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8. Mai 2020 – Mai-Plenum

Sammeldrucksache

Einige Tagesordnungspunkte bündelt der Landtag in einer Sammeldrucksache und fasst die Beschlüsse dazu ohne Aussprache in einer Gesamtabstimmung.

Sammeldrucksache 19/2163


Top 3 / Zweite Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs. 19/2055
(Ausschussüberweisung am 18. März 2020)
Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses – Drucksache 19/2144


Top 6 / Erste Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/2107
(Federführend ist das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus)


Top 16 / Antrag
Landesweit kostenloses freies WLAN
Antrag der Abgeordneten des SSW – Drucksache 19/2041


Top 22 / Antrag

Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung in Schleswig-Holstein
Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/2068


Top 23 / Antrag
Wirksamen Schutz für die einheimische Tier- und Bodenfauna sicherstellen - Landesverordnung über jagdbare Tierarten und Jagdzeiten ergänzen
Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 19/2069


Top 42 / Antrag
Bericht zur Umsetzung der Grundsteuerreform
Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/2139


Top 54 / Ausschussempfehlung
Mindestvergütung für Auszubildende einführen
Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/1239
Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses – Drucksache 19/2086


Top 55 / Ausschussempfehlung
Ergänzung der Grundsätze für die Behandlung von Immunitätsangelegenheiten
Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses gemäß Artikel 23 Absatz 2 Satz 2 LV und § 14 Absatz 1 Satz 2 GeschO – Drucksache 19/2129


Top 58 / Regierungsbericht
Antibiotika-Nutzung in der Nutztierhaltung
Antrag der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP – Drs. 19/1793(neu)
(Landtagsbeschluss vom 15. November 2019)
Federführend ist das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung – Drucksache 19/2057


Top 59 / Regierungsbericht
Stand und Perspektiven des mutter- und herkunftssprachlichen Unterrichts
Alternativantrag der Fraktion der SPD – Drs. 19/1661
(Landtagsbeschluss vom 28. August 2019)
Federführend ist das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur – Drucksache 19/2081


Top 60 / Regierungsbericht
Bericht zur Vermietung von Ferienunterkünften über Online-Buchungsportale
Antrag der Fraktion der SPD – Drs. 19/1918
(Landtagsbeschluss vom 24. Januar 2020)
Bericht der Landesregierung – Drucksache 19/2120


Top 62 / Tätigkeitsbericht
Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein
Tätigkeitsbericht 2020 – Drucksache 19/1992


Top 63 / Tätigkeitsbericht
Bericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung beim Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages
8. Tätigkeitsbericht 2018–2019 – Drucksache 19/2110

Top 3: Landesjagdgesetz

Sollte die Afrikanische Schweinepest oder eine andere Tierseuche auf Deutschland übergreifen, dürfen Muttersäue erschossen werden. Einstimmig hat der Landtag einen Gesetzesentwurf der Regierung gebilligt. Hintergrund ist der Fund eines infizierten toten Wildschweins am 21. Januar in Polen, nur zwölf Kilometer von der deutschen Grenze entfernt. Grundsätzlich soll verhindert werden, dass sich Tiere in Ferkelzuchten oder Mastbetrieben anstecken. Das würde Exportverbote nach sich ziehen.

Bislang hat es keinen weiteren Fall der Tierseuche bei Wildschweinen in unmittelbarer Grenznähe gegeben, aber die Behörden beobachten die Entwicklung der Afrikanischen Schweinepest in Polen aufmerksam. Zuletzt mussten Ende März nach dem Ausbruch der Seuche in einem Zuchtbetrieb rund 80 Kilometer östlich der Grenze zu Deutschland knapp 24 000 Hausschweine getötet werden. Der Erreger war in einem landwirtschaftlichen Betrieb in Niedoradz in der Woiwodschaft Lebus nachgewiesen worden.

Meldung Erste Lesung:
März 2020
Weitere vorherige Debatte zum Thema:
Januar 2018


Top 6: Korruptions­register

Das sogenannte Korruptionsregister ist seit Jahren ein Zankapfel in der Landespolitik. Dort werden Unternehmen vermerkt, denen Bestechung, Geldwäsche, Betrug, Urkundenfälschung, Steuerhinterziehung oder Schwarzarbeit zur Last gelegt wird. Diese Firmen sind für gewisse Zeit von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen. Die damalige Koalition aus SPD, Grünen und SSW hatte das „Register zum Schutz fairen Wettbewerbs“ 2013 eingeführt – gegen heftige Proteste von CDU und FDP, die vor zu viel Bürokratie warnten und einen Generalverdacht gegen die Wirtschaft sahen. Nun steht das Register des Landes vor dem Aus – weil der Bund ein bundesweites Wettbewerbsregister ins Leben gerufen hat.

Das „Wettbewerbsregistergesetz“ besteht bereits seit 2017, in diesem Jahr soll es an den Start gehen. „Dieses Register entspricht im Wesentlichen inhaltlich dem Schleswig-Holsteinischen Gesetz zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs“, heißt es aus dem Landeswirtschaftsministerium: „Die Landesregierung erachtet vor diesem Hintergrund ein gesondertes Korruptionsregister in Schleswig-Holstein als entbehrlich.“ Der Landtag leitete den Vorstoß zur Abschaffung des Registers ohne Aussprache in Erster Lesung an den Wirtschaftsausschuss weiter.

Offenbar nur wenige Einträge

Die aktuell noch bestehende Landesregelung nennt rund 30 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die zum Eintrag ins Register führen können. Öffentliche Auftraggeber, aber auch die Strafverfolgungsbehörden, sollen verpflichtet werden, einschlägige Unternehmen „unverzüglich“ ans Register zu melden. Ab einem Auftragsvolumen von 25.000 Euro (bei Dienstleistungen) beziehungsweise 50.000 Euro (bei Bauaufträgen) müssen öffentliche Stellen beim Register nachfragen, bevor sie einer Firma den Zuschlag geben. Landet eine Firma im Register, so beträgt die Auftragssperre ein bis drei Jahre, je nach Schwere des Vergehens. Schleswig-Holstein betreibt das Register gemeinsam mit Hamburg.

Aktuelle Zahlen über den Umfang des Registers liegen nicht vor. Laut einer Kleinen Anfrage des FDP-Abgeordneten Christopher Vogt aus dem Jahr 2016 war zu diesem Zeitpunkt lediglich ein Unternehmen im Register vermerkt (Drs. 18/4203).


Top 16: Freies WLAN

Derzeit existieren im Land rund 156 öffentlich zugängliche WLAN-Hotspots. Zu wenig, findet der SSW, und fordert die Landesregierung auf, bis Ende 2020 ein Konzept für die Einrichtung und Koordinierung von kostenlosen freien WLAN-Zugängen im gesamten Land zu erarbeiten. Als Kooperationspartner kommen für den SSW unter anderem Kommunen, Schulen, Hochschulen und Bibliotheken in Frage. In seinem Antrag fordert der Antragsteller zudem eine Bestandsaufnahme der derzeitig für die Öffentlichkeit frei und kostenlos zugänglichen WLAN-Möglichkeiten.

Auf der Basis dieser Übersicht soll der Ausbau in einem nächsten Schritt geplant und finanziert werden. Mit einer interaktiven Landkarte Schleswig-Holsteins im Internet, soll über die Standorte informiert werden, heißt es weiter in dem Antrag. Zwar existierten das Landessystem „DerechteNorden“ und der Anbieter „#SH_WLAN“, allerdings gebe es nur in ausgewählten Gebäuden Hotspots mit einer überschaubaren Reichweite. Vor allem im ländlichen Raum sei die Versorgung immer noch ungenügend, kritisiert der SSW. Dabei würde dieser besonders von mehr WLAN-Zugängen profitieren.

Der Antrag wurde zur weiteren Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.

Vorherige Meldung zum Thema:
Dezember 2018 (Freifunk-Initiativen/ohne Aussprache)


Top 22: Dach- und Fassaden­begrünung

Die SPD-Landtagsfraktion setzt sich für die öffentliche Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung ein. Positive Effekte erhoffen sich die Sozialdemokraten bei der Verbesserung des Klimas, der Erhöhung der Artenvielfalt und der Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität. So mindere eine Begrünung etwa die Lärmbelastung durch Reflexion und Absorption gemindert, und sie biete Tieren und Pflanzen zusätzlichen Lebensraum. Konkret sieht der Antrag der größten Oppositionsfraktion vor, die Wohnraumförderprogramme des Landes entsprechend anzupassen.

