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Geht von der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans PKK auf deutschem Boden noch Terrorgefahr aus? Der Südschleswische Wählerverband meint nein. Die Landtagsgruppe fordert, die Arbeiterpartei von dem Status als Terrororganisation zu befreien. Der SSW-Abgeordnete Flemming Meyer betonte, die PKK habe sich seit ihrem Verbot im Jahr 1993 personell und in der politischen Zielsetzung verändert. „Was sie jetzt will, ist der Demokratische Konföderalismus, eine nichtstaatliche demokratisch-ökologische Zivilgesellschaft in Selbstverwaltung“, betonte Meyer.
Die anderen Fraktionen bemängelten, dass der Antrag die Lage grob vereinfache. „Der Antrag vermengt verschiedene Themen“, kritisierte etwa der CDU-Abgeordnete Claus Christian Claussen. Die Kurden und die PKK sind nicht dasselbe. Zudem falle eine solche außenpolitische Debatte nicht in die Zuständigkeit des Landtages: „Wir überschätzen uns, wenn wir meinen, wir können die Lage hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag verbessern oder lösen. Ich befürchte vielmehr, dass wir außen- und sicherheitspolitisch bestenfalls nichts erreichen, innenpolitisch die Lage aber verschärfen.“
Über all dem schwebt die Frage, ob landespolitische Debatten international friedensstiftende Signalwirkung entwickeln können. Innenminister Hans-Joachim Grothe (CDU) bezweifelt dies. Der SSW-Antrag betrete das hochkomplexe Feld der bundesdeutschen Außen-und Sicherheitspolitik, kritisierte er. Der SPD-Abgeordnete Thomas Rother ging noch einen Schritt weiter: Er nannte den Antrag „naiv“ formuliert.
Nach Angaben des Verfassungsschutzes gibt es in Schleswig-Holstein rund 700 PKK-Anhänger. Das SSW-Papier wurde schließlich gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und AfD an den Innen-und Rechtsausschuss überwiesen.
Weitere Redner:
Burkhard Peters (Grüne), Jörg Hansen (FDP), Claus Schaffer (AfD)
Der SSW hat sich für eine Streichung der in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) von der EU-Terrorliste und für einen Stopp der Waffenlieferungen an die Türkei ausgesprochen. Die Minderheitenpartei im Landtag weist darauf hin, dass „die Invasion der türkischen Armee in die kurdischen Gebiete Syriens“ für die kurdische Minderheit „den Tod von Zivilistinnen und Zivilisten, Flucht aus heimischen Gebieten und großes Leid“ bedeuteten.
Auch die EU habe den türkischen Militäreinsatz einstimmig verurteilt und ihre Mitgliedstaaten aufgefordert, Waffenlieferungen in die Türkei zu stoppen, schreibt der SSW in dem Antrag. Zudem würden kurdische Kämpfer „arabischen Nachbarländern und westlichen Partnern, so auch Deutschland, immer wieder als Verbündete gegen die Terrororganisation IS“ dienen.
Die PKK kämpft seit ihrer Gründung 1978 für einen kurdischen Staat oder ein Autonomiegebiet im Südosten der Türkei. Inzwischen ist die PKK nach eigenen Angaben von der Maximalforderung eines unabhängigen Staates abgerückt. Die PKK gilt als terroristische Vereinigung und ist seit 1993 in Deutschland verboten. Die PKK, so der SSW, habe sich seitdem verändert, auch was ihre politischen Ziele angeht. Die Lebensumstände der Kurden in ihren Siedlungsgebieten hingegen hätten sich „dramatisch verschlechtert“. Außerdem weist der SSW auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofes Belgiens von Ende Januar hin: Demnach sei die PKK keine „terroristische Organisation“, sondern eine Partei in einem bewaffneten Konflikt.
(Stand: 17. Februar 2020)
Solidarität mit den kurdischen Minderheiten
Antrag der Abgeordneten des SSW – Drucksache 19/1981