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Damit der monatliche Beitrag für die öffentlichen Sendeanstalten erhöht werden kann, muss eine medienrechtliche Änderung per Staatsvertrag vorgenommen werden. Im Kieler Landtag findet sich hierfür eine breite Mehrheit.
Der Kieler Landtag hat mit einer breiten Mehrheit für eine Erhöhung der Rundfunkbeiträge gestimmt. Lediglich die AfD-Fraktion stimmte gegen den Staatsvertrag, mit dem der Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2021 von 17,50 Euro auf monatlich 18,36 Euro angehoben wird. Es ist die erste Erhöhung seit 2009. Der Rundfunkbeitrag ist die Haupteinnahmequelle von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) nannte die Erhöhung „sehr moderat“. „Gerade in dieser Zeit haben die öffentlich-rechtlichen Medien einen tollen Job gemacht“, sagte er mit Blick auf die Berichterstattung zur Corona-Pandemie. 84 Prozent der Menschen vertrauten auf die Qualität der Berichterstattung und beurteilten die Bedeutung der Sender als wichtig bis sehr wichtig.
Kritische Worte zur Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunk kamen aus der FDP- und AfD-Fraktion.an „Wir treten dafür ein, dass die Rundfunkbeiträge auf lange Sicht sinken“, sagte der Liberale Jan Marcus Rossa. „Hohe Rundfunkbeiträge führen dazu, dass den Bürgern weniger Geld für andere Medien bleibt“, so Rossa. Damit beschränkten sie die Medienvielfalt auf Kosten von Medien, die sich nicht durch Zwangsbeiträge finanzieren könnten. Auch der Volker Schnurbusch von der AfD kritisierte den „riesige Apparat“ der Öffentlich-Rechtlichen, der angesichts eines veränderten Konsumverhaltens „aus der Zeit gefallen“ wirke. Die Menschen sollten immer mehr für etwas zahlen, was sie immer weniger nutzten.
Die Regierungschefs der 16 Bundesländer hatten den Staatsvertrag, in dem die Erhöhung des Rundfunkbeitrags geregelt ist, bereits im Juni unterzeichnet. Bevor dieser wirksam wird, müssen alle Länderparlamente zustimmen. Noch ist fraglich ist die Haltung in Sachsen-Anhalt. Dort stehen die regierende CDU-Fraktion und die oppositionelle AfD-Fraktion den Plänen skeptisch gegenüber.
Weitere Redner:
Tim Brockmann (CDU), Stephan Weber (SPD), Lasse Petersdotter (Grüne), Lars Harms (SSW), Doris von Sayn-Wittgenstein (fraktionslos)
Die Bürger müssen sich ab dem kommenden Jahr auf höhere Rundfunkbeiträge einstellen. Hierfür zeichnet sich ein klares Votum aller 16 Bundesländer ab. In Schleswig-Holstein steht nun die diesbezügliche Änderung des Medienstaatsvertrages an. Im Innen- und Rechtsausschuss des Landtages stimmte nur die AfD gegen die Vorlage, die von den Ministerpräsidenten bereits im Frühsommer unterzeichnet worden war.
Im Februar hatte die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) offiziell ihren 22. Bericht vorgestellt. Darin empfiehlt das Gremium neben prozentualen Änderungen am Rundfunkbeitragsaufkommen zwischen ARD, ZDF und Deutschlandradio eine Anhebung des monatlichen Rundfunkbeitrags von bisher 17,50 Euro um 86 Cent auf 18,36 Euro. Von der neu geordneten Verteilung der Gelder würden ZDF und Deutschlandradio zu Ungunsten der ARD profitieren. Auch die kleinen Rundfunkanstalten Radio Bremen und der Saarländische Rundfunk würden zu den Profiteuren der Regelung gehören.
Zur Umsetzung muss der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag der Länder geändert werden. Dafür müssen letztlich alle 16 Bundesländer zustimmen. Die Ministerpräsidenten hatten den Staatsvertrag für die Erhöhung des Rundfunkbeitrags im Juni unterschrieben. Die Erhöhung könnte dann zum 1. Januar 2021 kommen. Damit würde der Beitrag erstmals seit 2009 wieder steigen.
Sollten sich die Länder nicht auf einen Beitragsanstieg gemäß dem KEF-Vorschlag einigen und ihm zustimmen, könnte es zu einem Rechtsstreit vor dem Bundesverfassungsgericht kommen. Zwar bliebe der Rundfunkbeitrag dann zunächst auch ab 2021 weiterhin bei 17,50 Euro. Da die Sender, wie die KEF jetzt ermittelt hat, jedoch einen höheren Rundfunkbeitrag zu ihrer bedarfsgerechten Finanzierung benötigten, könnten sie dies vor dem höchsten deutschen Gericht einklagen.
Die Zahl der Beitragszahler stieg im vergangenen Jahr auf rund 46,1 Millionen an. 2018 waren es 45,8 Millionen gewesen. Die Masse davon sind knapp 40 Millionen Wohnungen. Rundfunkbeiträge müssen aber ebenso Betriebe bezahlen, auch für ihre Fahrzeuge. Hotels und Ferienwohnungen sind ebenfalls gelistet.
(Stand: 21. September 2020)
Meldung bei Antragstellung:
August 2020 (ohne Aussprache)
Vorherige Debatten zum Thema:
Juni 2020 (1. Lesung Medienstaatsvertrag)
September 2018 (Öffentl. Rundfunk allgemein)
Entwurf eines Gesetzes zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Erster Medienänderungsstaatsvertrag)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/2384
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/2279
(Ausschussüberweisung am 28. August 2020)