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Der Kieler Uni-Professor Christoph Brüning ist vom Landtag an die Spitze des Landesverfassungsgerichts gewählt worden. Nach zwölf Jahren tritt Bernhard Flor als Präsident ab, seine Amtszeit ist ausgeschöpft.
Christoph Brüning, Professor für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften an der Kieler Universität, ist in geheimer Wahl mit der benötigten Zwei-Drittel-Mehrheit vom Landtag zum Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts gewählt worden. Der 53-Jährige, der bereits seit Februar 2018 als Vizepräsident am Schleswiger Gericht amtiert, löst Bernhard Flor ab, dessen Amtszeit nach über zwölf Jahren zu Ende geht. Das Parlament wählte insgesamt sechs Mitglieder des Landesverfassungsgerichts, darunter drei neue Verfassungsrichter. Für den Wahlvorschlag des Landtages stimmten 67 der heute 69 anwesenden Abgeordneten.
Brüning ist für seine verbleibende Amtszeit bis zum 31. Dezember 2026 gewählt worden – Verfassungsrichter dürfen maximal zwölf Jahre amtieren. Er ist der zweite Präsident am Schleswig-Holsteinischen Verfassungsgericht, das 2008 eingerichtet wurde und seitdem mit Flor an der Spitze agiert. Neue Verfassungsgerichtsvizepräsidentin ist die Präsidentin des Landessozialgerichts Christine Fuchsloch für die Amtszeit vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2032. Als ihr Stellvertreter fungiert bis April 2029 Carsten Löbbert, Präsident des Amtsgerichts Lübeck. Löbbert ist bislang Vertreter des Präsidenten.
Die weiteren vom Plenum angenommenen Vorschläge des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts: Neben Fuchsloch werden mit Sabine Wudtke, Vizepräsidentin des Landgerichts Itzehoe, und Silke Schneider, Präsidentin des Landgerichts Lübeck, zwei neue Verfassungsrichterinnen in Schleswig tätig sein. Als Stellvertreter sind Silke Reimer, Rechtsanwältin und Notarin (für Wudtke), Marc Petit, Vorsitzender Richter am Landgericht Lübeck (für Schneider) und Holger Bruhn, Vorsitzender Richter am Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht (für Verfassungsrichter Achim Theis) gewählt worden. Für alle Vorgenannten ist eine Amtszeit von Januar 2021 bis Ende 2032 vorgesehen.
Nach der Wahl hat Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) die Ernennung der Gewählten in der Mittagspause vorgenommen. Anschließend fand die Vereidigung im Plenum durch Landtagspräsident Klaus Schlie statt.
Christoph Brüning, Professor für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften an der Kieler Universität, steht vor der Wahl zum Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts. Der 53-Jährige, der bereits seit Februar 2018 als Vizepräsident am Schleswiger Gericht amtiert, soll Bernhard Flor ablösen, dessen Amtszeit nach über zwölf Jahren zu Ende geht. Die Wahl Brünings in dieser Tagung gilt als sicher, nachdem der zuständige wahlvorbereitende Ausschuss seine Vorschlagsliste veröffentlicht hat. In geheimer Wahl wird das Parlament insgesamt sechs Mitglieder des Landesverfassungsgerichts wählen, darunter drei neue Verfassungsrichter.
Brüning soll für seine verbleibende Amtszeit bis zum 31. Dezember 2026 gewählt werden – Verfassungsrichter dürfen maximal zwölf Jahre amtieren. Bei seiner Wahl wird er der zweite Präsident am Schleswig-Holsteinischen Verfassungsgericht, das 2008 eingerichtet wurde und seitdem mit Flor an der Spitze agiert. Für die Wahl zur neuen Vizepräsidentin schlägt der Ausschuss die Präsidentin des Landessozialgerichts Christine Fuchsloch für die Amtszeit vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2032 vor. Als ihr Stellvertreter soll bis April 2029 Carsten Löbbert, Präsident des Amtsgerichts Lübeck, fungieren. Löbbert ist bislang Vertreter des Präsidenten.
Die weiteren Vorschläge des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts: Neben Fuchsloch sollen mit Sabine Wudtke, Vizepräsidentin des Landgerichts Itzehoe, und Silke Schneider, Präsidentin des Landgerichts Lübeck, zwei neue Verfassungsrichterinnen in Schleswig tätig sein. Als Stellvertreter sind Silke Reimer, Rechtsanwältin und Notarin (für Wudtke), Marc Petit, Vorsitzender Richter am Landgericht Lübeck (für Schneider) und Holger Bruhn, Vorsitzender Richter am Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht (für Verfassungsrichter Achim Theis) vorgeschlagen. Für alle Vorgenannten ist eine Amtszeit von Januar 2021 bis Ende 2032 vorgesehen.
Nach der Wahl wird Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) die Ernennung der Gewählten in der Mittagspause vornehmen. Um 14 Uhr ist dann die Vereidigung im Plenum durch Landtagspräsident Klaus Schlie vorgesehen.
(Stand: 16. November 2020)
Vorherige Meldungen/Debatte zum Thema:
März 2020 (ohne Aussprache)
März 2019 (ohne Aussprache)
Juli 2018
Februar 2018 (ohne Aussprache)
Weitere Info:
Internetseite im Landesnetz
Wahl von Mitgliedern sowie Stellvertreterinnen und Stellvertretern des Landesverfassungsgerichts
Wahlvorschlag des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts – Drucksache 19/2539
Der Ministerpräsident und die Mitglieder der Landesregierung haben die Möglichkeit, während einer Plenarsitzung des Landtages eine Regierungserklärung, das heißt, eine Stellungnahme zu einem aktuellen politischen Thema, abzugeben. Traditionell stellt ein frisch gewählter Regierungschef zum Beginn einer Wahlperiode sein Regierungsprogramm in einer ausführlichen Regierungserklärung vor. Die anschließende Aussprache des Landtages wird in der Regel durch den Oppositionsführer eröffnet. In der vergangenen 18. Wahlperiode (2012 bis 2017) hat die Landesregierung insgesamt 17 Regierungserklärungen auf die Tagesordnung gehoben.