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→ Sammeldrucksache 19/2095
Top 2 / Zweite Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs. 19/1898
(Ausschussüberweisung am 24. Januar 2020)
Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses – Drucksache 19/2013
Top 3 / Zweite Lesung
Entwurf eines Gesetzes über die Zustimmung zum Staatsvertrag über datenschutzrechtliche Anpassungen des Dataport-Staatsvertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Niedersachsen und dem Land Sachsen-Anhalt
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs. 19/1934
(Ausschussüberweisung am 24. Januar 2020)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/2062
Top 5 / Erste Lesung
Entwurf eines Krankenhausgesetzes für das Land Schleswig- Holstein – Landeskrankenhausgesetz- (LKHG)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/2042
(Federführend ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren)
Top 6 / Erste Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Besoldungsstruktur und zur Einführung des Altersgeldes nach versorgungsrechtlichen Vorschriften
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/2043
(Federführend ist das Finanzministerium)
Top 7 / Erste Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/2055
(Federführend ist das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung)
Top 8 / Erste Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, B´90/Grünen, FDP und der Abg.des SSW – Drucksache 19/2060
Top 14 / Berichtsantrag
Palliativ- und Hospizsituation in Schleswig-Holstein
Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Grünen und FDP – Drucksache 19/2015
Top 15 / Berichtsantrag
Bericht zur langfristigen Personalstrategie für den Justizvollzug
Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Grünen und FDP – Drucksache 19/2020
Top 18 / UKSH
Beschäftigungssituation am UKSH weiter verbessern
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP und der Abg. des SSW – Drucksache 19/2047(neu)
Top 27 / Berichtsantrag
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in der Landesregierung Schleswig-Holstein – Sachstand und Weiterentwicklung des Landesaktionsplanes
Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Grünen und FDP – Drucksache 19/2071
Top 36 / Ausschuss-Empfehlung
Fahrradinfrastruktur in den Städten verbesser
Antrag der Abgeordneten des SSW – Drs. 19/1700
Alternativantrag der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP – Drs. 19/1891
(Ausschussüberweisung am 11. Dezember 2019)
Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses – Drucksache 19/2003
Top 37 / Ausschuss-Empfehlung
Keine Nazi-Propaganda auf Kfz-Kennzeichen
Antrag der Fraktion der SPD – Drs. 19/225
(Ausschussüberweisung am 12. Oktober 2017)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/2059
Top 38 / Regierungsbericht
Bericht der Landesregierung zur verdeckten Datenerhebung nach § 186b Landesverwaltungsgesetz (LVwG) zum Zeitraum 2018
Bericht der Landesregierung – Drucksache 19/2044
(Federführend ist das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Kultur)
Top 39 / Regierungsbericht
Bericht der Landesregierung zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2020
Bericht der Landesregieung – Drucksache 19/2045
(Federführend ist das Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung)
Wer Medizin studieren will, soll künftig nicht mehr länger als vier Jahre auf einen Studienplatz warten. Das hat der Landtag einvernehmlich beschlossen.
Ab dem Wintersemester 2022/23 werden nur noch sieben Wartesemester bei der Studienplatzvergabe berücksichtigt. Wird diese Grenze von einem Bewerber überschritten, müssen die Hochschulen neben Abiturnote und Wartezeit mindestens ein weiteres Kriterium zur Bewertung seiner Eignung heranziehen. Das kann etwa ein fachspezifischer Eignungstest, ein mündliches Gespräch oder der Nachweis über eine fachliche Vorbildung sein.
Vorausgegangen war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das im Dezember 2017 Wartezeiten von vier Jahren und mehr für verfassungswidrig erklärt hatte.
Meldung Erste Lesung (ohne Aussprache):
Januar 2020
Vorherige Debatte/Meldung zum Thema:
September 2019 (Aufstockung Medizin-Studienplätze)
August 2019 (ohne Aussprache)
Gemeinsame IT-Verfahren der nördlichen Bundesländer sollen für Dataport künftig leichter durchführbar werden. Der Landtag stellte sich geschlossen hinter den Entwurf eines Staatsvertrags der Landesregierung, der die entsprechende Rechtsgrundlage der Länder Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt sowie Hamburg und Bremen vereinheitlicht. Bislang waren länderübergreifende IT-Verfahren oftmals an unterschiedlichen Zuständigkeiten und datenschutzrechtliche Regelungen gescheitert. Getrennte Verfahren, mehr Verwaltungsaufwand und höhere Kosten waren die Folge.
