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Sammeldrucksache 19/3235
Top 3 / 2. Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Nachbarrechtsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs. 19/1838
(Ausschussüberweisung am 13. Dezember 2019)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/3204
Top 4 / 1. Lesung
Entwurf eines Gesetzes über die Musikschulen in Schleswig-Holstein (Musikschulgesetz)
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Abgeordneten des SSW – Drucksache 19/3072
Top 5 / 1. Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswaldgesetzes und des Landesjagdgesetzes
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, B´90/Die Grünen und FDP – Drucksache 19/3121
Top 6 / 1. Lesung
Entwurf eines Gesetzes über die Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz / LAufnG)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/3141
(Federführend ist das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung)
Top 7 / 1. Lesung
Entwurf eines Gesetzes des Landes Schleswig-Holstein zur Ausführung des Staatsvertrages zur Neuregulierung des Glücksspiel-wesens in Deutschland (GlüStV 2021 AG SH)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/3175
(Federführend ist das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung)
Top 8 / 1. Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Berufsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, B´90/Die Grünen, FDP und den Abg. des SSW – Drucksache 19/3181
Top 9 / 1. Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Zustimmung zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (eGBR-Staatsvertrag - eGBRStVtr) und zur Aufhebung eines Landtagsbeschlusses
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/3182
(Federführend ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren)
Top 15 / (Berichts-)Antrag
Bericht über den Umweltzustand der Flensburger Innen- und Außenförde sowie die Pläne der Landesregierung zur Verbesserung der dortigen Wasser- und Umweltqualität
Antrag der Abgeordneten des SSW – Drucksache 19/3106
Top 16 / (Berichts-)Antrag
Umsetzung des § 6a Volksabstimmungsgesetz
Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/3107
Top 24 / Antrag
Anhörung des Schleswig-Holsteinischen Landtags von Expertinnen und Experten zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein
Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/3192
Top 38 / Ausschussempfehlung
Die Herausforderungen im Grenzland während der COVID-19-Pandemie transparent und gemeinsam meistern
Alternativantrag der Abg. des SSW und der Fraktion der SPD – Drs. 19/2957(neu)
Fortsetzung der guten Zusammenarbeit im Grenzland in der Corona-Pandemie
Alternativantrag der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP – Drs. 19/3022
(überwiesen im Mai 2021)
Bericht und Beschlussempfehlung des Europaausschusses – Drucksache 19/3077
Top 40 / Ausschussempfehlung
Jedes Kind muss schwimmen können
Alternativantrag der Abgeordneten des SSW – Drs. 19/3021
(überwiesen im Mai 2021)
Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses – Drucksache 19/3162
Top 41 / Ausschussempfehlung
Ganztagsangebote weiterentwickeln – Echte Ganztagsschule
Antrag der Fraktion der SPD – Drs. 19/2433
Alternativantrag der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP – Drs. 19/2445
Änderungsantrag der Abgeordneten des SSW – Drs. 19/2455
(überwiesen im September 2020)
Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses – Drucksache 19/3163
Top 42 / Ausschussempfehlung
Bericht zur Vermietung von Ferienunterkünften über Online-Buchungsportale
Bericht der Landesregierung – Drs. 19/2120
(überwiesen im Mai 2020)
Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses – Drucksache 19/3195
Top 43 / Ausschussempfehlung
Faire Besteuerung für digitale Geschäftsmodelle sicherstellen
Antrag der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP – Drs. 19/1697
(überwiesen im Dezember 2019)
Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses – Drucksache 19/3196
Top 44 / Ausschussempfehlung
Finanztransaktionssteuer einführen
Antrag der Abgeordneten des SSW – Drs. 19/2609
(überwiesen im Dezember 2020)
Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses – Drucksache 19/3197
Top 48 / Ausschussempfehlung
Tiere vor Missbrauch schützen: Online-Handel mit Tieren rechtlich regeln
Antrag der Fraktion der SPD – Drs. 19/1116
(überwiesen im Dezember 2018)
Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses – Drucksache 19/3203
Top 49 / Ausschussempfehlung
Organstreitverfahren vor dem Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgericht einer Abgeordneten gegen den Schleswig-Holsteinischen Landtag betreffend die Verletzung von Abgeordnetenrechten / Az: LVerfG 4/21
Schreiben des Präsidenten des Landesverfassungsgerichts vom 28. Juni 2021
Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/3205
Top 50 / Ausschussempfehlung
Mietenmoratorium wieder in Kraft setzen!
