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28. Januar 2021 – Januar-Plenum

Für alle Helfer der Gefahren­abwehr sollen gleiche Regeln gelten

Bisher können Einsatzkräfte ihren Arbeitsplatz nur dann problemlos verlassen, wenn ihre Einheit im Katastrophenschutz verankert ist. Nun soll das künftig für alle Kräfte der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr gelten.

Brockmann Tim CDU Plenum
Tim Brockmann (CDU) hebt das ehrenamtliche Engament hervor. Foto: Michael August

Der Landtag will eine Regelungslücke im Katastrophenschutz schließen. Einstimmig verabschiedete das Plenum einen Antrag der Jamaika-Koalition, der die Landesregierung bittet, einen Gesetzentwurf zur Helfergleichstellung von Einsatzkräften der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr in Schleswig-Holstein vorzulegen. Ein entsprechender Gesetzentwurf werde im Innenministerium bereits vorbereitet, hieß es.

Laut Landeskatastrophenschutzgesetzes sind Arbeitnehmer, die während der Arbeitszeit an Einsätzen und an Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen, freigestellt und bekommen das Arbeitsentgelt weitergezahlt. Der Arbeitgeber kann eine Erstattung beantragen. Doch der Anspruch besteht bisher nur für Einheiten oder Einrichtungen, die anerkannt sind und gilt nur für den Dienst im Katastrophenschutz. Für Einheiten anderer Hilfsorganisationen, etwa dem Deutschen Roten Kreuz, den Johannitern oder dem Malteser Hilfsdienst, und Einsätze außerhalb des Katastrophenschutzes gilt diese Verpflichtung bisher nicht. Das soll sich nun ändern.

Schritt zur Förderung des Ehrenamtes

„Lassen Sie uns gemeinsam diese Gerechtigkeitslücke schließen“, erklärte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) in der Debatte. Sie wies zugleich darauf hin, dass die gesetzliche Freistellungsverpflichtung „einen erheblichen Eingriff des Staates in die Rechte der Arbeitgeber“ darstelle. Die entstehenden Kosten müsse das Land übernehmen. „Das sollte uns das auch Wert sein“, so die Ministerin, die allen ehrenamtlichen Helfern im Land stellvertretend für ihren Einsatz dankte.  

Einig war sich der Landtag, dass die Helfergleichstellung ein wichtiger Schritt zur Förderung des Ehrenamtes sei. „Ohne das ehrenamtliche Engagement könnten wir das Sicherheits- und Schutzniveau in Schleswig-Holstein nicht aufrechterhalten, das die Bürgerinnen und Bürger seit Jahrzehnten gewohnt sind und schätzen“, betonte etwa Tim Brockmann (CDU). Er führte in diesem Zusammenhang Bayern an. Dort gebe es seit Jahren die Helfergleichstellung. Im dortigen Haushalt seien 100.000 Euro eingestellt. „Auf Schleswig-Holstein runtergebrochen sind das aber deutlich weniger Mittel“, so Brockmann. 

Opposition regt Nachbesserungen an

Beate Raudies (SPD) dankte der Regierungskoalition für den Antrag. Allerdings fehlten in den bisherigen Diskussionen die Kosten für Kinderbetreuung, psychosoziale Notversorgung oder auch zur Hinterbliebenenversorgung. Dieses müsse nachgeholt werden. „Sicherheit und Bevölkerungsschutz darf nicht am Geld scheitern“, sagte Raudies. Lars Harms (SSW) forderte, auch Helfer während Blutspendenaktionen mit in die Helfergleichstellung zu nehmen.

Weitere Redner:
Aminata Touré (Grüne), Jörg Hansen (FDP)

Die Koalitionsfraktionen wollen eine Lücke bei der Freistellung von Einsatzkräften der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr in Schleswig-Holstein schließen. Die Landesregierung soll hierfür dem Parlament einen Gesetzentwurf zur Helfergleichstellung vorlegen. Denn derzeit können Einsatzkräfte ihren Arbeitsplatz nur dann problemlos verlassen, wenn ihre Einheit im Katastrophenschutz verankert ist.

Derzeit ist es so, dass rechtliche Vorgaben zur Arbeitsfreistellung bei Einsätzen oder Fortbildungen nur für Mitglieder von Einheiten oder Einrichtungen gelten, die im Katastrophenschutz anerkannt sind, wie etwa Regieeinheiten, Technisches Hilfswerk oder Schnelle Einsatzgruppe (SEG). Der private Arbeitgeber erhält in dem Fall auf Antrag seine Kosten für die gesamte Ausfallzeit des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin erstattet. Für Einheiten anderer Hilfsorganisationen, wie beispielsweise Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter Unfallhilfe oder Malteser, sowie für Einsätze außerhalb des Katastrophenschutzes gilt diese Freistellungsverpflichtung bislang nicht – zumindest dann nicht, wenn die Einheit nicht den Katastrophenschutzeinheiten zugeordnet ist.

Förderung des Ehrenamtes

Deshalb sei es notwendig, für die anderen Einsatzkräfte der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr ebenfalls die soziale Sicherung nach den Vorgaben des Brandschutzgesetzes gesetzlich zu verankern, heißt es in dem Antrag von CDU, Grünen und FDP. Eine Dienstverpflichtung müsse durch eine gesetzliche Freistellungsverpflichtung des Arbeitgebers ermöglicht und abgesichert werden. Die Helfergleichstellung wäre dabei „auch ein wichtiger Schritt zur Förderung des Ehrenamtes“, so die Koalitionäre.

Laut Landesregierung engagieren sich 43 Prozent der Schleswig-Holsteiner ehrenamtlich. Das sind rund eine Million Menschen. Allein in den Freiwilligen Feuerwehren sind laut Landesfeuerwehrverband rund 50.000 Menschen aktiv.

(Stand: 25. Januar 2021)

Antrag

Schleswig-Holsteinische Helfergleichstellung
Antrag der Fraktionen von CDU, B´90/Die Grünen und FDP – Drucksache 19/2611