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Die Landesregierung will eine neue, „obere“ Schulaufsichtsbehörde einführen, die über die öffentlichen berufsbildenden Schulen wacht. Nicht alle Fraktionen im Landtag halten das für einen guten Plan.
Der Landtag ist gespalten: Während Bildungsministerin Karin Prien (CDU) und die regierungstragenden Fraktionen die Vorteile einer neuen Schulaufsichtsbehörde für berufsbildende Schulen beim Schleswig-Holsteinischen Institut für berufliche Bildung (SHIBB) betonen, sieht die Opposition auch Probleme. Prien bezeichnete die berufliche Bildung als „wichtige Säule unseres Bildungssystems“, die besondere Wertschätzung verdiene. Mit dem Start des Landesamts SHIBB Anfang 2021 würden Kompetenzen der beruflichen Bildung „unter einem Dach“ gebündelt.
Kompetenzbündelung lobten auch die Redner von CDU und Grünen, Peer Knöfler und Ines Strehlau. SPD-Bildungsexperte Kai Vogel hingegen befürchtet ein „Kompetenzwirrwarr“. Mit der Schaffung der neuen Aufsichtsbehörde für berufliche Schulen, die nicht beim Bildungs-, sondern beim Wirtschaftsministerium angesiedelt werden soll, „wird auseinanderdividiert, was eigentlich zusammengehört“, so Vogel. Das sei „völlig absurd“. Seiner Ansicht nach sollte die Steuerungshoheit beim Bildungsministerium bleiben. Jette Waldinger-Thiering (SSW) sprach von einem „eigentlich vorbildlichen Vorhaben“. Es gebe aber noch eine „lange Liste mit offenen Fragen“.
Zur weiteren Beratung wurde der Gesetzentwurf an den Bildungsausschuss überwiesen.
Weitere Redner:
Anita Klahn (FDP), Frank Brodehl (AfD)
Beim neuen Schleswig-Holsteinischen Institut für Berufliche Bildung (SHIBB), das Anfang 2021 unter dem Dach des Wirtschaftsministeriums an den Start gehen soll, sollen alle Zuständigkeiten für die Berufliche Bildung angesiedelt werden. Damit verbunden soll das SHIBB als Landesamt auch die unmittelbare Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht über die öffentlichen berufsbildenden Schulen im Sinne des Schulgesetzes ausüben. Die Landesregierung will das Schulgesetz dahingehend ändern, dass die Schulaufsicht auf nunmehr drei Behörden ausgeweitet wird. Ein entsprechender Entwurf liegt jetzt dem Parlament in Erster Lesung vor.
Wie in dem Entwurf erläutert, folgt die Aufsicht über die Schulen bisher einer zweistufigen Behördenorganisation. Die Schulaufsicht wird wahrgenommen durch die Schulämter in den Kreisen und kreisfreien Städten als untere Landesbehörden sowie durch das für Bildung zuständige Ministerium als oberste Schulaufsichtsbehörde. Das Bildungsministerium nimmt dabei zugleich auch unmittelbar schulaufsichtliche Zuständigkeiten zum Beispiel gegenüber den Gymnasien, den Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe und den berufsbildenden Schulen wahr. Eine schulaufsichtliche Mittelebene – also eine obere Schulaufsichtsbehörde – ist in der schulgesetzlichen Organisation der Schulaufsicht hingegen nicht vorgesehen.
Ferner ist mit dem Gesetzentwurf vorgesehen, die Oberstufe an den allgemein bildenden Schulen weiterzuentwickeln. Der bislang geltende Ansatz, dass die Schüler grundsätzlich einem festen Klassenverband zugeordnet sind, soll dabei im Kern zugunsten von Lerngruppen aufgegeben werden. Dies kann Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Klassenkonferenz haben, was jetzt gesetzlich berücksichtigt werden soll.
(Stand: 17. Februar 2020)
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/1965
(Federführend ist das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur)