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Die neue Altersversorgung für Landtagsabgeordnete auf der Basis der sogenannten Grundentschädigung kommt. Mit breiter Mehrheit stimmten die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP sowie der Abgeordneten des SSW für die neue Regelung. Ein Antrag der AfD, der die Aussetzung der Diätenerhöhung für die kommenden zwei Jahre gefordert hatte, fiel dagegen durch und wurde von den übrigen Fraktionen geschlossen abgelehnt.
Zum 1. Juli steht die turnusmäßige Diätenerhöhung der Abgeordneten an, die in diesem Jahr 2,5 Prozent ausmacht und eine Steigerung von bisher 8.661 auf 8.877 Euro monatlich vorsieht. Das passe „nicht in diese Krisenzeit“, begründete der Fraktionsvorsitzende Jörg Nobis den AfD-Antrag. „Heimlich, still und leise wollen Sie von der automatischen Diätenanpassung profitieren“, sagte er. Noch hätte der Landtag die Gelegenheit „einen symbolischen Beitrag zu leisten“ und es dem Bundestag und Bundesländern wie Hessen, Nordrhein-Westfalen oder Brandenburg gleich zu tun. Diese hatten in diesem Jahr auf eine Erhöhung der Abgeordnetenbezüge verzichtet.
Der FDP-Abgeordnete Oliver Kumbartzky (FDP) argumentierte dagegen, die Höhe der Diäten orientiere sich an der Lohnentwicklung im Land insgesamt. Die jetzige Erhöhung beziehe sich auf das „gute Jahr 2019“. Man müsse „davon ausgehen, dass die allgemeine Einkommensentwicklung in diesem Jahr deutlich negativer ausfallen wird als 2019, so dass sich auch die Wirtschaftskrise in der weiteren Diätenentwicklung widerspiegeln wird.“ Die Anpassung an das Lohnniveau jeweils des Vorjahres habe sich bewährt.
Im Bundestag hatte es kürzlich mit großem Konsens eine Verzichtserklärung gegeben. Auch zahlreiche Landtage, etwa in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg oder Niedersachsen, verzichten in diesem Jahr auf einer Erhöhung ihrer Bezüge. Das gilt auch für die deutschen Vertreter im Europaparlament. Die Landtagsabgeordneten im Saarland dagegen halten auch in diesem Jahr an der Erhöhung der Diäten fest.
Die sogenannte Abgeordnetenentschädigung soll Verdienstausfälle ausgleichen, die den Parlamentariern durch ihr Mandat entstehen, und gleichzeitig deren Unabhängigkeit garantieren. Die Summe wird jährlich automatisch an die Lohnentwicklung des Vorjahres angepasst. Grundlage für die Erhöhung ist nach Paragraf 28 des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes die Mitteilung des Statistikamts Nord über die allgemeine Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr. Der amtliche Index bezieht sich auf die durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer (einschließlich der Beamten) in Schleswig-Holstein.
Weitere Redner:
Hans-Jörn Arp (CDU), Birgit Herdejürgen (SPD), Marret Bohn (Grüne), Lars Harms (SSW)
Einem überfraktionellen Antrag zufolge soll die Altersentschädigung auf der Basis der sogenannten Grundentschädigung berechnet werden. Sie soll ab dem 67. Lebensjahr an ehemalige Parlamentarier gezahlt werden, die mindestens ein Jahr lang ihr Mandat innehatten. Mit jedem Jahr der Mandatszeit steigt die Summe um 1,5 Prozent der Grundentschädigung an. Der Höchstbetrag wird erst nach einer Mandatszeit von 40 Jahren erreicht. Er beträgt 60 Prozent der Grundentschädigung. Die Vorsorgebeiträge, die Abgeordnete bislang privat in eine Altersvorsorge stecken müssen, sollen künftig in der aktiven Mandatszeit jährlich in einen staatlichen Versorgungsfonds fließen.
Der Gesetzentwurf folgt den Empfehlungen einer unabhängigen Sachverständigenkommission. Das Gremium war vom Landtag im Juni 2018 eingesetzt worden, Mitte letzten Jahres übergab der Vorsitzende Volkmar Schön den Bericht an Parlamentspräsident Klaus Schlie. Darin kamen die Mitglieder des Gremiums einstimmig zu dem Ergebnis, dass das bisherige Modell mit privater Eigenvorsorge nicht mehr geeignet sei, dauerhaft eine angemessene und krisenfeste Alterssicherung zu gewährleisten. Die Kommission schlug die Umstellung auf ein modifiziertes Pensionsmodell ab der kommenden Wahlperiode vor – das sieht auch der Gesetzentwurf jetzt vor. Derzeit bekommen die 73 Abgeordneten über die Grundentschädigung hinaus gut 1.800 Euro monatlich, die sie privat in eine Altersvorsorge investieren müssen.
Die Grundentschädigung steigt ab dem 1. Juli um 2,5 Prozent von 8.661 auf 8.877 Euro. Grundlage für die Erhöhung ist nach Paragraf 28 des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes die Mitteilung des Statistikamts Nord über die allgemeine Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr. Der amtliche Index bezieht sich auf die durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer (einschließlich der Beamten) in Schleswig-Holstein. Die prozentuale Veränderung beträgt nach den Berechnungen im Jahr 2019 gegenüber 2018 plus 2,5 Prozent.
Ein Vorstoß der AfD, die jährliche Diätenerhöhung für den Rest der Legislaturperiode wegen der Corona-Pandemie auszusetzen, fand keine Zustimmung. Alle anderen Fraktionen stimmten im Innen- und Rechtsausschuss dagegen. Im Bundestag hatte es kürzlich mit großem Konsens eine Verzichtserklärung gegeben.
(Stand: 15. Juni 2020)
Debatte/ Meldung Erste Lesung:
Mai 2020 (Diäten)
März 2020 (Altersvorsorge/ohne Aussprache)
Weitere Vorherige Meldungen zum Thema Abgeordnetenentschädigung:
Aktuelle Erhöhung der Diäten
Abgeordneten-Entschädigungen
März 2020 (Altersvorsorge)
August 2019 (Altersvorsorge/ ohne Aussprache)
September 2017 (Altersvorsorge)
Juni 2017 (Diäten)
Bericht zum Thema Alterssicherung
sh-landtag.de, 6. März 2020
Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß § 28 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Schleswig-Holsteinischen Landtages für die Jahre 2020 und 2021 sowie zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes
Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drucksache 19/2125
(Ausschussüberweisung am 07. Mai 2020)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/2176
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP und der Abg. des SSW – Drucksache 19/2060
(Ausschussüberweisung am 18. März 2020)
Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses – Drucksache 19/2216