er basiere auf einem „umfassenden Abstimmungsprozess“, mehr als 1.000 Stellungnahmen seien eingeflossen. Der Plan trägt den Titel „Zukunft gemeinsam nachhaltig gestalten“. Er sei flexibel genug, „um auf Veränderungen reagieren zu können, die heute noch gar nicht absehbar sind“, etwa in den Bereichen Tourismus, demographischer Wandel und Klimaschutz. Zudem gehe es darum, Natur und Umwelt „möglichst unberührt“ zu lassen. Der neue LEP halte das „nationales Flächenplanziel“ ein, die Flächenversiegelung bis 2030 auf weniger als 1,3 Hektar pro Tag zu reduzieren.

Viel Zuspruch kam aus Jamaika. Für Lukas Kilian (CDU) bietet der LEP große Möglichkeiten, mehr für Wohnraum und Gewerbe zu tun, und „gleichzeitig den Flächenfraß zu stoppen“. Er empfahl, „nicht nur in die Breite, sondern auch in die Höhe“ zu bauen. Bernd Voß (Grüne) betonte die Klimaziele. Der Plan berücksichtige neue Energie-Technologien wie auch die „Wiederverwendung bereits versiegelter Flächen“ und die „Beseitigung von Altlasten“. Künftig beinhalte die Landesplanung „einen hohen Grad an Flexibilität“, so Oliver Kumbartzky (FDP). Die „Experimentierklausel“, die Schleswig-Holstein als erstes Bundesland einführe, mache mehr kommunale Eigenverantwortung und eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Kommunen möglich.

SSW: „Kommunen nicht allein lassen“

Der LEP werde aufgrund des 1,5-Grad-Ziels des Pariser Klimaabkommens wohl schon bald überarbeitet werden müssen, sagte Lars Harms (SSW). Beim Ausbau der Photovoltaik forderte Harms „nicht nur Leitlinien, die die Kommunen allein lassen“, sondern eine „echte, zielgenaue Planung des Landes“, etwa ein Dachflächenkataster. Grundsatzkritik kam aus der SPD. Es gebe „keine gemeinsame Linie der Koalitionspartner“, so die Abgeordnete Kirsten Eickhoff-Weber, und auch keine „übergeordnete strategische Planung“. Mit der „Experimentierklausel“ würden stattdessen „die Konflikte in die Kommunen“ verlagert.

Jörg Nobis (AfD) kritisierte den Plan als „Konglomerat aus grünen Weltverbesserungsfantasien“ und einer Beschränkung der persönlichen und wirtschaftlichen Freiheit. Alles werde „dem Diktat des Klimaschutzes und der Energiewende unterworfen“. 

Die Landesregierung bittet das Parlament um Zustimmung für die anstehende Fortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) aus dem Jahr 2010. Der als Rechtsverordnung vorgelegte Plan, der jetzt um Zustimmung des Landtages wirbt, legt fest, welche räumliche Entwicklung des Landes angestrebt wird. Er bezieht sich jetzt auf einen Planungszeitraum von 15 Jahren und ist Grundlage für die Aufstellung der Regionalpläne. Der LEP kann bei Bedarf, etwa bei neuen gesellschaftlichen oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen, an Entwicklung angepasst werden.

Der mehrere hundert Seiten umfassende LEP ist das zentrale Instrument der Raumordnung in Schleswig-Holstein. Er soll die unterschiedlichen Nutzungen des Raums aufeinander abstimmen und Konflikte minimieren, wie sie zum Beispiel zwischen Wohnen, Gewerbe, Tourismus, Infrastruktur, Landwirtschaft, Rohstoffabbau oder Energieerzeugung sowie Ressourcenschutz (unter anderem Klima- und Naturschutz) und der Landes- und Bündnisverteidigung auftreten können. Leitvorstellung der Raumordnung – einschließlich des Küstenmeers und der inneren Gewässer – ist eine nachhaltige Entwicklung, so dass wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte in Einklang miteinander stehen.

Mit Experimentierklausel auf „Megatrends“ reagieren

Das Raumordnungsgesetz schreibt vor, dass die gesamträumlichen Festlegungen eines Landesentwicklungsplans in teilräumlichen Regionalplänen konkretisiert werden müssen. Es sind insgesamt drei Planungsräume vorgesehen – Planungsraum1: Kreis Nordfriesland, Flensburg, Kreis Schleswig-Flensburg, Planungsraum 2: Kreis Rendsburg-Eckernförde, Kreis Plön Kiel, Planungsraum 3: die südlichen Landesteile.

„Ein Landesentwicklungsplan, der auf die nächsten 15 Jahre ausgerichtet ist, kann nicht für alle zukünftigen Herausforderungen, Entwicklungen und Projektideen vorab schon eine raumordnerische Antwort geben“, heißt es im Vorwort des LEP. Um einerseits einen verbindlichen Rahmen in den nächsten Jahren zu geben, aber andererseits auch flexibel für innovative Entwicklungen sein zu können, soll insbesondere den Kommunen „ein ausreichendes Maß an Flexibilität und Gestaltungsspielraum“ eingeräumt werden. Vor diesem Hintergrund ist die bereits im Plenum diskutierte „Experimentierklausel“ neu im LEP verankert worden. Mit ihr sollen sogenannte Megatrends einfacher und unbürokratischer als bisher erprobt werden können.

250 Stellungnahmen geprüft

Bei der Vorstellung der jetzt vorgelegten Fassung des Entwicklungsplans sagte Innenministerin Sabine-Sütterlin-Waack (CDU), die Landesregierung wolle mit den Flächen künftig sparsamer umgehen. Die Landesplanungsbehörde hatte nach Angaben des Innenministeriums rund 250 Stellungnahmen geprüft und bearbeitet, bevor das Kabinett dem Entwurf des Ressorts zustimmte. Wesentliche Änderungen seien infolge dieser Stellungnahmen nicht mehr nötig gewesen.

„Beim Thema Solarenergie wird durch die neuen landesplanerischen Regelungen eine stärkere raumordnerische Steuerung sichergestellt“, hob die Ministerin hervor. Im Zusammenhang mit der Planung neuer Solarenergie-Projekte hatten Kreise, Ämter und Gemeinden mehr verbindliche Regelungen gefordert. „Wir wollen, dass der Ausbau der Solaranlagen auf geeignete Flächen gelenkt und die Planung der Standorte geordnet und unter Abwägung aller schutzwürdigen Belange erfolgt“, sagte Sütterlin-Waack. „Gleichzeitig bleibt genügend Raum für die Errichtung von Solar-Freiflächenanlagen.“

(Stand: 25. Oktober 2021)

Vorherige Debatten zum Thema:
August 2020 (Regionalplanung Windkraft)
August 2020 (Experimentierklausel)
Mai 2019 (Entwicklungsstrategie)
Weitere Infos:
Die Landesregierung zum LEP

Antrag

Antrag der Landesregierung federführend ist das Ministerium für Inneres, ländliche, Integration und Gleichstellung Antrag auf Zustimmung des Landtags zum Entwurf einer Landesverordnung über den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 (LEP-VO-2021)
Antrag der Landesregierung – Drucksache 19/3311
(Federführend ist das Ministerium für Inneres, ländliche, Integration und Gleichstellung)