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23. September 2021 – September-Plenum

Heimkinder gehen zur Schule

Werden Heimkinder in Schleswig-Holstein ausreichend beschult? Laut einem Regierungsbericht ist dies überwiegend der Fall. Die Opposition spricht von Informationsdefiziten.

Pflegekind Heimkind Wohngruppe
Die meisten Heimkinder in Schleswig-Holstein besuchen eine öffentliche Schule, nur wenige bekommen heiminternen Unterricht. Foto: dpa, Daniel Karmann

Bei der Beschulung von Heimkindern ist das Land überwiegend gut aufgestellt. Diese Bilanz zieht Bildungsministerin Karin Prien (CDU) bei der Vorstellung eines Berichts zum Thema. Die Sorge, dass viele Kinder und Jugendliche, die in Erziehungseinrichtungen leben, nicht zur Schule gingen, sei unbegründet. Laut dem Bericht besuchen 82,5 Prozent von ihnen öffentliche Schulen oder Förderzentren.

Der Fokus des Ministeriums liege auf einer „erfolgreichen Kooperation zwischen Schulämtern und Einrichtungsträgern“, so Prien. Und sie sei überzeugt, dass diese ihre Aufgaben „verantwortungsvoll und zum Wohle der Kinder wahrnehmen“. Die Ministerin gab zu bedenken, dass emotionale Ausnahmesituationen leidgeprüfter Kinder dazu führen könnten, dass es Zeit braucht, bis sie bereit sind, sich wieder in den Schulalltag zu integrieren. Jeder Fall sei individuell zu betrachten.

Keine Unterschiede bei der Schulpflicht

Jette Waldinger-Thiering (SSW), die den Bericht gefordert hatte, monierte, dass es an Informationen über die Zusammenarbeit zwischen Heimen und Schulen fehle. Es blieben „viel zu viele Fragen unbeantwortet“, so Waldinger-Thiering. Und es sei ungerecht, dass bei der Schulpflicht unterschieden werde zwischen Kindern aus Schleswig-Holstein und denen aus anderen Bundesländern, die in den Einrichtungen hierzulande wohnen.

Dem widersprach Ines Strehlau (Grüne): Die Schulpflicht gelte auch für Kinder in Erziehungseinrichtung unabhängig von Wohnsitz. Auch Anita Klahn (FDP) sah „keine erheblichen Probleme“ in der Beschulung von Heimkindern. Die bestehenden Regelungen seien „absolut richtig“ und „pauschales Misstrauen“ nicht angebracht, schloss die FDP-Politikerin.

Mehrheit lehnt Eingliederungskonzept ab

Der Vorstoß des fraktionslosen Abgeordneten Frank Brodehl, „ein landeseinheitlich standardisiertes Konzept zur Eingliederung von Heimkindern in das öffentliche Schulsystem“ zu erarbeiten, wurde fraktionsübergreifend abgelehnt. Ein solches Konzept sei nicht zielführend, hieß es. Vielmehr müsste die Lebenssituation der Kinder und Jugendlichen, die in Erziehungseinrichtungen aufgenommen werden, stets individuell betrachtet werden.

Der Bericht der Landesregierung wurde zur weiteren Beratung an den Bildungs- und den Sozialausschuss überwiesen.

Weitere Redner:
Anette Röttgers (CDU), Martin Habersaat (SPD)

Der fraktionslose Abgeordnete Frank Brodehl fordert die Landesregierung auf, „ein landeseinheitlich standardisiertes Konzept zur Eingliederung von Heimkindern in das öffentliche Schulsystem zu entwickeln“. In seinem Antrag geht er dabei insbesondere auf Kinder ein, die vorübergehend „aus unterschiedlichen Gründen“ nicht am Regelschulunterricht teilnehmen könnten beziehungsweise die den Regelschulbesuch vollständig verweigerten. „In diesen Fällen können Entwicklungsrückstände nur durch eine individuelle am Einzelfall orientierte Beschulung in heiminternen schulvorbereitenden Maßnahmen ausgeglichen werden“, so Brodehl.

Seine Einschätzung, dass die dauerhafte Eingliederung von Heimkindern in das Schulsystem grundsätzlich gelingt, teilt die Landesregierung in einem Bericht zum Thema. Regelungen durch Schulgesetz, Jugendförderungsgesetz und des Erlasses „Schulische Integration von Kindern und Jugendlichen in Erziehungshilfeeinrichtungen“ würden dies ebenso gewährleisten wie strukturierte Absprachen zwischen den Schulen und Erziehungshilfeeinrichtungen. Und: „Der Erlass stellt sicher, dass alle in einer Erziehungshilfeeinrichtung untergebrachten Kinder und Jugendlichen in der Regel umgehend an einer öffentlichen Schule oder Ersatzschule beschult werden“.

Wenig Resonanz auf Umfrage

Die Einschätzung der Landesregierung beruht unter anderem auf einer Umfrage zur Beschulungssituation, an der von den 306 Einrichtungsträgern im Land allerdings nur 52 Träger Auskünfte gaben. Laut dem Bericht besucht die Mehrzahl (82,5 bis 93,75 Prozent) der Kinder und Jugendlichen in Erziehungshilfeeinrichtungen eine allgemein bildende Schule oder ein Förderzentrum, und für einen geringeren Anteil (17,33 bis 13 Prozent) findet eine Beschulung in den Erziehungshilfeeinrichtungen statt. Der hausinterne Unterricht werde durch die Förderzentren entsprechend begleitet. Weiter wird darauf hingewiesen, dass in den Konzepten der Schulämter verbindliche Absprachen zwischen Schule und Erziehungshilfeeinrichtung enthalten seien.

(Stand: 20. September 2021)

Vorherige Meldungen / Debatte zum Thema:
Januar 2021 (Berichtsantrag / ohne Aussprache)
April 2018 / September 2018 (Schulpflicht)

Antrag

Gezielte Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in heiminternen schulvorbereitenden Maßnahmen weiterhin fördern
Antrag des Abgeordneten Dr. Frank Brodehl (fraktionslos) – Drucksache 19/3261

Regierungsbericht

Bericht zur Beschulung von Kindern und Jugendlichen in Erziehungshilfeeinrichtungen
Bericht der Landesregierung – Drucksache 19/3262
(Federführend ist das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur)

Antrag der Abgeordneten des SSW – Drucksache 19/2682
(Landtagsbeschluss vom 28. Januar 2021)