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Sammeldrucksache – Drucksache 19/2260 (neu)
Top 2 / Zweite Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Harmonisierung der Haushaltswirtschaft der Kommunen
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/1779
(Ausschussüberweisung am 15. November 2019)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/2145(neu)
Top 5 / Zweite Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/1966
(Ausschussüberweisung am 21. Februar 2020)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/2211
Top 6 / Zweite Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drs. 19/1719
(Ausschussüberweisung am 23. Januar 2020)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/2212
Top 10 / Zweite Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung landesrechtlicher Vorschriften zur Anpassung an die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau und Pflegefachmann“ aufgrund des Pflegeberufereformgesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs. 19/1957
(Ausschussüberweisung am 21. Februar 2020)
Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses– Drucksache 19/2234
Top 13 / Erste Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/2156
(Federführend ist das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung)
Top 14 / Erste Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes und des Gesetzes zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/2157
(Federführend ist das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung)
Top 15 / Erste Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung vermessungsrechtlicher Vorschriften
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/2193
(Federführend ist das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung)
Top 31 / Antrag
Bekenntnis zum 8. Mai als nationaler Gedenktag
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP und der Abg. des SSW – Drucksache 19/2172(neu)/2.Fassung
Top 40, 64 / Antrag, Ausschussempfehlung
Umsetzung des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission 2020 in Schleswig-Holstein
Antrag der Fraktion der SPD, CDU, Grünen, FDP und der Abg. des SSW – Drucksache 19/2209(neu)
Bericht der Landesregierung zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2020
Bericht der Landesregierung – Drs. 19/2045
Bericht und Beschlussempfehlung des Europaausschusses – Drucksache 19/2235
Top 58 / Ausschussempfehlung
Für eine mutige Energiewende bis 2030 in Schleswig-Holstein
Antrag der Fraktion der SPD – Drs. 19/1935
(Ausschussüberweisung im Januar 2020)
Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses – Drucksache 19/2181
Top 59 / Ausschussempfehlung
Autozugverkehre Sylt in Nahverkehr integrieren
Antrag der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP – Drs. 19/1536
Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses – Drucksache 19/2213
Top 62 / Ausschussempfehlung
Stand und Perspektiven des mutter- und herkunftssprachlichen Unterrichts
Bericht der Landesregierung – Drs. 19/2081
(Ausschussüberweisung im Mai 2020)
Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses – Drucksache 19/2232
Top 65 / Ausschussempfehlung
Rahmenbedingungen für Freiwilligendienste verbessern
Antrag der Abg. des SSW und der SPD – Drucksache 19/885(neu)
Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses – Drucksache 19/2236
Top 66 / Ausschussempfehlung
Bürgerfreundliche und verständliche Sprache in der Verwaltung fördern
Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/980
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/2241
Bis zum Jahr 2024 müssen alle Kommunen im Land auf die doppelte Buchführung bei ihrer Haushaltsführung umstellen. Das hat der Landtag heute mit großer Mehrheit beschlossen. Lediglich die SPD-Fraktion enthielt sich der Stimme. Bis November 2019 hatten bereits alle großen Städte und Kreise sowie etwa 75 Prozent der hauptamtlichen, kleineren Verwaltungen im Land freiwillig auf die sogenannte Doppik umgestellt (Stand November 2019).
Die unterschiedlichen Haushaltsysteme der Kommunen führen zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand und unübersichtlichen Doppelstrukturen sowie zu weniger Transparenz und Vergleichbarkeit. Daraus können Ungleichbehandlungen im Rahmen von Haushaltsgenehmigungsverfahren oder bei der Gewahrung von Mitteln entstehen. Durch die Gesetzesänderung soll der mit dem Doppik-Einführungsgesetz aus dem Jahr 2006 initiierte Reformprozess des kommunalen Haushaltsrechts auf gesetzlicher Ebene nunmehr abgeschlossen werden.
