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Die SPD ist mit einem erneuten Vorstoß zu schärferen Maßnahmen zum Lieferkettengesetz gescheitert. Das Gesetz hatte den Bundesrat im Juni passiert. Es soll ab 2023 größere Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeiter verpflichten, auf Missstände beim Kauf von Produkten und Teilen aus dem Ausland zu reagieren und Abhilfe zu schaffen.
Es gebe noch einige unterstützenwerte Forderungen der Initiative „Lieferkettengesetz“, begründete Kerstin Metzner (SPD) den erneuten Vorstoß. So genüge die Reichweite des neuen Gesetzes nicht. Betroffene hätten „noch immer keinen Schadensersatzanspruch vor deutschen Gerichten“, sagte sie. Auch Umweltaspekte seien nicht ausreichend berücksichtigt.
Redner der Jamaika-Koalition nannten den Antrag „obsolet“ und „zu wenig substantiell“. Das Thema war bereits bei Antragstellung vor einem Jahr intensiv debattiert worden. Damals legte die SPD einen identischen Antrag vor.
Menschenrechte müssten politisch verteidigt werden, Völkerrecht gebe es nur zwischen Staaten, es könne nicht „überantwortet werden auf Unternehmen oder Privatpersonen“, lehnte Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) das Lieferkettengesetz ab. Das sei seine Meinung als Minister, aber nicht die der Landesregierung, machte er deutlich. Allerdings: „In der gesamten Wirtschaft des Landes herrscht die Meinung, wenn es schon so ein Gesetz gibt, dann doch auf europäischer Ebene und nicht nur auf Bundesebene“, so der Minister.
Weitere Redner:
Lukas Kilian (CDU), Joschka Knuth (Grüne), Kay Richert (FDP), Christian Dirschauer (SSW)
Zwar hat das Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechten in internationalen Lieferketten bereits im Juni den Bundesrat passiert und das Regelwerk soll 2023 in der Realität greifen, dennoch wird der Landtag das Thema nochmals in einer Aussprache beleuchten. Als Vorlage dient ein SPD-Antrag, in dem die Notwendigkeit von stärkeren Regeln zur Beachtung von Menschenrechten bei unternehmerischen Aktivitäten angemahnt wird. An das Land ergeht in dem Papier der Appell, die Forderungen der Initiative Lieferkettengesetz zu unterstützen. Im Umwelt- und Agrarausschuss hatten CDU, Grüne und FDP diesen Passus abgelehnt. Das Thema war bereits bei Antragstellung vor einem Jahr debattiert worden.
Das Lieferkettengesetz, das am 25. Juni den Bundesrat passierte, verpflichtet ab 2023 größere Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern, auf Missstände beim Kauf von Produkten und Teilen aus dem Ausland zu reagieren und Abhilfe zu schaffen, wenn sie bekannt werden. Auch Umweltzerstörungen, die Leid bei Menschen erzeugen, und Korruption sind von dem Gesetz erfasst. Von 2024 an gilt es dann auch für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern. Hilfsorganisationen und Gewerkschaften bekommen die Möglichkeit, Betroffene vor deutschen Gerichten zu vertreten, wenn es Verstöße gibt. Bisher konnten Geschädigte nur selbst klagen, was die wenigsten taten.
(Stand: 23.08.2021)
Debatte bei Antragstellung:
August 2020
Lieferkettengesetz jetzt!
Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses – Drucksache 19/3202
Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/2301(neu)