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Top 31
Für eine verlässliche Ganztagsbetreuung – für mehr Chancengerechtigkeit
Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Grünen und FDP – Drucksache 19/2076
Top 35A
Ergänzung der Grundsätze für die Behandlung von Immunitätsangelegenheiten
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP, AfD und der Abg. des SSW – Drucksache 19/2097
Top 35B
Änderung der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP, AfD und der Abg. des SSW – Drucksache 19/2098
Ab 2025 soll jedes Grundschulkind bis zur vierten Klasse in Deutschland Anspruch auf einen Ganztagsplatz haben. CDU, Grüne, FDP, AfD und SSW begrüßen dies, mahnen aber, den Gesetzgebungsgang eng zu begleiten. Der Landtag enthielt sich bei der Abstimmung über einen Antrag der Koalitionsfraktionen.
Ab 2025 sollen alle Kinder in Deutschland von der ersten bis zur vierten Klasse einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben, an fünf Tagen in der Woche, für acht Stunden am Tag. So hat es die große CDU/SPD-Koalition in Berlin vereinbart. In Schleswig-Holstein wird diese Gesetzesinitiative nun von den hiesigen Koalitionsfraktionen ausdrücklich begrüßt. Zugleich wird die Kieler Landesregierung aufgefordert, beim aktuellen Gesetzgebungsgang auf finanzielle und personelle Komponenten hinzuwirken.
So sei etwa auf eine realistische Kostenverteilung zwischen Bund, Land und Kommunen zu achten, welche die Betriebskosten berücksichtigt, die durch den Rechtsanspruch entstehen. Weiter müssten die zugesagten Investitionsmittel an die tatsächlichen Bedarfe angepasst werden, und es gelte Lösungen im Bereich des Fachkräftemangels bei Erziehern zu finden.
Milliarden Projekt Ganztagsbetreuung
Hintergrund: Gerechnet wird damit, dass bei einem angenommenen Betreuungsbedarf von 75 Prozent der Grundschüler bis zu eine Million zusätzliche Plätze geschaffen werden müssten. Die Kosten für den Ausbau für Räumlichkeiten und Gebäude an den rund 15.000 Grundschulen in Deutschland werden auf fünf bis sieben Milliarden Euro geschätzt. Dazu kommen prognostizierte laufende Betriebskosten pro Jahr von bis zu vier Milliarden Euro.
Der Bund will den Ländern bisher zwei Milliarden Euro zur Verfügung stellen, um in den Ausbau der Ganztagsplätze zu investieren. Länder, Städte und Gemeinden hatten immer wieder kritisiert, dass sei viel zu wenig. Wer einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung verspreche, müsse diesen auch bezahlen, hatte zum Beispiel Schleswig-Holsteins Familienminister Heiner Garg (FDP) gesagt.
Ganztagsangebote gefragt
Angaben des Kieler Bildungsministerium aus dem November 2019 zufolge nutzt etwa jeder dritte Schüler Ganztagsangebote an den Schulen. Die Zahl der offenen Ganztagsschulen ist mittlerweile auf 533 gestiegen. Dort ist die Teilnahme an Ganztagsangeboten grundsätzlich freiwillig. An 154 Schulen (Grundschulen und Förderzentren) gibt es ein vom Land gefördertes Betreuungsangebot. 29 Schulen arbeiten als sogenannte gebundene Ganztagsschulen mit einem Pflichtangebot für Schüler, davon 8 an sozialen Brennpunkten.
Vorherige Debatte zum Thema:
April 2018 (Betreuung Ferienzeit)
Künftig ist die Immunität von Abgeordneten aufgehoben, wenn sich ein Parlamentarier nicht freiwillig den Schutzmaßnahmen des Infektionsschutzgesetzes unterwirft, die derzeit gegen eine Ausbreitung des Coronavirus getroffen werden. Das hat der Landtag einstimmig auf Grundlage eines fraktionsübergreifenden Antrages beschlossen.
Diese Regelung sei insbesondere notwendig, da Schutzmaßnahmen einen „freiheitsbeschränkenden oder freiheitsentziehenden Charakter“ haben können, heißt es dazu. Solange sich die Abgeordneten freiwillig an die vorgegebenen Maßnahmen halten, bestehe „kein Bedarf für die Aufhebung der Immunität“.
Diese Entscheidung sei „nicht trivial“, sagte Landtagspräsident Klaus Schlie nach der Abstimmung und bedankte sich für das einstimmige Votum der Abgeordneten.
Der Landtag gilt nun als beschlussfähig, wenn mindestens elf Abgeordnete anwesend sind. Diese Regeln hat der Landtag aufgrund der aktuellen Coronavirus-Lage beschlossen, damit er auch in kleinerer Besetzung zusammenkommen kann, wenn etwa viele Abgeordnete gleichzeitig erkrankt sind. Dazu musste die Geschäftsordnung geändert werden. Darin heißt es nun: „Stellt die Mehrheit der anwesenden Mitglieder im Falle des Anzweifelns der Beschlussfähigkeit auf Antrag der Präsidentin oder des Präsidenten eine unaufschiebbare Notlage fest, so gilt der Landtag als beschlussfähig, wenn mindestens 11 Abgeordnete anwesend sind und eine Repräsentation entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen sichergestellt ist.“
In einer solchen Notlage soll der Landtag alle Entscheidungen treffen können, die einer Mehrheitsentscheidung bedürfen. Die Regelung gilt vorerst bis zum 31. Juli 2020. Sie sei notwendig, um auch in einer „absoluten Ausnahmesituation als Parlament handlungsfähig zu sein“, sagte Landtagspräsident Klaus Schlie nach der Abstimmung im Plenum.