Meldung Erste Lesung (ohne Aussprache):
Januar 2020
Weitere Informationen im Netz:
Dataport-Homepage
Für Gesundheitsminister Garg handelt es sich um einen „Meilenstein zur Qualitätssicherung in der Gesundheitsversorgung“: der von ihm vorgelegte Entwurf für ein eigenes, schleswig-holsteinisches Krankenhausgesetz. Der Landtag behandelte den Entwurf wegen der Corona-Krise ohne Aussprache und leitete ihn dem Sozialausschuss zu.
Als letztes Bundesland soll Schleswig-Holstein ein Krankenhausgesetz bekommen. Gesundheitsminister Heiner Garg will darin unter anderem die Pflicht zur Aufnahme von Notfallpatienten festschreiben – selbst bei voller Belegung einer Klinik. Im schlimmsten Fall könne die künftige Rechtsaufsicht für die Krankenhäuser ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro verhängen, sagte der Minister Anfang März bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs.
Mit diesem „Meilenstein zur Qualitätssicherung in der Gesundheitsversorgung“ setze die Jamaika-Regierung ein zentrales Element aus dem Koalitionsvertrag um, so Garg. Fälle, in denen Rettungswagen zwei oder drei Krankenhäuser anfahren müssen, bevor ihr Patient in einer Klinik aufgenommen wird, sollen nach den Plänen der Jamaika-Koalition mit der Aufnahmepflicht der Vergangenheit angehören. Außerdem müssen dem Entwurf zufolge die Krankenhäuser künftig ihre aktuellen Behandlungskapazitäten offenlegen.
Mindestfallzahlen für bestimmte Leistungen
Weiterhin will die Landesregierung nicht nur wie bisher Fachgebiete wie innere Medizin oder Chirurgie als Aufträge an Krankenhäuser vergeben, sondern beispielsweise auch die hochkomplexe Behandlung von Menschen nach einem Schlaganfall. Das Land, so Minister Garg, erhalte durch das Gesetz zudem mehr Gestaltungsspielraum. Die Landesregierung könne mit dem Krankenhausplan verstärkt auf Zentren und die Wahrnehmung von besonderen Aufgaben an einzelnen Spezialkliniken hinwirken.
Das Ministerium kann den Plänen zufolge Mindestfallzahlen für bestimmte Krankenhaus-Leistungen festlegen. Kliniken, die Anforderungen nicht erfüllen oder nicht als Zentren ausgewiesen sind, sollen bestimmte hoch spezialisierte Behandlungen nicht mehr machen dürfen. Das Landeskrankenhausgesetz wird das aktuell geltende Gesetz zur Ausführung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes ablösen. Es ist um Vorgaben des Europa- und Bundesrechts sowie der Rechtsprechung angepasst und um weitere Regelungsbereiche zur besseren Steuerung durch das Land ergänzt worden.
Vorherige Debatte/Meldung zum Thema:
Dezember 2019 (Kinderkliniken)
Dezember 2018 (Krankenhauspläne/ohne Aussprache)
Weitere Info:
Pressemitteilung der Landesregierung
Mit Mobilitäts-Anreizen will die Landesregierung die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Schleswig-Holstein erhöhen. Die Pläne sind Teil der von Jamaika beschlossenen Besoldungsstrukturreform. Der Landtag behandelte den Entwurf wegen der Corona-Krise ohne Aussprache und leitete ihn dem Finanzausschuss zur weriteren Beratung zu.
Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur „Verbesserung der Besoldungsstruktur der Beamten“ dem Landtag zur parlamentarischen Beratung zugeleitet. Mit dem Ziel, den Landesdienst attraktiver zu machen, soll die Besoldungsstruktur für Beamte neu geregelt werden. Zum einen werden die Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes für die Beamten übernommen, zum anderen wird die Besoldung bis 2022 um zusätzlich ein Prozent angehoben.
