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30. Oktober 2020 – Oktober-Plenum

Sammeldrucksache

Einige Tagesordnungspunkte bündelt der Landtag in einer Sammeldrucksache und fasst die Beschlüsse dazu ohne Aussprache in einer Gesamtabstimmung.

Sammeldrucksache 19/2519(neu)


Top 2 / Zweite Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/2261
(Ausschussüberweisung am 28. August 2020)
Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses – Drucksache 19/2465


Top 3 / Zweite Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern in Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs. 19/2290
(Ausschussüberweisung am 28. August 2020)
Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses – Drucksache 19/2466


Top 5 / Zweite Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Jugendförderungsgesetz – JuFöG)
Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW – Drs. 19/1632
(Ausschussüberweisung am 28. August 2019)
Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses – Drucksache 19/2475


Top 6 / Zweite Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, B´90/Die Grünen und der FDP – Drs. 19/1987(neu)
Ausschussüberweisung am 19. Februar 2020
Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses – Drucksache 19/2476


Top 9 / Zweite Lesung
Gemeinsame Beratung
a. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein

Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW – Drs. 19/1751
b. Transparenz auf lokalen Wohnungsmärkten schaffen – Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln fördern!
Antrag der Fraktion der SPD – Drs. 19/1787
(Ausschussüberweisung am 13. November 2019)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschuss – Drucksache 19/2479


Top 10 / Zweite Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lehrkräftebildungsgesetzes Schleswig-Holstein und des Gesetzes über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs. 19/2257
(Ausschussüberweisung am 28. August 2020)
Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses – Drucksache 19/2501


Top 15 / Erste Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes Schleswig-Holstein (BQFG-SH)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/2472
(Federführend ist das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus)


Top 18 / Erste Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP und der Abg. des SSW – Drucksache 19/2496


Top 19 / Erste Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz) vom 5. Februar 2016
Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD – Drucksache 19/2500


Top 30 / Antrag
Änderung der Zusammensetzung des Ersten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses der 19. Wahlperiode
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, B´90/Grüne, FDP und der Abg. des SSW – Drucksache 19/2485


Top 45 / Antrag
Fortschrittsbericht zum Stand der Digitalisierung an den Schulen in Schleswig-Holstein
Antrag der Fraktionen von CDU, B´90/Die Grünen und FDP – Drucksache 19/2507


Top 46/ Antrag
Gewalt in Schule wirkungsvoll thematisieren und vorbeugen – sexualisierte Gewalt im Fokus
Antrag der Fraktionen von CDU, B´90/Die Grünen und der FDP – Drucksache 19/2508


Top 52 / Ausschussempfehlung
Missstände in der Paketbranche beseitigen
Antrag der Fraktion der SPD – Drs.  19/1444
Alternativantrag der Fraktionen von CDU, B´90/Die Grünen und FDP – Drs.  19/1481
Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses – Drucksache 19/2467


Top 53 / Ausschussempfehlung
HVV-Preiserhöhung ablehnen
Alternativantrag der Fraktion der SPD – Drs.  19/1663
Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses – Drucksache 19/2468


Top 54 / Ausschussempfehlung
Regelmäßige Tests auf SARS-CoV-2 für Sozialberufe ermöglichen
Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/2204
Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses – Drucksache 19/2469


Top 56 / Ausschussempfehlung
Volksinitiative „Für die Durchsetzung des Bürgerwillens bei der Regionalplanung Wind“; hier: Ergebnis der Nachprüfung der Beteiligungsberechtigung
Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/2481


Top 57 / Ausschussempfehlung
Geldleistung gemäß § 10 in Verbindung mit § 6 Fraktionsgesetz an die fraktionslosen Abgeordneten Dr. Brodehl, Nobis, Schaffer und Schnurrbusch
Beschlussempfehlung des Finanzausschusses gemäß Artikel 23 Absatz 2 Satz 2 LV und § 14 Absatz 1 Satz 2 GeschO – Drucksache 19/2483

Top 2: Straßen- / Wegegesetz

Der Landtag hat Änderungen im Straßen- und Wegerecht beschlossen. Durch verschiedentliche Wechsel der Zuständigkeiten waren einige Bezeichnungen veraltet. So war im Gesetzestext noch die Rede von „Straßenbauämtern“ – die wurden aber bereits vor rund 15 Jahren aufgelöst und durch das Landesamt Straßenbau und Verkehr ersetzt. Die neuen Bezeichnungen sollen neutral ausfallen, so dass bei erneut wechselnden Zuständigkeiten eine Anpassung des Gesetzes entfällt.

Meldung Erste Lesung:
August 2020 (ohne Aussprache)


Top 3: IHK-Gesetz

Der Landtag hat das Gesetz zu den Aufgaben und dem Aufbau der Industrie- und Handelskammern (IHK) reformiert. Das veraltete IHK-Gesetz, das aus dem Jahr 1870 stammt und zuletzt 1971 angepasst wurde, ist stark gestrafft worden. Statt 49 Paragrafen umfasst das neue Gesetz nun nur noch fünf Paragrafen. Infolge der Reform bekommen unter anderem Windkraft-Unternehmen zukünftig mehr Einfluss in der Vollversammlung der IHK.

Meldung Erste Lesung:
August 2020 (ohne Aussprache)


Top 5: Kinder- und Jugendhilfegesetz

Bei Enthaltung der SPD-Fraktion hat der Landtag mit breiter Mehrheit beschlossen, Kinder- und Jugendbeiräten auf Kreis- und Landesebene mehr Einfluss zu verschaffen. Die Änderung im Jugendförderungsgesetz geschah auf Initiative des SSW hin. So können fortan kommunale Kinder- und Jugendbeiräte ein Mitglied mit beratender Stimme in Kreis- und Landesjugendhilfeausschüsse entsenden.

Debatte Erste Lesung:
August 2019


Top 6: Rettungsdienstgesetz

Das Plenum hat auf Initiative der Jamaika-Koalition das schleswig-holsteinische Rettungsdienstgesetz „an die in der EU-Richtlinie 2014/24 normierte und vom Bundesgesetzgeber übernommene Bereichsausnahme für Leistungen des Rettungsdienstes“ angepasst. So soll es den Rettungsdienstträgern künftig möglich sein, ohne eine europaweite Ausschreibung die Vergabe von Leistungen für den Rettungsdienst etwa an Hilfsorganisationen oder private Anbieter vorzunehmen.

Die Vergabe von Rettungsdienstleistungen wurde in den letzten Jahren intensiv diskutiert. Trotz eines Urteils des Bundesgerichtshofs vom Dezember 2008, demnach Rettungsdienstleistungen nach nationalem Recht grundsätzlich vollumfänglich dem Vergaberecht unterliegen und ausgeschrieben werden müssen, beschäftigte das Thema fortan Vergabestellen und Nachprüfungsinstanzen.

Debatte Erste Lesung:
Februar 2020
Weitere vorherige Debatte/Meldung zum Thema:
Januar 2019
März 2019 (ohne Aussprache)


Top 9: Wohnraumförderung / Mieten

Das Plenum hat Vorstöße von SPD und SSW abgelehnt, die für eine Verbesserung der Lage auf dem Wohnungsmarkt sogen sollten. Der Gesetzesentwurf des SSW hatte zum Ziel gehabt, eine sogenannte Fehlbelegungsabgabe für den sozialen Wohnungsbau einzuführen. Der Antrag der SPD-Fraktion forderte einen Mietspiegel, der Daten nicht nur aus den letzten vier Jahren berücksichtigt, sondern die aus den letzten sechs Jahren.

Debatte Erste Lesung:
November 2019
Weitere vorherige Debatten zum Thema:
September 2019 (Volksinitiative)
Juni 2019 (Volksinitiative)
August 2019 (Mietpreisbremse)


Top 10: Lehrkräftebildungs­gesetz / Weiter­bildung in Gesundheits­fach­berufen

Der Landtag hat bei Enthaltung von SPD und SSW mehrheitlich beschlossen, dass die öffentlichen Berufsschulen in Schleswig-Holstein künftig unter der Aufsicht eines zentralen Landesamts stehen. Ab Januar 2021 werden unter dem Dach des neu eingerichteten Instituts für Berufliche Bildung (SHIBB) künftig alle Zuständigkeiten für diesen Bereich gebündelt. Bislang hatte das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen (IQSH), das beim Ministerium für Bildung angesiedelt ist, auch die Verantwortung im Bereich der Berufsbildenden Schulen. Statt beim Bildungsministerium wird das SHIBB nun beim Arbeitsministerium angesiedelt sein.

Des Weiteren kann in den Lehrberuf auch mit Bachelor- oder Diplomabschluss direkt eingestiegen werden. Weitere Maßnahmen erweitern den Kreis derer, die für ein Lehramt infrage kommen und bieten die Möglichkeit, sich in kürzerer Zeit für den Lehrberuf zu qualifizieren. Und: Die im Gesetz  geregelte Zuständigkeit des Landesamtes für soziale Dienste im Bereich der Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen wird zu Jahresbeginn 2021 auf das SHIBB übergehen.

