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Die AfD ist bei ihrem Vorstoß, die sogenannte Garagenverordnung für Elektro-Fahrzeuge zu verschärfen, ausgebremst worden. Alle anderen Fraktionen und die Landesregierung lehnten den Antrag als „völlig überflüssig“ ab. Akkus in E-Autos hätten eine sehr hohe Brandlast und würden bei einem Feuer giftige Schadstoffe ausstoßen, erklärte Volker Schnurrbusch (AfD). In Garagen oder Parkhäusern könne das „gravierende Auswirkungen“ haben. Ladestationen in Tiefgaragen dürften daher nur in Brandschutzbereichen aufgestellt werden, Rauchabschnitte müssten verkleinert, die Brandschutz-Risiken in der Garagenverordnung berücksichtigt werden, forderte er.
Dem widersprachen Redner aller anderen Fraktionen. In puncto Sicherheit seien Elektrofahrzeuge mindestens genauso sicher als herkömmliche Benziner oder Diesel, hielten sie dagegen. Das sehe auch der Deutsche Feuerwehrverband so. Der AfD gehe es gar nicht um öffentliche Sicherheit, sie wolle nur „wieder Ängste schüren“ und „gegen die Energiewende wettern“, wurde im Plenum argumentiert.
Die Garagenverordnung zu verschärfen, mache das Bauen teurer und bürokratischer, warnte Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU). Alle Fahrzeuge, bräuchten „eine Typengenehmigung in Europa und auf nationaler Ebene, die die Einhaltung sämtlicher Sicherheitsvorschriften regelt“, erläuterte er. Mit dieser Betriebsgenehmigung sei automatisch das Abstellen in Garagen genehmigt. Er kenne sich in Fachkreisen gut aus, so Grote: „Nirgendwo, weder bei der Feuerwehr, noch im Bauwesen ist das bisher thematisiert worden.“
Weitere Redner:
Hans Hinrich Neve (CDU), Beate Raudies (SPD), Andreas Tietze (Grüne), Jörg Hansen (FDP), Lars Harms (SSW)
Wenn ein Elektro-Auto brennt, bedeutet das für die Feuerwehr einen Gefahrguteinsatz. Denn die sogenannten Hochvolt-Systeme erzeugen Spannungen von mehreren hundert bis tausend Volt und können sich – auch wenn ein Kraftfahrzeug bereits gelöscht ist – immer wieder entzünden. Vor allem in Tiefgaragen und Parkhäusern könne das zu einem Problem werden, meint die AfD und fordert daher, die Landesverordnung über den Bau und den Betrieb von Garagen mit Blick auf die von Elektro-, Hybrid- und Wasserstoffkraftfahrzeugen ausgehenden Brandrisiken anzupassen.
So sollen etwa Rauchabschnitte in Garagen und Parkhäusern verkleinert, die Beleuchtung angepasst und Vorschriften zu Brandmeldeanlagen ergänzt werden. Denn: Bei einem Feuer könnten „Kettenreaktionen“ und schwierig unter Kontrolle zu bekommende Gefahrenlagen die Folge sein, befürchtet die Oppositionsfraktion.
Bis ein Elektro-Auto auf den Markt kommt, wird es im Schnitt 300 Crash-Tests unterzogen, um Risiken abschätzen zu können. Viele Hersteller machen zusätzlich ihre eigenen Tests. Um Fragen rund um das Thema Brände bei Elektro-Autos genauer zu untersuchen, gibt es seit 2012 eine Zusammenarbeit zwischen der Dekra Unfallforschung und der Verkehrsunfallforschung der Universitätsmedizin Göttingen. Dabei finden auch Crash-Tests auf dem Dekra-Gelände in Neumünster statt. Ziel des Projektes ist es, die Einsatztaktik der Feuerwehrleute im Land zu optimieren.
In Schleswig-Holstein sind E-Auto-Brände bisher sehr selten. Im vergangenen Jahr brannte ein Fahrzeug auf dem Rastplatz Moorkaten (Kreis Segeberg) an der A7. Mit Schaum und Wasser konnte der Brand damals schnell gelöscht werden, allerdings kühlten die Akkus zunächst nicht ab. Die Feuerwehr forderte schließlich einen Kran und einen Container an. Erst nachdem dieser mit Wasser geflutet und das Auto eingetaucht wurde, konnte Entwarnung gegeben werden.
(Stand: 17. Februar 2020)
Vorherige Debatte zum Thema:
Juni 2019 (Kennzeichnungspflicht)
Für effektiven Brandschutz in Garagen und Parkhäusern – Brandrisiken von elektrisch oder durch Gas betriebenen Kraftfahrzeugen in der Neufassung der Garagenverordnung berücksichtigen
Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 19/1999