Mieter*innen in der Corona-Krise nicht im Stich lassen!
Antrag der Fraktion der SPD – Drs. 19/2620
(überwiesen im Dezember 2020)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/3206
Top 51 / Ausschussempfehlung
Mehr Sicherheit auf der A7
Antrag der Fraktion der SPD – Drs. 19/2397
Alternativantrag der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP – Drs. 19/2444
(überwiesen im September 2020)
Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses – Drucksache 19/3218
Der Landtag hat gegen die Stimmen der SPD-Fraktion das Nachbarrecht geändert. Bei einem Streit zwischen Grundstücksnachbarn musste bisher spätestens nach zwei Jahren Klage erhoben worden sein, nachdem die zulässige Höhe von Bäumen oder Hecken erreicht wurde. Dann war der Anspruch auf einen Rückschnitt oftmals verjährt. Der jetzt vom Landtag verabschiedete Gesetzentwurf sieht fortab eine Verlängerung der Frist auf vier Jahre vor.
Der Eigentümerverband Haus & Grund Schleswig-Holstein kritisierte die Änderung bereits öffentlich. Eine reine Verlängerung der Frist mache die Sache nur unübersichtlicher. Denn niemand wisse beispielsweise wie schnell eine bestimmte Hecke wachse. Hier liegt die festgelegte Maximalhöhe bei 1,20 Metern. Im Fall einer Klage müsste dies regelmäßig ein Sachverständiger anhand verschiedener Faktoren wie Bodenbeschaffenheit, Lichtverhältnisse, Art der Pflanze und Pflege überprüfen. Das Verfahren werde dadurch streit- und auch kostenträchtiger sowie sich in die Länge ziehen, so die Befürchtung des Eigentümerverbands.
Meldung Erste Lesung:
Dezember 2019 (ohne Aussprache)
SPD und SSW haben einen gemeinsamen Gesetzesentwurf vorgelegt, um die Musikschulen im Land rechtlich zu schützen. Der Entwurf definiert Mindestanforderungen an das Lehrpersonal, den Unterricht und die Ausstattung. Die Anerkennung als öffentlich geförderte „Staatlich anerkannte Musikschule“ soll jeweils befristet für fünf Jahre von der für Kultur zuständigen obersten Landesbehörde erteilt werden. Dann sind die Qualitätsstandards erneut darzulegen.
„Das Landesinteresse besteht neben der musikalischen Grundausbildung in der Region vor allem in der Unterstützung der Entwicklung und Förderung besonderer musikalischer Begabungen (Studienvorbereitende Ausbildung) bei Kindern und Jugendlichen“, heißt es in dem Gesetzentwurf der Opposition. Landesweit gehören derzeit 22 Einrichtungen dem Verband deutscher Musikschulen an. Verbandsangaben zufolge unterrichten dort 1200 qualifizierte Musikpädagogen rund 26.000 Schüler.
Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung an den Bildungsausschuss überstellt.
Nach mehreren illegalen Rodungen in den letzten Monaten im Land greift die Landespolitik ein und setzt auf eine Verschärfung des Waldgesetzes. Die Koalitionsfraktionen haben einen Gesetzesentwurf eingebracht, der eine Genehmigungspflicht für Rodungen verbindlich festschreiben soll. Bisher sind zulässige Kahlschläge nur anzeige- aber nicht genehmigungspflichtig. Die Genehmigung soll belegen, ob eine Rodung rechtmäßig ist, damit örtliche Behörden gegebenenfalls einschreiten können.
Zuletzt berichtete der „Holsteinische Courier“ über die illegale Rodung eines etwa 5000 Quadratmeter großen Geländes in Neumünster. In Quickborn (Kreis Pinneberg) fiel Ende 2020 Wald auf knapp zwei Hektar Fläche einer nicht genehmigten Abholzung zum Opfer. Eine Rodung in Kiel im Zusammenhang mit dem Bau eines Möbelhauses beschäftigte sogar den Umwelt- und Agrarausschuss des Landtags. Auch der vorliegende Gesetzesentwurf wird dort weiter beraten.
Vorherige Debatten zum Thema:
Juni 2020:
Juli 2018
Die Landesregierung hat dem Landtag eine neue Fassung des Landesaufnahmegesetzes (LAufnG) vorgelegt. Mit dem Gesetzesentwurf sollen das bisherige LAufnG und das Asylbewerberleistungsgesetzes (AG AsylbLG) unter Beibehaltung der Gesetzesbezeichnung Landesaufnahmegesetz zusammengefasst und redaktionell angepasst werden.
Beide Gesetze stammen aus den neunziger Jahren. Weil sie regelmäßig an sich ändernde Bundesgesetze angepasst worden waren, sind sie „mit der Zeit unübersichtlich geworden und enthalten zudem Normen, die nicht oder nicht mehr erforderlich sind“, wie es in der Begründung zur Gesetzesnovelle heißt. Darüber hinaus besteht Anpassungsbedarf redaktioneller Art.
Der Gesetzentwurf wurde Beratung an den Innen- und Rechtsausschuss überstellt.
Vorherige Debatten zum Thema:
Juni 2021 (Integrationsgesetz)
Februar 2021 (Flüchtlingslager)
September 2020 (Gr. Anfrage Kosten)
Mit Blick auf den neuen Glücksspielstaatsvertrag will der Landtag landesrechtliche Bestimmungen zu dessen Ausführung erlassen. Die neuen Regelungen sollen den Ländern etwa die Möglichkeit eröffnen, festzulegen, welche Voraussetzungen für Glücksspielveranstaltungen bestehen und wie Verstöße zu ahnden sein sollen. Der Gesetzentwurf wird im Innen- und Rechtsausschuss weiter beraten.
Hintergrund ist der Glücksspiel-Staatsvertrag, der am 1. Juli in Kraft getreten ist. Er soll unter anderem den Jugend- und Spielerschutz verbessern und Schwarzmärkten entgegenwirken. Alle Bundesländer haben den Vertrag ratifiziert. Schleswig-Holstein hatte bereits 2012 Internet-Casinos erlaubt.
Seit dem 01. Juli sind Online-Casinos in ganz Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen legal. Wer im Netz an Glücksspielen teilnehmen will, braucht ein Spielkonto. Um Minderjährige auszuschließen, muss man dafür unter anderem Angaben zu Namen und Alter machen, Veranstalter und Vermittler müssen die Daten prüfen. Grundsätzlich dürfen Spieler nicht mehr als 1000 Euro im Monat auf das Spielkonto einzahlen und damit spielen. Das Limit gilt für alle Anbieter.
Online-Poker und virtuelle Automatenspiele dürfen nur mit einer Erlaubnis angeboten werden, die beim Land Sachsen-Anhalt beantragt werden kann. Dort entsteht in Halle die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, die am 1. Juli 2022 erste Aufgaben übernehmen soll. Am 1. Januar 2023 soll sie 110 Beschäftigte haben, wie das Innenministerium in Magdeburg mitteilte. Die Behörde soll unerlaubte Glücksspiele technisch blockieren können und Zahlungen dafür unterbinden. Auch Testkäufe und Testspiele sind ihr erlaubt.
Veranstalter müssen dem Vertrag zufolge zudem auf eigene Kosten Software einsetzen, die frühzeitig erkennen kann, welche Spieler süchtig nach Glücksspielen werden könnten oder bereits süchtig danach sind. Betroffene können sich künftig übergreifend für Spielhallen, Spielbanken, Online-Casinos sowie Sportwetten sperren lassen.
Direkt vor oder während der Live-Übertragung eines Sportevents ist die Werbung für Sportwetten zu diesem Spiel verboten. Aktive Sportler und Funktionäre dürfen außerdem nicht mehr für Sportwetten werben. Werbung für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele ist von 6 bis 21 Uhr im Rundfunk und Internet ganz tabu.
Auf die Einsätze bei Glücksspielen in Online-Casinos wird künftig analog zu Renn- und Sportwetten ein Steuersatz von 5,3 Prozent erhoben. Kritiker wie der Deutsche Sportwettenverband führen unter anderem an, dass Spieler auf den Schwarzmarkt ausweichen könnten.
Vorherige Debatten zum Thema:
Mai 2021 (Sucht-Hilfe)
März 2021 (Staatsvertrag)
Die Berufsordnung der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure soll geändert werden. Dem Landtag liegt ein interfraktioneller Gesetzesentwurf vor, der nun Innen- und Rechtsausschuss weiter beraten wird. Die Gesetzesnovelle sieht eine „Experimentierklausel“ vor. Demnach sollen vom Land bestellte Vermessungsingenieure zukünftig Zweigstellen einrichten dürfen – allerdings lediglich „zeitlich und örtlich begrenzt“ und nur dann, wenn sie dem „Erhalt von Geschäftsstellen am Ort bestehender Niederlassungen und zur Erprobung von Maßnahmen zur Herstellung eines flächendeckenden Angebots“ geeignet sind, wie es in dem Gesetzentwurf heißt. Zudem sieht der Entwurf einige redaktionelle Anpassungen vor.
