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Die Medienvielfalt im Land ist in Gefahr. Im Innen- und Rechtsausschuss soll es dazu nun eine Anhörung geben. Die geplante Reform des NDR-Staatsvertrags wird in einigen Punkten auch in der Jamaika-Koalition kritisch gesehen.
Die Landesregierung will die Medien stärker unterstützen und gemeinsam mit Fraktionen, Betroffenen und Sachverständigen Lösungsansätze für die krisengebeutelte Branche erarbeiten. Das erklärte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) bei der Vorstellung des von der Jamaika-Koalition geforderten Berichts zur Situation der Medienlandschaft in Schleswig-Holstein. „Meinungs- und Informationsfreiheit bilden die Grundpfeiler der Demokratie“, hob Günther hervor. Zugleich stellte er den neuen NDR-Staatsvertrag vor.
Insgesamt sind in dem 100-seitigen Papier des öffentlich-rechtlichen Senders 13 Anpassungen und Überarbeitungen vorgesehen. Unter anderem geht es um eine stärkere Bedeutung der Regional- und Minderheitensprachen, die Begrenzung der Amtszeit der Gremienmitglieder und die Wiederwahl der Intendantin oder des Intendanten sowie die Steigerung der Transparenz der Rundfunkratssitzungen. Das gebe dem NDR „einen modernen Regelungsrahmen“, sagte Günther: „Die Reform stellt den NDR für die Zukunft gut auf.“ Schleswig-Holstein sei damit Vorreiter im Bund.
Besorgniserregend sei die Entwicklung der Medienlandschaft im Land, merkte der Regierungschef an. Vor allem Printmedien, aber auch elektronische Medien wie das Fernsehen, erreichten immer weniger Leute. Damit drohe „ein Verlust an Vielfalt in der öffentlichen Debatte und bei der Information der Bürgerinnen und Bürger über Ereignisse und Entwicklungen gerade auch in ihrer unmittelbaren Nähe“, so Günther. Er forderte, „neue Denk- und Lösungsansätze“ zu diskutieren und lokale und regionale Angebote „sinnvoll zu unterstützen“.
Tim Brockmann (CDU), mahnte, lokale und regionale Medien zu stärken, ohne „das Gebot der Staatsferne“ aus den Augen zu verlieren. Nun gelte es, im Ausschuss über eine bereits beschlossene schriftliche Anhörung weitere Informationen zur Situation der Medien zu erhalten, so Brockmann: „Wir wollen einen Beitrag für die kreative Medienlandschaft leisten und positive Impulse setzen.“ Den NDR-Vertrag nannte er „sehr gelungen“. Auch Volker Schnurrbusch (AfD) lobte „eine Reihe von Verbesserungen“ in dem Papier. Kritisch sehe er, dass dem Sender nun „Sponsoring“ ermöglicht werde. Damit verliere der NDR „in diesem Feld seine weiße Weste“.
Für Stefan Weber (SPD) hingegen wurden „Chancen verpasst“. Ihm fehlten einige Punkte in der Novellierung, etwa bei der paritätischen Besetzung der Gremien. Auch bei der Barrierefreiheit des NDR gebe es „Luft nach oben“. Zudem seien im Bericht zur Medienlandschaft keine Handlungsoptionen vorhanden. „Welche Schlüsse zieht die Landesregierung aus der Lage?“, fragte Weber.
Lasse Petersdotter (Grüne) sprach von einer „dramatischen Lage“ der Medienlandschaft. Diese habe in Schleswig-Holstein „ein ernstes Problem“. Die Vielfalt werde immer geringer, in manchen Orten gebe es nicht mal mehr eine Tageszeitung. Zudem verliere der Beruf des Journalisten immer mehr an Attraktivität. Im Bericht fehlten Informationen über die Honorarsituation von freien Journalisten, über Betriebsräte und Personalkürzungen in den Redaktionen. „Die Zukunft des Journalismus liegt im guten Journalisten und nicht im kostenlosen IPad bei einem Abo-Abschluss“, betonte Petersdotter.
Jan Marcus Rossa (FDP) forderte eine Begrenzung von digitalen Angeboten bei beitragsfinanzierten Medien wie dem öffentlichen Rundfunk. Es könne nicht angehen, dass die Bürger bei privaten Medien für Informationen zahlen müssen, wenn sie diese an anderer Stelle kostenfrei erhielten. „Das ist eine klare Wettbewerbsverzerrung“, unterstrich er. Den neuen Medienstaatsvertrag kritisierte Rossa daher deutlich. Er verschärfe diese Lage weiter. Der Staat aber müsse „für einen fairen Wettbewerb sorgen oder unfairen Wettbewerb unterbinden“.
Lars Harms (SSW) freute sich besonders über den neuen Passus zugunsten der Minderheitensprachen in den Programmen des NDR. Diese Verpflichtung gilt für das gesamte Angebot, nicht nur im Internet, sondern auch im Radio- und Fernsehprogramm, stellte er klar. „Nun müssen den Formulierungen auch Taten folgen.“ Harms regte regelmäßige Treffen des NDR mit Minderheitensprachen-Vertretern an. Ziel sei ein Umfang der Minderheitensprachen, wie es ihn schon jetzt für Niederdeutsch gebe.