Stichwort: Doppik
Der Begriff Doppik ist eine Abkürzung für die doppelte Buchführung in Konten. Dabei bezieht sich die Doppik auf die kaufmännische Rechnungsführung, bei der alle Buchungen auf zwei Konten und jeweils im Soll- wie im Haben Bereich vorgenommen werden. Einflussnehmend sind nicht nur finanzielle Werte und Ausgaben, sondern auch Schulden, Außenstände und vorhandene Sachwerte.
Auch in den meisten anderen Flächenländern werden laut Ministeriumsangaben sämtliche Kommunalhaushalte des jeweiligen Landes doppisch geführt. Damit beschreite Schleswig-Holstein nach Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt sowie, ab 2020, Baden-Württemberg diesen gemeinsamen Weg.
Vorherige Meldung zum Thema:
November 2019
Schlanker soll es werden: Der Landtag hat heute einstimmig sieben Änderungen des Landesverwaltungsgesetzes beschlossen. Damit wird das schleswig-holsteinische Verwaltungsrecht gestrafft und an Änderungen auf Bundesebene angepasst. Die Anpassungen sorgen unter anderem dafür, Verwaltungsprozesse zunehmend zu digitalisieren.
So hat etwa der Bund bereits die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Verwaltungsakte komplett digital ablaufen können, zum Beispiel bei der Kfz-Zulassung. Die Einzelbearbeitung durch einen Mitarbeiter ist nicht mehr nötig. Die entsprechende Gesetzesnorm wird nun auch in Schleswig-Holstein eingeführt.
Meldung Erste Lesung:
Februar 2020 (ohne Aussprache)
Mit breiter Mehrheit hat der Landtag es abgelehnt, Besitzer von Jagdhunden künftig von der Hundesteuer zu befreien. Dies hatte die AfD-Fraktion gefordert und argumentiert, dass für die Ausübung des Berufes Jäger ein Jagdhund notwendig sei. Nach Ansicht der übrigen Fraktionen würde eine solche Regelung in die Finanz- und Handlungshoheit der Kommunen eingreifen.
Debatte Erste Lesung:
Januar 2020
„Schwester Ulla in den OP!“ Das war einmal. Denn heute hat der Landtag einstimmig die Krankenschwester abgeschafft, zumindest dem Namen nach, und seine landesrechtlichen Vorschriften zu den Berufsbezeichnungen in der Pflege an die jüngst beschlossene Ausbildungsreform angepasst.
Nachdem die Ausbildungen in der Alten-, der Kranken- sowie der Kinderkrankenpflege zu einem einheitlichen Berufsbild zusammengeführt worden sind, lautet die neue Berufsbezeichnung nun „Pflegefachfrau“ beziehungsweise „Pflegefachmann“. Die Bezeichnungen Krankenschwester oder auch Kinderpflegerin gehören damit der Vergangenheit an.
Meldung Erste Lesung:
Februar 2020 (ohne Aussprache)
Weitere vorherige Debatten zum Thema (Ausbildung):
November 2019
Dezember 2018
Der Landtag hat sich mit der Frage befasst, wie die Kommunen bei den Unterkunftskosten für Flüchtlinge entlastet werden können. Ein Teil der will die Landesregierung durch eine einmalige Ausgleichszahlung an die Kommunen aus dem Kommunalen Investitionsfonds (KIF) kompensiert werden. Nach Plänen aus dem Innenministerium würden am 1. Oktober 2020 einmalig Gelder in Höhe von etwa 13 Millionen Euro ausgezahlt. Den höchsten Betrag, nämlich 2,5 Millionen Euro, würde der Kreis Pinneberg erhalten. Am wenigsten bekäme mit etwa einer halben Million Euro der Kreis Nordfriesland.
Kommunaler Investitionsfonds
Der KIF ist ein Sondervermögen, das eigentlich für Investitionen etwa in die kommunale Infrastruktur vorgesehen ist. Darum müsse es auch „bei einer einmaligen Entnahme für systemfremde Zwecken bleiben“, heißt es in dem Entwurf der Landesregierung. Das Bruttovermögen des KIF beträgt aktuell etwa 500 Millionen Euro. Durch die Einmalzahlung „soll sich der zusätzliche Verwaltungsaufwand für Schleswig-Holstein in überschaubarem Umfang halten“, so der Entwurf weiter. Die Entnahme aus dem KIF würde zu einer Schwächung des Sondervermögens führen.
Der Gesetzentwurf wurde an den Innen- und Rechtsausschuss sowie mitberatend an den Finanzausschuss überstellt.
Der Landtag hat einen Gesetzentwurf aus dem Innenministerium zur Asylgesetzgebung ohne Aussprache zur weiteren Beratung an den Innenausschuss überwiesen. Neben einigen kleineren Anpassungen sieht der Entwurf vor, dass Ortungsdaten von Personen, die als hoch gefährlich eingestuft worden sind, zukünftig von der Ausländerbehörde an eine andere Stelle weitergegeben werden können.
„Hoch gefährlich bedeutet, dass diese Person erhebliche Gewalttaten verübt hat, die freiheitlich demokratische Grundordnung bedroht oder etwa einer Vereinigung angehört, die dies unzweifelhaft zum Ziel hat“, sagte ein Sprecher des Innenministeriums auf Anfrage. Um keine eigenen Stelle für die Überwachung dieser Personen unterhalten zu müssen, sieht der Entwurf vor, die Daten an die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) in Hessen zu übermitteln.
Die Digitalisierung in der Landwirtschaft soll weiter vorangebracht werden kann. So sollen Landwirte künftig besser auf genaue Daten der Landesvermessung, sogenannte Geoinformationen, zugreifen können. Dazu zählt etwa der „Präzisionsackerbau“, der Unterschiede des Bodens und der Ertragsfähigkeit eines Feldes berücksichtigt. Aber auch Klima- und Umweltschutz sollen von der verbesserten Datenlage profitieren.
In diesem Zuge soll das Landesvermessungsamt gestärkt und zu einem Geokompetenzzentrum ausgebaut werden, heißt es in dem Entwurf der Landesregierung. Im Innen- und Rechtsausschuss wird die Zweite Lesung vorbereitet.
Vorherige Debatte zum Thema:
Februar 2018 (Geo-Daten Landwirtschaft)
Der Landtag spricht sich gegen die Stimmen der AfD dafür aus, den 8. Mai zu einem nationalen Feiertag zu machen. Angeschoben hatte die Debatte die SPD-Fraktion, die die besondere Bedeutung des Datums bis in die heutige Zeit betonte. „Der Tag markiert damit auch den Grundstein für unsere heutige freiheitliche Demokratie, den es im gesellschaftlichen Bewusstsein wachzuhalten gilt“, heißt es in dem Ursprungsantrag. Kurz vor der Tagung schlossen sich CDU, Grüne, FDP und SSW der Forderung an. Konkret wird die Landesregierung jetzt aufgefordert, auf Bundesebene für einen 8. Mai-Feiertag einzutreten.
In keinem anderen Bundesland gibt es weniger Feiertage als in Schleswig-Holstein, nämlich zehn pro Jahr. Davon sind neun Tage in allen Bundesländern arbeits- und schulfrei. Die rote Laterne teilt sich der echte Norden mit den Bundesländern Hessen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, sowie mit den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen. Die meisten Feiertage hat die Stadt Augsburg in Bayern, nämlich 14 an der Zahl und damit etwa ein Drittel mehr als hierzulande.