Aufgrund formeller Fehler im Gesetzgebungsverfahren muss über den Staatsvertrag zur Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) neu entschieden werden. Dies sei „aus Gründen der (Verfassungs-)Rechtssicherheit“ erforderlich, wie in einem entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung zu lesen ist. „Aufgrund bevorstehender Landtagswahlen und gesetzlicher Fristen im SGB V ist es geboten, das Gesetzgebungsverfahren zeitnah abzuschließen“, heißt es dort weiter. Der Gesetzentwurf wird im Sozialausschuss weiter beraten.
Vorherige Meldung zum Thema:
Juni 2021 (ohne Aussprache)
Der Landtag hat die Regierung aufgefordert, bis Dezember einen schriftlichen Bericht über den Umweltzustand der Flensburger Innen- und Außenförde inklusive der Geltinger Bucht vorzulegen. Der Bericht soll Zahlen zu Faulschlammbildung, Nährstoffeinträgen und -überschuss, Sauerstoffgehalt sowie Plastikverunreinigung liefern und darlegen, welche „Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen“ geplant sind. Der Berichtsantrag, der aus der Feder der Abgeordneten des SSW stammt, nimmt zudem Möglichkeiten für ein gemeinsames Vorgehen mit Dänemark in der Region beim Wasserschutz in den Blick.
Vorherige Debatte zum Thema:
September 2019 (Schlei)
Der Landtag hat die Landesregierung aufgefordert, bis zur Oktober-Tagung über „die Hintergründe der Verzögerungen bei der Umsetzung einer Anpassung des Volksabstimmungsgesetzes“ zu berichten, wie es in einem entsprechenden Berichtsantrag der SPD-Fraktion heißt. Das Gesetz soll es den Bürgern künftig ermöglichen, mittels einer sicheren Signatur auch online über Initiativen wie etwa Volksbegehren oder Volksentscheide abzustimmen. Der von den Sozialdemokraten geforderte Bericht soll „den Stand bei der Erstellung der entsprechenden Rechtsverordnung sowie deren Inhalt“ in den Blick nehmen.
Die Sozialdemokraten fordern darüber hinaus Angaben zu den technischen Voraussetzungen sowie einen konkreten Zeitplan zur Umsetzung des Gesetzes. Denn seitdem der Landtag das Volksabstimmungsgesetz beschlossen habe, seien inzwischen bereits mehr als fünf Jahre vergangen – ohne greifbares Ergebnis. Angesichts der Länge der Zeit sie es darum notwendig, „die Umstände, die zu dieser Situation geführt haben, ausführlich zu schildern und zu begründen sowie präzise Angaben zu machen, bis wann eine Umsetzung erfolgen wird“, so die SPD.
Das Parlament wird im Oktober 2021 eine Experten-Anhörung zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein durchführen, ähnlich den Veranstaltungen zur Corona-Pandemie wie zuletzt im Februar. Einstimmig befürwortete der Landtag einen entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion. Die Liste der Experten, die angehört werden sollen, wird zwischen den Fraktionen abgestimmt.
Hintergrund des SPD-Antrages sind die Ergebnisse des aktuellen Weltklimarat-Berichtes. Der Klimawandel könne „verheerende Entwicklungen“ auch für Schleswig-Holstein haben, heißt es in dem Antrag der Sozialdemokraten. Nur ein „sofortiges und konsequentes Handeln“ könne „die Entwicklung aufhalten“.
Mitte August hatte der Weltklimarat in einem neuen Bericht die Folgen der menschengemachten Erderwärmung drastischer als je zuvor dargestellt. Wenn es nicht starke und schnelle Reduktionen der Emissionen gebe, werde die globale Mitteltemperatur in den kommenden 20 Jahren einen Wert von mindestens 1,5 Grad über der Temperatur der vorindustriellen Zeit erreichen, hieß es. Die Menschen müssten sich wegen der steigenden Temperaturen auf mehr Extremwetterereignisse wie Überschwemmungen und Hitzewellen einstellen. Erst kürzlich gab es eine Reihe solcher Katastrophen wie Überschwemmungen in Deutschland sowie extreme Hitzewellen in Südosteuropa und im Westen Kanadas.
