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24. März 2021 – März-Plenum

Geflügelpest hat das Land fest im Griff

Neben der Corona-Pandemie hat auch die Vogelgrippe drastische Auswirkungen im Lande. Und auch diese Seuche ist, so Landwirtschaftsminister Albrecht, noch lange nicht besiegt.

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Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht (Grüne): „Ein Ende ist nicht in Sicht.“ Foto: Michael August

Die aktuelle Geflügelpest hält Schleswig-Holstein seit fünf Monaten in Atem – „und ein Ende ist nicht in Sicht“. Diese ernüchternde Bilanz hat Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) gezogen. Der Norden sei das am stärksten betroffenen Bundeland, so Albrecht. Die Landesregierung habe die erforderlichen Maßnahmen getroffen, betonte der Minister und verwies auf das Aufstallungsgebot und die Arbeit der Labore, wo verendete Tiere untersucht werden. Im Landtag gab es breiten Zuspruch für das Krisenmanagement der Landesregierung und der Kreisbehörden.  

Zuletzt mussten Anfang März rund 140.000 Legehennen in zwei Betrieben im Kreis Plön getötet werden. Zuvor war die Vogelgrippe in zehn Geflügelbetrieben mit insgesamt rund 134.000 Tieren nachgewiesen worden. Der Schwerpunkt lag anfangs an der Nordseeküste. Inzwischen gibt es Geflügelpestfälle im ganzen Land. Die derzeitige Epidemie sei deutlich gravierender als der letzte Ausbruch in den Jahren 2016/2017, so Minister Albrecht.

„Wir müssen über die Haltungsbedingungen reden“

Die Regierung habe „schnell und umsichtig“ gehandelt, lobte Heiner Rickers (CDU). Er wies darauf hin, dass die Eier von aufgestallten Hühnern nun nicht mehr als Freilandeier verkauft werden könnten. Das bedeute Einnahmeverluste im wichtigen Ostergeschäft. Das Virus sei zwar über die Routen der Zugvögel ins Land gekommen, merkte Kirsten Eickhoff-Weber (SPD) an. Aber die Geflügelpest sei dann auch von Hof zu Hof übergesprungen. „Wir müssen über die Haltungsbedingungen in der Tierhaltung reden“, mahnte sie.  

Joschka Knuth (Grüne) forderte, von landeweiten Maßnahmen zu regionalen Aufstallungsgeboten überzugehen. Dies sei auch aus Tierschutzgründen wichtig.  Oliver Kumbartzky (FDP) rief die Menschen auf, tot aufgefundene Wildvögel den Ordnungsbehörden zu melden. Die Kadaver dürften nicht berührt werden, und Haustiere müssten von ihnen ferngehalten werden. Es gebe leider keinen anderen Ausweg als die befallenen Tiere zu töten, bedauerte Christian Dirschauer (SSW). Der finanzielle Schaden werde zwar durch den Tierseuchenfonds abgefedert, aber die emotionalen Auswirkungen für die Tierhalter seien groß.

Aufgefordert von den Koalitionsfraktionen soll Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) im Plenum zu der Ausbreitung der Geflügelpest berichten. Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, wütet seit Monaten im Land. Sie ist eine Infektionskrankheit, die vor allem bei Wasservögeln und anderen Vögeln vorkommt. Mit angeordneten Aufstallungen soll verhindert werden, dass die Krankheit Haus- und Nutztierbestände befällt. Trotzdem kommt es immer wieder zu Ausbrüchen in großen Betrieben. Zuletzt mussten Anfang des Monats rund 140.000 Legehennen in zwei Betrieben im Kreis Plön getötet werden.

In Schleswig-Holstein war zuvor in der aktuellen Epidemie in zehn Geflügelbetrieben mit insgesamt rund 134.000 Tieren die Geflügelpest nachgewiesen worden. In Deutschland insgesamt sind es mehr als 100 Haltungen in elf Bundesländern. Der Schwerpunkt der Verbreitung lag anfangs an der Nordseeküste in Schleswig-Holsteins – besonders viele verendete Wildvögel wurden in den vergangenen Monaten an der Westküste in den Kreisen Nordfriesland und Dithmarschen gefunden. Inzwischen gibt es Geflügelpestfälle im ganzen Land.

Landesweite Stallpflicht

Die Stallpflicht für Hausgeflügel gilt unabhängig von Art und Größe der Betriebe in allen Kreisen und kreisfreien Städten. Betriebe dürfen Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen füttern. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Die letzte Geflügelpest-Epidemie von November 2016 bis Frühjahr 2017 war die schlimmste Tierseuchenwelle dieser Art in Deutschland seit Jahrzehnten. Mehr als 900.000 Tiere mussten bundesweit gekeult werden, allein in Schleswig-Holstein etwa 65.000. Auch, wenn die derzeit zirkulierenden Erreger Experten zufolge nicht auf den Menschen übertragen werden können, sollten tote Tiere nicht angefasst werden.

(Stand: 22. März 2021)

Weitere Informationen:
Info-Seiten des Umweltministeriums

Antrag

Sachstand zur Geflügelpest in Schleswig-Holstein
Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP – Drucksache 19/2852(neu)