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Die Große Koalition in Berlin setzt kurz vor der Bundestagswahl doch noch einen Haken hinter ein Großprojekt: den Rechtsanspruch auf Ganztag in der Grundschule. In Kiel nehmen Koalition und Opposition das positiv auf.
Seit Anfang September steht fest: Ab 2026 sollen Grundschüler Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung in der Schule bekommen. Der Landtag begrüßt die Einigung im Bund fraktionsübergreifend. Bildungsministerin Karin Prien (CDU) erläuterte im Plenum die nächsten Schritte. Sie kündigte an, kurzfristig Gespräche mit den Kommunalen Landesverbänden aufzunehmen und eine Arbeitsgruppe einzurichten. Es sei ein Dialogprozess geplant mit „allen relevanten Akteuren“.
Die Bildungsministerin sprach von einem „großen Meilenstein“ und einem „überfälligen Schritt“, der aber auch eine „finanzielle Kraftanstrengung“ für das Land mit sich bringe. CDU-Fraktionschef Tobias Koch pflichtet bei: Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztag in der Grundschule sei die letzte verbliebene Lücke geschlossen worden. Mit den vom Bund zugesagten Mitteln von 3,5 Milliarden bei einer Förderquote von bis zu 70 Prozent zeigte Koch sich zufrieden: „Besser hätte man das nicht hinbekommen können“. Gleichzeitig mahnte er, dass der Ausbaubedarf hoch sei. „Es gibt noch viel zu tun bis 2026.“
SPD will Ganztag für alle Schularten
SPD-Schulexperte Martin Habersaat machte deutlich, Ganztag an Grundschulen könne nur der erste Schritt sein. „Wir brauchen Ganztagsangebote für alle Schularten“, so Habersaat. Die Landesregierung forderte er auf, ein langfristiges Konzept zu entwickeln. Dieses müsse im Dialogverfahren mit Betroffenen wie den Kommunalen Landesverbände, Trägern von Ganztagsangeboten, Sozialverbänden und Eltern erarbeitet werden.
Mehrheitlich angenommen wurde ein Antrag der Koalitionsfraktionen, ein Alternativantrag von SPD und SSW fand keine Zustimmung.
Weitere Rednerinnen:
Ines Strehlau (Grüne), Anita Klahn (FDP), Jette Waldinger-Thiering (SSW)
CDU, Grüne und FDP begrüßen die Einigung zwischen dem Bund und den Ländern zur Weiterentwicklung der Ganztags- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter. „Der Kompromiss stellt sicher, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 schrittweise auch in Schleswig-Holstein realisiert werden kann“, heißt es in einem entsprechenden Antrag. Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Bestandsaufnahme der Angebote zu erstellen und den Finanzbedarf zu ermitteln, der notwendig ist, um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zu erfüllen.
Anfang des Monats kam das Signal aus Berlin: Der geplante bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ab dem Schuljahr 2026/2027 kann kommen. Bund und Länder einigten sich am 6. September im Streit um die Finanzierung des Vorhabens im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat buchstäblich in letzter Minute auf einen Kompromiss. Regierungs- und Ländervertreter begrüßten die Einigung und sprachen von einem guten Tag für Kinder und Familien.
Ohne Einigung im Vermittlungsausschuss hätte das Gesetz vor der Bundestagswahl voraussichtlich nicht mehr verabschiedet werden können und wäre verfallen: Gesetze, die nicht abschließend in einer Legislaturperiode behandelt werden, unterliegen der sogenannten Diskontinuität. Sie müssen in einem neu gewählten Bundestag noch einmal ganz neu eingebracht und verhandelt werden.
Der Rechtsanspruch ist ein letztes großes Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD, das die scheidende große Koalition noch umsetzt. Geplant ist, dass jedes Kind, das ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeschult wird, in den ersten vier Schuljahren Anspruch auf einen Ganztagsplatz bekommt. In einigen Bundesländern – vor allem im Osten – gibt es schon eine dichte Ganztagsbetreuung. In anderen Ländern müssen noch viele neue Plätze geschaffen werden. Geschätzt wird, dass ein Bedarf von 600.000 bis 800.000 Plätzen besteht.
Die Bundesländer hatten vom Bund eine deutlich stärkere Beteiligung an den Investitions- und den späteren Betriebskosten gefordert, das Vorhaben vor dem Sommer im Bundesrat gestoppt und in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verwiesen.
Der Bund wird sich nun wie vorher bereits zugesagt mit bis zu 3,5 Milliarden Euro an Investitionskosten beteiligen – also etwa für Baumaßnahmen an den Grundschulen. „Eine Schippe draufgelegt“, wie es hieß, wurde vor allem bei der Beteiligung an den laufenden Kosten für den Betrieb der Ganztagsplätze. Hier will der Bund die Länder nun langfristig mit 1,3 Milliarden Euro pro Jahr unterstützen. Das sind gut 300 Millionen mehr pro Jahr, als zuletzt zugesagt.
(Stand: 20. September 2021)
Vorherige Debatten / Meldungen zum Thema:
September 2020 / August 2021 (ohne Aussprache)
März 2020 (ohne Aussprache)