Vorherige Debatte zum Thema:
Februar 2018 (Reformationstag)
Der Landtag hat einen Antrag von SPD, CDU, Grünen, FDP und SSW, in dem zahlreiche Schwerpunkte des Arbeitsprogrammes der Europäischen Kommission für 2020 als „besonders relevant“ für Schleswig-Holstein anerkannt wurden, gegen die Stimmen der AfD angenommen. Unter die von den Fraktionen für Schleswig-Holstein besonders relevant anerkannten Punkte, fallen neben gerechten Mindestlöhnen ein neuer Migrations- und Asylpakt, eine europäische Arbeitslosenrückversicherung sowie ein Aktionsplan zur Zollunion. Zudem fokussieren die Antragsteller nachhaltige und intelligente Mobilität in ihren Forderungen. Darunter fallen nachhaltige Flugkraftstoffe sowie mehr Schutz für den europäischen Meeresraum. Damit greifen die Fraktionen einen von der neuen Kommissionspräsidentin angekündigten umweltfreundlichen Kurs auf.
Die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat in ihrer Antrittsrede vor dem Exekutivorgan der EU neuen Fahrtwind angekündigt. Mit dem von ihr proklamierten „Green Deal“, also der „grünen Vereinbarung“, stehen Europa ehrgeizige Ziele im Sinne der Klimaneutralität bis 2050 bevor. Die Landesregierung hat hierzu einen Bericht vorgelegt, der das „Arbeitsproramm der Europäischen Kommission 2020“ darlegt. Er verdeutlicht: Neben der Investition in erneuerbare Energien und intelligente Mobilität, will von der Leyen die Digitalisierung vorantreiben und die Sicherheit Europas fördern.
Der Regierungsbericht zum Thema ist nach der Befassung im Ausschuss vom Plenum zur Kenntnisnahme zur Kenntnis genommen worden.
Vorherige Debatten zum Thema:
Juni 2019 (Bekenntnis zur EU)
Februar 2019 (Europapolitik)
März 2019 (Europabericht 2018-2019)
Die Sozialdemokraten im Landtag sind mit einem Vorstoß gescheitert, verbindliche Ziele für den Klimaschutz auszugeben. Laut dem Papier sollte der Anteil der Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energiequellen am Wärmeverbrauch bis zum Jahr 2030 bei mindestens 25 Prozent liegen. Der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sollte zudem mehr als 40 Terrawattstunden betragen. Lediglich die Abgeordneten des SSW unterstützten diese Linie.
Bei Enthaltung der SPD-Fraktion erhielt alternativ ein Antrag der Jamaika-Fraktionen breite Zustimmung, der Umweltminister Jan Phillip Albrecht (Grüne) dazu auffordert, bis zur September-Tagung das Energiewende- und Klimaschutzgesetz zu evaluieren.
Debatte/Meldung bei Antragstellung:
Januar 2020
Weitere vorherige Debatten zum Thema Klimaschutz:
November 2019 (Klimapaket Bund)
September 2019 (Klimakonzept Bund)
Juni 2019 (Klimabericht Landesregierung)
Mai 2019 (Tempolimit A7)
März 2019 (Klimaziele)
Februar 2019 (Jugend-Demos)
Der Autozugverkehr der Insel Sylt soll zukünftig in den Nahverkehr integriert werden. Das hat der Landtag einstimmig beschlossen. Ziel ist es, dass das Land Teile der Strecke zukünftig ausschreiben zu kann, um etwa die Fernverbindung Sylt Shuttle Plus der Deutschen Bahn abzuschaffen. Dieser blockiert derzeit Kapazitäten zugunsten einer sehr kleinen Minderheit von im Schnitt maximal zwei Fernfahrgästen pro Fahrt.
„Die Zusammenfassung aller Nahverkehre inklusive der Autozugverkehre schließt derartige Fehlbelegungen aus und ermöglicht ein für die Region verbesserte und günstigere Schienenanbindung“, heißt es im entsprechenden Antrag des Jamaika-Bündnisses. Eine Strecke kann als Nahverkehr eingestuft werden, wenn die Reiseweite weniger als 50 Kilometer und die Reisezeit weniger als einer Stunde beträgt.
Debatte bei Antragstellung:
August 2019
Weitere vorherige Debatten zum Thema:
November 2019
September 2018
Juni 2018
Februar 2018
Zukünftig soll es mehr staatlichen Unterricht in der Herkunftssprache von Schülern geben. Das Plenum nahm heute einstimmig einen Regierungsbericht zur Kenntnis, in dem dieses Ziel ausgegeben wird und die aktuellen Rahmenbedingungen geschildert werden. Derzeit wird herkunftssprachlicher Unterricht vor allem in Form von Konsulatsunterricht und in der Sprache Türkisch erteilt (rund 60 Angebote landesweit). Stand Dezember 2019 unterrichten im Schuljahr 2019/20 in Schleswig-Holstein nach Angabe der Konsulate derzeit 23 Lehrkräften rund 1.000 Schüler in der Herkunftssprache Türkisch. Das sind rund 20 Prozent bezogen auf die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die Türkisch als Familiensprache angegeben haben. Das jeweilige Konsulat entscheidet über Qualifizierung und Auswahl der Lehrkräfte sowie über Lehrinhalte und Unterrichtsmaterialien. Das Bildungsministerium hat die Möglichkeit, am Unterricht zu hospitieren.
Angebot auf freiwilliger Basis
In Schleswig-Holstein ist der herkunftssprachliche Unterricht ein zusätzliches Angebot auf freiwilliger Basis. Die Unterrichtssprache in allen anderen Fächern ist Deutsch - mit Ausnahme der Fremdsprachen, der Regional- beziehungsweise Minderheitensprachen sowie des bilingualen Unterrichts. Neben dem Türkischen (etwa 4.500 Schüler) gibt es einen großen Bedarf an herkunftssprachlichem Unterricht in der arabischen Sprache (etwa 6.500 Schüler), der aktuell von keiner Seite gedeckt wird.
Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat sich zum Ziel gesetzt, ein eigenes staatliches Angebot für den Herkunftssprachenunterricht zu realisieren, und zwar beginnend mit Türkisch in der Sekundarstufe 1. Dieses wird in Teilen parallel zu den Angeboten der Konsulate erfolgen und sich zunächst auf die größeren Städte konzentrieren. Langfristig soll es ein möglichst breit gefächertes Angebot an herkunftssprachlichem Unterricht in allen Regionen Schleswig-Holsteins bereits ab der Grundschule geben.
Debatte/Meldung bei Antragstellung/Berichtsvorlage:
August 2019
Mai 2020 (ohne Aussprache)
Der Landtag setzt sich für bessere Rahmenbedingungen im Freiwilligendienst ein. Das Plenum stimmte geschlossen für einen überfraktionellen Antrag der Fraktionen, der unter anderem ein kostenloses ÖPNV-Ticket für Freiwilligendienstleistende und die Übernahme von Kosten für Mahlzeiten und Unterkunft durch die Trägereinrichtungen fordert. Zudem sollen mehr Menschen für einen Freiwilligendienst gewonnen werden. So soll es eine Imagekampagne geben und eine bundesweite Datenbank für alle Richtungen – etwa kulturelles, soziales oder auch ökologisches freiwilliges Jahr – errichtet werden.
Debatte bei Antragstellung:
September 2018
Der Landtag macht sich stark für eine verständliche Sprache in der Verwaltung. Einstimmig stimmte er für einen entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion, der die Förderung der bürgerfreundlichen Behördensprache zum Ziel hat. „Eine rechtssichere, möglichst verständliche und bürgerfreundliche Sprache liegt im allgemeinen Interesse“, heißt es in dem Antrag.
Vor diesem Hintergrund sollen etwa landesweit alle Behörden, Institutionen und Verwaltungen ihre Veröffentlichungen und Formulare dahingehend überprüfen, ob sie verständlich sind. Zudem soll bürgernahe Sprache Teil der Ausbildung in der Verwaltung werden.
Debatte bei Antragstellung:
November 2018
Vorherige Meldung zum Thema:
September2019 (Leichte Sprache in Wahlunterlagen/ohne Aussprache)