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Sammeldrucksache: 19/2640
Top 9 / 1. Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2021 (Zensusausführungsänderungsgesetz 2021/ZensGAÄndG 2021)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/2565
(Federführend ist das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung)
Top 10 / 1. Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Harmonisierung bauordnungsrechtlicher Vorschriften
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/2575
(Federführend ist das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung)
Top 11 / 1. Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die „Stiftung Schloss Eutin“
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/2576
(Federführend ist das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur)
Top 12 / 1. Lesung
Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021/GlüStV 2021)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/2593
(Federführend ist das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung)
Top 13 / 1. Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes aufgrund der Coronavirus-Pandemie
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, B´90/Die Grünen und FDP – Drucksache 19/2631
Top 27 / Antrag
Jugendberufsagenturen
Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/2623(neu)
Top 28 / Antrag
Umsetzung der Resolution der 29. Ostseeparlamentarierkonferenz
Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, B´90/Die Grünen, FDP und der Abg. des SSW – Drucksache 19/2624
Top 35 / Ausschussempfehlung
Pflege am UKSH stärken – nicht schwächen!
Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/2280
Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses – Drucksache 19/2604
Top 38 / Ausschussempfehlung
Verfahren der „Volksinitiative für die Durchsetzung des Bürgerwillens bei der Regionalplanung Wind“ vor dem Landesverfassungsgericht / Az. LVerfG 1/18
Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/2615
Top 39 / Ausschussempfehlung
Teilhabe während der Corona-Pandemie sicherstellen
Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/2323(neu)
Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses – Drucksache 19/2633
Top 40 / Ausschussempfehlung
Kostenübernahme für Assistenzkräfte von Menschen mit Behinderung bei Krankenhausaufenthalten sowie in Reha-Maßnahmen regeln
Antrag der Fraktion der SPD – Drs. 19/2543(neu)
Alternativantrag der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP – Drs. 19/2585
Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses – Drucksache 19/2634
Top 43 / Regierungsbericht
Bericht der Landesregierung zur verdeckten Datenerhebung nach § 186b Landesverwaltungsgesetz (LVwG) zum Zeitraum 2019
Bericht der Landesregierung – Drucksache 19/2594
(Federführend ist das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung)
Der für Mai 2021 geplante Zensus soll aufgrund der Corona-Pandemie um ein Jahr verschoben werden. Denn die Volkszählung konnte pandemiebedingt nicht wie geplant vorbereitet werden. Die Zählung soll aktuelle statistische Bevölkerungsdaten erheben, etwa Zahlen zu Wohnsituation, Erwerbstätigkeit oder Bildungsstand. Erst im Februar dieses Jahres war die gesetzliche Grundlage für eine Datenerhebung im Mai 2021 vom Landtag beschlossen worden. Der nun vorliegende Gesetzesentwurf, der den Zensus auf den Mai 2022 verschieben soll, wurde zur weiteren Beratung an den Innen- und Rechtsausschuss überstellt.
Der Zensus soll über zehn Jahre nach der letzten Volkszählung frische Daten liefern. Auf das Land, aber auch auf Kreise und kreisfreie Städte kommen damit neue Kosten zu. Das nun beschlossene Gesetz überträgt die entsprechenden Vorgaben des Bundes auf das Land. Insgesamt fallen im Lande Kosten von gut 35 Millionen Euro an. 21 Millionen entfallen auf das Statistikamt Nord und weitere 14,2 Millionen auf die kommunale Ebene. Ein Großteil der Summe ist für Zeitarbeitskräfte vorgesehen, die die Bürger befragen und die Daten verarbeiten sollen.
In Schleswig-Holstein sollen 430.000 Personen teilnehmen. Beim Zensus 2011 waren es nur 285.000. Damals gab es im Nachhinein Unstimmigkeiten über die Aussagekraft der Daten. So klagte die Stadt Flensburg, weil sie laut den erhobenen Zahlen auf einen Schlag mit 6.500 Einwohnern weniger in der Statistik geführt wurde – und damit auch einen geringeren Anspruch auf Finanzzuweisungen hatte. Wegen solcher Ungereimtheiten hatte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber aufgefordert, die Rahmenbedingungen für die Volkszählung nachzubessern.
Vorherige Meldung zum Thema:
Februar 2020 (ohne Aussprache)
Bauen soll in Schleswig-Holstein einfacher und günstiger werden. Ein Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, dass die Landesbauordnung möglichst weitgehend an die Musterbauordnung der Bauministerkonferenz angeglichen wird. Ziel sei eine bundesweite Vereinheitlichung der bauordnungsrechtlichen Standards und Verfahren, so Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU), damit etwa bundesweit tätige Investoren und Baufirmen effizienter und günstiger planen können.
