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Sammeldrucksache 19/2881
Top 6 / 1. Lesung
Entwurf eines Gesetzes über die „Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf“
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/2833
(Federführend ist das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur)
Top 8 / 1. Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die „Stiftung Schloss Eutin“
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, B´90/Die Grünen und FDP – Drucksache 19/2873
Top 26 / Berichtsantrag
Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee
Antrag der Fraktionen von CDU, B´90/Die Grünen, FDP – Drucksache 19/2861
Das Stiftungsgesetz des Landesmuseums Gottorf soll angepasst werden. Ein Entwurf aus dem Bildungsministerium sieht vor, die bisherige Beschränkung bei der Suche eines neuen Leitenden Direktors auf den Kreis der Direktoren der Landesmuseen aufzuheben. Dies würde den Weg für ein öffentliches Neubesetzungsverfahren öffnen.
Außerdem sollen künftig der zweiköpfige Vorstand, der wissenschaftliche Vorstand und der kaufmännische Vorstand, in allen Rechten und Pflichten gleichgestellt werden. Der Stiftungsrat soll in Zukunft aus sieben Personen bestehen. Zudem soll das Organ um eine zweite Person aus der Wirtschaft oder dem öffentlichen Leben erweitert werden – „um eine gewünschte Fluktuation im Kontrollorgan Stiftungsrat zu ermöglichen“, wie es in dem Papier heißt. Deren Berufungen soll in der Regel auf zwei Amtszeiten begrenzt bleiben.
Das überarbeitete Gesetz soll auch verbindlich festlegen, dass sich die Stiftung bei anstehenden Bau- und Renovierungsmaßnahmen ab einer bestimmten Kostenobergrenze an die GMSH wenden muss. Die Obergrenze wird jeweils zwischen Finanz- und Kulturministerium abgestimmt und liegt zwischen 5000 und 20.000 Euro. Neben einigen redaktionellen Anpassungen sieht die Gesetzesnovelle zudem vor, dass die Stiftung künftig im Einzelfall Versicherungen für Leihgaben abschließen darf.
Der Gesetzesentwurf wurde zur weiteren Beratung an den Bildungsausschuss überstellt.
Vorherige Meldung zum Thema:
September 2020 (Bericht 2019 / ohne Auusprache)
Ein Nachtrag zur Gesetzesänderung über die Stiftung Eutin, die vor kurzem verabschiedet worden war, ist an den Bildungsausschuss überwiesen worden. Bei der jüngsten Gesetzesnovelle aus dem Februar dieses Jahres hatte ein Hinweis auf die zuständige Behörde gefehlt. „Aufsichtsbehörde ist das für Kultur zuständige Ministerium“, heißt es darum nun in dem vorliegenden Änderungsentwurf.
Weitere vorherige Meldungen zum Thema:
Januar 2021 (Stiftungsgesetz / ohne Aussprache)
September 2020 (ohne Aussprache)
Der Landtag hat die Regierung dazu aufgefordert, bis zur August-Tagung einen Bericht zur Belastung von Nord- und Ostsee durch alte Munition auf schleswig-holsteinischem Gebiet zu berichten. Der Bericht soll zeigen, mit welchen Konzepten die Landesregierung einen „zukunftsweisenden Umgang mit Munitionsaltlasten“ sicherstellen will, wie es in dem Berichtsantrag der Koalitionsfraktionen heißt. Unter anderem soll der Bericht das nationale Munitionskataster-See, den aktuellen Stand der Bergungstechnik sowie bislang durchgeführte Bergungsmaßnahmen in den Blick nehmen.
Der Nabu (Naturschutzbund) hatte bezüglich der Beseitigung der Altmunition in deutschen Meeren in der Vergangenheit insbesondere die Bundesregierung kritisiert. Diese halte sich mit der notwendigen Freigabe von Haushaltsmitteln weitestgehend zurück. Es entstehe der Eindruck, dass die kostenintensive Beseitigung von Weltkriegsmunition allein eine Aufgabe der Bundesländer sei, die an Nord- und Ostsee grenzen.
Thema bleiben für den Nabu auch die umstrittenen Sprengungen von Kriegsminen im Naturschutzgebiet Fehmarnbelt in der Ostsee. Zunächst waren innerhalb eines Monats nach der Sprengung im August vergangenen Jahres 18 tote Schweinswale gefunden worden, später erhöhte sich die Zahl auf 30. Bei den Sprengungen seien nicht nur die Schweinswale extrem gefährdet, sondern auch Schadstoffe wie TNT, Quecksilber und Kadmium freigesetzt worden.
Vorherige Debatte zum Thema:
Dezember 2019