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15. Juni 2021 – Feierstunde im Landtag

Schlie: Schleswig-Holstein ohne Verfassungsgericht nicht mehr vorstellbar

Als letztes Bundesland bekam Schleswig-Holstein 2008 sein eigenes Verfassungs­gericht. Anfang des Jahres endete die erste Amtszeit der Richter. Zu diesem Anlass hab es am Montag­abend eine Feierstunde im Landtag.

Landtagspräsident Klaus Schlie spricht im Plenarsaal bei der Feierstunde für das Landesverfassungsgericht.
Landtagspräsident Schlie eröffnet die Festveranstaltung für das Landesverfassungsgericht. Foto: Landtag, Regina Baltschun

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat am Montagabend die Richter des Landesverfassungsgerichtes und ihre Arbeit gewürdigt. Der Anlass: Anfang des Jahres war die erste Amtszeit der Richter nach 12 Jahren zu Ende gegangen. Im Januar hatte es nach Ablauf der ersten vollen Wahlperiode erstmals einen Wechsel an der Spitze des Gerichtes gegeben. Bernhard Flor übergab sein Amt als Präsident des Landesverfassungsgerichtes an seinen Nachfolger Christoph Brüning.

Es sei eine seltene Gelegenheit, dass Vertreterinnen und Vertreter aller drei essentiellen demokratischen Gewalten zusammenkommen, sagte Parlamentspräsident Klaus Schlie zur Eröffnung der Feierstunde im Plenarsaal des Landeshauses. Er dankte dem Laudator Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, stellvertretend für die Institution in Karlsruhe und dessen Mitglieder für die Arbeit der vergangenen Jahrzehnte. „Bevor es eine eigene Verfassungsgerichtsbarkeit hier im Norden gab, ist das Bundesverfassungsgericht sehr oft hilfreich eingesprungen. Sie haben wichtige Aufgaben für Schleswig-Holstein wahrgenommen.“

Nach der Einrichtung des Landesverfassungsgerichtes vor 13 Jahren habe dieses schnell eine praktische Wirkung entfaltet, so Schlie. „Damit das gelingt, kommt es auf die Personen an, die das Amt ausführen und das Gericht mit ihrer Arbeit prägen.“ Dazu gehöre mitunter auch, dem Gesetzgeber den Spiegel vorzuhalten. Mittlerweile sei Schleswig-Holstein ohne diese eigene Institution nicht mehr denkbar: „Das ist das Ergebnis mutiger Entscheidungen und der Arbeit eines von hoher Kompetenz und großer Integrität geprägten Kollegiums.“

Schlagkräftige Kontrollinstanz mit großem Ansehen

Der Präsident des Bundesverfassungsgericht Stephan Harbarth spricht im Plenarsaal des Landtages in Kiel.
„Sie haben das Landesverfassungsgericht zu einer schlagkräftigen Kontrollinstanz entwickelt und ihm großes Ansehen im Land verschafft“, so der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Stephan Harbarth in seiner Festrede. Foto: Landtag, Regina Baltschun

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Stephan Harbarth hob in seiner Festrede die anspruchsvolle Aufgabe der Richter eines neuen Gerichtes hervor. „Es erfordert besondere Kenntnisse, wenn ein Landesverfassungsgericht aus der Taufe gehoben wird. Sie alle haben Ihre ehrenamtliche neue Aufgabe mit größter Verantwortung und Engagement wahrgenommen“, sagte Harbarth an die Richter gerichtet. „Sie haben das Landesverfassungsgericht zu einer schlagkräftigen Kontrollinstanz entwickelt und ihm großes Ansehen im Land verschafft.“

Die Einrichtung eines eigenen Landesverfassungsgerichtes sei für Schleswig-Holstein überfällig gewesen. „Einen Hüter der Landesverfassung zu haben, ist kein Luxus, sondern eine Selbstverständlichkeit. Denn Verfassung darf nicht nur auf dem Papier stehen, sondern muss auch durchsetzbar sein.“ Das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht ist das jüngste in Deutschland. Es habe sich schnell gezeigt, wie ein Gericht der Landesverfassung Konturen und Profil verleihen könne. In den vergangenen Jahren habe es eine Fülle bedeutender Entscheidungen getroffen, so Harbarth. „Ihre Urteile haben bundesweit Beachtung gefunden und zeigten, dass das noch junge Gericht seine Rolle selbstbewusst und schnell ausgefüllt hatte.“

 

Begrüßung vor dem Landeshaus
Die zwei Präsidenten Harbarth (l.) und Schlie vor dem Landeshaus Foto: Landtag, Regina Baltschun

Feierstunde musste zunächst verschoben werden

Schleswig-Holstein verfügte bis 2008 als einziges Bundesland über keine eigene Landesverfassungsgerichtsbarkeit. Über nahezu vier Jahrzehnte hinweg waren landesverfassungsrechtliche Streitigkeiten dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung zugewiesen. Am 31. Dezember 2020 endete die erste volle Amtszeit sowohl des Gründungspräsidenten des Schleswig-Holsteinischen Verfassungsgerichtes, Bernhard Flor, als auch weiterer Verfassungsrichter der ersten Stunde.

Die Feierstunde war ursprünglich für Anfang Februar geplant. Corona-bedingt musste sie jedoch verschoben werden. Sie ist – mit Ausnahme des parlamentarischen Betriebs – die erste Präsenzveranstaltung, die der Landtag wieder durchgeführt hat.