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Sammeldrucksache 19/2440
Top 2 / Zweite Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein / Bekenntnis zur europäischen Zusammenarbeit unter Einschluss der Anforderungen an die organisatorische Struktur und Kompetenzausübung der Europäischen Union
Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drucksache 19/1867
(Ausschussüberweisung am 13. Dezember 2019)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/2371
Top 4a / Zweite Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs. 19/2107
(überwiesen im Mai 2020)
Bericht und Beschlussfassung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/2438
Top 5 / Erste Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mitbestimmungsgesetzes Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/2380
(Federführend ist der Ministerpräsident)
Top 6 / Erste Lesung
Entwurf eines Justizvollzugsmodernisierungsgesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/2381
(Federführend ist das Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz)
Top 37 / Ausschussempfehlung
Bericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung beim Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages, 8. Tätigkeitsbericht 2018-2019
Bericht – Drs. 19/2110
(überwiesen im Mai 2020)
Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses – Drucksache 19/2346
Top 39 / Ausschussempfehlung
Volksbegehren zum Schutz des Wassers
hier: Feststellung des Quorums gemäß Artikel 49 Absatz 1 Satz 5 Landesverfassung
Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/2385
Top 40 / Ausschussempfehlung
Schutzschirm für die Berufliche Bildung
Antrag der Fraktion der SPD und der Abgeordneten des SSW – Drs. 19/2223
(überwiesen im Juni 2020)
Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses – Drucksache 19/2392
Top 47 / Regierungsbericht
Bericht der Landesregierung zur verdeckten Datenerhebung nach §100c Absatz 1 Nummer 3 Strafprozessordnung (StPO) zum Zeitraum 2019
Regierungsbericht – Drucksache 19/2359
(Federführend ist das Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz)
Top 48 / Regierungsbericht
Bericht des Stiftungsrates für 2019 nach § 6 Absatz 4 des Gesetzes über die Errichtung der „Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf“
Regierungsbericht – Drucksache 19/2361
(Federführend ist das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur)
Top 49 / Regierungsbericht
Bericht des Stiftungsrates für 2019 nach § 7 Abs. 6 des Gesetzes über die „Stiftung Schloss Eutin“
Regierungsbericht – Drucksache 19/2362
(Federführend ist das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur)
Die AfD-Fraktion ist mit ihrem Vorstoß gescheitert, einen mit „Zusammenarbeit in Europa“ überschriebenen Artikel in die Landesverfassung einzufügen. Darin sollte das Bekenntnis Schleswig-Holsteins zu der Staatengemeinschaft mit dem Grundsatz der Subsidiarität festgeschrieben werden. Die AfD wollte so die Eigenständigkeit der Regionen und deren Mitwirkung an europäischen Entscheidungsprozessen sichern. Die übrigen Fraktionen stimmten geschlossen gegen den vorgelegten Gesetzentwurf.
In der Ersten Lesung im Dezember vergangenen Jahres hatten Redner von CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW betont: Die aufgestellten Forderungen in dem Gesetzentwurf würden längst gelebt und seien bestehendes Recht.
Debatte Erste Lesung:
Dezember 2019
Das Korruptionsregister des Landes ist endgültig Geschichte. Gegen die Stimmen der SPD- und SSW-Opposition hat der Landtag in Zweiter Lesung für die Abschaffung des Registers votiert. Die Jamaika-Regierung argumentiert damit, dass der Bund inzwischen ein bundesweites Wettbewerbsregister ins Leben gerufen hat.
Das 2013 von der damals regierenden Küstenkoalition aus SPD, Grünen und SSW eingeführte sogenannte „Register zum Schutz fairen Wettbewerbs“ hatte sich von Beginn an zum Zankapfel der Landespolitik entwickelt. Es sei zu bürokratisch und suggeriere einen Generalverdacht gegen die Wirtschaft, so die Kritik der damaligen Oppositionsfraktionen von CDU und FDP.
Meldung Erste Lesung:
Mai 2020 (ohne Aussprache)
Auszubildende, die älter als 25 Jahre sind, sollen künftig die Jugend- und Ausbildungsvertretung wählen und selbst in das Gremium gewählt werden können. Die bislang geltende Altersgrenze von maximal 25 Jahren soll abgeschafft werden, weil viele Menschen, die sich aktuell in Ausbildung befinden, älter sind. Neben dieser Änderung umfasst der Entwurf der Landesregierung im sogenannten Mitbestimmungsgesetz einige redaktionelle Anpassungen, die im Zuge der Gründung des Schleswig-Holsteinischen Instituts für berufliche Bildung (SHIBB) notwendig geworden sind.