Vorherige Debatten zum Thema Klimaschutz:
Juni 2021
November 2020
Oktober 2020 (Wasserstoffstrategie)
Januar 2020
Mit Blick auf die Corona-Pandemie haben sich die Fraktionen geschlossen zur Kooperation mit Dänemark in der deutsch-dänischen Grenzregion ausgesprochen. Basierend auf einen Vorstoß der Fraktionen von SPD und SSW war hierzu im Europaausschuss ein gemeinsamer Antrag erarbeitet worden. So soll etwa auch unabhängig von der aktuellen Krise die Zusammenarbeit deutscher und dänischer Gesundheitsbehörden und Krankenhäuser ausgebaut werden. Ein besonderes Augenmerk müsse zudem weiterhin auf der Kulturarbeit und den Einrichtungen der Minderheiten liegen.
Nach wie vor sei das Ziel ein „transparent kommuniziertes und möglichst einheitliches Vorgehen auf beiden Seiten der Grenze“, heißt es weiter in der Ausschussempfehlung. Betroffene Akteure sollten hier noch stärker mit einbezogen werden, etwa indem Institutionen wie das Grenzpendlerbüro Sønderjylland-Schleswig, die IHK und grenzüberschreitend tätige Bildungseinrichtungen stärker eingebunden würden. Ein Alternativantrag der Koalition zum Thema wurde unter Zustimmung der Antragsteller für erledigt erklärt.
Debatte bei Antragstellung:
Mai 2021
Der SSW im Landtag ist mit seinem Vorstoß gescheitert, im Zuge des von der Regierung ausgerufenen „Lernsommers“ den Schwimmunterricht im Land finanziell zu fördern. Ein entsprechender Alternativantrag fand lediglich die Unterstützung der SPD-Fraktion. Profitiert hätten von der Förderung „sowohl die Träger*innen von öffentlichen oder privaten Schwimmbädern, in denen schulischer oder außerschulischer Schwimmunterricht für Kinder und Jugendliche oder Rettungsschwimmtrainings angeboten werden, als auch die Schwimmvereine und –verbände“, wie es in dem Papier heißt.
Debatte bei Antragstellung:
Mai 2021
Weitere vorherige Debatten/Meldung zum Thema:
Februar 2019 / März 2019 (ohne Aussprache)
November 2017
Der Landtag will die Ganztagsbetreuung von Schulkindern verbessern. Ein entsprechender Alternativantrag der regierungstragenden Fraktionen wurde gegen die Stimmen der SPD-Fraktion bei Enthaltung des SSW angenommen. CDU, Grüne und FDP unterstreichen in ihrem Antrag die gesellschaftliche Bedeutung der Ganztagsangebote. Sie seien „ein wichtiger Faktor zu Stärkung der Bildungsgerechtigkeit“, und die Weiterentwicklung der Ganztags- und Betreuungsangebote sei eine gemeinschaftliche Aufgabe des Bundes, des Landes und der Kommunen.
Darum soll auch nicht von der finanziellen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Kommune abhängen, ob Schüler ganztags in die Schule gehen können, heißt es seitens der Koalition. Die Landesregierung habe angekündigt hat, den kommunalen Kofinanzierungsanteil in Höhe von 30 Prozent (11 Millionen Euro) vollständig zu übernehmen, sodass auch finanzschwache Kommunen die Mittel beantragen könnten.
Mehrheitlich abgelehnt wurde ein Antrag der SPD-Fraktion. Die Sozialdemokraten hatten sich mit ihrem Antrag dafür eingesetzt, dass „die heute noch vorherrschende Zweiteilung des Tages überwunden“ werde, „bei der der Unterricht nahezu ausschließlich vormittags in ähnlich gedrängter Form wie bei den traditionellen Halbtagsschulen erteilt wird, während der Nachmittag mit Hausaufgabenhilfe und Freizeitangeboten“ gefüllt werde. Mittelfristiges Ziel müsse stattdessen sein, den Unterricht zu „entzerren“, Erholungspausen einzuplanen und den Schülern ein Mittagessen anzubieten.
