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Die große Kita-Reform soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Im Bereich des sogenannten Kindertagesförderungsgesetzes wurde noch einmal nachjustiert. Den Änderungen hat der Landtag nun mehrheitlich zugestimmt.
Bei den Vorbereitungen zur Kita-Reform, die mit etwas Verspätung nun am 1. Januar 2021 in Kraft treten soll, waren einige Unklarheiten in den entsprechenden Gesetzestexten aufgetaucht. Diese will Jamaika mit Änderungen im Bereich des sogenannten Kindertagesförderungsgesetzes beseitigen. Der entsprechende Gesetzesentwurf steht nach der Ersten Lesung im September nun zur Verabschiedung im Plenum an.
Der Änderungsentwurf der Landesregierung entwickelt unter anderem die Kita-Datenbank weiter, präzisiert die Regelung der Schließzeiten und schafft Klarheit bei der Geschwisterermäßigung für Familien im sogenannten „Wechselmodell“, bei dem die Eltern getrennt leben und die Kinder zwischen zwei Haushalten hin und her wechseln.
In den Ausschuss-Beratungen wurden weitere Anpassungen vorgenommen: So wurde etwa ein Mindestalter für Kleinkinder in Naturgruppen festgelegt und die Größe für verschiedene Kita-Gruppen näher definiert. Der zuständige Sozialausschuss empfiehlt dem Plenum mehrheitlich – gegen die Stimmen der SPD –, den neuen Gesetzestext einschließlich der von ihm beschlossenen Ergänzungen anzunehmen.
(Stand: 7. Dezember 2020)
Meldung Erste Lesung:
September 2020 (ohne Aussprache)
Weitere vorherige Debatten zum Thema:
Mai 2020 („Artikelgesetz“ in Corona-Krise)
Dezember 2019 (Kita-Reform)
Der Entwurf zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes wurde in Zweiter Lesung auf Empfehlung des Sozialausschusses gegen die Stimmen der SPD-Fraktion angenommen. Die Reden zur Debatte wurden zu Protokoll gegeben.