Laut dem Entwurf steigt die Besoldung der Beamten zum 1. Juni 2021 um 0,4 Prozent und um weitere 0,6 Prozent am 1. Juni 2022. Von dieser Anhebung profitieren auch Pensionäre. Zudem übernimmt das Land den nächsten Tarifabschluss der Länder zeit- und wirkungsgleich. Die Reform kostet das Land nach früheren Angaben bis 2024 insgesamt 136,9 Millionen Euro. Außerdem will das Land das sogenannte „Altersgeld“ einführen, es ersetzt die Nachversicherung für aus dem Beamtenverhältnis ausgeschiedene Mitarbeiter, die keinen Anspruch auf Beamtenversorgung haben. Damit soll der flexiblere Arbeitgeberwechsel zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft ermöglicht werden.
ÖPNV-Jobticket im Gespräch
Ein weiteres Zugpferd für die angepeilte Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes kündigte Wirtschafts-Staatssekretär Thilo Rohlfs parallel zur Vorstellung des Besoldungsentwurfs aus dem Finanzministerium an: Voraussichtlich ab 2021 soll es in Schleswig-Holstein ein Jobticket für den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) für Berufspendler geben. „Wer den ÖPNV als echte Alternative zum Auto stärken möchte, muss bei den Vielfahrerinnen und Vielfahrern ansetzen“, sagte Rohlfs. Welche Vorteile das Jobticket konkret bringen wird, steht nach Ministeriumsangaben noch nicht fest.
Die neu dazugekommenen Mobilitäts-Anreize sind noch nicht in den Etatplanungen berücksichtigt. „Noch ist dies nicht mit Geld unterfüttert, aber die Schaffung der rechtlichen Grundlage ist ein wichtiger Schritt“, sagte Grünen-Finanzministerin Monika Heinold.
Vorherige Debatten/Meldungen zum Thema:
November 2019 / Dezember 2019 (Sonderzahlung)
Mai 2019 (Besoldungsanpassung)
Juli 2018 / September 2018 (Erschwerniszulagen Spezialkräfte)
Juni 2018 / November 2018 (Besoldung Berufseinsteiger)
Falls die Afrikanische Schweinepest oder eine andere Tierseuche auf Deutschland übergreift, sollen zukünftig Muttersäue zum Abschuss freigegeben werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor.
Der Entwurf ist eine Reaktion auf den Fund eines infizierten toten Wildschweins am 21. Januar in Polen, nur zwölf Kilometer vor der Grenze entfernt. Zwar hat es bislang keinen weiteren Fall der Tierseuche in Grenznähe gegeben, aber die Behörden beobachten die Entwicklung der Afrikanischen Schweinepest in Polen. Deutschland stehe mit den polnischen Behörden in sehr engem Kontakt, um mit abgestimmten Maßnahmen einen Schutz vor einer Einschleppung nach Deutschland zu erreichen.
Mehrere Schutzzäune stehen
Für Menschen ist die Tierseuche ungefährlich. Allerdings dürfte der erste Nachweis bei einem Wild- oder Hausschwein wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen. Deutschland würde den Status als „seuchenfrei“ verlieren, es drohen Exportstopps für Schweinefleisch etwa nach Asien. Brandenburg und Sachsen haben wegen der grenznahen Fälle bereits mehrere hundert Kilometer lange Schutzzäune errichtet. Auch Dänemark zog einen Zaun an der Grenze zu Schleswig-Holstein.
Der Gesetzentwurf wurde an den Umwelt- und Agrarausschuss überwiesen.
Vorherige Debatte zum Thema:
Januar 2018
Bei ihrer Alterssicherung wollen die Landtagsabgeordneten in Schleswig-Holstein künftig wieder auf ein Pensionsmodell setzen. Vor diesem Hintergrund haben CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Er basiert auf der Empfehlung einer vom Landtag eingesetzten Expertenkommission. „Der Bericht der Sachverständigenkommission ist zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen und hat konkrete Vorschläge für ein neues Modell für das Altersversorgungssystem für Abgeordnete gemacht“, sagte Landtagspräsident Klaus Schlie. Der Entwurf der Fraktionen folgt den Empfehlungen vollständig.
Laut Expertenkommission sei das bisherige Modell mit privater Eigenvorsorge nicht mehr geeignet, dauerhaft eine angemessene und krisenfeste Alterssicherung zu gewährleisten. Künftig sollen die Altersbezüge deshalb auf Basis der Diäten berechnet werden. Wer mindestens ein Jahr lang dem Landtag angehörte, hat ab dem 67. Lebensjahr Anspruch auf Alterssicherung. Mit jedem weiteren Parlamentsjahr steigt diese Summe um 1,5 Prozent der Diät an. Nur wer 40 Jahre einen Sitz hatte, bekommt den Höchstbetrag der Alterssicherung in Höhe von 60 Prozent der Diäten.
Ausschuss soll zügig beraten
Seit 2007 bekommen die 73 Abgeordneten über die sogenannte Grundentschädigung – seit Juli 8661 Euro – hinaus gut 1800 Euro monatlich, die sie privat in eine Altersvorsorge stecken müssen. Seit Jahren gibt es dafür nur noch niedrige Zinsen. Schlie hatte die 2006 beschlossene Umstellung des Systems von einem anderen Pensionsmodell auf die kapitalbasierte private Altersvorsorge im vergangenen Sommer als Fehler bezeichnet.
Über den Entwurf wird jetzt der Finanzausschuss beraten. Das Parlament soll die Reform noch vor der Sommerpause beschließen.
Vorherige Meldung/Debatte zum Thema:
August 2019 (ohne Aussprache)
Juni 2017
Bericht zum Thema
sh-landtag.de, 6. März 2020
Der Landtag hat die Regierung dazu aufgefordert, bis August einen von den Koalitionsfraktionen beantragten Bericht zu den Hospiz- und Palliativangeboten im Land vorzulegen. Der Bericht soll Auskunft darüber geben, wie viele Angebote für Sterbenskranke es landesweit gibt und wie das Land die Palliativpflege finanziell weiter fördern kann. Derzeit erhalten stationäre Einrichtungen bis zu 30 000 Euro pro Hospizplatz und Tageshospize bis zu 25 000 Euro pro Platz. Nach Angaben des Sozialministeriums gibt es in Schleswig-Holstein 66 stationäre Plätze. Zu den teilstationären Plätzen konnte das Ministerium keine aktuellen Angaben machen.
Der Bericht soll weiterhin darüber Auskunft geben, welche Forschungs- und Evaluationsprojekte die zuständige Landeskoordinierungsstelle aktuell plant. Die Landeskoordinierungsstelle Hospiz- und Palliativarbeit Schleswig-Holstein (LKS) wurde im April 2017 in Kiel eröffnet. Sie arbeitet unter der Trägerschaft des Hospiz- und Palliativverband Schleswig-Holstein e.V. (HPVSH) und wird gefördert durch das Sozialministerium.
Vorherige Debatte/Meldung zum Thema:
November 2917 (Hospiz-Betten/Antrag)
März 2018 (Hospize/Ausschussempfehlung)
Die Fraktionen von CDU, Grünen und FDP haben die Landesregierung dazu aufgefordert, bis zur Plenartagung im Oktober über ihre langfristige Personalstrategie im Justizvollzug zu berichten.
Am 20. Januar hatte das Justizministerium eine Analyse des Personalbedarfs vorgelegt. Diese ergab, dass in den Haftanstalten derzeit rund 85 Stellen fehlen, um die Arbeitslast angemessen schultern zu können. Das entspricht knapp zehn Prozent des derzeitigen Stellenvolumens. Der Personalbedarf ist im aktuell demnach im Justizvollzug zu ungefähr 90 Prozent gedeckt.
Damit die neu geschaffenen Stellen dann auch mit geeignetem Personal besetzt werden können, soll die Zahl der Ausbildungsplätze für den Strafvollzug nach den Plänen des Justizministeriums auf jährlich 50 verdoppelt werden. In Zeiten des Fachkräftemangels und des demografischen Wandels ist es schwierig, genügend geeignete Mitarbeiter zu finden. Darum soll der Beruf attraktiver werden, etwa durch finanzielle Anreize oder eine Image-Kampagne.
Vorherige Debatten zum Thema:
Februar 2020
September 2018
November 2017
Mitten in der Corona-Krise drohte ein Streik am größten Klinikum des Landes. Aus dem Landtag kam ein Aufruf zu einem Kompromiss am UKSH. Unterdessen haben Land, Klinik und Gewerkschaft eine Einigung erzielt. Die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW begrüßten dies, forderten aber weitere Anstrengungen, Pflegestellen zu besetzen und die usbildungsqualirtät zu stärken. Auch die AfD stimmte dem Antrag zu.
Nach konfliktreichen Monaten am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) haben Jamaika, SPD und SSW beide Seiten aufgerufen, einen „tragfähigen Kompromiss zu erarbeiten“. Ziel müsse es sein, „die Verringerung der Arbeitsbelastung für die Beschäftigten“ zu erreichen und zugleich „die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung“ zu gewährleisten.
Am Freitag vor der Plenartagung wurde der Tarifstreit um mehr Pflegekräfte beigelegt. Landesregierung, Klinik-Vorstand und die Gewerkschaft Verdi verständigten sich auf eine Vereinbarung für Entlastung und Personal, die insgesamt bis zu 550 neue Stellen fest zusagt oder in Aussicht stellt. Ein nach einer Urabstimmung möglicher unbefristeter Streik am UKSH wurde damit abgewendet.
„Sehr gute Nachricht“
Für den Pflegebereich sieht die Vereinbarung vor, dass noch in diesem Jahr 180 neue Stellen geschaffen werden. Bis 2023 sollen stufenweise weitere 250 Stellen geschaffen werden, so dass das Personal insgesamt mit 430 Stellen aufgestockt wird. Hinzu kommen schnellstmöglich weitere 120 Stellen für medizinische Fachangestellte oder einjährig im Gesundheitswesen Qualifizierte für eine Entlastung im Pflegedienst. Das UKSH ist mit mehr als 10.000 Mitarbeitern der größte Arbeitgeber des Landes. Nach Angaben des Klinikums sind dort insgesamt rund 3.300 Pflegekräfte beschäftigt.
Die Beteiligten äußerten sich in Kiel hochzufrieden. Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) bezeichnete die Einigung als echten Gewinn. Der Vorsitzende des UKSH-Aufsichtsrats, Oliver Grundei, sprach von einem „weiteren Meilenstein für die Zukunftssicherung des UKSH“. Aus Sicht der Gewerkschaft Verdi ist die Vereinbarung „ein Leuchtturm im schleswig-holsteinischen Gesundheitswesen und hat das Potenzial, Geschichte zu schreiben“. Auch im Landtag wurde die Einigung parteiübergreifend als „sehr gute Nachricht“ bewertet.
Vorherige Debatte zum Thema:
November 2019 („Zukunftspakt“(Finanzmittel)
Der Landtag hat einen Regierungsbericht erbeten, in dem das Sozialministerium bis kommenden Juni darüber Auskunft geben soll, wie die UN-Behindertenkonvention hierzulande umgesetzt wird. Der erste Landesaktionsplan zur Umsetzung der Konvention in Schleswig-Holstein stammt aus dem Jahr 2017. Was er gebracht hat, ist nun extern evaluiert worden. Der Landtag erhofft sich Erkenntnisse darüber, wie Teilhabe für Menschen mit Behinderung seitdem umgesetzt worden ist und wie der Plan bis zum Jahr 2022 weiterentwickelt werden kann.
UN-Behindertenkonvention
Der Großteil der EU-Mitgliedstaaten hat die UN-Behindertenrechtskonvention am 30. März 2007 unterzeichnet. Daneben hat auch die Europäishe Gemeinschaft das Übereinkommen auf der Grundlage eines Beschlusses des Rates der EU vom 20. März 2007 unterschrieben und zeichnete damit erstmalig einen menschenrechtlichen Vertrag. das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention – kurz UN-BRK) konkretisiert die universellen Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen und stellt klar, dass diese ein uneingeschränktes und selbstverständliches Recht auf Teilhabe besitzen.