Auch ein Alternativantrag des SSW wurde abgelehnt. Die Landtagsgruppe, hatte gefordert, die Landesregierung solle einsetzen, dass der Bund sich künftig nicht nur an den Investitionskosten, sondern auch an den jährlichen Betriebskosten der Schulen in freier Trägerschaft sowie den Bildungs- und pädagogischen Einrichtungen der dänischen Minderheit beteiligen solle.
Debatte bei Antragstellung:
September 2020
Weitere vorherige Meldung zum Thema:
März 2020 (ohne Aussprache)
Der Landtag hat einen Bericht der Landesregierung zur Besteuerung der Vermietungseinkünfte von Ferienwohnungen über Online-Plattformen einstimmig zur Kenntnis genommen. Im Januar hatte die SPD-Fraktion die Landesregierung dazu aufgefordert, darüber Auskunft zu geben, wie viele Ferienunterkünfte hierzulande über Online-Plattformen vermietet würden und wie sich die Zahlen seit 2015 entwickelt hätten. Auch die Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt sowie Möglichkeiten kommunaler Regulierung sollten unter die Lupe genommen werden.
Zur Beantwortung der gestellten Fragen wurden acht Kommunen mit einem hohen Touristenaufkommen – darunter die Städte Kiel, Lübeck und Flensburg sowie Kreise mit größeren Badeorten um Auskunft gebeten. Der vorliegende Bericht liefert allerdings keine konkreten Zahlen. Denn: Der Landesregierung liegt kein Material vor, weil sie nicht auf die Datenbanken der Online-Buchungsportale zugreifen kann und viele Ferienwohnungen ohne offizielle Anmeldung vermietet werden. Um sich den tatsächlichen Zahlen anzunähern, haben einige Kommunen auf die Angaben von Online-Plattformen zurückgegriffen.
Die Stadt Kiel gibt an, dass eine Recherche auf dem Internetportal „Airbnb“ derzeit um die 300 Angebote für Kiel erbringt. Darunter vermutet die Stadt allerdings viele Wohnungen und Zimmer, die entweder nur zu Ferienzeiten der eigentlichen Bewohner oder nur als Teilbereich einer dauerhaft bewohnten Wohnung zur Verfügung gestellt werden. Für die Lübecker Altstadt hat der Bereich der Stadtplanung im August 2018 eine umfassende Auswertung der gängigen Internetportale für Ferienwohnungen durchführen lassen. Danach gibt es auf der Lübecker Altstadtinsel gegenwärtig rund 280 Ferienwohnungen.
Die Stadt Flensburg hat zuletzt Ende des Jahres 2017 Zahlen erhoben. Damals seien circa 300 Ferienwohnungen in Flensburg über Internetportale beworben worden. Die Verwaltung habe seinerzeit die Einschätzung vorgenommen, dass tatsächlich in etwa doppelt so viele Ferienwohnungen vorhanden gewesen seien. Die Anzahl der Ferienwohnungen und -zimmer der Vermieter der Gemeinde Büsum, die Vertragspartner der Tourismus Marketing Service Büsum GmbH sind und die in den Jahren 2015-2020 online buchbar waren, ist von 740 auf 829 gestiegen.
Während einige Kommunen mitteilten, dass die Auswirkung der Vermietung von Wohnraum über „Airbnb“ gering bis kaum feststellbar sei, beklagten andere die Verdrängung normaler Wohnnutzungen durch Ferienwohnungen. Als Grund werden die in der Regel höheren gewerblichen Einnahmen durch die Vermarktung von Wohnraum zu touristischen Zwecken gegenüber einer dauerhaften Vermietung genannt. Gerade in Regionen mit einer gewissen Knappheit an Wohnraum, insbesondere für finanziell schwächer aufgestellte Personen und Familien, wirke jede touristisch vermarktete Wohnung kontraproduktiv.
Insbesondere die Tatsache, dass die Vermietung von Wohnungen an Feriengäste die Verfügbarkeit von Wohnungen für Dauerbewohner zusätzlich einschränke und durch die Verknappung von Wohnraum wiederrum die Mieten steigen würden, wird als problematisch geschildert. Einige Haushalte seien gezwungen, für sich eine Wohnung im weiteren Umfeld zu suchen. Kommunale Infrastrukturen und Daseinsvorsorge drohen angesichts einer rückläufigen dauerhaft vor Ort wohnenden Bevölkerung nicht mehr tragfähig zu werden. Dennoch werden die Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt derzeit überwiegend als nicht gravierend erachtet.