Der Entwurf wurde zur weiteren Beratung an den Bildungsausschuss und mitberatend an den Sozialausschuss überstellt.
Vorherige Debatten/Meldung zum Thema:
August 2020 (Lehrerbildungsgesetz / ohne Aussprache)
Februar 2020
September 2018
Das Justizvollzugsgesetz soll vereinheitlicht werden. Die Landesregierung hat dazu einen knapp 600 Seiten starken Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser nimmt in 144 Paragrafen insbesondere Anpassungen bei den Regelungen für den Vollzug von Jugendstrafen sowie der Untersuchungshaft vor.
Durch die Weiterentwicklung des sogenannten Landesstrafvollzugsgesetzes gemäß aktuellen Erkenntnissen aus Kriminalistik und Rechtsprechung war es zuvor zu Bestimmungen gekommen, die miteinander in Konflikt stehen. Diese Widersprüche werden nun aufgelöst. Zudem macht eine EU-Richtlinie aus 2016 es notwendig, die Datenschutzbestimmungen im Justizvollzug an die Norm anzupassen.
Der Entwurf wurde an den Innen- und Rechtsausschuss überstellt.
Der Landtag hat den 8. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung für die Jahre 2018 bis 2019 zur Kenntnis genommen. Nachdem der Landesbeauftragte Ulrich Hase in dem vorausgegangenen Tätigkeitsbericht bis 2017 wichtige Handlungsbedarfe zur Situation von behinderten Menschen herausgestellt hatte, nimmt der aktuelle Bericht nun die Umsetzung der ausgesprochenen Empfehlungen unter die Lupe und gibt neue Handlungsempfehlungen aus.
Der Bericht umfasst vielfältige Aspekte zur Situation von Menschen mit Behinderungen sowie der Arbeit des Beauftragten auf Landesebene. Auch Ausführungen zu Themen mit Bezug auf Kommunen und Bund sowie zur Öffentlichkeitsarbeit sind enthalten. Hase bedient sich bei der Bewertung der Fortschritte im Bereich der Inklusion eines Ampelsystems (rot=nicht erfüllt –gelb=in Teilen erreicht – grün=vollständig erfüllt). Der Landesregierung stellt er in Fragen der Inklusion ein mäßiges Zeugnis aus. Von 48 seiner Empfehlungen sieht er acht vollständig erfüllt (grün), 28 teilweise erreicht und bewertet zwölf als nicht erfüllt an.
Hase ist nach einer nebenamtlichen Tätigkeit von 1995 bis 1997 nunmehr seit 25 Jahren hauptamtlich tätiger Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung. Erst im vergangenen Februar hatte der Landtag den vorausgegangenen Tätigkeitsbericht 2016/2017 abschließend zur Kenntnis genommen – nachdem er über zwei Jahre lang in verschiedenen Ausschüssen diskutiert worden war.
Meldung bei Berichtsvorlage:
Mai 2020
Weitere vorherige Meldung/Debatte zum Thema:
Februar 2020 (ohne Aussprache)
Februar 2018
Mehr Informationen:
Artikel bei Übergabe des Berichts (2. April)
Website des Landesbeauftragten
Die „Volksinitiative zum Schutz des Wassers“ hat die Hürde für ein Volksbegehren gerissen. Der Landtag stellte 60.443 gültige Unterschriften und 5.778 ungültige Unterschriften fest. Um einen Volksentscheid zu erreichen, hätte die Initiative mindestens 80 000 gültige Unterschriften sammeln müssen. Kernziel der Initiative war es, das Wasser besser vor den Risiken der Gas- und Ölförderung, dem sogenannten Fracking, zu schützen.
Vorherige Debatte/Meldung zum Thema:
Juni 2019
März 2019 (ohne Aussprache)
Januar 2019 (ohne Aussprache)
Dezember 2018 (ohne Aussprache)
November 2018 (ohne Aussprache)
Mit Zustimmung der Antragsteller hat der Landtag den SPD/SSW-Antrag zur berufliche Bildung für erledigt erklärt.
Debatte bei Antragstellung:
Juni 2020 (Bestandteil einer Corone-Debatte)
Weitere vorherige Meldung zum Thema:
August 2020 (Instituts für Berufliche Bildung/ohne Aussprache)
Im Verantwortungsbereich der Justiz des Landes Schleswig-Holstein sind im vergangenen Jahr „in keinem Verfahren repressive Maßnahmen der akustischen Wohnraumüberwachung vollzogen worden“. Dies ergibt sich aus einem Kurzbericht der Landesregierung, der ohne Aussprache an das Parlamentarische Kontrollgremium weitergeleitet wurde.
Die akustische Überwachung von Wohnräumen bei Ermittlungen oder zur Prävention ist nur bei Gefahr im Verzug auf richterliche Anordnung hin erlaubt. Bundesweit haben die Polizeibehörden im vergangenen Jahr in einem Büro, sieben Privatwohnungen und zwei Wohncontainern mitgehört.
Das Kontrollgremium im Norden übt „nach dem Gesetz zur Anpassung des schleswig-holsteinischen Landesrechts an Artikel 13 des Grundgesetzes die parlamentarische Kontrolle über den Einsatz technischer Mittel zur Wohnraumüberwachung“ aus und ist entsprechend zu unterrichten. Die Mitglieder sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Das Gremium tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen. Ihm gehören in der 19. Wahlperiode Tobias Koch (CDU), Ralf Stegner (SPD), Burkhard Peters (Grüne), Wolfgang Kubicki (FDP), Jörg Nobis (AfD) und Lars Harms (SSW) an.
Vorherige Meldungen zum Thema (jeweils ohne Aussprache):
März 2020
September 2017 (Wahl, 19. Wahlperiode)
Die Stiftung der Landemuseen Schloss Gottorf hat dem Landtag ihren Bericht für das Jahr 2019 zugeleitet. In diesem Jahr, als die Corona-Pandemie noch kein Thema war, befanden sich die Landesmuseen im Aufwind. Insgesamt rund 463.000 Besucher zählten die neun zu der Stiftung der Landesmuseen gehörenden Einrichtungen, darunter das Schloss Gottorf, das Wikinger-Museum Haithabu, das Freilichtmuseum in Molfsee sowie das Jüdische Museum in Rendsburg. Das bedeutete ein Plus von knapp zehn Prozent verglichen mit dem Vorjahr 2018.
Die Stiftung schloss das Haushaltsjahr wieder mit einer schwarzen Null ab. Der Gesamtetat betrug 20,6 Millionen Euro. Größter Publikumsmagnet war 2019 das Wikinger Museum Haithabu mit fast 177.000 Besuchern, unter ihnen die dänische Königin Margrethe II.
Der Bericht wurde zur abschließenden Beratung an den Bildungsausschuss überstellt.
Vorherige Meldungen zum Thema:
September 2019 (Bericht 2018)
September 2018 (Bericht 2017)
Dezember 2017 (Bericht 2016)
Die Stiftung Schloss Eutin hat dem Landtag ihren Bericht für das Jahr 2019 vorgelegt. Insgesamt rund 30.000 Besucher zählte das Museum in dem Jahr vor der Corona-Pandemie. Das bedeutete ein Plus von 13 Prozent verglichen mit 2018. Der Stiftungsrat spricht von einem „sehr guten Jahr“. Besonders im Bereich der Vermittlung sei das Angebot deutlich vergrößert worden, etwa durch Führungen auf Tablets.
Aus dem Fonds für Barrierefreiheit erhält das Museum von November 2020 bis August 2021 knapp 100.000 Euro. Die mittelfristige Finanzplanung weise ab 2021 dennoch ein Defizit aus, heißt es in dem Bericht. Der Stiftungsrat bemängelt in diesem Zusammenhang das im Vergleich mit anderen Einrichtungen geringe Marketingbudget von derzeit in der Regel etwa 25.000 Euro pro Jahr.
Das Papier wurde zur weiteren Beratung an den Bildungsausschuss überstellt.
Vorherige Meldungen zum Thema:
September 2019 (Bericht 2018)
September 2018 (Bericht 2017)
Dezember 2017 (Bericht 2016)