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26. März 2021 – März-Plenum

Weitere Themen ohne Aussprache

Zu einigen Tagesordnungspunkten fasst der Landtag Beschlüsse ohne Aussprache. Die Abgeordneten diskutieren diese Themen nicht, sondern stimmen ohne Debatte ab.

Top 7 / 1. Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Durchführung von Abschnittskontrollen
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD – Drucksache 19/2847


Top 38 / Bericht
Tätigkeit des Petitionsausschusses in der Zeit vom 01.10.2020 bis 31.12.2020
Bericht des Petitionsausschusses – Drucksache 19/2834


Top 7: Geschwindigkeits-Abschnittskontrollen

Die sogenannte Section Control soll künftig auch die Straßen in Schleswig-Holstein sicherer machen. Die SPD-Fraktion macht sich mit einem entsprechenden Gesetzesentwurf dafür stark, die auch als „Abschnittskontrolle“ bekannte Maßnahme hierzulande einzuführen. Gemeint ist damit, dass die Geschwindigkeit eines Autos nicht wie bisher mit einem Blitzer punktuell gemessen, sondern die durchschnittliche Geschwindigkeit über eine festgelegte Strecke ermittelt wird. Raser sollen durch das neue Verfahren abgeschreckt werden, denn kurzzeitiges Abbremsen vor dem Blitzer wäre dann keine Möglichkeit mehr, ein Bußgeld zu umgehen.

Zum Zweck der Section Control werden Kennzeichen, Kraftfahrzeug, dessen Fahrtrichtung sowie Zeit und Ort erfasst. Um dem Datenschutz Rechnung zu tragen soll technisch sichergestellt werden, dass Insassen nicht zu sehen sind und auch nicht sichtbar gemacht werden können. Bei Kraftfahrzeugen, die nach Feststellung der Durchschnittsgeschwindigkeit die geltenden Grenzen nicht überschreiten, sollen die erhobenen Daten sofort automatisch gelöscht werden.

Der Gesetzentwurf wird im Wirtschafts- sowie im Innen- und Rechtssauschuss weiter beraten.

Vorherige Debatte zum Thema Verkehrssicherheit:
September 2020


Top 38: Petitionsausschuss / Quartalsbericht

Der Landtag hat den Bericht des Petitionsausschusses für das dritte Quartal 2020 zur Kenntnis genommen. Der Petitionsausschuss erhielt im Berichtszeitraum 81 neue Petitionen. In drei Sitzungen befasste sich der Ausschuss mit diesen und den aus den vorigen Quartalen noch anhängigen Verfahren befasst. 82 Petitionen sind abschließend behandelt worden. Von diesen erledigte der Ausschuss zwölf Petitionen (15 Prozent) im Sinne und 15 (18 Prozent) teilweise im Sinne der Petenten. 55 Petitionen (67 Prozent) konnte er nicht zum Erfolg verhelfen.

Der Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende haben am 21. und 22. September 2020 an der Tagung der Vorsitzenden der Petitionsausschüsse des Bundes und der Länder in Dresden teilgenommen.

Stichwort: Petitionsrecht

Jeder Bürger hat die Möglichkeit, sich beim Petitionsausschuss des Landtages über Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu beschweren, etwa in den Bereichen Schule, Kindertagesstätten, Baurecht oder Justiz und Strafvollzug. Die Abgeordneten des Ausschusses nehmen eine rechtliche Prüfung vor, reden mit allen Beteiligten, unternehmen gegebenenfalls einen Vor-Ort-Besuch und versuchen das Problem außergerichtlich zu lösen. In den vergangenen Jahren konnten im Schnitt rund 40 Prozent der Eingaben ganz oder teilweise im Sinne der Betroffenen geregelt werden.

Der Petitionsausschuss ist zudem das „offene Ohr“ des Parlaments für die Sorgen der Bürger. Sozusagen als Nebeneffekt liefern die Petitionen Anregungen für die Arbeit der Abgeordneten, indem sie Lücken und Schwachstellen in gesetzlichen Regelungen oder Verordnungen aufdecken und die Meinung der Wähler zu aktuellen politischen Fragen widerspiegeln.

Letzte Meldungen zum Thema:
Januar 2021 (ohne Aussprache)

Stichwort: Petitionsrecht

Jeder Bürger hat die Möglichkeit, sich beim Petitionsausschuss des Landtages über Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu beschweren, etwa in den Bereichen Schule, Kindertagesstätten, Baurecht oder Justiz und Strafvollzug. Die Abgeordneten des Ausschusses nehmen eine rechtliche Prüfung vor, reden mit allen Beteiligten, unternehmen gegebenenfalls einen Vor-Ort-Besuch und versuchen das Problem außergerichtlich zu lösen. In den vergangenen Jahren konnten im Schnitt rund 40 Prozent der Eingaben ganz oder teilweise im Sinne der Betroffenen geregelt werden.

Der Petitionsausschuss ist zudem das „offene Ohr“ des Parlaments für die Sorgen der Bürger. Sozusagen als Nebeneffekt liefern die Petitionen Anregungen für die Arbeit der Abgeordneten, indem sie Lücken und Schwachstellen in gesetzlichen Regelungen oder Verordnungen aufdecken und die Meinung der Wähler zu aktuellen politischen Fragen widerspiegeln.

Weitere Informationen:
Der Petitionsausschuss des Landtages