Meldung bei Antragstellung:
Mai 2020 (ohne Aussprache)
Vorherige Debatte zum Thema:
September 2018
Der Landtag hat einen Koalitionsantrag zur fairen Besteuerung von digitalen Unternehmen für erledigt erklärt. Die Fraktionen von CDU, Grünen und FDP hatten die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, Tech-Giganten wie Google, Amazon und Facebook künftig stärker zur (Steuer-)Kasse zu bitten, so das Anliegen der Antragsteller.
Der Vorstoß ist von aktuellen Ereignissen überholt worden. Nach jahrelangen Verhandlungen hatten sich die Finanzminister der G7-Staaten Anfang Juni darauf geeinigt, dass für digitale Unternehmen künftig international ein Mindeststeuersatz von 15 Prozent gelten soll. Bis Oktober dieses Jahres sollen die letzten Fragen geklärt werden. Dann sollen die Staatsoberhäupter der G20-Staaten einen entsprechenden Beschluss fassen, der weltweit gelten soll.
Debatte bei Antragstellung:
Dezember 2019
Die Abgeordneten des SSW sind mit ihrem Vorstoß gescheitert, eine Finanztransaktionssteuer für sämtliche Umsätze am Wertpapiermarkt zu erheben. Nur für Kleinsparer hatte die Landtagsgruppe eine Ausnahme vorgesehen – ähnlich wie in Frankreich oder Italien, wo eine steuerfreie Bagatellgrenze von mindestens 3.000 Euro Umsatz jährlich gilt. Sollte die Einführung einer EU-weiten Finanztransaktionssteuer scheitern, müsse die Finanztransaktionssteuer auf nationaler Ebene eingeführt werden, so die Antragsteller. Lediglich die SPD-Fraktion stimmte für das Vorhaben.
Bei der Finanztransaktionssteuer handelt es sich um eine Umsatzsteuer auf Wertpapiergeschäfte und Börsentransaktionen. Sie lehnt sich in der Idee an die in Deutschland im Jahr 1991 abgeschaffte Börsenumsatzsteuer an. Als Ziel der Finanztransaktionssteuer wird die künstliche Verteuerung von Spekulationsgeschäften genannt, so dass sich gewisse Optionsgeschäfte und Leerverkäufe nicht mehr lohnen sollen.
Debatte bei Antragstellung:
Dezember 2020
Der Landtag hat einen Vorstoß der SPD-Fraktion zum Schutz von Tieren, die im Internet gehandelt werden, einvernehmlich für erledigt erklärt. Die Länder Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein hatten bereits am 20. September 2019 einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, der auf Änderungen der rechtlichen Bestimmungen zum Handel mit Tieren im Internet und in Printmedien abzielt. Im Bundesrat war am 11. Oktober 2019 beschlossen worden, dass die Bundesregierung die rechtlichen Voraussetzungen im Tierschutzrecht zu schaffen habe.
Debatte bei Antragstellung:
Dezember 2018
In einem Organstreitverfahren vor dem Landesverfassungsgericht, in dem eine ehemalige Abgeordnete aus Flensburg auf Pensionsansprüche klagt, wird der Landtag eine Stellungnahme abgeben und darin zum Ausdruck bringen, dass die Klage abzuweisen sei. Zudem wird der Präsident des Landtages einen Prozessbevollmächtigten beauftragen. Das haben die Fraktionen einstimmig beschlossen.
Hintergrund:
Klagen und Verfassungsbeschwerden, die beim Bundes- oder Landesverfassungsgericht anhängig sind und zu denen dem Landtag Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird, leitet das Landtagspräsidium unmittelbar an den Innen- und Rechtsausschuss zur Beratung weiter. Der Ausschuss unterbreitet einen Vorschlag darüber, ob und gegebenenfalls in welchem Sinne Stellung genommen werden soll. Der Bericht wird auf die Tagesordnung der nächsten Tagung des Landtages gesetzt.
Die SPD-Fraktion ist mit ihrem Vorstoß, das Mietenmoratorium wieder in Kraft zu setzen, gescheitert. Lediglich die Abgeordneten des SSW unterstützten die Pläne der Sozialdemokraten, Zahlungsrückstände von Mieten infolge der Corona-Pandemie weiterhin zu stunden. Das sogenannte Mietenmoratorium hatte dabei auch ausbleibende Zahlungen etwa gegenüber Energieversorgern abgedeckt.