Sowohl der Gesetzentwurf zum NDR-Staatsvertrag wie auch der Bericht wurden dem Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.
Die Länder sehen wachsende Probleme im lokalen und regionalen Medienbereich. Das geht aus dem „Bericht zur Situation der Medienlandschaft in Schleswig-Holstein“ hervor, den Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) auf Antrag der Jamaika-Koalition im Plenum vorstellt und erläutert.
Demnach erreichen vor allem Printmedien, aber auch elektronische Medien wie das Fernsehen, immer weniger Leute. Damit drohe „ein Verlust an Vielfalt in der öffentlichen Debatte und bei der Information der Bürgerinnen und Bürger über Ereignisse und Entwicklungen gerade auch in ihrer unmittelbaren Nähe“, heißt es in dem knapp 90-seitigen Papier aus der Staatskanzlei.
Medien seien heute verstärkt online, interaktiv, multimedial, konvergent und mobil. Die Onlinemedien machten es sehr leicht, sich kostenlos über die Geschehnisse auf der ganzen Welt zu informieren. Details aus dem direkten Umfeld dagegen hätten es im Internet oft schwer. „Die analogen lokalen und regionalen Presseangebote sind in den letzten Jahren erheblich unter Druck geraten. Bewährte Geschäftsmodelle funktionieren immer weniger, Reichweiten gehen zurück und speziell jüngere Menschen wenden sich den neuen Medien zu. Gleichzeitig fehlt es oft immer noch an der Bereitschaft der Nutzerinnen und Nutzer, für digitale Angebote der Presse zu zahlen“, heißt es in dem Bericht.
Um Fördermaßnahmen für lokale und regionale Medien zu prüfen, haben die Länder inzwischen eine Arbeitsgruppe „Regionale Vielfalt“ gegründet. Den Vorsitz hat Sachsen übernommen. Die Arbeitsgruppe will das Thema umfassend betrachten. Deshalb soll auch die Situation der regionalen und lokalen Zeitungen in den Fokus genommen werden. Dabei will man auch die Entwicklung in anderen europäischen Ländern berücksichtigen.
Eine wichtige Aufgabe im Netz der Medienlandschaft im Land hat die im März 2007 ins Leben gerufene gemeinsame Medienanstalt der Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein (MA HSH). Sie ist zuständig für die Zulassung von Fernseh- und Radioprogrammen und die Zuweisung von Übertragungskapazitäten. Darüber hinaus kontrolliert sie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, wie Jugendschutz oder Werberichtlinien, informiert über aktuelle Entwicklungen im Bereich des privaten Rundfunks und der Telemedien und berät deren Akteure. Sie unterstützt darüber hinaus die Einführung neuer Technologien wie das digitale terrestrische Fernsehen DVB-T2 HD oder das Digitalradio DAB+ und prüft Beschwerden.
Im Mai vergangenen Jahres hatte sich der Landtag überfraktionell zur Bedeutung von Qualitätsjournalismus bekannt und in diesem Zuge auch dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk den Rücken gestärkt. „Journalisten leisteten mit ihrer Arbeit einen wesentlichen Beitrag für die demokratische Gesellschaft“, hieß es in dem verabschiedeten Antrag. Heftigen Widerspruch hatte es in der Debatte für einen Redebeitrag des AfD-Abgeordneten Volker Schnurrbusch gegeben, der dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk unkritische Berichterstattung in Krisenzeiten vorwarf.
Mitberaten wird zudem in Erster Lesung ein Gesetzentwurf der Landesregierung zum Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk. Dieser weist laut dem Entwurf einen dringenden Überarbeitungsbedarf auf. Die letzte Novellierung erfolgte im Jahr 2005. Seither haben sich in vielen Regelungsbereichen erhebliche Änderungen ergeben, welche nunmehr in den NDR-Staatsvertrag implementiert werden müssen.
Insgesamt sind in dem 100-seitigen Papier 13 Anpassungen und Überarbeitungen vorgesehen. Unter anderem geht es um den Datenschutz- und den Digitalradio-Staatsvertrag, eine stärkere Bedeutung der Regional- und Minderheitensprachen, die Begrenzung der Amtszeit der Gremienmitglieder und die Wiederwahl der Intendantin oder des Intendanten sowie die Steigerung der Transparenz der Rundfunkratssitzungen.
(Stand: 22. März 2021)
Meldung bei Antragstellung (Medienbericht):
Februar 2020 (ohne Aussprache)
Vorherige Debatte/Meldung zum Thema Medienbericht:
Februar 2021 (Medienstaatsvertrag MA HSH / ohne Aussprache)
Mai 2020
Vorherige Meldung zum Thema NDR-Staatsvertrag:
Februar 2018 (Datenschutzanpassungen / ohne Aussprache)
Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk (NDR Staatsvertrag)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/2816
(Federführend ist der Ministerpräsident)
Bericht zur Situation der Medienlandschaft in Schleswig-Holstein – Drucksache 19/2650
(Federführend ist der Ministerpräsident)
Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP – Drucksache 19/1986
(Landtagsbeschluss vom 21. Februar 2020)