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29. Oktober 2020 – Oktober-Plenum

Auch in Schleswig-Holstein wird illegales Geld „gewaschen“

Milliarden Euro aus Drogenhandel oder Prostitution landen jedes Jahr in Schattenfirmen und werden als scheinbar legale Einnahmen verbucht. Das Land intensiviert Kampf gegen Geldwäsche.

Geldwäsche Illustration
Jährlich werden Millionen Euro in Deutschland „gewaschen“. Foto: dpa, Henning Kaiser

Schleswig-Holstein hat die Kontrollen im Kampf gegen Geldwäsche in den vergangenen Jahren erhöht. Das geht aus dem ersten Geldwäsche-Bericht des Landes hervor, den Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) heute im Parlament vorstellte. Demnach ist die Zahl der Vor-Ort-Kontrollen im vergangenen Jahr von sieben auf 69 erhöht worden, bei schriftlichen Prüfungen gab es ein Plus von 95 auf 142. „Es geht darum, den Umgang mit illegal erworbenen Geld so schwer wie möglich zu machen“, sagte Heinold. „Geldwäsche passiert nicht in weiter Ferne, sondern auch hier in Schleswig-Holstein.“

Ein besonderer Fokus liege auf der Schmuck- und Edelmetallbranche sowie auf dem Handel mit Immobilien, Autos und Booten, so Heinold. Dort werde verstärkt Geld aus Drogenhandel oder Prostitution in den regulären Kreislauf eingespeist und anschließend etwa zur Terrorismusfinanzierung genutzt. Es gehe allein in Deutschland um schätzungsweise 100 Milliarden Euro pro Jahr. Im Landtag gab es breite Unterstützung für die Aktivitäten der Landesregierung.

Alle Fraktionen sagten der Regierung Unterstützung bei der Bekämpfung krimineller Geldwäscheaktionen zu. Die SPD-Abgeordnete Beate Raudies kritisierte allerdings, der Bericht sei in einigen Passagen nicht detailliert genug.

Der Finanzausschuss berät das Thema weiter.

Weitere Hauptredner:
Ole Plambeck (CDU), Lasse Petersdotter (Grüne), Annabell Krämer (FDP) gab ihre Rede zu Protokoll.

Schleswig-Holstein hat die Kontrollen im Kampf gegen Geldwäsche erhöht. Laut Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) ist die Zahl der Vor-Ort-Kontrollen im vergangenen Jahr von 7 auf 69 erhöht worden, bei schriftlichen Prüfungen gab es ein Plus von 95 auf 142. „Wir haben mit einem Mix aus Prävention und Kontrollen den Kampf gegen Geldwäsche bei uns im Land intensiviert“, sagte Heinold Mitte August bei der öffentlichen Vorstellung des ersten Geldwäsche-Präventionsberichts des Landes. Unter anderem war im Jahr 2017 nach dem Wechsel der Geldwäsche-Aufsicht vom Wirtschaftsministerium zum Finanzministerium die Zahl der Stellen von zwei auf vier erhöht werden. Der Bericht wird jetzt im Landtag diskutiert.

Das Geldwäschegesetz nimmt „bargeldintensive“ Unternehmen wie Immobilienmakler, Versicherungsvermittler oder Händler wertvoller Güter in die Pflicht, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung mit besonderen Maßnahmen vorzubeugen. So müssen ein Geldwäsche-Beauftragter bestellt, Mitarbeiter geschult und Geschäftsbeziehungen transparent dokumentiert werden. Ziel der Landesregierung ist es, in Kooperation mit den Unternehmen Geschäfte mit illegal erworbenem Geld so schwer wie möglich zu machen.

Die Einhaltung der Vorgaben wird vom Finanzministerium überwacht. Bei Verstößen können Bußgelder in Höhe von bis zu einer Million Euro fällig werden. Davon waren die Kontrollergebnisse bisher weit entfernt. 2019 wurden dem Ministerium zufolge in acht Fällen insgesamt 800 Euro verhängt.

Auch Bundesregierung verschärft Regelungen

Inzwischen ist das Thema auch deutschlandweit stärker in den Fokus gerückt. So soll die Geldwäsche noch konsequenter strafrechtlich verfolgt werden. Am 14. August beschloss das schwarz-rote Kabinett in Berlin, dass es künftig grundsätzlich strafbar sein soll, kriminelle Profite zu verschleiern ‒ unabhängig davon, durch welche Straftat das Vermögen erworben wurde. Bisher kann Geldwäsche nur verfolgt werden, wenn das Geld aus bestimmten Straftaten wie Drogenhandel, Menschenhandel oder Schutzgelderpressung stammt.

Durch die angepeilte Reform, die noch vom Bundestag abgesegnet werden muss, soll der Straftatbestand der Geldwäsche künftig deutlich häufiger greifen, etwa auch, wenn Geld aus Diebstählen, Unterschlagung, Betrug, Untreue und Erpressung gewaschen wird. Der Strafrahmen bleibt gleich: Möglich sind in der Regel Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. „Wir wollen es Staatsanwaltschaften und Gerichten erheblich erleichtern, Geldwäsche nachzuweisen und Täter zur Verantwortung zu ziehen“, erklärte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Organisierte Kriminalität und schwerwiegende Wirtschaftsstraftaten müsse mit aller Konsequenz verfolgt werden.

Ab dem 1. Oktober gelten in Deutschland bereits neue Meldepflichten für Immobiliengeschäfte im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung. Anwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer müssen bestimmte Auffälligkeiten an die zuständigen Behörden melden ‒ etwa wenn die Beteiligten aus bestimmten „Risikostaaten“ kommen oder das Geschäft per Bargeld abgewickelt wird.

(Stand: 26. Oktober 2020)

Regierungsbericht

Tätigkeitsbericht der Geldwäscheaufsicht beim Finanzministerium für den Zeitraum 09/2017 bis 03/2020
Bericht der Landesregierung – Drucksache 19/2350
Federführend ist das Finanzministerium