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Für die Finanzierung der Unterbringung von Fundtieren gibt es in Schleswig-Holstein bislang keine einheitlichen Regeln. Tierheime haben oft das Nachsehen. Das wollen SPD und SSW nun ändern. Doch es gibt Einschränkungen.
Der Landtag ist sich im Grundsatz einig: Tierheime müssen besser unterstützt werden. Mit ihrem Vorstoß für eine neue Richtlinie für die „Verwahrung von Fundtieren“ sind SPD und SSW daher auf breite Zustimmung gestoßen. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) betonte jedoch, eine Richtlinie habe nur „empfehlenden Charakter“, entscheidend seien die Verträge zwischen den zuständigen Kommunen und den Tierheimen.
Die Ministerin kündigte die Moderation eines neuen Runden Tisches ihres Hauses gemeinsam mit dem Umweltministerium an, der die Belange des Tierschutzes und der Kostenerstattung diskutieren soll. „Eine neue Richtlinie kann dann ein Ergebnis sein“, sagte sie und wehrte sich zugleich dagegen, in die Verhandlungen zwischen den Vertragspartnern aktiv einzugreifen.
Die gegenwärtige Praxis gründet sich auf der Empfehlung der Richtlinie von 1994, dass Fundtiere nach 28 Tagen Tierheimen zur Vermittlung überlassen werden – und auch nur in dieser Zeit gekommen die Auffangstationen bei der Unterbringung finanzielle Unterstützung. Diese Richtlinie ist allerdings seit 2013 außer Kraft. Oft dauert die Vermittlung der Tiere aber ohnehin länger. Stefan Weber (SPD) regte daher an, dass örtliche Behörden finanzielle Hilfen „zumindest für die Dauer der Unterbringung“ und „längstens für 6 Monate“ zahlen.
„Die jetzige Regelung verträgt sich nicht mit den Realitäten in den Tierheimen“, begründete er den Vorstoß. Viel zu oft sei das Geld knapp, Extrakosten für Medikamente oder Futter verschärften die finanzielle Lage zusätzlich. Zudem habe die Spendenbereitschaft durch die Coronakrise deutlich nachgelassen, so Weber. Ähnlich äußerte sich auch Lars Harms (SSW). Auch bei anderen Fundsachen seien Kommunen zu einer Verwahrung von sechs Monaten verpflichtet.
Allein die CDU befürchtete Konnexität, wie Hauke Göttsch (CDU) erklärte – und damit auf Unverständnis auch bei den Koalitionspartnern stieß. Das sei „unberechtigt, weil es eine pflichtige Aufgabe ist, die das nicht auslösen kann“, betonte Annabell Krämer (FDP). Auf die Kommunen kämen mit einer neuen Richtlinie keine zusätzlichen Aufgaben oder Kosten zu, sie festige lediglich die bestehende Rechtslage, so Krämer. Ähnlich äußerte sich auch Joschka Knuth (Grüne). Eine neue Fundtierrichtlinie sei „absolut richtig“.
Der Landtag appellierte zudem mit Blick auf das bevorstehende Weihnachtsfest, keine Hunde, Katzen oder Meerschweinchen zu verschenken. Denn: „Tiere sind keine Geschenkartikel“. Der Agrar- und Umweltausschuss, mitberatend der Innen- und Rechtsausschuss diskutieren den Antrag weiter.
Die SPD im Landtag sorgt sich um den Tierschutz im Land und fordert die Landesregierung auf, eindeutige Regeln für den Umgang mit Fundtieren zu schaffen. Eine gültige Richtlinie für die „Verwahrung von Fundtieren“ gebe es in Schleswig-Holstein derzeit nicht. Es sei insbesondere zu berücksichtigen, dass „die Finanzierung der Unterbringung von Fundtieren bei Tierschutzvereinen und in Tierheimen bis zu deren Vermittlung an neue Eigentümer*innen durch die zuständige Behörde gewährleistet“ wird.
Gegenwärtige Praxis sei es, dass Fundtiere nach 28 Tagen Tierheimen zur Vermittlung überlassen werden – und auch nur in dieser Zeit würden die Auffangstationen bei der Unterbringung finanziell unterstützt. Oft würde die Vermittlung der Tiere jedoch länger dauern. Die Sozialdemokraten regen daher an, dass örtliche Behörden finanzielle Hilfen „zumindest für die Dauer der Unterbringung“ und „längstens für 6 Monate“ zahlen.
Eindeutige Regeln für die „Verwahrung von Fundtieren“ seien „dringend notwendig“, auch um Kommunen, Tierschutzvereinen und Tierheimen Rechtssicherheit zu geben. Die Betroffenen sollten daher nach dem Willen der Sozialdemokraten auch in die Erarbeitung der neuen Richtlinie einbezogen werden.
Die Corona-Krise stellt derweil auch Tierheime vor Probleme. Wegen der Kontaktbeschränkungen können keine Tiere mehr aufgenommen oder vermittelt werden. Für Fund- und Wildtiere gelten jedoch Ausnahmen.
(Stand: 7. Dezember 2020)
Vorherige Debatte zum Thema:
Januar 2020
Neue Richtlinie über die Verwahrung von Fundtieren für Schleswig-Holstein erlassen
Antrag der Fraktion der SPD und der Abg. d. SSW – Drucksache 19/2610(neu)