Zentraler Grundsatz der Konvention ist, dass Menschen mit Behinderungen in die Umsetzung der Konvention einbezogen werden. Das Leitbild der Behindertenrechtskonvention ist das der Inklusion: Nicht der Einzelne muss sich anpassen, um teilhaben und selbst gestalten zu können, sondern die Gesellschaft muss sich Menschen mit Handicap öffnen. Das Ziel ist eine tolerante Gesellschaft, in der alle mit ihren jeweiligen Fähigkeiten und Voraussetzungen anerkannt werden.
Vorherige Debatten/Meldung zum Thema:
Februar 2020 (Bericht des Behindertenbeauftragten/ohne Aussprache)
Juni 2019 (Teilhabestärkungsgesetz)
September 2018 (Inklusion in der Schule)
Februar 2018 (Behindertenbeauftragter/Teilhabegesetz)
Weitere Infos:
Internetangebot des Behindertenbeauftragten des Landes
Freie Fahrt für Fahrradfahrer – und das landesweit. Das ist langfristig das verkehrspolitische Ziel, das der Landtag ausgegeben hat. Denn während einige Kommunen bereits heute gute Bedingungen für Fahrradfahrer bieten, bleiben andere Regionen weit dahinter zurück. Dabei liegen die Vorteile einer guten Infrastruktur für den Radverkehr auf der Hand: Er bietet Chancen nicht nur für die Umwelt, sondern auch für den hiesigen Tourismus. So sehen es die regierungstragenden Parteien. Ihr Alternativantrag wurde bei Enthaltungen der SPD-Fraktion und der Abgeordneten des SSW angenommen.
Durch das sogenannte BYPAD-Verfahren ist Ende vergangenen Jahres eine „Liste geeigneter Maßnahmen“ zur Verbesserung der Radinfrastruktur entstanden – ein erster Baustein für eine „Landesstrategie 2030“. BYPAD, das steht für Bicycle Policy Audit (Überprüfung der Fahrradförderung). Das Gesamtverfahren zur Fahrradstrategie gliederte sich laut einer Pressemitteilung der Regierung vom 20. Mai 2019 in drei Stufen: Zunächst wurden die Rahmenbedingungen auf Grundlage vorliegender Daten analysiert und nach Handlungsfeldern zusammengefasst, anschließend der Stand der Radverkehrspolitik bewertet und Verbesserungsvorschläge erarbeitet. Im dritten Schritt wurde das Eckpunktepapier mit einem konkreten Maßnahmenkatalog versehen.
Unfallzahlen steigen an
Ein Antrag der Abgeordneten des SSW fand im Plenum keine Zustimmung. Das Papier formulierte das Ziel „bessere Luft und mehr Sicherheit im Straßenverkehr“. Es sah vor, durch mehr Radwege und Parkplätze an Stadträndern den Autoverkehr weitgehend aus den Innenstädten verbannen. Dazu plante der SSW ein Infrastrukturprogramm mit direkt Maßnahmen aufzulegen, statt zunächst eine langfristige Strategie zu entwickeln.
Aktuelle Zahlen legen nahe, rasch Maßnahmen zu ergreifen. In Schleswig-Holstein hat die Zahl der Unfälle mit Radfahrer zugenommen. Darauf machte Innenminister Hans-Joachim Grote am 9. März bei der Vorstellung des Verkehrssicherheitsberichts 2019 aufmerksam. Mehr als jeder vierte Verunglückte im Straßenverkehr sei im vergangenen Jahr ein Radfahrer gewesen, sagte der CDU-Politiker.
Debatte bei Antragstellung:
Dezember 2019 (Teil der Haushaltsdebatte)
Weitere vorherige Debatte zum Thema:
Mai 2019 (Sicherheit)
Ausschusssitzung zum Fahrradverkehr:
November 2019
Ein SPD-Vorstoß für das Verbot weiterer Nazi-Kürzel auf Autokennzeichen ist gescheitert. Alle anderen Fraktionen stimmten dagegen, der SSW enthielt sich. Die Sozialdemokraten hatten gefordert, dass die Regierung wie in anderen Bundesländern den Zulassungsstellen untersagt, weitere Zahlen- und Buchstabenkombinationen zuzuteilen, „die einen eindeutigen Bezug zum Nationalsozialismus und seinen Institutionen aufweisen“.
