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Top 6 / Zweite Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP und der Abg. des SSW – Drs. 19/2243
(Ausschussüberweisung am 17. Juni 2020)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/2311
Top 9 / 2. Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2020 (3. Nachtragshaushaltsgesetz 2020)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/2421
Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses – Drucksache 19/2422
Top 16 / Erste und Zweite Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz/HSG)
(betr.: Regelstudienzeit)
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP und den Abg. des SSW – Drucksache 19/2339
Bericht und Beschlussfassung des Bildungsausschusses – Drucksache 19/2363
Top 19 / Wahl
Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für die Regionalkammer des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates (KGRE)
Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, B´90/GRÜNE und FDP – Drucksache 19/2340
Top 51 / Ausschussempfehlung
Tätigkeit des Petitionsausschusses in der Zeit vom 01.01.2020 bis 31.03.2020
Bericht des Petitionsausschusses – Drucksache 19/2288
Kommunale Gremien können im Notfall zukünftig auch online tagen. Das hat der Landtag einstimmig beschlossen. Auslöser der entsprechenden Änderungen im Kommunalrecht ist die Corona-Krise. „Bei Naturkatastrophen, aus Gründen des Infektionsschutzes oder vergleichbaren außergewöhnlichen Notsituationen“ ist es künftig erlaubt, notwendige Sitzungen etwa als Videokonferenz durchzuführen. Vor diesem Hintergrund können Gemeindevertreter zukünftig auch Zuschüsse für ihren privaten PC und das notwendige Zubehör beantragen.
Weitere Änderungen im Kommunalrecht befassen sich mit Wahlen. Die neuen Regelungen ermöglichen es, zu einer konstituierenden Sitzung bereits im Vorfeld zu einer Wahl einzuladen. Gewählte Vorsitzende einer Stadtvertretung dürfen zukünftig als „Stadtpräsident“ bezeichnet werden.
Debatte Erste Lesung:
Juni 2020
Ohne Aussprache hat der Landtag vor dem Hintergrund der Corona-Krise nunmehr seinen bereits dritten Nachtragshaushalt in diesem Jahr beschlossen. Mit breiter Mehrheit stimmte das Plenum für den Gesetzesentwurf, mit dem der Landtag gemeinnützige Einrichtungen bessrer unterstützen will. Lediglich die AfD-Fraktion trug den Nachtragshaushalt nicht mit.
Hintergrund: Zahlreiche Stiftungen und Vereine sind infolge der Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten. Aus eigener Kraft können diese Institutionen ihre Engpässe kaum beheben. Denn: Banken gewähren gemeinnützigen Einrichtungen oftmals keinen Kredit, weil sie nicht das Ziel verfolgen, Gewinne zu erwirtschaften. Hier springen zukünftig die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Land als Bürgen ein. Sie übernehmen das Ausfallrisiko für die Kredite, die durch gemeinnützige Institutionen aufgenommen werden.
Dabei bürgt die KfW für 80 Prozent und das Land für 20 Prozent der Kreditsumme. Für kreditgebende Banken besteht somit kein Risiko. Das Land hält für das Programm sechs Millionen Euro vor, so dass den gemeinnützigen Einrichtungen eine Gesamtsumme von 30 Millionen Euro an Krediten gewährt werden kann.
Vorherige Debatten zum Thema:
Mai 2020 (2. Nachtragshaushalt)
März 2020 (1. Nachtragshaushalt)
Dezember 2019 (Haushalt 2020)
Studierende, die im aktuellen Semester an einer Hochschule eingeschrieben sind, können ein Semester länger BAföG beziehen – das diesjährige Sommersemester wird als sogenanntes „Null-Semester“ gewertet. Die Voraussetzung schafft eine entsprechende Gesetzesänderung, die das Plenum heute beschlossen hat. Ziel ist es, die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für Studenten abzumildern.
Die Fraktionen reagieren damit auf die erschwerten Bedingungen des Studiums seit dem Ausbruch der Pandemie, wie etwa Online-Vorlesungen, geschlossene Bibliotheken oder weggefallene Job-Möglichkeiten. Der Gesetzentwurf von CDU, SPD, Grünen und SSW für die BAföG-Verlängerung war am Mittwoch in Erster Lesung aufgerufen und gestern im Bildungsausschuss durchgewunken worden.
Der CDU-Abgeordnete Hartmut Hamerich ist einstimmig als stellvertretendes Mitglied in die Regionalkammer des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates (KGRE) gewählt worden. Der 65-jährige europapolitische Sprecher seiner Fraktion wird das Amt für die Dauer der 12. Amtsperiode bekleiden, die im März 2021 beginnt.
KGRE – Aufbau und Aufgaben
Der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates ist die institutionelle und beratende Vertretung der über 200.000 regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der 47 Mitgliedstaaten des Europarates. Der Kongress verfolgt die gleichen Ziele wie der Europarat: den Schutz der Menschenrechte, das Eintreten für Rechtstaatlichkeit und die Entwicklung der Demokratie in den Mitgliedstaaten.
Als beratendes Gremium des Europarates verfasst der Kongress kontinuierlich Berichte, Empfehlungen und Entschließungen zu Fragen der Kommunal- und Regionalpolitik und richtet sie an das Ministerkomitee. Der Kongress setzt sich aus 318 Delegierten und ebenso vielen stellvertretenden Delegierten zusammen, die von den Mitgliedstaaten des Europarates für jeweils zwei Jahre entsandt werden. Deutschland verfügt im Kongress über 18 ordentliche Mitglieder und ebenso viele Stellvertreter, die jeweils zur Hälfte aus Kommunen und Bundesländern kommen. Leiter der deutschen Delegation ist der Oberbürgermeister der Stadt Sindelfingen, Dr. Bernd Vöhringer. Die Geschäftsführung der Deutschen Delegation liegt beim Deutschen Städtetag.
Infos zum Thema:
KGRE-Website
Der Landtag hat den Quartalsbericht des Petitionsausschusses für die Zeit von Januar bis einschließlich März dieses Jahres formal zur Kenntnis genommen. Im Berichtszeitraum erhielt der Ausschuss 91 neue Petitionen. In insgesamt vier Sitzungen wurden 66 Petitionen abschließend behandelt, davon vier (sechs Prozent) im Sinne und weitere 19 (29 Prozent) teilweise im Sinne der Petenten. 42 Petitionen (64 Prozent) scheiterten. Eine Petition (ein Prozent) wurde an den Petitionsausschuss des Bundestages weitergeleitet.
Der Ausschuss hat einen Ortstermin durchgeführt. Während der Ausschusssitzungen hat eine Anhörung von Vertretungen der Landesregierung stattgefunden. Im vergangenen November hat der Petitionsausschuss zudem eine Bürgersprechstunde in Husum abgehalten.
Stichwort: Petitionsrecht
Jeder Bürger hat die Möglichkeit, sich beim Petitionsausschuss des Landtages über Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu beschweren, etwa in den Bereichen Schule, Kindertagesstätten, Baurecht oder Justiz und Strafvollzug. Die Abgeordneten des Ausschusses nehmen eine rechtliche Prüfung vor, reden mit allen Beteiligten, unternehmen gegebenenfalls einen Vor-Ort-Besuch und versuchen das Problem außergerichtlich zu lösen. In den vergangenen Jahren konnten im Schnitt rund 40 Prozent der Eingaben ganz oder teilweise im Sinne der Betroffenen geregelt werden.
Der Petitionsausschuss ist zudem das „offene Ohr“ des Parlaments für die Sorgen der Bürger. Sozusagen als Nebeneffekt liefern die Petitionen Anregungen für die Arbeit der Abgeordneten, indem sie Lücken und Schwachstellen in gesetzlichen Regelungen oder Verordnungen aufdecken und die Meinung der Wähler zu aktuellen politischen Fragen widerspiegeln.
Weitere Informationen:
Der Petitionsausschuss des Landtages
Letzte Meldung zum Thema:
Februar 2020