Meldung Erste Lesung:
August 2020 (ohne Aussprache)
Weitere vorherige Debatte zum Thema:
Juni 2020 (Zuordnung SHIBB)


Top 15: Berufsqualifikations­feststellungs-Gesetz

Zukünftig könnten mehr im Ausland erworbene Berufsqualifikationen hierzulande anerkannt werden. Die Landesregierung will im Bereich der „reglementierten Berufe“ die Prüfung der Gleichwertigkeit der Ausbildung festschreiben und samit auch dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde an den Wirtschaftsausschuss überstellt.

Zu den reglementierten Berufen zählen etwa Ärzte, Anwälte oder Lehrer. Bislang müssen zugewanderte Fachkräfte, die zu dieser Gruppe zählen, zunächst ein sogenanntes Berufszugangsverfahren absolvieren, in dessen Verlauf die Abschlüsse anerkannt werden können. Das könnte nun entfallen. Die neuen Bestimmungen sollen möglichst bundesweit gelten und mehr hochqualifizierte Fachkräfte motivieren, nach Deutschland zu kommen um hier zu arbeiten.

Vorherige Debatte zum Thema:
November 2019 (Integration in den Arbeitsmarkt)
Januar 2019 (Fachkräfte-Initiative)
Dezember 2018 (Anerkennung)


Top 18: Verfassungsschutz-Gesetz

Die AfD wird künftig kein Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium mehr stellen. Ein Gesetzentwurf von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW sieht vor, die Zusammensetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums künftig mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit neu zu bestimmen. Derzeit können Mitglieder im Kontrollgremium während einer laufenden Legislaturperiode nicht abgewählt werden. Der Gesetzesentwurf wird im Innen- und Rechtsausschuss weiter beraten.

Nach der Landtagswahl hatte Juni 2017 jede Fraktion und die Landtagsgruppe des SSW je einen Sitz in dem Gremium bekommen. Letzten September verlor die AfD ihren Fraktionsstatus, nachdem Frank Brodehl seinen Rücktritt aus der Fraktion erklärt hatte.

Parlamentarisches Kontrollgremium

Laut Landesverfassungsschutzgesetz unterliegt die Landesregierung in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes der Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium. Die Regierung muss das Gremium umfassend über die allgemeine Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde und über Vorgänge von besonderer Bedeutung unterrichten. Die Beratungen sind geheim. Die Mitglieder sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Das Gremium tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen.

Vorherige Meldungen (alle ohne Aussprache) zum Thema:
September 2020
März 2020
September 2017 (Wahl, 19. Wahlperiode)


Top 19: Hochschulgesetz

Die SPD-Fraktion stößt sich an einer Formulierung im Hochschulgesetz. Dort heißt es in Paragraf 3, Absatz 5: „[…] mit Behinderung, einer psychischen Erkrankung oder einer chronischen Krankheit […]“. Dies stelle chronische und psychische Erkrankungen als Alternative zu einer Behinderung dar, meinen die Sozialdemokraten. Nach dem „modernen Verständnis von Behinderung“, heißt es weiter in der Begründung zu einer beantragten Gesetzesänderung, „sind diese Erkrankungen nicht als Alternative zu einer Behinderung, sondern als mögliche Arten von Behinderung zu verstehen“.

Der Gesetzesentwurf wurde zur weiteren Beratung an den Bildungsausschuss überstellt.


Top 30: Zusammensetzung Unter­suchungs­ausschuss

Die Grünen dürfen zukünftig ein weiteres Mitglied im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) stellen. Der Landtag stimmte geschlossen für einen entsprechenden interfraktionellen Antrag. Bislang waren die Grünen wie FDP, AfD und SSW mit je einem Mitglied im Ausschuss vertreten. Das Recht, Mitglieder im Ausschuss zu stellen ist den Fraktionen vorbehalten. Durch den Austritt von Frank Brodehl aus der AfD-Fraktion hat die AfD ihren Fraktionsstatus verloren.

Laut Geschäftsordnung des Landtages muss eine Fraktion aus mindestens vier Mitgliedern bestehen. Als nunmehr fraktionslose Abgeordnete haben die AfD-Abgeordneten weiterhin das Recht, an Sitzungen der Ausschüsse teilzunehmen. Sie haben generell das Recht, Fragen und Anträge zu stellen. Stimmrecht in den Ausschüssen haben sie jedoch nicht.

