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Die Fraktionen bitten die Landesregierung, sich auf Bundesebene für eine Erweiterung des Kaffeesteuergesetzes um einen weiteren Befreiungstatbestand einzusetzen. Dieser soll für Kaffeespenden, die für gemeinnützige und mildtätige Zwecke bestimmt sind, gelten. Im Finanzausschuss soll dann spätestens Ende August berichtet werden, „in welchen Bereichen die aktuelle Rechtslage im Zusammenhang mit Lebensmitteln zu vergleichbaren Sachverhalten führt“.
Hintergrund des einmütig verabschiedeten Antrags: Den Fraktionen ist es ein Dorn im Auge, dass Kaffee, der vernichtet werden soll, von der Steuer befreit ist, während Kaffee, der gespendet wird, der Steuerpflicht unterliegt. In Zeiten, in denen alles getan werden muss, um Lebensmittelvernichtung zu verhindern, sei dies der falsche Weg, sagte der CDU-Abgeordnete Ole-Christopher Plambeck. Daher müsse das Kaffeesteuergesetz dahingehend ergänzt werden, dass auch Kaffeespenden von der Kaffeesteuer befreit werden. Weitere Abgeordnete oder Minister verzichteten auf eine Rede zu diesem Tagesordnungspunkt.
Den Koalitionsfraktionen ist es ein Dorn im Auge, dass Kaffee, der vernichtet werden soll, von der Steuer befreit ist, während Kaffee, der beispielsweise für gemeinnützige Zwecke gespendet wird, der Steuerpflicht unterliegt. Vor diesem Hintergrund wollen CDU, Grüne und FDP das Kaffee-Steuergesetz ändern, damit der Fiskus auch Kaffeespenden nicht mehr belangt.
In Zeiten, in denen alles getan werden muss, um Lebensmittelvernichtung zu verhindern, sei die Steuererhebung für etwa an „Tafeln“ gespendeten Kaffee „genau der falsche Weg“, begründen die Jamaika-Fraktionen ihren Antrag. Die Landesregierung wird aufgerufen, sich auf Bundesebene für die geforderte Steuerbefreiung stark zu machen. Außerdem wird die Regierung gebeten, im Sommer im Finanzausschuss zu berichten, in welchen Bereichen die aktuelle Rechtslage im Zusammenhang mit Lebensmitteln zu vergleichbaren Sachverhalten führt.
Deutschland ist laut dem Deutschen Kaffeeverband eines der wenigen Länder, das eine Steuer für Kaffee sowie für kaffeehaltige Waren erhebt. Der Steuersatz beträgt einer Pressemitteilung des Verbandes aus dem vergangenen Herbst zufolge für ein Kilogramm Röstkaffee 2,19 Euro und für ein Kilogramm löslichen Kaffee 4,78 Euro. Zusätzlich zur Kaffeesteuer wird die Umsatzsteuer erhoben. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes belief sich das Kaffeesteueraufkommen im Jahr 2019 auf über eine Milliarde Euro.
(Stand: 17. Mai 2021)
Kaffeespenden von der Kaffeesteuer befreien
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, B´90/Die Grünen, FDP und der Abg. des SSW – Drucksache 19/2806(neu)