Eine vollständige Übernahme der Musterbauordnung sei nicht möglich, da regionale Besonderheiten berücksichtigt werden müssten. Dies gelte etwa für den Bau von Reetdachhäusern, bei Vorgaben für Stellplätze und besonders bei der Barrierefreiheit – hier macht das Land keinerlei Abstriche. Allerdings wird es darum voraussichtlich auch keine neuen Standards geben. Der Gesetzesentwurf basiert auf einem umfangreichen Anhörungsverfahren. Er wird im Innen- und Rechtsauschuss weiter beraten.
Vorherige Debatten zum Thema:
August 2020 (Recycelte Baustoffe)
September 2019 (Bauvorschriften)
Die Stiftung Schloss Eutin soll ein neues Regelwerk bekommen. Dem Landtag liegt ein entsprechender Gesetzesentwurf der Landesregierung vor, der „grundsätzliche Fehler in der Struktur und Organisation“ behebt, wie es in dem Papier heißt. So soll sich die Stiftung künftig etwa nur nach einer Genehmigung durch den Finanz- und Kulturausschuss des Landtags selbst auflösen können. Dafür soll die Institution bei Leihgaben für kommende Ausstellungen die Staatshaftung in Anspruch nehmen und in Einzelfällen in Zukunft auch Versicherungen für Leihgaben abschließen dürfen. Der Gesetzesentwurf wurde zur weiteren Beratung an den Bildungsausschuss überstellt.
Vorherige Meldung zum Thema:
September 2020 (ohne Aussprache)
Dem Landtag liegt der neue Glücksspielstaatsvertrag vor. Bereits im März hatten sich die Ministerpräsidenten grundsätzlich über die Inhalte verständigt. So sollen in einer Sperrdatei künftig Zocker mit Selbst- oder Fremdsperre erfasst werden. Der Vertrag sieht außerdem Einschränkungen etwa bei der Werbung für Online-Glücksspiel vor. So darf täglich zwischen 6 und 21 Uhr keine Werbung im Rundfunk und Internet für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und -Casinospiele erfolgen. Für Spieler soll ein individuelles monatliches „anbieterübergreifendes“ Einzahlungslimit festgelegt werden, das 1000 Euro im Monat nicht übersteigen darf. Der Gesetzesentwurf wird im Innen- und Rechtsauschuss weiter beraten.
Vorherige Debatten/Meldung zum Thema:
Februar 2020
November 2019 (ohne Aussprache)
Februar 2019
Auch wenn die Infektionszahlen im Frühjahr 2021 weiterhin hoch bleiben sollten, sollen Schulabschlüsse planmäßig erworben werden können. Dem Parlament liegt ein entsprechender Gesetzesentwurf von Jamaika vor, der die gesetzlichen Regelungen für das pandemiegeschüttelte Schuljahr 2020 auf das kommende ausweiten soll. Doch nicht nur die Frage nach den Abschlüssen bewegt die Parlamentarier: Die Koalitionsfraktionen haben einen weiteren Passus eingefügt, der Vorkehrungen für eventuelle Corona-Einschränkungen trifft. Demnach sollen auch Leistungen der Schüler in Heimarbeit in die Zeugnisnoten einfließen. Lehrerkonferenzen sollen auch als Telefon- oder Videokonferenz abgehalten werden können. Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung an den Bildungsausschuss überstellt.
Vorherige Debatte zum Thema:
Juni 2020 (zu Schulabschlüsse 2019/2020)
Die SPD-Fraktion hat die Landesregierung dazu aufgefordert, dem Landtag in seiner Tagung im März 2021 einen Bericht über die Entwicklung der Jugendberufsagenturen (JBA) im Land vorzulegen. Der Bericht soll etwa darüber Auskunft geben, inwieweit es in den einzelnen Kreisen unterschiedliche Arbeitskonzepte gibt, welche Kreise derzeit noch keine JBA haben und wie die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg in dem Bereich zusammenarbeiten. Auch die Maßnahmen der Landesregierung zur Stärkung und Weiterentwicklung der JBA sollen auf den Prüfstand gestellt werden.
Seit 2016 gibt es in Schleswig-Holstein Jugendberufsagenturen (JBA), die junge Menschen im Übergang Schule-Beruf beraten und sie auf dem Weg in eine berufliche Zukunft begleiten. „Niemand geht auf seinem Weg verloren“, ist das erklärte Ziel der Jugendberufsagentur. Mittlerweile sind die Einrichtungen in zehn Kreisen und kreisfreien Städten mit 20 Standorten vertreten. Die Förderung der beruflichen und sozialen Integration junger Menschen unter 25 Jahre ist Aufgabe von Jugendhilfe, Arbeitsagenturen, Jobcenter sowie der Schulen. In einer Jugendberufsagentur arbeiten diese Institutionen zusammen, um Jugendlichen abgestimmte und individuelle Unterstützung zu bieten.
