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26. August 2020 – August-Plenum

Diskussion um Pflege-Vorstand am UKSH

Wieviel Mitspracherecht braucht die Pflege – und an welcher Stelle? Der Landtag ist sich uneins.

UKSH Uniklinik Kiel
Die Koalitionsfraktionen wollen das Stimmrecht für den Pflegevorstand am UKSH neu regeln. Foto: dpa, Frank Molter

Die strategische Neuausrichtung des Vorstands am UKSH hat im Plenum zu einer Debatte darüber geführt, wie ernst es Jamaika mit der Stärkung der Pflege meine. Auslöser war ein Gesetzesentwurf der regierungstragenden Fraktionen. Demnach „werden die Pflege, der technische Dienst und die ärztliche Versorgung nunmehr gestärkt, da sie jetzt auch ein Stimmrecht im Vorstand der Campusdirektion erhalten“, heißt es dort. Die SPD wittert dagegen eine mögliche Schwächung der Pflege und will den Einfluss des Pflegebereichs im Vorstand über eine fachliche Expertise stärken.

Vor diesem Hintergrund kritisierte die SPD-Abgeordnete Birte Pauls eine Stellenausschreibung, die seit vergangenem Samstag nach einem neuen Vorstand für das UKSH sucht. Diese habe für Frustrationen unter den Pflegenden am Klinikum gesorgt. Verlangt werde jemand mit Hochschulabschluss, so Pauls, der „versiert in Steuerung und Organisation von Betriebsabläufen, dem Personalwesen und der Pflege“ sei – eine für Akzeptanz, Vertrauen und Fachlichkeit so wichtige persönliche Pflegekompetenz werde ausdrücklich nicht gesucht. Die „Pflege solle also zukünftig nicht mehr an den strategischen Prozessen des Hauses beteiligt werden“, folgert Pauls.

Ausschüsse beraten weiter

„Sie werden dem Anspruch an ein Vorstandsmitglied eines so großen Hauses nicht gerecht“, entgegnete Werner Kalinka (CDU). Für die Mitarbeiter in der Pflege sei zukünftig das „Stimmrecht sichergestellt, was es vorher so nicht gab“. Die Campusdirektionen des UKSH mit seinen 14.000 Mitarbeitern und die Pflege würden weiter gestärkt.

Der Gesetzesentwurf wurde zur weiteren Beratung an den Bildungsausschuss überstellt. Der Antrag der SPD-Fraktion wird im Sozialausschuss weiter diskutiert.

Weitere Redner:
Marret Bohn (Grüne), Dennys Bornhöft (FDP), Claus Schaffer (AfD), Jette Waldinger-Thiering (SSW), Finanzministerin Monika Heinold (Grüne)

Anfang Juni teilte das Wissenschaftsministeriums mit, dass der Vertrag des Pflegevorstands am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH), Michael Kiens, nicht verlängert wird und Ende Mai 2021 ausläuft. „Die Eigentümerin des UKSH hat sich entschieden, die Position des Vorstands für Krankenpflege, Patientenservice und Personalangelegenheiten inhaltlich neu auszurichten“, sagte ein Ministeriumssprecher. Hierzu haben die Koalitionsfraktionen jetzt einen Gesetzentwurf für die Hochschulen und das UKSH vorgelegt. Demnach „werden die Pflege, der technische Dienst und die ärztliche Versorgung nunmehr gestärkt, da sie jetzt auch ein Stimmrecht im Vorstand der Campusdirektion erhalten“.

„Auch wenn die Funktion der Pflege- oder Technischen Direktorin oder des Pflege- oder Technischen Direktors wegen der Aufwertung der Pflege und des Technischen Dienstes nunmehr im Hauptamt ausgeübt werden soll, wird es keine zusätzlichen Kosten geben. Die Personen bleiben identisch und üben die Funktionen schon heute aus“, heißt es weiter in der Begründung des Gesetzentwurfs.

SPD-Antrag begleitet Gesetzentwurf

Derweil fordert die SPD die Landesregierung in einem Antrag auf, „die wichtige Funktion des Vorstands für Krankenpflege immer mit einer Person, die professionelle Pflegekompetenz aufweist, zu besetzen und in der Gewährträgerversammlung bei einer Neubesetzung in diesem Sinne zu entscheiden“. Die positive Entwicklung der Pflegeorganisation müsse gewährleistet bleiben, sie dürfe nicht allein betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten unterworfen werden. „Ebenso darf die Aufgabe des Vorstandsmitglieds für die Krankenpflege nicht in der Führungshierarchie abgewertet werden, sondern bleibt gegenüber den Aufgaben der anderen Vorstände gleichwertig“, schreibt die SPD.

(Stand: 24. August 2020)

Vorherige Meldungen zum Thema:
März 2020 (Personal / ohne Aussprache)
November 2019 („Zukunftspaket“)
November 2019 (Zielvereinbarung 2020-2024 / ohne Aussprache)

Erste Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz – HSG)
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP – Drucksache 19/2338

Antrag

Pflege am UKSH stärken – nicht schwächen!
Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/2280