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Der Landtag wirbt für einen interfraktionellen Gesetzentwurf, mit dem strengere Regeln für Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte der Parlamentspolitiker eingeführt werden sollen. In der Debatte zur Ersten Lesung machen die Redner fraktionsübergreifend deutlich, dass neue Transparenz- und Verhaltensregeln für Abgeordnete notwendig sind, um nach der sogenannten Maskenaffäre das Vertrauen der Bürger in die parlamentarische Demokratie zurückzugewinnen. Dafür soll das Regelwerk für Schleswig-Holstein in Teilen sogar strenger werden als das zuletzt im Bund verabschiedete, heißt es in Kiel.
Das Kernstück sei jedoch identisch, hob CDU-Fraktionschef Tobias Koch hervor: „Für Abgeordnete ist es zukünftig unzulässig, die Interessen Dritter gegenüber der Regierung oder dem Parlament zu vertreten und sich dafür bezahlen zu lassen.“ Und auch Ralf Stegner (SPD), der kürzlich den Fraktionsvorsitz an Serpil Midyatli weitergegeben hatte, sagte: „Wir wollen nicht, dass Partikular-Interessen bedient werden. Abgeordnete vertreten das ganze Volk.“
Problem zu lange beiseitegeschoben
Aus Sicht von Eka von Kalben, der Fraktionschefin der Grünen, ist „das Problem mangelnder Transparenz zu lange beiseitegeschoben“ worden. Sie plädierte für ein unabhängiges Kontrollgremium. Eine interne, vertrauliche Instanz wie der Ältestenrat werde dem Anspruch nicht gerecht. Trotzdem sei dieser Kompromiss bereits ein „sehr großer Erfolg“.
Der Bundestag hat bereits seine Transparenz-Vorgaben verschärft. Hintergrund ist die sogenannte Maskenaffäre, bei der es um Provisionen für die Vermittlung von Corona-Schutzmasken und den Verdacht bezahlter Einflussnahme zugunsten der Kaukasus-Republik Aserbaidschan ging. Im Frühjahr hatten mehrere Unionsabgeordnete ihr Bundestagsmandat niedergelegt.
Der Innen- und Rechtsausschuss berät den Gesetzentwurf weiter.
Weitere Redner:
Jan Marcus Rossa (FDP), Lars Harms (SSW), Jörg Nobis (AfD)
Künftig sollen strengere Regeln für Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte von Abgeordneten gelten. Das sieht ein Gesetzentwurf „zur Erhöhung der parlamentarischen Transparenz“ vor, den CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW gemeinsam eingebracht haben.
Ziel ist es, das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Abgeordneten und in die Integrität des Landtages zu stärken. „Aktuelle Vorkommnisse und Berichte über Mitglieder des Deutschen Bundestages, die in Zeiten der Corona-Pandemie mit Beratungstätigkeiten persönliche Gewinne im Zusammenhang mit der Beschaffung von medizinischen Produkten erzielten“, hätten gezeigt, dass die bisherige Regelung lückenhaft sei, heißt es zur Begründung. Nachdem der Bundestag seine Vorgaben bereits verschärft hat, wollen die Fraktionen im Landtag nun nachziehen.
Konkret sollen verschiedene Bestimmungen im Abgeordnetengesetz präziser gefasst werden. So soll es künftig unzulässig sein, Geld für Vorträge oder Medienauftritte zu kassieren, „wenn bei diesen Tätigkeiten der unmittelbare Mandatsbezug eindeutig überwiegt“. Auch Absprachen über Zuwendungen nach Ende des Mandats und „missbräuchliche Hinweise auf die Mitgliedschaft im Landtag“ sollen unzulässig sein.
Gegenüber dem Landtagspräsidenten sollen die Abgeordneten ihre vorherige Berufstätigkeit anzeigen, insbesondere die Mitgliedschaft im Vorstand, Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat eines Unternehmens oder einer Körperschaft. Auch „entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat“ wie weitere Aktivitäten im eigenen Beruf oder Beratungs- oder Gutachtertätigkeiten sollen angezeigt werden, ebenso wie die Beteiligung an Kapital- oder Personengesellschaften, Spenden und Gastgeschenke. Rechtsanwälte, die für oder gegen das Land Schleswig-Holstein auftreten, müssen dies melden. Auf mögliche Interessenkonflikte bei einer Sachfrage sollen Abgeordnete während der Ausschussberatung hinweisen.
Die anzeigepflichtigen Tätigkeiten sollen als Drucksache erscheinen und auf der Internetseite des Landtages veröffentlicht werden. Aus den jährlichen Nebeneinkünfte soll ein durchschnittliches Monatseinkommen errechnet und nach einer Staffelung ausgewiesen werden.
Aktuell werden diese Einkünfte in verschiedene Stufen unterteilt. Stufe eins bezeichnet Einkünfte von monatlich 1.000 bis 3.500 Euro, Stufe neun von 150.000 bis 250.000 Euro. Bei Verstößen drohen eine Ermahnung oder ein Ordnungsgeld sowie die Veröffentlichung des Verstoßes.
Das Gesetz soll zu Beginn der neuen Wahlperiode im Jahr in Kraft treten.
(Stand: 23.08.2021)
Vorherige Debatten zum Thema:
Mai 2021
September 2018
Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der parlamentarischen Transparenz
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP und der Abg. des SSW – Drucksache 19/3220