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6. Mai 2020 – Finanzausschuss

Zweiter Nachtragshaushalt steht

Schleswig-Holstein kann mit einem Volumen von einer Milliarde Euro die Folgen der Corona-Krise abfedern. Der Finanzausschuss macht den Weg für einen zweiten Nachtragshaushalt frei. Die endgültige Freigabe morgen im Landtag gilt als sicher.

Finanzministerin Monika Heinold  von den Grünen hält eine Rede im Plenarsaal des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
„Klarer Kopf und Mut“: Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) hat ein neues 500-Millionen-Euro-Paket geschnürt. Foto: Thomas Eisenkrätzer

Der Finanzausschuss hat heute den Entwurf eines zweiten Nachtragshaushalts für dieses Jahr beschlossen. Damit kann das Parlament in seiner Mai-Tagung am morgigen Donnerstag weitere Mittel zur Abfederung der Folgen der Corona-Krise auf den Weg bringen. Das Paket beinhaltet ein Volumen von einer Milliarde Euro. 300 Millionen Euro sind für den Mittelstandssicherungsfonds vorgesehen, 150 Millionen an Zuschüssen für Unternehmen mit mehr als 10 und bis zu 50 Beschäftigten sowie 80 Millionen Euro für Kultur-, Bildungs- und Sozialeinrichtungen, Natur- und Umweltschutz, Sport und Digitalisierungsprojekte. Millionenbeträge fließen unter anderem auch an Kommunen, Schulen und Pflegekräfte.

Schon Anfang April waren für insgesamt 650 Millionen die Ausgaben konkret festgelegt worden. Hinzu kamen 350 Millionen für freie Ausgaben. Hiervon wurden mittlerweile gut 185 Millionen konkretisiert, nachdem sich die Jamaika-Koalition mit SPD und SSW entsprechend verständigt hat.

Das Geld fließt zum Beispiel in den Infektionsschutz, in das digitale Lernen an Schulen, in die Erforschung des neuartigen Coronavirus und an die Jugendhilfe. Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) lobte, dass sich der Finanzausschuss gründlich mit dem Nachtragshaushalt beschäftigt habe. „Auch in der jetzigen Situation braucht es einen klaren Kopf und den Mut, jede Ausgabe auf ihre Höhe und Notwendigkeit zu prüfen.“ So notwendig es sei, in der Krise schnell und unbürokratisch zu helfen, so notwendig sei es auch, genau hinzuschauen, wofür die Steuermittel eingesetzt werden.

Geändert hat Heinold die zunächst geplante Regelung für die Tilgung der neuen Schulden. Ihre Empfehlung sieht statt einer Tilgung von jährlich 50 Millionen Euro ab 2021 nun eine Tilgung ab 2023 über 20 Jahre vor.