Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

17. Juni 2021 – Juni-Plenum

Modernisierung des Justizvollzugs verabschiedet

Resozialisierung, Sport und Datenschutz: Das sind Schwerpunkte im umfassenden Änderungspaket für den Justizvollzug, das der Landtag nun beschlossen hat.

Justizvollzug Personal
Mit hunderten Änderungen im Gesetzestext steht der Justizvollzug im Land vor einer Modernisierung. Foto: dpa, Jens Wolf

Strafgefangene in Schleswig-Holsteins Justizvollzugsanstalten sollen besser auf ein Leben in Freiheit vorbereitet werden – etwa mit freien Tagen als Anerkennung für geleistete Arbeit und mit Sportangeboten. Und: Der Datenschutz hinter Gittern wird ausgebaut. Das sieht eine Reform des Justizvollzugsgesetzes vor, die der Landtag mit großer Mehrheit bei Enthaltung der SPD beschlossen hat.

Einige Kernpunkte: Nach zwei Monaten Arbeit oder Teilnahme an einer beruflichen oder schulischen Qualifizierungsmaßnahme können Gefangene zwei Tage Freistellung, unbegleiteten Ausgang oder Langzeitausgang erhalten. Die JVA werden verpflichtet, ausreichend Sportangebote bereitzuhalten. Ein- und ausgehende Schreiben sollen künftig nicht mehr geöffnet werden, sondern ausschließlich durch Sichtkontrolle auf verbotene Gegenstände kontrolliert werden.

Im Justizvollzug des Landes sind rund 800 Bedienstete beschäftigt. Im August 2020 zählten die Anstalten inklusive Jugendhaft knapp 1120 Inhaftierte, bei 1454 Plätzen.

Redner:
Justizminister Claus Christian Claussen, Barbara Ostmeier (beide CDU), Thomas Rother (SPD), Burkhard Peters (Grüne), Jan Marcus Rossa (FDP)

Der Justizvollzug in Schleswig-Holstein steht vor einer umfassenden Modernisierung. Das Justizministerium legt dafür einen 594-seitigen Gesetzentwurf eines Justizvollzugsmodernisierungsgesetzes vor, der in Zweiter Lesung verabschiedet werden soll. Hunderte Änderungen sollen insbesondere neue Schwerpunkte in der Vollzugsplanung und im Rahmen des Sports setzen und den derzeitigen Strafvollzug unter Berücksichtigung kriminologischer Erkenntnisse, des Erfahrungswissens der Praxis und der aktuellen Rechtsprechung weiter fortsetzen.

So ist zum Beispiel geplant, dass Gefangene auf Antrag für zwei Monate zusammenhängender Ausübung einer Arbeit oder zusammenhängender Teilnahme an einer beruflichen oder schulischen Qualifizierungsmaßnahme unter Fortzahlung der Vergütung zwei Tage Freistellung von der Arbeitspflicht oder unbegleiteten Ausgang oder Langzeitausgang erhalten. Ein- und ausgehende Schreiben sollen künftig ungeöffnet durch Sichtkontrolle auf verbotene Gegenstände kontrolliert werden. Und dem Sport kommt bei der Erreichung des Vollzugsziels eine besondere Bedeutung zu. Daher müssen künftig ausreichende und geeignete Angebote vorgehalten werden, um den Gefangenen eine regelmäßige sportliche Betätigung zu ermöglichen.

Vorschriften werden aufeinander abgestimmt

Der Bedeutung des Opferschutzes entsprechend enthält der Entwurf konkrete Vorgaben zur Gestaltung des Vollzuges. Es werden im Wesentlichen zur Umsetzung eines einheitlichen gesetzlichen Vollzugskonzeptes Vorschriften durch eine konstitutive Neufassung des Jugendstrafvollzugsgesetzes und des Untersuchungshaftvollzugsgesetzes sowie durch eine Änderung des Gesetzes über den Vollzug der Sicherungsverwahrung und eine Änderung des Jugendarrestvollzugsgesetzes aufeinander abgestimmt.

„Die strukturell vereinheitlichten Regelungen der einzelnen Vollzugsgesetze ermöglichen eine größere Transparenz, Verständlichkeit und Vergleichbarkeit der Regelungen und stellen die Unterschiede der einzelnen Haftarten deutlich heraus. Die Gesetze zum Justizvollzug in Schleswig-Holstein sind dadurch für die Praxis leichter handhabbar“, heißt es in dem Entwurf des Justizministeriums. Zusätzlich gibt es zahlreiche redaktionelle Anpassungen.

Datenschutzregeln spielen eine wichtige Rolle

Der Gesetzesentwurf enthält ferner Bestimmungen über allgemeine Grundsätze der Datenverarbeitung, die Rechtsgrundlagen einzelner Verarbeitungsformen (Erhebung, Speicherung, Nutzung und Übermittlung), besondere Formen der Datenverarbeitung, die Schutzanforderungen an die Datenverarbeitung als weitere Pflichten der Justizvollzugsbehörden und die mit der Richtlinienumsetzung erweiterten Rechte der betroffenen Personen. Darüber hinaus sieht das Gesetz eine Regelung zum Datenabgleich mit den Sicherheitsbehörden vor.

Im Justizvollzug des Landes sind rund 800 Bedienstete beschäftigt. Im August 2020 zählten die Anstalten inklusive Jugendhaft knapp 1120 Inhaftierte, bei 1454 Plätzen.

(Stand: 14. Juni 2021)

Meldung Erste Lesung:
September 2020

Weitere vorherige Debatte zum Thema:
Februar 2020

Zweite Lesung

Entwurf eines Justizvollzugsmodernisierungsgesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/2381
(Ausschussüberweisung am 25. September 2020)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/3079