Vorherige Debatte zum Thema:
Februar 2018 (Einsetzung des Ausschusses)


Top 45: Digitalisierung an den Schulen

Der Landtag hat die Regierung dazu aufgefordert, dem Parlament bis März 2021 einen Bericht über die Entwicklung der Digitalisierung an Schulen vorzulegen. Es soll etwa darüber Auskunft gegeben werden, wie viele Schulen bereits über Glasfaseranschluss verfügen, welche Lernmanagementsysteme genutzt werden, ob es WLAN gibt und in welchem Umfang Fortbildungen für Lehrer angeboten werden. Der von den Koalitionsfraktionen angeregte Bericht soll alle Kreise und Schularten in den Blick nehmen.

Vorherige Debatte zum Thema:
März 2019 (Digitalpakt Schule)


Top 46: Sexualisierte Gewalt an Schulen

Gemäß einem Antrag der Koalitionsfraktionen soll sich die Landesregierung verstärkt gegen sexuelle Übergriffe an Schulen einsetzen. Prävention und Beratung sollen auf dem Themenfeld intensiviert werden. Angeregt wird weiter ein Fachtag und ein Handlungsleitfaden. Außerdem sollen Lehrkräfte in Fortbildungen für das Thema sexuelle Gewalt sensibilisiert werden. Das Plenum überwies den Antrag ohne Aussprache an den Bildungsausschuss.

Für das Schuljahr 2018/19 hatte die Landesregierung Zahlen zur Gewalt an den Schulen in Schleswig-Holstein erhoben. Im sogenannten Gewaltmonitoring wurden 585 Fälle gewalttätige Übergriffe erfasst. Insgesamt 37 davon waren sexuelle Delikte unterschiedlicher Qualität. Zwar erscheine der prozentuale Anteil an den gesamten Gewaltvorfällen gering, „aber diese Form der Verletzung wiegt besonders schwer“, heißt es in dem Antrag von Jamaika.

Vorherige Debatte zum Thema:
Januar 2020


Top 52: Paketbranche

Der Landtag setzt dafür ein, Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, das Arbeitszeitgesetz oder Vorfälle im Zusammenhang mit Schwarzarbeit konsequenter zu verfolgen. Die Abgeordneten aller Fraktionen stimmten geschlossen für einen entsprechenden Antrag der Jamaika-Fraktionen, der ermöglichen soll, „Recht und Gesetz durchzusetzen“, wie es in dem Papier heißt. Weiter wird gefordert, die zuständigen Behörden personell sowie sachlich besser auszustatten. In dem Antrag wird darauf hingewiesen, dass Bußgelder von bis zu 500.000 Euro zulässig seien. Es gelte, das bestehende Recht auszuschöpfen, bevor neue Gesetze geschaffen würden.

Neue Gesetze hatte zuvor die SPD-Fraktion mit Blick auf die schlechten Arbeitsbedingungen von Paketzustellern gefordert. So sei es erforderlich die Dokumentationspflicht auszuweiten. Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit der Boten sollten dokumentiert werden. Mit Zustimmung der SPD wurde der Antrag für erledigt erklärt.

Debatte bei Antragstellung:
Mai 2019


Top 53: HVV-Tarife

Die Debatte um eine Preiserhöhung des Hamburger Verkehrsverbund (HVV), die im August letzten Jahres für Wirbel gesorgt hatte, ist mit Zustimmung der antragstellenden SPD-Fraktion für erledigt erklärt worden. Damals hatte es für massive Kritik gesorgt, dass das Unternehmen das Land Schleswig-Holstein nicht in die Verhandlungen eingebunden hatte – denn viele Schleswig-Holsteiner aus dem Hamburger Umland nutzen den HVV regelmäßig, etwa um zur Arbeit zu pendeln. Die SPD-Fraktion hatte in daraufhin gefordert, die Tarife „kundenfreundlich“ zu gestalten, etwa durch gleiche Fahrpreise für Kinder beim HVV und Nah.SH. Zu dem Thema hatte der Wirtschaftsausschuss eine Anhörung durchgeführt.

Debatte bei Antragstellung:
August 2019
Weitere vorherige Debatte zum Thema:
März 2018 (Beitritt Steinburg zum HVV)


Top 54: Corona-Tests für Sozial­berufe

Der Landtag lehnt regelmäßige, ohne konkreten Anlass durchgeführte Corona-Tests für Menschen, die in Sozialberufen arbeiten, ab. CDU, Grüne und FDP stimmten gegen einen entsprechenden Vorstoß der SPD-Fraktion, die diese Tests für Pflegekräfte, Erzieher oder Lehrkräfte gefordert hatte. Solch ein Vorgehen binde bei den Laboren Kapazitäten, argumentierten die Koalitionsfraktionen. Zudem müssten genügend Tests vorgehalten werden, falls es zu einem größeren Ausbruch kommen sollte.