In allen Bundesländern sind bereits Buchstabenkombinationen wie KZ, HJ, NS, SA und SS verboten. In Schleswig -Holstein gelten darüber hinaus in einigen Kreisen Verbote. So gibt es etwa in Dithmarschen die Kombination „HEI -L" nicht. In Steinburg ist „IZ-AN" untersagt, weil das umgekehrt gelesen „Nazi" heißt. Die SPD wollte zusätzlich beispielsweise die Zahlen 18 und 88 auf den Index setzen. Sie stehen in der rechtsextremen Szene für das A als ersten Buchstaben des Alphabets und das H als achten Buchstaben. Entsprechend kann 18/AH „Adolf Hitler“ bedeuten und 88/HH „Heil Hitler“.
Wenn man weitere Kombinationen verbieten würde, werde man der Entwicklung von Codes immer hinterherlaufen - „weil die Leute, die so etwas nutzen, sich immer wieder neue Codes ausdenken würden“, wird Claus Christian Claussen, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, in den Medien zitiert. Die Zulassungsstellen seien schon jetzt sensibilisiert genug. Laut Innenministerium sind 900 bekannten Rechtsextremen im Land 1.300 Kennzeichen zugeteilt worden. Von diesen enthalte nur ein geringer Teil problematische Kombinationen.
Debatte/Meldung bei Antragstellung:
Oktober 2017
Ausschusssitzung zum Thema:
Januar 2020
Der Landtag hat ohne Aussprache einen Bericht der Landesregierung aufgerufen, der offenlegt, welche verdeckten Ermittlungen im Jahr 2018 durch die Polizei vorgenommen worden sind, um drohenden Schaden abzuwenden.
Zu diesen sogenannten „präventiven verdeckten Ermittlungsmethoden“ zählen das Abhören von Telefonanschlüssen sowie von Gesprächen in Privatwohnungen per Wanze oder die Handy-Ortung. Dabei ist die Ortung von Mobiltelefonen mit knapp 300 Fällen die Maßnahme, auf die Polizeibeamte am häufigsten zurückgreifen, etwa um den Aufenthaltsort vermisster Personen zu ermitteln, die etwa unter Depressionen oder Demenz leiden. Das Abhören von Privatwohnungen ist die am seltensten angewandte Möglichkeit, verdeckt zu ermitteln. Im Berichtszeitraum 2018 gab es keinen einzigen solchen Fall.
Der Bericht wurde zur abschließenden Beratung an das Parlamentarische Kontrollgremium überwiesen.
Vorherige Meldung zum Thema:
September 2017 (Parlamentarisches Kontrollgremium)
Die neuen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) hat in ihrer Antrittsrede vor dem Exekutivorgan der EU neuen Fahrtwind angekündigt. Mit dem von ihr proklamierten „Green Deal“, also der „grünen Vereinbarung“, stehen Europa ehrgeizige Ziele im Sinne der Klimaneutralität bis 2050 bevor. Die Landesregierung hat hierzu einen Bericht vorgelegt, der das „Arbeitsproramm der Europäischen Kommission 2020“ darlegt. Neben der Investition in erneuerbare Energien und intelligente Mobilität, will von der Leyen die Digitalisierung vorantreiben und die Sicherheit Europas fördern.
Eine spezielle EU-Industriestrategie soll die Industrie fit für eine digitalisierte und klimafreundliche Zukunft machen und Millionen Jobs in Europa sichern. Geplant sind unter anderem Hilfen zur Qualifizierung von Personal und zum Schutz vor unfairer Konkurrenz, wie die EU-Kommission am 10. März mitteilte.
Der Landtag überwies den Regierungsbericht zum Thema an den Europaausschuss zur näheren Beratung. Das Papier soll in einer späteren Tagung dann gemeinsam mit einem SPD-Antrag zur Ratspräsidentschaft und dem Europabericht der Regierung im Rahmen einer großen Europadebatte erörtert werden.
Vorherige Debatten zum Thema:
Juni 2019 (Bekenntnis zur EU)
Februar 2019 (Europapolitik)
März 2019 (Europabericht 2018-2019)