Durch die Zusammenarbeit erfolgt die „Hilfe aus einer Hand und unter einem Dach“, wie es auf der Internetseite der Staatskanzlei heißt. So ersparen JBA jungen Menschen lange Wege „im Behörden-Dschungel“. Mitte 2019 beauftragte das Arbeitsministerium das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung f-bb mit der Durchführung einer Evaluation über die Wirksamkeit der zu diesem Zeitpunkt bereits bestehenden acht Jugendberufsagenturen in Neumünster, Kiel, Kreis Dithmarschen, Kreis Nordfriesland, Kreis Schleswig-Flensburg, Pinneberg, Segeberg und Plön. „Wie das Gutachten zeigt, haben die Jugendberufsagenturen in kurzer Zeit eine hohe Akzeptanz vor Ort erreicht“, heißt es auf der Homepage weiter.
Die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW haben die Landesregierung aufgefordert, sich zu der Resolution der 29. Ostseeparlamentarierkonferenz zu bekennen und die Umsetzung der Inhalte voranzutreiben. Der interfraktionelle Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen.
In ihrer 33 Punkte starken Abschlussresolution richten sich die über 100 Teilnehmer an die regionalen und nationalen Regierungen und an die EU. Sie fordern weniger Nährstoffeinträge ins Meer, ein gemeinsames Vorgehen gegen Munition am Meeresgrund, mehr digitale Gesundheitsangebote im Kampf gegen Corona und weniger Hürden für Arbeitsmigranten im Ostseeraum.
Vorherige Meldungen zum Thema:
März 2018 (Umsetzung, Beschluss 26. BSPC)
November 2019 (Umsetzung, Beschluss 27. BSPC)
Weitere Infos zum Thema:
Bericht über 28. BSPC
Website Landtag
BSPC-Website mit der verabschiedeten Resolution
Die SPD-Fraktion ist mit ihrem Vorstoß gescheitert, persönliche Pflegekompetenz zur Bedingung bei der Neubesetzung eines Vorstandspostens am UKSH zu machen. Lediglich die Abgeordneten des SSW stimmten neben der Antragstellerin für das Vorhaben. Die Sozialdemokraten hatten im Juni in einem entsprechenden Antrag gefordert, dass für einen zu diesem Zeitpunkt vakanten Vorstandsposten ausschließlich Personen mit „professioneller Pflegekompetenz“ in Betracht gezogen werden sollten. Es sei zu befürchten, „dass diese Stelle ohne eine Qualifikation in der Pflege neu besetzt wird“, heißt es in dem Papier. Die Pflege stellt in dem Gremium keinen eigenen Vorstand. Sie wird von dem sogenannten Pflege- oder Technischen Direktor vertreten.
Debatte bei Antragstellung:
August 2020
Der Landtag zieht vor das Landesverfassungsgericht, um gegen die Pläne der „Volksinitiative für die Durchsetzung des Bürgerwillens bei der Regionalplanung Wind“ Stellung zu beziehen. Das haben die Parlamentarier einstimmig beschlossen. Denn obwohl das notwendige Quorum für die Durchführung einer Volksinitiative in einer zweiten Zählung erreicht worden ist, soll diese aus juristischen Gründen zurückgewiesen werden. Das Ziel, dem Bürgerwillen grundsätzlich den Vorrang einzuräumen, sei rechtlich fragwürdig, argumentiert der Wissenschaftliche Dienst des Landtages. Die Parlamentsjuristen verweisen unter anderem auf den grundgesetzlich verankerten Schutz des Grundeigentums.
Nach einer Neuauszählung hatte der Landtag festgestellt, dass die 2017 gestartete Initiative entgegen dem Ergebnis einer ersten Auszählung 20.204 Unterschriften erreicht hat. Damit ist formell die Mindestzahl von 20.000 Unterstützern für die Durchführung einer Volksinitiative erreicht. Das Innenministerium hatte nach einer ersten Zählung im April 2018 lediglich 19.678 gültige Unterschriften dokumentiert.
Vorherige Meldung/Debatten zum Thema:
Oktober 2020 (ohne Aussprache)
April 2018
August 2020 (Regionalplanung, Clearingstelle)
Februar 2020 (Bürgerbeteiligung)
Hintergrund: Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid
Wie in anderen Bundesländern gibt es auch in Schleswig-Holstein zwei Wege der Gesetzgebung: Die Verabschiedung durch den Landtag und den Volksentscheid. Dazu sieht die Landesverfassung drei Stufen vor.
Volksinitiative:
Hierfür müssen die Antragsteller mindestens 20.000 Unterstützer-Unterschriften sammeln. Der Landtag prüft dann die Zulässigkeit: So darf die Initiative nicht in die Haushaltshoheit des Parlaments eingreifen und nicht den Grundsätzen des demokratischen und sozialen Rechtsstaats widersprechen. Gibt das Plenum grünes Licht, hat das Parlament vier Monate Zeit, um über die Initiative zu beraten - und sie gegebenenfalls anzunehmen.
