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Kinderwunschbehandlungen sind teuer. Wer wieviel Unterstützung bekommt, ist derzeit von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Nach Willen der Mehrheit im Landtag soll nun eine bundeseinheitliche Regelung her.
Paare, die ungewollt kinderlos sind, sollen mehr Unterstützung bekommen – und das unabhängig von Wohnort, finanziellen Möglichkeiten oder sexueller Orientierung. In diesen Punkten ist der Landtag sich einig. Einziger Unterschied: Die Koalitionsfraktionen setzen auf eine bundeseinheitliche Lösung, während sich die SPD ein landeseigenes Förderprogramm gewünscht hätte. Mehrheitlich angenommen wurde die Forderung von Jamaika.
„Das Leid dieser Paare ist unendlich groß“, machte Katja Rathje-Hoffmann (CDU) deutlich und zeigte auf, welch hohe Kosten auf Paare mit unerfülltem Kinderwunsch zukommen können. Bis zu 10.000 Euro könne eine Behandlung kosten. Betroffen sei ihren Angaben zufolge inzwischen jedes zehnte Paar.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen derzeit in der Regel 50 Prozent der Kosten einer Kinderwunschbehandlung. Die andere Hälfte geht zu Lasten der Paare, die in einigen Bundesländern für ihren Anteil unter bestimmten Bedingungen Zuschüsse über die Bundesinitiative erhalten können. Nur eine einheitliche Lösung könne diesem „Finanzierungsflickenteppich“ entgegenwirken, so Marret Bohn (Grüne). Sozialminister Heiner Garg (FDP) sprach sich ebenfalls für eine Neuregelung im Bund aus. Die aktuellen gesetzlichen Vorgaben seien nicht mehr zeitgemäß.
Das sah der SPD-Abgeordnete Bernd Heinemann anders. Er ist der Meinung: „Wir kommen mit der geforderten Bundeseinheitlichkeit keinen Schritt weiter.“ Andere Länder hätten längst die Initiative ergriffen und eigene Förderprogramme aufgesetzt.
Weitere Redner:
Dennys Bornhöft (FDP), Christian Dirschauer (SSW), Doris von Sayn-Wittgenstein (fraktionslos)
Kinderlose Paare, die sich für eine Kinderwunschbehandlung entscheiden, können durch die 2012 aufgelegte Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ finanzielle Unterstützung bekommen. Hierbei fließen Gelder des Bundes – allerdings nur, wenn sich das jeweilige Heimatbundesland des Paares hälftig beteiligt. Dies ist in Schleswig-Holstein nicht der Fall. Die Koalitionsfraktionen wollen die Ungleichbehandlung jetzt beenden und rufen die Landesregierung dazu auf, sich für eine bundeseinheitliche Regelung einzusetzen.
In der Regel werden 50 Prozent der Kosten einer Kinderwunschbehandlung von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Die andere Hälfte geht zu Lasten der Paare, die in einigen Bundesländern für ihren Anteil unter bestimmten Bedingungen Zuschüsse über die Bundesinitiative erhalten können. „Es kann nicht sein, dass innerhalb Deutschlands der Wohnort darüber entscheidet, ob jemand eine notwendige Unterstützung erhält oder nicht“, kritisieren CDU, Grüne und FDP in ihrem Antrag. Eine Kinderwunschbehandlung könne kein Privileg für finanziell Bessergestellte sein.
Außerdem soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen bei der Kinderwunschbehandlung eine Kostenübernahme nach dem Sozialgesetzbuch auch für nicht verheiratete, gleichgeschlechtliche Paare und für Alleinstehende ermöglicht werden. Hierzu ist in der Begründung des Antrags zu lesen: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass unsere Gesellschaft vielfältig ist“ (…) „gute Eltern macht nicht eine Eheurkunde oder ihre sexuelle Orientierung aus“.
Trotz der Corona-Einschränkungen hat die Zahl der künstlichen Befruchtungen in Deutschland einen Höchststand erreicht: Im Jahr 2020 nahmen die deutschen Kinderwunschzentren 9,3 Prozent mehr Behandlungen vor als im Jahr zuvor, wie die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ Ende Januar berichtete. Das Blatt beruft sich auf die „Sonderauswertung Covid-19“ des Deutschen IVF-Registers, der nationalen Datenbank für künstliche Befruchtungen. In die frühe Auswertung flossen demnach die Daten aus 113 der insgesamt 131 deutschen Kinderwunschzentren ein. Die Zahl der Behandlungen belief sich 2020 auf 108.000. Schon 2019 war mit 99.000 Behandlungen ein Rekord erreicht worden.
(Stand: Mai 2021)