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Große Einigkeit im Plenum: Das Hotel- und Gaststättengewerbe im Land bekommt vor dem Hintergrund der Umsatzeinbußen durch die Corona-Pandemie weitere Unterstützung. Die Abgeordneten stimmten geschlossen dafür, die Überbrückungshilfe auch rückwirkend für die Monate März und Mai auszuzahlen, die mögliche Fördersumme zu verdoppeln und die Maßnahme bis zum Ende des Jahres zu verlängern.
„Schleswig-Holstein-Urlaub ohne leckere Küche, für mich nicht vorstellbar und für unsere Gäste auch nicht“, sagte die SPD-Abgeordnete Regina Poersch mit Hinblick auf die Bedeutung der Branche. Aber Öffnen sei derzeit teurer als Schließen, so Poersch. Das gefährde die Arbeitsplätze von mehr als 80.000 Beschäftigten in rund 5.200 Betrieben im Land. Derzeit verzeichneten die Restaurants 43,3 Prozent weniger Gäste und 38 Prozent weniger Übernachtungen als in Vorjahr. Die Landgasthöfe stünden besonders unter Druck, weil sie auf Familienfeiern spezialisiert seien. „Wir müssen ein Landgasthof-Sterben verhindern“, so Poersch.
„Ganz besonders stark betroffen sind diejenigen Gaststätten, die ihr Geschäft auf Familienfeiern und Veranstaltungen ausgerichtet haben“, pflichtete der CDU-Fraktionsvorsitzende Tobias Koch bei. Das werde oft unter dem „Stichwort Landgasthöfe“ diskutiert. Es gehe dabei aber weniger um Stadt oder Land, sondern um die Geschäftsausrichtung.
„Wir können mit einem blauen Auge durch die Krise kommen“, sagte Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP). Dennoch bestehe die Gefahr, „dass im Herbst eine Welle von Insolvenzen auf uns zukommt“, so Buchholz. Insgesamt gebe es in diesem Jahr bislang zehn Prozent weniger Insolvenzen als im Vorjahr. Der Minister führte das auch auf die geflossene Landesförderung zurück. Es gelte weiterhin, „gezielt zu fördern“, damit „das, was gesund war am Anfang der Krise, lebend am Ende herauskommt“.
Weitere Redner:
Andreas Tietze (Grüne), Annabell Krämer (FDP), Volker Schnurrbusch (AfD), Christian Dirschauer (SSW)
Die SPD sorgt sich um Gastronomie und Hotels in Schleswig-Holstein. Denn: Die Corona-Pandemie bedeute für diese Branche besonders „harte Einschnitte“. Deshalb soll nach dem Willen der Sozialdemokraten, „die Soforthilfe für die Monate März bis Mai gelten, unabhängig vom Datum der Antragsstellung“. Betriebe, die die Soforthilfe erst im April oder Mai beantragt hätten, seien oft die Verlierer. Gleiches gelte für Landgasthöfe, die für ihre eigene Immobilie keine Pacht zahlen. Es müsse ein Weg gefunden werden, damit auch diese „in den Genuss der staatlichen Hilfen kommen“.
Außerdem soll auch die sogenannte Überbrückungshilfe „über den Monat August hinaus gelten, da ein Ende der coronabedingten Einschränkungen, die sich massiv auf die Gästezahlen auswirken, für das Hotel- und Gaststättengewerbe nicht absehbar ist“, heißt es in dem Antrag.
Die staatlichen Überbrückungshilfen laufen aktuell noch bis Ende August. Die Antragsfrist war bis Ende September verlängert worden, also sind Zahlungen auch rückwirkend möglich. Für die Zuschüsse an die Firmen hat der Bund 25 Milliarden Euro eingeplant. Unterstützt werden sollen vor allem kleine und mittelständische Firmen aus Branchen wie der Reisewirtschaft, dem Hotel- und Gaststättengewerbe oder den Schaustellern, die weiter erhebliche Umsatzeinbußen haben.
Erstattet werden fixe Betriebskosten bis zu einem Betrag von insgesamt 150.000 Euro über drei Monate. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Bisher wurden bei den Überbrückungshilfen rund 38.000 Anträge gestellt und ein Fördervolumen von über 700 Millionen Euro beantragt, heißt es aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Damit ist noch viel Geld aus dem Milliardentopf nicht abgeflossen.
Die Antragszahlen stiegen täglich an und würden gerade von kleinen und mittleren Unternehmen stark nachgefragt, hieß es. Rund 94 Prozent Anträge seien aktuell von Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten gestellt worden. Rund 30 Prozent der Anträge kämen aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe, 10 Prozent aus der Reisewirtschaft, weitere vor allem aus dem Kulturbereich sowie der Veranstaltungsbranche.
(Stand: 24. August 2020)
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