Volksbegehren:
Lehnt das Parlament die Volksinitiative ab, können die Initiatoren ein Volksbegehren starten. Hierzu müssen sie innerhalb eines halben Jahres 80.000 Unterschriften hinter sich bringen. Die Listen liegen dann in Ämtern aus; zudem können die Initiatoren auch auf der Straße Unterschriften sammeln.
Volksentscheid:
Ist ein Volksbegehren erfolgreich, muss innerhalb von neun Monaten ein Volksentscheid stattfinden. Der Gesetzesvorschlag gilt als angenommen, wenn die Mehrheit der Wähler zustimmt und wenn mindestens 15 Prozent aller Wahlberechtigten dafür sind. Das entspricht rund 330.000 Stimmen der Schleswig-Holsteiner. Bei einem Volksentscheid über eine Verfassungsänderung müssen zwei Drittel derjenigen, die ihre Stimme abgegeben haben, zustimmen, jedoch mindestens die Hälfte der Stimmberechtigten.
Es wird keinen Ausweis für die Befreiung von der Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, geben. Der SPD-Vorstoß aus dem vergangenen August wurde mit Zustimmung des Antragstellers einstimmig für erledigt erklärt. Stattdessen sollen die Landesregierung, der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, der Landesbeirat und die Antidiskriminierungsstelle weiterhin Gespräche mit der Wirtschaft führen und für Akzeptanz und Verständnis werben.
„Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen oder einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, dürfen nicht vom öffentlichen Leben ausgeschlossen werden“, heißt es in einem interfraktionellen Alternativantrag, der einstimmig angenommen wurde. Dort heißt es weiter, es gehe darum, „die Akzeptanz für diese Ausnahmeregelung weiter zu erhöhen beziehungsweise zu versuchen, einen weiteren Weg zur Glaubhaftmachung zu finden.“
Debatte bei Antragstellung:
August 2020
Der Landtag hat die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Ungleichheiten bei der Frage der Kostenübernahme für Assistenzkräfte von Menschen mit Behinderung geklärt werden. Einstimmig votierten die Parlamentarier für die Annahme eines entsprechenden Alternativantrags von Jamaika. Der Antrag der SPD-Fraktion, der das Thema auf die Agenda des Landtags gesetzt hatte, wurde mit Zustimmung der Antragstellerin für erledigt erklärt. Bereits am 6. November hatte die Landesregierung ihre Zustimmung zu einer laufenden Bundesratsinitiative der Länder Bremen und Rheinland-Pfalz erklärt.
Kommt ein Mensch, der eine Assistenzkraft als Arbeitgeber beschäftigt, ins Krankenhaus, läuft die Bezahlung des Angestellten weiter. Es ist nicht möglich, dem Beschäftigten aufgrund von vorübergehenden Maßnahmen wie einem Aufenthalt in der Reha oder im Krankenhaus zu kündigen. Assistenzkräfte, die nicht direkt bei der Person, die sie unterstützen, angestellt sind, sondern bei einem Träger arbeiten, sind demgegenüber derzeit klar benachteiligt. Denn in diesem Fall „wird nur die tatsächlich erbrachte Leistung finanziert“, wie es in dem Ursprungsantrag der SPD-Fraktion heißt. Ein Problem, das die überwältigende Mehrzahl der hierzulande tätigen Assistenzkräfte betrifft.
Debatte bei Antragstellung:
November 2020
Der Landtag hat ohne Aussprache einen Bericht der Landesregierung aufgerufen, der offenlegt, welche verdeckten Ermittlungen im Jahr 2018 durch die Polizei vorgenommen worden sind, um drohenden Schaden abzuwenden.
Zu diesen sogenannten „präventiven verdeckten Ermittlungsmethoden“ zählen das Abhören von Telefonanschlüssen sowie von Gesprächen in Privatwohnungen per Wanze oder die Handy-Ortung. Dabei ist die Ortung von Mobiltelefonen mit knapp 300 Fällen die Maßnahme, auf die Polizeibeamte am häufigsten zurückgreifen, etwa um den Aufenthaltsort vermisster Personen zu ermitteln, die unter Depressionen oder Demenz leiden. Das Abhören von Privatwohnungen ist die am seltensten angewandte Möglichkeit, verdeckt zu ermitteln. Im Berichtszeitraum 2018 gab es keinen einzigen solchen Fall.
Nachdem der Bericht im Parlamentarischen Kontrollgremium abschließend beraten worden ist, wurde er nun zur finalen Beratung an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.
Vorherige Meldung zum Thema:
März 2020 (ohne Aussprache)