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29. Oktober 2020 – Oktober-Plenum

Gänsefraß: Ausgleichszahlungen kontra Abschuss

Wenn sich hungrige Wildgänse in Scharen auf Felder und Weiden entlang der Nordseeküste stürzen, entsteht Landwirten finanzieller Schaden. Das Plenum, diskutiert wie Bestände reduziert werden können.

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Verdruss bei Landwirte: Hungrige Wildgänse auf Felder und Weiden. Foto: dpa, Wolfgang Runge

Seit Jahren diskutiert der Landtag regelmäßig über die Zahl der Gänse, die im Frühjahr in Schleswig-Holstein Rast machen, dabei Felder abfressen und auch viel Kot hinterlassen. „Diese Schäden haben sich zu einem großen Problem für die Landwirte entwickelt“, begründete der fraktionslose Abgeordnete Volker Schnurrbusch (AfD) einen Antrag, die Wildgänse durch Abschuss auf „einen erträglichen Bestand“ zu reduzieren. CDU und FDP äußerten dafür Sympathie für den Vorstoß. Umwelt- und Agrarminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) hingegen wies darauf hin, der Bestand lasse sich so nicht einfach dezimieren.

Albrecht nannte den Antrag einen „Fehlschuss“ und betonte, er nehme die Sorgen der Landwirte in Schleswig-Holstein „sehr ernst“. Doch statt die teils streng geschützten Tiere zu erlegen – was durch EU-Recht gar nicht zulässig sei – setze er auf zusätzliche Ausgleichszahlungen für Schäden auch durch streng geschützte Arten. Werde das ab der kommenden Agrarförderperiode nicht von der EU übernommen, springe das Land finanziell ein, versprach der Minister.

Schutzstatus herunterstufen

Die Ausführungen des Ministers stießen auf ein geteiltes Echo. Es habe auch in diesem Jahr „katastrophale Ausfälle“ gegeben, sagte Klaus Jensen (CDU). Er sprach sich dafür aus, den bisherigen Schutzstatus der Nonnengänse herunterzustufen. Ziel müsse eine „Regulierung der Gänse, auch durch Abschüsse“ sein. Oliver Kumbartzky (FDP) verwies auf den „deutlich erholten Bestand“ der Gänse und plädierte für eine Neufassung der EU-Artenschutzliste. Hier müsse auch der Schutzstatus für den Wolf überdacht werden, schob Kumbartzky nach.

Man könne nicht alle Gänse „in einen Topf werfen“, hielt Kirsten Eickhoff-Weber (SPD) dagegen. „Obergrenzen sind kein politisches Gestaltungselement“, wies sie den Schnurrbusch-Antrag zurück, der am Ende nur von den anderen fraktionslosen Abgeordneten unterstützt wurde. Daher sei das Papier „unnötig, rechtlich nicht haltbar und überflüssig“. Ähnlich äußerte sich Bernd Voß (Grüne), der nicht nur auf ein Online-Tool für Landwirte zum Beantragen von Hilfsgeldern, sondern auch darauf hinwies, dass die Bejagung von Graugänsen „noch gar nicht im rechtlichen Umfang stattfindet“.

Wie jedes Jahr ließ sich auch diesen Mai ein eindrucksvolles Vogelspektakel vor Schleswig-Holsteins Nordseeküste beobachten: Zehntausende Ringelgänse fraßen sich im Wattenmeer, auf den Salz- und Weidewiesen satt, um sich von 4000 Kilometern Flugreise aus den sibirischen Brutgebieten zu erholen. Ein Problem für Landwirte: Sie beklagen zum Teil hohe Fraßschäden. Der AfD-Abgeordnete Volker Schnurrbusch fordert vor diesem Hintergrund, die Wildgänse auf „einen erträglichen Bestand“ zu reduzieren. Um dies umzusetzen, sollen laut Antrag, „wissenschaftlich begründete Bestandsobergrenzen für Grau-, Nil- und Nonnengänse festgelegt werden“.

Im Rahmen eines Gänsemanagement-Plans sollen die Bestandszahlen der Gänse überwacht, gegebenenfalls Eier aus Nestern entnommen und Jagdzeiten angepasst werden, heißt es weiter in dem Schnurrbusch-Antrag. Dabei solle sich Schleswig-Holstein einem internationalen Managementplan anschließen, „um vergleichbare Maßnahmen im Gänsemanagement wie in Dänemark oder den Niederlanden durchzuführen.“ Im November 2018 hatte Jamaika neben einer Entschädigung für Landwirte einen Gänsemanagement-Plan gefordert und die Landesregierung über Datenerfassung und internationale Managementpläne berichtet.

Fraßschäden immer wieder Thema

Bereits in der vergangenen Wahlperiode hatte der Landtag im Juni 2016 fraktionsübergreifend einem Monitoring- und Managementplan zugestimmt. Die Landesregierung war damals aufgefordert worden, die Zusammenarbeit mit Dänemark und den Niederlanden zu verstärken.

Hinweis: Der Antrag war bereits im Juni wortgleich von der inzwischen aufgelösten AfD-Fraktion vorgelegt worden.

(Stand: Oktober 2020)

Vorherige Debatte zum Thema:
November 2018

Antrag

Sorgen der Landwirtschaft ernst nehmen - Wildgänse in Schleswig-Holstein auf erträglichen Bestand reduzieren
Antrag des Abgeordneten Volker Schnurrbusch – Drucksache 19/2493