Gefördert werden sollen demnach nicht nur Neubaumaßnahmen, sondern auch die Begrünung von Bestandsbauten ‒ sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich. Die Sozialdemokraten rufen dazu auf, entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von voraussichtlich einer Million Euro für den Haushalt 2021 zu reservieren, Nordrhein-Westfalen sei auf diesem Gebiet Vorreiter, heißt es

Der Antrag wurde an den Innen- und Rechtsauschuss überwiesen.

Vorherige Debatten zum Thema:
Februar 2020 (kommunales Bauen)
Juni 2019 (Klimabericht, Städtebauförderung)


Top 23: Bejagung von Nandus

Obwohl das schleswig-holsteinische Umweltministerium erst Ende Januar betont hat, es gebe keine Notwendigkeit für eine Freigabe der Jagd auf Nandus an der Grenze zu Mecklenburg-Vorpommern, drängt die AfD auf eine stärkere Bejagung des Großvogels. Im Einvernehmen mit Mecklenburg-Vorpommern soll der Nandu als jagdbare Tierart bestimmt und Abschusszeiten festgelegt werden, fordert die Oppositionsfraktion. Jungtiere sollen ganzjährig bejagt werden dürfen und ausgewachsene Tiere ab dem 2. Lebensjahr von Anfang November bis Ende Januar. Zu Begründung heißt es: „Als sehr anpassungsfähige Allesfresser richten Nandus besonders auf Raps- und Getreideflächen erhebliche wirtschaftliche Schäden an.“

Das Kieler Umweltministerium hatte vor knapp zwei Monaten dagegen mitgeteilt, dass es in Schleswig-Holstein durch die Nandus in der Grenzregion bisher nicht zu großen Fraßschäden gekommen sei und „eine dauerhafte Jagd nicht zu rechtfertigen ist“. Wenn große wirtschaftliche Schäden vorlägen, sei aber ein vereinzelter Abschuss von Tieren möglich.

Population stark abgenommen

Die diesjährige Frühjahrszählung von Europas einzigen wildlebenden Nandus ergab fast ein Drittel weniger Tiere ergeben als ein Jahr zuvor. Die beteiligten Ranger des Biosphärenreservates Schaalsee, Landwirte und Helfer sichteten 247 Tiere, gab Anfang April ein Sprecher des Agrar- und Umweltministeriums in Schwerin bekannt. Im Frühjahr 2019 waren 362 Nandus im Hauptverbreitungsgebiet am Ratzeburger See an der Grenze von Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein erfasst worden.

Örtliche Landwirte bezweifeln jedoch, dass die Population kleiner geworden ist. Nach den Abschüssen im vergangenen Jahr seien die Nandus scheuer geworden und hätten sich über ein größeres Gebiet verteilt, sagte die Geschäftsführerin des Kreisbauernverbandes Nordwestmecklenburg, Petra Böttcher. Zudem sei es dieses Jahr am Zähltag kalt gewesen und ein Teil der Tiere habe sich vermutlich in den Wald zurückgezogen.

Ausgebüxt und stark vermehrt

Die AfD in Schleswig-Holstein verweist auf das Nachbarland Mecklenburg-Vorpommern, wo der flugunfähige Großvogel aus Südamerika ins Jagdrecht aufgenommen werden soll. Der Verordnungsentwurf befindet sich laut dem Schweriner Umweltministerium in der Verbandsanhörung. Ein einheitliches Vorgehen beider Länder sei sinnvoll und werde vom Landesjagdverband befürwortet, schreibt die AfD in ihrem Antrag.

Die Population am Ratzeburger See in Norddeutschland ist die einzige wildlebende in Europa. Ursprung des Vorkommens: Zwischen 1999 und 2001 entkamen einige wenige Tiere aus einer Privathaltung. Die vermehrungsfreudigen Tiere fressen mit Vorliebe Raps. Nandus haben in Europa keine natürlichen Feinde. Im vergangenen Jahr durften ortsansässige Landwirte 2019 erstmals 20 Alttiere schießen. Das habe aber, so die AfD, nicht zu einem dauerhaften Rückgang der Population geführt.

Nutzen der Bejagung fraglich

Die Freigabe der Jagd auf Nandus ist nicht unumstritten. Es gibt Stimmen, die warnen, dass durch Fluchtbewegungen das Verbreitungsgebiet noch größer werden könnte. Schon bisher hat es sich stetig vergrößert und reicht aktuell vom Ratzeburger See im Westen bis nach Rehna im Osten (20 Kilometer). Im Norden reicht es laut Axel über die A20 hinaus und im Süden bis zu Bundesstraße 208. Das sind ebenfalls rund 20 Kilometer. Ob der Bestand jenseits der Grenzen des Biosphärenreservats noch so intensiv beobachtet werden kann wie bisher dort, ist eine offene Frage.

Der Antrag wird im Umwelt- und Agrarausschuss weiter beraten.


Top 42: Grundsteuerreform

Die SPD-Fraktion fordert von der Regierung bis zur August-Tagung einen Bericht über die Umsetzung des neuen Grundsteuermodells vorzulegen. Der Bericht soll unter anderem darüber Auskunft geben, welche Personalkosten auf Land und Kommunen zukommen, wie die Regierung die Bürger über den Prozess informieren wird und ob sich Jamaika der Bundesregelung anschließt oder eine eigene landesrechtliche Regelung umsetzt. Denn die Länder entscheiden selbst, ob sie die Berechnungsmethode des Bundesfinanzministeriums oder eine eigene nutzen. Das hatte für Diskussionen gesorgt.

CDU, Grüne und FDP hatten sich Anfang April darauf geeinigt, das Bundesmodell umzusetzen und auf eine Nutzung der Länderöffnungsklausel zu verzichten. Ziel sei eine aufkommensneutrale Reform. Bei CDU und FDP hatte es ursprünglich andere Vorstellungen gegeben. In schwierigen Zeiten gelte es, Kapazitäten zu bündeln, hieß es. Denn infolge der Corona-Pandemie habe etwa die Steuerverwaltung ein hohes Arbeitsaufkommen zu schultern.

Begleitendes Transparenzregister geplant

2018 hatte das Bundesverfassungsgericht das derzeit noch geltende Modell für verfassungswidrig erklärt. Die Grundsteuer wird deshalb ab 2025 nach einem neuen System berechnet. Das Bundesmodell stützt sich weiterhin auf den Wert und auf die Fläche einer Immobilie, deshalb müssten alle 35 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Laut dem Kieler Finanzministerium wird die Grundsteuer künftig anhand einfacher Pauschalen berechnet. Im Resultat soll die Grundsteuer in weniger teuren Lagen niedriger ausfallen als in teuren Lagen.

Parallel zur Grundsteuerreform plant die Landesregierung ein Transparenzregister. Dort soll veröffentlicht werden, welcher Hebesatz das Steueraufkommen der jeweiligen Kommune konstant halten würde.

Vorherige Debatte zum Thema:
Mai 2019


Top 54: Mindestvergütung für Aus­zu­bildende

Angesichts der finanziellen Belastungen durch die Corona-Pandemie hat der Landtag die Forderung der SPD-Fraktion nach einem Mindestlohn für Auszubildende einvernehmlich für erledigt erklärt. Nach den Plänen der Sozialdemokraten aus dem Februar vergangenen Jahres sollte diese Mindestausbildungsvergütung bei 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen des jeweiligen Ausbildungsjahres liegen. Mit fortschreitender Berufsausbildung hätte sie jährlich ansteigen sollen.

Debatte bei Antragstellung:
Februar 2019


Top 55: Immunitäts­ange­legen­heiten

Gesundheitsämter sind zukünftig verpflichtet, den Landtagspräsidenten unverzüglich darüber zu informieren, wenn ein Abgeordneter infolge von Maßnahmen zum Infektionsschutz sein Mandat nicht regulär ausfüllen kann, weil er etwa in Quarantäne geschickt wird. Der Innen- und Rechtsausschuss ist dann berechtigt zu prüfen, ob die Maßnahme gerechtfertigt ist. Hält der Ausschuss die Maßnahmen für nicht oder nicht mehr erforderlich, so kann er vorläufig anstelle des Landtages entscheiden, dass die Quarantäne aufgehoben werden muss. Diese Anpassung in den Grundsätzen für die Behandlung von Immunitätsangelegenheiten beschloss der Landtag einstimmig. Die Vorlage hatte der Innen- und Rechtsausschuss im Wege der Selbstbefassung auf überfraktionellen Druck erarbeitet.