Fast 1,1 Millionen Haushalten in Deutschland bleibt einer Studie zufolge nach Abzug der Miete weniger als das Existenzminimum zum Leben übrig. Damit seien fast 13 Prozent der Mieterhaushalte in deutschen Großstädten in einer prekären wirtschaftlichen Lage, heißt es in einer im April veröffentlichten, von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung geförderten Untersuchung der Humboldt-Universität zu Berlin. Insgesamt leben in den betroffenen Haushalten rund 2,1 Millionen Menschen.
Besonders stark betroffen sind der Studie zufolge Haushalte von Alleinerziehenden. In dieser Gruppe bleibe einem guten Viertel nur ein Resteinkommen unterhalb des Existenzminimums. „Die Wohnverhältnisse sind nicht nur Ausdruck, sondern selbst Faktor der sozialen Ungleichheit in unseren Städten. Die ohnehin schon bestehende Einkommenspolarisierung wird durch die Mietzahlung verstärkt“, urteilten die Forscher.
Mieterhaushalte der höchsten Einkommensklasse hätten vor Abzug von Warmmiete und Nebenkosten im Mittel 4,4 Mal so viel monatliches Nettoeinkommen wie die Haushalte der niedrigsten Klasse. Nach Zahlung der Bruttowarmmiete steige der Faktor auf das 6,7-fache. Denn ärmere Haushalte müssten einen weit überdurchschnittlichen Anteil ihres Einkommens fürs Wohnen aufwenden, obwohl sie auf deutlich weniger Wohnraum in schlechter ausgestatteten Wohnungen lebten. „Wohnen kann arm machen“, resümierten die Forscher.
Auch das Statistische Bundesamt hatte die Belastung der Haushalte mit den Wohnkosten analysiert. Nach seinen Daten lebten im Jahr 2019 knapp 14 Prozent der Bevölkerung (rund 11,4 Millionen Personen) in Haushalten, die von hohen Wohnkosten finanziell überlastet waren. Eine Überbelastung bei Wohnkosten sieht die Behörde, wenn ein Haushalt mehr als 40 Prozent des verfügbaren Einkommens für das Wohnen ausgibt - unabhängig davon, ob die Betroffenen zur Miete oder in den eigenen vier Wänden leben und etwa einen Kredit abzahlen. Laut Destatis ist die Überbelastungsquote seit 2014 leicht gesunken.
Debatte bei Antragstellung:
Dezember 2020
Weitere vorherige Debatten zum Thema:
November 2019 (Mietspiegel)
August 2019 (Mietpreisbremse)
Der Landtag setzt sich für mehr Sicherheit im Straßenverkehr ein. Die Parlamentarier stimmten bei Enthaltung der Fraktionen von SPD und SSW für einen Alternativantrag von Jamaika, der Gespräche mit dem Bund über Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit ins Auge fasst. Abwarten will die Fraktion allerdings zuvor die Ergebnisse der Verkehrsunfallkommission. Diese untersucht potenziell gefährlichen Straßenabschnitte, um mögliche Unfallschwerpunkte ausfindig zu machen.
Basierend auf den Ergebnissen dieser Analyse obliege es der Landesregierung anschließend prüfen „inwiefern punktuelle technische Maßnahmen zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen“ könnten, heißt es in dem Alternativantrag. Dabei sollen in einem ersten Schritt „sowohl fest installierte“ – etwa sogenannte Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA) – „wie auch mobile Lösungen“ – etwa Blitzer – in den Blick genommen werden. Gegebenenfalls sollen erst in einem zweiten Schritt Gespräche über einen Einbau etwa einer VBA mit dem Bund geführt werden.
Die SPD-Fraktion dagegen ist mit ihrem Antrag für mehr Sicherheit auf der A7 zwischen dem Bordesholmer Dreieck und der Landesgrenze zu Hamburg gescheitert. Ginge es nach den Sozialdemokraten im Kieler Landtag, so sollte sich Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) ohne weitere Prüfung des Bedarfs beim Bundesverkehrsministerium für den Einbau einer VBA auf dem Streckenabschnitt einsetzten. Bis zur Installation einer solchen Anlage solle pauschal eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h auf der gesamten Strecke gelten, heißt es in dem Antrag. Der Vorstoß fand lediglich Unterstützung der Abgeordneten des SSW.
Debatte bei Antragstellung:
September 2020