Debatte bei Antragstellung:
Juni 2020


Top 56: Volksinitiative zur Bürger­beteiligung bei der Regional­planung Wind

Nach einer Neuauszählung hat der Landtag festgestellt, dass die 2017 gestartete Initiative „Für die Durchsetzung des Bürgerwillens bei der Regionalplanung Wind“ entgegen dem Ergebnis einer ersten Auszählung 20.204 Unterschriften erreicht hat. Damit ist formell die Mindestzahl von 20.000 Unterstützern für die Durchführung einer Volksinitiative erreicht. Das Innenministerium hatte nach einer ersten Zählung im April 2018 lediglich 19.678 gültige Unterschriften dokumentiert.  Doch obwohl das Quorum erreicht wurde, plant der Landtag aus juristischen Gründen nicht, das Thema auf die Agenda zu setzen.

Das Ziel, dem Bürgerwillen grundsätzlich den Vorrang einzuräumen, sei rechtlich fragwürdig, argumentiert der Wissenschaftliche Dienst des Landtages. Die Parlamentsjuristen verweisen unter anderem auf den grundgesetzlich verankerten Schutz des Grundeigentums.

Vorherige Debatten zum Thema:
April 2018
August 2020 (Regionalplanung, Clearingstelle)
Februar 2020 (Bürgerbeteiligung)

Stichwort:
Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid

Wie in anderen Bundesländern gibt es auch in Schleswig-Holstein zwei Wege der Gesetzgebung: Die Verabschiedung durch den Landtag und den Volksentscheid. Dazu sieht die Landesverfassung drei Stufen vor.

Volksinitiative: Hierfür müssen die Antragsteller mindestens 20.000 Unterstützer-Unterschriften sammeln. Der Landtag prüft dann die Zulässigkeit: So darf die Initiative nicht in die Haushaltshoheit des Parlaments eingreifen und nicht den Grundsätzen des demokratischen und sozialen Rechtsstaats widersprechen. Gibt das Plenum grünes Licht, hat das Parlament vier Monate Zeit, um über die Initiative zu beraten - und sie gegebenenfalls anzunehmen.

Volksbegehren: Lehnt das Parlament die Volksinitiative ab, können die Initiatoren ein Volksbegehren starten. Hierzu müssen sie innerhalb eines halben Jahres 80.000 Unterschriften hinter sich bringen. Die Listen liegen dann in Ämtern aus; zudem können die Initiatoren auch auf der Straße Unterschriften sammeln.

Volksentscheid: Ist ein Volksbegehren erfolgreich, muss innerhalb von neun Monaten ein Volksentscheid stattfinden. Der Gesetzesvorschlag gilt als angenommen, wenn die Mehrheit der Wähler zustimmt und wenn mindestens 15 Prozent aller Wahlberechtigten dafür sind. Das entspricht rund 330.000 Stimmen der Schleswig-Holsteiner. Bei einem Volksentscheid über eine Verfassungsänderung müssen zwei Drittel derjenigen, die ihre Stimme abgegeben haben, zustimmen, jedoch mindestens die Hälfte der Stimmberechtigten.


Top 57: Geldleistung für fraktions­lose Ab­geordnete

Die fraktionslosen Abgeordneten Jörg Nobis, Claus Schaffer, Volker Schnurrbusch und Frank Brodehl bekommen einmalig 10.000 Euro für einen Internetanschluss und die Einrichtung eines IT-Arbeitsplatzes. Das hat der Landtag einstimmig beschlossen. Zudem erhalten die vier Parlamentarier, die bis Ende September noch eine Fraktion (AfD) bildeten, einen monatlichen Pauschalbetrag zur Abdeckung der laufenden Kosten in Höhe von 1.095 Euro. Das entspricht 25 Prozent dessen, was einem Fraktionsmitglied zusteht. Über die Verwendung der Mittel besteht Rechnungslegungspflicht. Nicht genutzte Gelder und Materialien sind nach Ende der Wahlperiode an das Land zurückzugeben.

Nach dem Austritt Frank Brodehls hatte die AfD ihren Fraktionsstatus verloren. Laut Geschäftsordnung des Landtages muss eine Fraktion aus mindestens vier Mitgliedern bestehen. Die Finanzregelung lehnt sich an die Regularien an, die bereits für die Abgeordnete Doris von Sayn-Wittgenstein gelten. Sie war im Dezember 2018 aus der AfD-Fraktion ausgeschlossen worden.