Das Selbstbefassungsrecht der Ausschüsse ist in der Geschäftsordnung des Landtages, Paragraf 14, Absatz 2, geregelt. Dort heißt es: „Die Ausschüsse werden im Rahmen der ihnen vom Landtag erteilten Aufträge tätig. Sie können sich auch unabhängig von Aufträgen mit Angelegenheiten aus ihrem Aufgabengebiet befassen und hierzu dem Landtag Empfehlungen geben.“

Vorherige Meldungen zum Thema:
März 2020
Juni 2017


Top 58: Antibiotika in der Nutz­tier­haltung

Ein von CDU, Grünen und FDP geforderter Regierungsbericht zur Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie („DART 2020“) zeigt Fortschritte im Kampf gegen den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung. Den Angaben zufolge ist der Antibiotikaeinsatz in den schleswig-holsteinischen Masttierbeständen um acht Prozent (von 24 auf 16 Prozent) zwischen 2014 und 2019 gesunken. Damit liegt das nördlichste Bundesland weiterhin knapp unter dem Bundesdurchschnitt.

Laut Landesregierung sei dieses Zwischenergebnis im Sinne des Tierwohles begrüßenswert, die Reduktion dürfe jedoch nicht zu „unverhältnismäßigen Einschränkungen bei der Tiergesundheit führen“, heißt es weiter. Eine zunehmende Reduktion des Antibiotikaeinsatzes im Nutz- und Heimtierbereich sei in naher Zukunft absehbar, prognostiziert das Umweltministerium. Grund sei eine strengere Reglementierung der Tierarzneimittelverordnung auf EU-Ebene.

Sinkender Deutschlandtrend

Zwischen 2011 und 2018 habe sich die gesamte abgegebene Antibiotikamenge in Deutschland von 1706 Tonnen jährlich auf 722 Tonnen jährlich um 58 Prozent reduziert, veranschaulicht eine Grafik der Landesregierung. Zurückzuführen sei das unter anderem auf die Anstrengungen im Rahmen „DART 2020“-Strategie, die Ziele fortschreibt, die erstmals im Jahr 2008 von der Bundesregierung formuliert worden waren.

Abgesehen von aktuellen Zahlen hat die Landesregierung in dem Bericht Zwischenziele von „DART 2020“ festgehalten. Die steigende Anzahl von Infektionen mit multiresistenten Erregern beim Menschen stellt mittlerweile ein globales Gesundheitsproblem dar. In Schleswig-Holstein bekämen besonders Mastkälber unter acht Monaten viel Antibiotikum verabreicht.

Der Bericht wurde an den Umwelt- und Agrarausschuss überwiesen.

Meldung bei Antragstellung:
November 2019 (ohne Aussprache)


Top 59: Herkunftssprachlicher Unter­richt

Jeder vierte Minderjährige im Land hat laut Bericht der Landesregierung einen Migrationshintergrund. Darum soll auf freiwilliger Basis ein staatliches Angebot für Unterricht in Herkunftssprachen realisiert werden, sind sich Landtag und Landesregierung einig. Die Regierung stellt in einem überfraktionell beantragten Bericht fest, dass wegen „der hohen Anzahl von Geflüchteten, die seit 2015 nach Schleswig-Holstein gekommen sind“, neben Türkisch, Russisch oder Kurdisch vor allem Arabisch und Farsi stark vertreten sind“. „Arabisch hat Türkisch als die am meisten verbreitete Familiensprache der Schüler abgelöst“, heißt es in dem Bericht weiter.

Beginnend mit Türkisch in der Sekundarstufe 1, soll ein eigenes staatliches Angebot für Herkunftssprachenunterricht initiiert werden. Mittel- bis langfristiges plant die Landesregierung, „ein möglichst breit gefächertes Angebot in allen Regionen Schleswig-Holsteins ‒ beginnend in der Grundschule ‒ und über Schulstufen hinweg bereitstellen zu können.“ Das Problem seien qualifizierten Lehrkräfte. Denn in Schleswig-Holstein gibt es bislang keine Lehramtsstudiengänge für Herkunftssprachen wie Türkisch oder Arabisch.

Der Bericht wurde zur weiteren Beratung an den Bildungsausschuss überstellt.

