Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags
Springe direkt zu:
Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
An Schleswig-Holsteins Hochschulen soll es mehr unbefristete Verträge für das wissenschaftliche Personal geben. Das ist ein Kernpunkt der Zielvereinbarungen, die das Land mit den Unis und FHs abgeschlossen hat, um den bundesweiten „Zukunftsvertrag Studium und Lehre“ umzusetzen. Der derzeitige Wert von 32 Prozent unbefristeten Mitarbeitern soll demnach auf „mindestens 40 Prozent“ steigen. Diesen Zielwert hatte der Bildungsausschuss in das Papier eingefügt. Das sei „ein wichtiges Zeichen in die richtige Richtung“, sagte Lasse Petersdotter (Grüne).
Der Landtag billigte die Zielvereinbarungen mit großer Mehrheit. Redner aller Fraktionen lobten das Papier als gute Grundlage für eine positive Entwicklung des heimischen Wissenschaftsstandorts. Der „Zukunftsvertrag“ ist der Nachfolger des „Hochschulpakts 2020“ aus dem Jahr 2007, der Ende des Jahres ausläuft. Der neue Vertrag soll unbefristet gelten und schaffe damit Planungssicherheit, betonte Justizminister Claus Christian Claussen in Vertretung von Bildungsministerin Karin Prien (beide CDU). Für das Haushaltsjahr 2021 sind im Lande Ausgaben von 85 Millionen Euro veranschlagt. Davon kommen 47 Millionen vom Bund und 38 Millionen vom Land. Der Bund investiert pro Jahr zwei Milliarden Euro in ganz Deutschland.
Weitere Redner:
Anette Röttger (CDU), Heiner Dunckel (SPD), Christopher Vogt (FDP), Jette Waldinger-Thiering (SSW)
Die Hochschulen in Schleswig-Holstein sollen auch weiterhin mit genügend Personal arbeiten können, und die aufgebauten Studienkapazitäten sollen bedarfsgerecht erhalten bleiben. Dafür hatten die Regierungschefs von Bund und Ländern im Sommer 2019 den „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ aufgesetzt. Bei dem Vertrag handelt es sich um ein Nachfolgepapier des Hochschulpakts 2020, der Ende des Jahres ausläuft. Gemeinsam wollen nun Bund und Länder die Qualität von Studium und Lehre an den Hochschulen flächendeckend und dauerhaft verbessern. Der Landtag unterstützt den Vertrag – fordert aber auch eine Änderung und eine Ergänzung.
So sollen mindestens 40 Prozent der Stellen des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Hochschulen unbefristet besetzt werden. Derzeit sind es knapp 32 Prozent. Im Ursprungsvertrag ist davon die Rede, dass sich der Zielwert bis zum Ende der Laufzeit der Vereinbarung dem Bundesschnitt von knapp 34 „nähert und nicht absinkt“. Außerdem wurde in den Ausschussberatungen beschlossen, dass jede Hochschule bis 2024 eine individuelle Diversity-Strategie mit verbindlichen Zielen und Maßnahmen oder ein Diversity-Audit durchführen soll. Das Audit soll Hochschulen ermutigen, die mit der Diversität der Studierenden und Beschäftigten verbundenen Herausforderungen anzunehmen, und Wege aufzeigen, wie im Einklang mit dem jeweiligen Profil eine spezifische Diversitätsstrategie weiterentwickelt und umgesetzt werden kann.
Mit der von Bund und Ländern im Zukunftsvertrag vereinbarten dauerhaften Förderung ab 2021 soll insbesondere unbefristetes, mit Studium und Lehre befasstes Hochschulpersonal ausgebaut werden. Darin sehen Bund und Länder einen wesentlichen Faktor für die Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre. Weitere qualitätssteigernde Maßnahmen, wie beispielsweise die Verbreitung innovativer Lehr- und Lernkonzepte oder der Ausbau von Beratungs- und Betreuungsangeboten, sind ebenfalls vorgesehen. Die Mittel des Zukunftsvertrags dienen auch gezielt der Digitalisierung in Studium und Lehre. Dazu gehört die Erweiterung digitaler Angebote in der Lehre ebenso wie der Ausbau der digitalen Infrastruktur an den Hochschulen.
Der Bund stellt für den Vertrag von 2021 bis 2023 jährlich 1,88 Milliarden Euro und ab dem Jahr 2024 dauerhaft jährlich 2,05 Milliarden Euro bereit. Die Länder legen zusätzlich zur Grundfinanzierung der Hochschulen Mittel in derselben Höhe drauf, sodass durch den Zukunftsvertrag bis 2023 jährlich rund 3,8 Milliarden Euro und ab 2024 jährlich insgesamt 4,1 Milliarden Euro zur Förderung von Studium und Lehre zur Verfügung stehen. Die Verteilung der Bundesmittel auf die Länder erfolgt transparent nach einem jährlich neu berechneten Schlüssel.
Die Umsetzung des Zukunftsvertrags trägt der Vielfalt der Hochschullandschaft Rechnung. Alle sieben Jahre legt jedes Land in Abstimmung mit dem Bund in einer Verpflichtungserklärung fest, welche landesspezifischen strategischen Ansätze es bei der Verwendung der Mittel verfolgt, um die gemeinsam vereinbarten Ziele des Zukunftsvertrags zu erreichen. Die Verpflichtungserklärungen der Länder für die Jahre 2021 bis 2027 wurden Ende Juni 2020 von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern zur Kenntnis genommen und veröffentlicht.
Laut Studentenwerk Schleswig-Holstein gab es im Wintersemester 2018/2019 knapp 60.000 Studenten im Land, die mit Abstand meisten an der Christian-Albrechts-Universität Kiel, gefolgt von der Fachhochschule Kiel und der Europa-Universität Flensburg.
(Stand: 7. Dezember 2020)
Meldung bei Antragstellung:
August 2020 (ohne Aussprache)
Vorherige Debatte zum Thema:
Juni 2019