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22. Januar 2020 – Januar-Plenum

Bei der Kurzzeitpflege hapert es weiterhin

Kurzzeitpflegeplätze sind Mangelware – darin ist sich der Landtag einig. Streitpunkt bleibt, wer in die Pflicht genommen werden soll. Die SPD sagt, das Land braucht ein Konzept; Jamaika sieht die Verantwortung beim Bund.

Pflege Kurzzeitpflege Illustration
Die SPD kritisiert: In Schleswig-Holstein sind Plätze in der Kurzzeitpflege rar. Foto: dpa, Christophe Gateau

Im Kern sind sich alle einig: In Schleswig-Holstein gibt es zu wenige Kurzzeitpflegeplätze. Streitpunkt im Landtag bleibt aber, ebenso wie es bereits im März vergangenen Jahres gewesen war: Wer soll beim Ausbau in die Pflicht genommen werden? Die SPD wiederholt, das Land braucht ein Konzept und die Regierungskoalition sieht weiter die Verantwortung beim Bund.

Die SPD habe das Thema nach ergebnislosen Beratungen im vergangenen Frühjahr erneut auf die Tagesordnung gesetzt, „weil die Landesregierung in der Zwischenzeit immer noch kein Konzept zur Verbesserung der Situation vorgelegt hat und weiter untätig ist“, hielt SPD-Frau Birte Pauls der Jamaika-Koalition vor. Die Verantwortung auf den Bund zu schieben, sei keine Lösung. Vielmehr müsse Jamaika ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen.

Koalition will Internetportal einrichten

Pauls wies darauf hin, dass Kurzzeitpflege für die „Einrichtungen wirtschaftlich und organisatorisch nicht attraktiv“ sei, weil es einen erhöhten Aufwand bedürfe. Auch gebe es keine Verpflichtung Plätze freizuhalten. Um das Angebot der Pflegeplätze nicht dem „Zufall zu überlassen“, brauche es ein „Konzept für eine bedarfsgerechte auch solitäre Kurzzeitpflege in Schleswig-Holstein“.

Die Redner der Jamaika-Fraktionen sehen weiterhin den Bund in der Pflicht, der sich aktuell mit dem Thema beschäftige. Katja Rathje-Hoffmann (CDU) als auch Marret Bohn (Grüne) zeigten sich enttäuscht, dass die Große Koalition in Berlin eine „finanzneutrale“ Ausgestaltung der Kurzzeitpflege vorsieht. „Wir müssen mehr Druck machen, auch nach Berlin“, betonte Bohn. In einem Alternativantrag fordern CDU, Grüne und FDP unter anderem, die Vergütung der Kurzzeitpflege anzuheben, einen Steuerzuschuss in der Pflegeversicherung einzuführen und ein Portal mit einer Übersicht über freie Kurzzeitpflegeplätze einzurichten.

Großer Druck bei den Ländern

Auch Sozialminister Heiner Garg (FDP) machte deutlich: Ohne die Umsetzung der im Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgelegten Maßnahmen für die Kurzzeitpflege werde es nicht funktionieren. Der Druck bei den Ländern sei groß, „aber ich entlasse den Bund nicht von seiner Verantwortung“, so Garg.

Der SPD-Antrag und der Alternativantrag der Koalition wurden an den Sozialausschuss überwiesen.

Weitere Redner:
Dennys Bornhöft (FDP), Claus Schaffer (AfD), Flemming Meyer (SSW)

Die SPD startet einen neuen Versuch und fordert von der Landesregierung ein neues Konzept für die bedarfsgerechte und wohnortnahe Kurzzeitpflege. Aus Gesprächen mit den Pflegestützpunkten werde deutlich, „dass die vorhandenen Plätze in Schleswig-Holstein nicht ausreichen und es sehr schwer ist, kurzfristig nach einem Krankenhausaufenthalt einen Platz zu finden“, begründen die Sozialdemokraten den Antrag. Ambulante Pflegedienste könnten diese Lücke nicht auffangen. Außerdem sei es für pflegende Angehörige oftmals sehr schwierig, aufgrund fehlender Plätze einen Urlaub zu realisieren.

Einen beinahe wortgleichen Antrag hatte die SPD-Fraktion bereits im März 2019 gestellt. Dieser wurde nach Beratungen im Sozialausschuss mehrheitlich abgelehnt. Stattdessen wurde ein Alternativantrag der Koalitionsfraktionen angenommen, der vor allem auf bundespolitische Aktivitäten, wie eine verbesserte Vergütung der Kurzzeitpflege oder die Einführung eines Steuerzuschusses in der Pflegeversicherung, setzt. Auch Sozialminister Heiner Garg (FDP) sah in der Debatte im März-Plenum die Pflicht beim Bund.

Bundestag berät derzeit

Aktuell berät der Bundestag über eine bessere Kurzzeitpflege. Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD haben eine Initiative eingebracht, mit der sie den Anspruch auf Kurzzeitpflege-Leistungen stärken wollen. Sie zielt darauf, dass Länder, Kommunen, Einrichtungen und Pflegekassen ihrem Auftrag zum Ausbau der Versorgungsstruktur auch nachkommen können. Gestärkt werden soll dafür auch eine „wirtschaftlich tragfähige Vergütung“.

Kurzzeitpflege hilft beispielsweise in Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche Pflege nicht möglich ist. Sie kann auch eine Lösung sein, wenn nach einem Krankenhausaufenthalt ein Pflegebedarf auftritt und Angehörige die Pflege erst noch organisieren müssen. Laut Statistikamt Nord gab es Ende 2017 in Schleswig-Holstein 475 ambulante Pflegedienste und 692 stationäre Heime mit 38.751 vollstationären und 2185 teilstationären Plätzen. In den Einrichtungen arbeiteten demnach 44.428 Personen. Rund 1200 Leistungsempfänger der Pflegeversicherung nahmen Kurzzeitpflege in Anspruch.

(Stand: 20. Januar 2020)

Vorherige Debatte zum Thema:
März 2019

Antrag

Kurzzeitpflege in Schleswig-Holstein bedarfsgerecht sicherstellen
Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/1917
Alternativantrag der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP – Drucksache 19/1951