Debatte bei Antragstellung:
August 2019


Top 60: Ferienunterkünfte / Online-Buchungs­portale

Im Januar hatte die SPD-Fraktion die Landesregierung dazu aufgefordert darüber Auskunft zu geben, wie viele Ferienunterkünfte hierzulande über Online-Plattformen vermietet werden und wie sich die Zahlen seit 2015 entwickelt haben. Auch die Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt sowie Möglichkeiten kommunaler Regulierung sollten unter die Lupe genommen werden. Zur Beantwortung der gestellten Fragen wurden acht Kommunen mit einem hohen Touristenaufkommen - darunter die Städte Kiel, Lübeck und Flensburg sowie Kreise mit größeren Badeorten um Auskunft gebeten. Nun liegt der Bericht vor, allerdings ohne konkrete Zahlen.

Denn: Der Landesregierung liegen kein Material vor, weil sie nicht auf die Datenbanken der Online-Buchungsportale zugreifen kann und viele Ferienwohnungen ohne offizielle Anmeldung vermietet werden. Um sich den tatsächlichen Zahlen anzunähern, haben einige Kommunen auf die Angaben von Online-Plattformen zurückgegriffen.

Zahlen der Kommunen

Die Stadt Kiel gibt an, dass eine Recherche auf dem Internetportal „Airbnb“ derzeit um die 300 Angebote für Kiel erbringt. Darunter vermutet die Stadt allerdings viele Wohnungen und Zimmer, die entweder nur zu Ferienzeiten der eigentlichen Bewohner oder nur als Teilbereich einer dauerhaft bewohnten Wohnung zur Verfügung gestellt werden. Für die Lübecker Altstadt hat der Bereich der Stadtplanung im August 2018 eine umfassende Auswertung der gängigen Internetportale für Ferienwohnungen durchführen lassen. Danach gibt es auf der Lübecker Altstadtinsel gegenwärtig rund 280 Ferienwohnungen.

Die Stadt Flensburg hat zuletzt Ende des Jahres 2017 Zahlen erhoben. Damals seien circa 300 Ferienwohnungen in Flensburg über Internetportale beworben worden. Die Verwaltung habe seinerzeit die Einschätzung vorgenommen, dass tatsächlich in etwa doppelt so viele Ferienwohnungen vorhanden gewesen seien. Die Anzahl der Ferienwohnungen und -zimmer der Vermieter der Gemeinde Büsum, die Vertragspartner der Tourismus Marketing Service Büsum GmbH sind und die in den Jahren 2015-2020 online buchbar waren, ist von 740 auf 829 gestiegen.

Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt

Während einige Kommunen mitteilten, dass die Auswirkung der Vermietung von Wohnraum über „Airbnb“ gering bis kaum feststellbar sei, beklagten andere die Verdrängung normaler Wohnnutzungen durch Ferienwohnungen. Als Grund werden die in der Regel höheren gewerblichen Einnahmen durch die Vermarktung von Wohnraum zu touristischen Zwecken gegenüber einer dauerhaften Vermietung genannt. Gerade in Regionen mit einer gewissen Knappheit an Wohnraum, insbesondere für finanziell schwächer aufgestellte Personen und Familien, wirke jede touristisch vermarktete Wohnung kontraproduktiv.

Insbesondere die Tatsache, dass die Vermietung von Wohnungen an Feriengäste die Verfügbarkeit von Wohnungen für Dauerbewohner zusätzlich einschränke und durch die Verknappung von Wohnraum wiederrum die Mieten steigen würden, wird als problematisch geschildert. Einige Haushalte seien gezwungen, für sich eine Wohnung im weiteren Umfeld zu suchen. Kommunale Infrastrukturen und Daseinsvorsorge drohen angesichts einer rückläufigen dauerhaft vor Ort wohnenden Bevölkerung nicht mehr tragfähig zu werden. Dennoch werden die Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt derzeit überwiegend als nicht gravierend erachtet.

Der Bericht wurde an den Finanzausschuss sowie mitberatend an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.

Meldung bei Antragstellung:
Januar 2020 (ohne Aussprache)
Weitere Debatte zum Thema:
September 2018


Top 62: Datenschutz­bericht

Der Landtag hat den Tätigkeitsbericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) für das vergangene Jahr zur Kenntnis genommen. Es ist der 38. Tätigkeitsbericht der Dienststelle und der dritte der seit 2015 amtierenden Datenschutzbeauftragten Marit Hansen.

Im Berichtsjahr 2019 erreichten das ULD 1194 schriftliche Beschwerden, von denen 235 nicht in die Zuständigkeit der Dienststelle fielen. Von den 959 eröffneten Beschwerde-Verfahren richteten sich mehr als zwei Drittel gegen Unternehmen (680), der Rest gegen Behörden (279). Dazu kamen 758 Beratungen für den öffentlichen und den nichtöffentlichen Bereich.

