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Der Landtag hat einen Gesetzentwurf mit sieben Aktualisierungen des Landesverwaltungsgesetzes in Erster Lesung an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen. Mit dem Entwurf aus dem Haus des Innenministeriums soll das schleswig-holsteinische Verwaltungsrecht verschlankt und an Änderungen auf Bundesebene angepasst werden. Außerdem werden Verwaltungsprozesse auf eine verstärkte Digitalisierung ausgerichtet. Der Landtag verzichtete in dieser Tagung auf eine Aussprache.
Das Innenministerium legt dem Landtag einen Gesetzentwurf mit sieben Aktualisierungen des Landesverwaltungsgesetzes vor. Damit soll das schleswig-holsteinische Verwaltungsrecht verschlankt und an Änderungen auf Bundesebene angepasst werden. Außerdem werden Verwaltungsprozesse auf eine verstärkte Digitalisierung ausgerichtet.
Einige Beispiele: Bisher gelten die Verordnungen von Landes-, Stadt, Amts- und Gemeindebehörden für eine Dauer von fünf Jahren und treten dann außer Kraft. Damit sie weiter gelten, müssen sie vor Ablauf der fünf Jahre verlängert werden. Nach zehn Jahren erlischt automatisch die Gültigkeit – die Verordnung müsste bei Bedarf komplett neu erlassen werden. Diese Befristungen sollen nun abgeschafft werden.
Änderungen bringt auch die vom Bundestag beschlossene Gleichstellung der „Homo-Ehe“ mit sich. Im schleswig-holsteinischen Verwaltungsrecht wird zurzeit noch zwischen „Ehe-Verlöbnissen“ (bei klassischen Ehen) und „Verlöbnissen“ (bei gleichgeschlechtlichen Ehen) unterschieden. Diese Unterscheidung soll nun entfallen. Eine weitere Neufassung: Der Bund hat bereits die Möglichkeit geschaffen, dass Verwaltungsakte komplett digital ablaufen können, etwa bei der Kfz-Zulassung. Die Einzelbearbeitung durch einen Mitarbeiter ist nicht mehr nötig. Diese Norm soll nun auch in Schleswig-Holstein eingeführt werden.
Und: Der Datenschutz für säumige Schuldner, deren Geld gepfändet wird, soll verbessert werden. Bisher wird beispielsweise der Arbeitgeber vollständig über den gesamten Sachverhalt informiert, wenn dort der Lohn eines Angestellten gepfändet wird. Dies soll nun entfallen – der „Drittschuldner“, etwa der Arbeitgeber, erfährt nur noch, welcher Betrag eingezogen wird.
Hinweis:
Am Vortag der Plenartagung haben die Fraktionen beschlossen, den Tagesordnungspunkt ohne Aussprache aufzurufen.
(Stand: 17. Februar 2020)
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/1966
(Federführend ist das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration)