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Wer ein Studium beginnen möchte, auf den kommen viele Kosten zu. Umzug, Laptop und Bücher sind oft zu teuer für Studienanfänger aus einkommensschwachen Familien. Für sie gibt es nun einen Zuschuss.
Studienanfänger aus sozial benachteiligten Familien können sich künftig über eine Studienstarthilfe von einmalig 800 Euro freuen. Ein entsprechender Antrag von CDU, Grünen und FDP wurde einstimmig angenommen. Bildungsministerin Karin Prien (CDU) sprach von einem „kleinen, aber wichtigen Schritt hin zu mehr Bildungsgerechtigkeit“.
Lasse Petersdotter (Grüne) erklärte, das Bildungssystem sei an vielen Stellen noch nicht ausreichend gerecht. Er rechnete vor, dass von 100 Kindern aus Akademiker-Familien 74 Kinder studierten, aus Familien ohne akademischen Hintergrund seien es aber nur 21. Noch geringer sei die Zahl bei Kindern aus sozial schwachen Familien oder Pflegefamilien. „Wir senden mit der Starthilfe ein klares Bekenntnis für Bildungsgerechtigkeit und einen Baustein für Aufstiegsgeschichten“, sagte Petersdotter.
Land will Gießkannen-Prinzip vermeiden
Das Geld könne zwar nicht alle Sorgen der Studierenden beseitigen, aber „den ersten Schritt ins weitgehend Unbekannte erleichtern“, pflichtete Ministerin bei. Wichtig sei, dass es sich um eine einmalige, nicht rückzahlbare Zahlung handele, die an strenge Regeln geknüpft sei.
So müssen die Antragsteller nachweisen, dass sie allein oder über eine Bedarfsgemeinschaft Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung, Eingliederungshilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen oder, dass ihre Eltern für sie einen Kinderzuschlag erhalten. Ebenso sind Personen, die in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder in Pflegefamilien leben, antragsberechtigt. „So schließen wir Mitnahmeeffekte aus und erreichen die, die Unterstützung brauchen. Wir vermeiden die Gießkanne, die sich das Land auch nicht leisten könnte“, sagte Prien.
Alle anderen Abgeordneten, die zu dem Tagesordnungspunkt reden wollten, gaben ihre Reden zu Protokoll.
Die Koalitionsfraktionen wollen Studienanfängern aus sozial benachteiligten Familien unter die Arme greifen und eine Studienstarthilfe einrichten. Das Stipendium sollen „Studienanfängerinnen und -anfänger zur Finanzierung des Semesterbeitrages sowie für materielle und technische Ausstattung zur Immatrikulation an einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks Schleswig-Holstein beantragen können“, heißt es dazu im Antrag von CDU, Grünen und FDP.
Denn: Durch den Semesterbeitrag, Mietkosten und andere erste Anschaffungen zum Start des Studiums entstehe eine „besonders schwierige finanzielle Situation“ für alle, die aus einem einkommensschwachen Umfeld kommen. Die Studienstarthilfe soll Uni-Neulingen unter 30 Jahren zustehen und bis zu 800 Euro betragen, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Laut einer Sozialerhebung zu den Lebenshaltungskosten von Studierenden beliefen sich die Kosten zum Studienbeginn auf 1300 bis 1800 Euro, geben die Koalitionsfraktionen an. Zur Finanzierung des Stipendiums sind im aktuellen Landeshaushalt bereits 120.000 Euro veranschlagt.
(Stand: 22. März 2021)
Vorherige Debatten zum Thema:
Februar 2021 (Studentenwerk/Psychologen)
Januar 2021 (finanzielle Situation, Studienbedingungen)
Oktober 2020 (BAföG)
Studienstarthilfe – Mehr Gerechtigkeit bei der Finanzierung des Studienstarts
Antrag der Fraktionen von CDU, B´90/Die Grünen, FDP – Drucksache 19/2796