Die Zahl von 349 eingeleiteten Verfahren zu Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten (Datenpannen) schätzt der Bericht als „recht hoch“ ein, denn es kommt immer wieder zu neuen Meldungen von Verstößen, denen das ULD bereits nachgeht. Im Berichtsjahr 2019 sprach das Datenschutzzentrum 37 Warnungen, 26 Verwarnungen sowie zwei Anordnungen aus. Eine Geldbuße wurde im Jahr 2019 nicht verhängt. Ohne vorherige Beschwerde wurden zehn Prüfungen im öffentlichen und 13 im nichtöffentlichen Bereich durchgeführt. Der Umfang der Prüfungen wird durch die zur Verfügung stehenden Ressourcen begrenzt.

Probleme bei Prüfungsverfahren

Ein weiteres Problem besteht darin, dass die Verantwortlichen ihrer Rechenschaftspflicht teilweise nicht nachkommen können, weil ihnen konkrete Kenntnisse über die Verarbeitung durch Dienstleister fehlen oder weil insgesamt ein undokumentierter und unkontrollierbarer Zustand der Datenverarbeitung zu einer mangelnden Prüfbarkeit führt. Der Verantwortliche muss einen Bescheid der Datenschutzaufsichtsbehörde nicht hinnehmen, sondern kann dagegen Klage erheben.

Gerichtliche Klärungen sind positiv für mehr Rechtssicherheit – gerade angesichts vieler abstrakter Formulierungen in der DSGVO, die einer Konkretisierung bedürfen. Jedoch nimmt der Weg durch die gerichtlichen Instanzen längere Zeit in Anspruch. Wenn am Ende des Gerichtsverfahrens ein rechtskräftiges Urteil steht, hat es manchmal nur noch historischen Wert, weil die beanstandete Verarbeitungstechnik mittlerweile geändert wurde – nicht unbedingt aber im Sinne des Datenschutzes. Dann beginnt die Arbeit der Aufsichtsbehörde quasi von vorne.

Vorherige Debatte/Meldung zum Thema:
Januar 2020 (ohne Aussprache)
September 2019 (ohne Aussprache)
Weitere Informationen:
Website des Datenschutzzentrums Schleswig-Holstein


Top 63: Bericht des Behinderten­beauftragten

Der nunmehr 8. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung liegt jetzt vor. Der neue Bericht nimmt die Umsetzung der Empfehlungen des letzten Tätigkeitsberichts unter die Lupe und stellt neue Handlungsbedarfe aus dem Berichtszeitraum zwischen Oktober 2018 und Dezember 2019 heraus.

Der Bericht umfasst vielfältige Aspekte zur Situation von Menschen mit Behinderungen sowie der Arbeit des Beauftragten auf Landesebene. Auch Ausführungen zu Themen mit Bezug auf Kommunen den Bund und sowie zur Einzelfall- (Kapitel 6) und Öffentlichkeitsarbeit sind enthalten. Hase bedient sich bei der Bewertung der Fortschritte im Bereich der Inklusion eines Ampelsystems (rot=nicht erfüllt –gelb=in Teilen erreicht – grün=vollständig erfüllt). Der Landesregierung stellt er in Fragen der Inklusion ein mäßiges Zeugnis aus. Von 48 seiner Empfehlungen sieht er acht vollständig erfüllt (grün), 28 teilweise erreicht und bewertet zwölf als nicht erfüllt an.

Hase ein Vierteljahrhundert im Amt

Hase ist nach einer nebenamtlichen Tätigkeit von 1995 bis 1997 nunmehr seit 25 Jahren hauptamtlich tätiger Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung. Erst im vergangenen Februar hatte der Landtag den vorausgegangenen Tätigkeitsbericht abschließend zur Kenntnis genommen – nachdem er über zwei Jahre lang in verschiedenen Ausschüssen diskutiert worden war. Der aktuelle Bericht wurde zur weiteren Beratung nur an den Sozialausschuss überwiesen.

Vorherige Meldung/Debatte zum Thema:
Februar 2020 (ohne Aussprache)
Februar 2018
Mehr Informationen:
Artikel zur Übergabe des Berichts (2. April)
Website des Landesbeauftragten